Gewährleistung u. Erfüllungsort
Hallo erst einmal, ich bin zwar neu hier aber nun doch recht Ratlos.
Und habe da ein Problem.
Nach einem unverschuldeten Unfall ( Wirtschaftlicher Totalschaden)in Greiz direkt vorm Autohaus Hie+++ wo nach der Unfallaufnahme auch gleich Zufällig der Abschlepper her kam, habe ich vor Ort da es ja weitergehen musste (Arbeitsweg) einen Renault Megan 1.6 Grandtour Baujahr 2002 mit 149.000 km gekauft. 2450,00 Euro
Nun bis dieser hergerichtet war TÜV usw. stellte man mir einen Leihwagen zur Verfügung (VW Polo) um überhaupt wieder Nachhause zu kommen ca. 50 km. Mit den Hinweis das der Neugebrauchte zwar "schon" ca. 1 Woche später abhol bereit wäre, ich aber den Leihwagen doch länger nutzen solle damit man etwas daran Verdiene (Unter Zeugen).
Nun ich habe aber da ich das Auto für den Arbeitsweg brauche darauf gedrungen das ich ihn recht schnell bräuchte. Nach 12 Tagen mit dem Leihwagen durfte ich den Neuen nun abholen.
Alles Schriftlich abgewickelt aber 2 der 4 neuen Winterreifen sollte ich Bezahlen !!
Nun egal habe diese eben gelöhnt, losgefahren aber nach ca. 30 km gab es Probleme, keine Leistung mehr unrunder Leerlauf. Also zurück, in der Werkstatt wo nur der etwas ältere Besitzer und ein Auszubildender (1 Lehrjahr) war schob man das auf die Motorwäsche. Es wurde nochmals alles Ausgeblasen getrocknet usw. Wir wieder los, diesmal kamen wir fast bis Nachhause.
Den Rest der Geschichte, nun ich kopiere mal mein Schreiben von Gestern an den Händler hier rein.
Ist fast ein Lehrstück für sich.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Bezug nehmenden auf den bei ihnen am 20.12.2012 gekauften Gebrauchtwagen Renault Megan haben sich nun doch erhebliche Mängel herausgestellt.
Zuerst einmal eine Tabellarische Aufführung des bisherigen Ablaufs.
1. 20.12.12 am Tag des Erwerbs musste ich nach ca. 30 km die Heimfahrt abbrechen und zu ihnen zurück Fahren da der Wagen keine Leistung mehr brachte und nicht Fahrbar war. Eine Fehlersuche ihrerseits brachte leider nicht den gewünschten Erfolg.
2. 22.12.12 Der Wagen wurde wieder vorgestellt da der Fehler wiederum auftrat, mit der abschließenden Empfehlung ihrerseits , doch mal in einer Renault Werkstatt zur Fehlersuche vorbei zufahren.
22.12.12 Telefonisch habe ich ihnen die Diagnose eines Renault Meisters mittgeteilt, die lautete „ Zündspulen Defekt „ mit der weiteren Empfehlung alle 4 Zündspulen zu wechseln.
Ihre Reaktion darauf „ Wer soll das Bezahlen? „ worauf ich ihnen eine Kostenbeteiligung zusagte.
3. 27.12.12 Wieder mit den Wagen nach Greiz gefahren, es wurden 2 Zündspulen gewechselt. Der Wagen schien in Ordnung!
4. 29.12.12 Auf den Weg nach Zeulenroda trat der Fehler wieder auf (Keine Leistung) sofort zu ihnen nach Greiz gefahren. Aber es gelang ihnen nicht eine Diagnose zustellen. Empfehlung von ihnen, ich solle mal einige Hundert KM Fahren dann sehe man am Zündkerzenbild was der Fehler sein könne. Eine von ihnen geplante Kompressionsmessung gelang wegen fehlender Werkzeuge nicht. Ich wurde mit dem Defekten PKW. Zur „Beobachtung“ weggeschickt.
Zuhause angekommen holte ich mir Rat von einem erfahren gelernten Renault Meister.
Der lautete: Auf keinen Fall weiter Fahren da es sonst Folgeschäden am Katalysator gibt.
Seine weitere Diagnose „ Es wurden nur 2 in Worten zwei Zündspulen gewechselt“ was der Grund sei für den wiederum auftreten Fehler.
Ich habe sie darauf hin angerufen, sie forderten mich auf das Fahrzeug erneut zubringen. Was ich mit Hinweis auf drohende Folgeschäden ablehnte. Daraufhin haben sie das Fahrzeug per Abschleppwagen abgeholt.
5. 02.01.13 Das Fahrzeug bei ihnen abgeholt. Der Fehler war so schien es beseitigt. Beim Abstellen Zuhause fiel mir jedoch auf das sich ein Fleck unterm Fahrzeug bildete.
Was mich dazu brachte da ich das Fahrzeug ja Beruflich brauchte, in einer benachbarten Freien Werkstatt um Rat zu Fragen.
Mit einem niederschmetternden Ergebnis , über das ich sie sofort Telefonisch Informierte.
Ihre Reaktion, bringen Sie das Fahrzeug vorbei, ich Endscheide dann ob wir Reparieren oder nicht. Auf meine Frage wie ich den zum Samstag wieder Nachhause und zur Arbeit komme antworteten Sie „ Ich habe niemanden und einen Leihwagen auch nicht, ihr Problem“
Auf meine Frage wieso denn der Kondensator der Klimaanlage total Verfault sei und warum das vorher niemand bemerkt haben will, ihre Antwort „ Der Vorbesitzer ist auch ohne Klimaanlage zurechtgekommen und gefahren „
Was wiederum darauf schließen ließ das ihnen die Defekte Klimaanlage durchaus bekannt war.
Durch die ihre Aussage wurde mir bewusst das es kein Vertrauensverhältnis zu ihrer Werkstatt mehr geben würde. Dazu kam das ich so oft ich den Wagen vorgestellt hatte bei ihnen nie einen Ausgebildeten Fachmann vorgefunden habe, einmal Auszubildenden 1 Lehrjahr einmal Auszubilden 2 Lehrjahr. Dazu kommt die nicht unerhebliche Fahrstrecke Schleiz /Greiz hin und zurück ca. 100 km die ich nun schon mehrmals zurücklegen musste. Obwohl sie beim Kauf beteuerten nur Qualität zu verkaufen!
Da ich aber existenziell von dem Fahrzeug abhängig bin bei längerem oder sogar total Ausfall Arbeitslos wäre, musste eine Endscheidung getroffen werden.
In diesem Fall das die Freie Werkstatt Pitz in Schleiz (Nicht Fachwerkstatt) die anstehenden Reparaturen die zum Teil auch der Betriebs und Verkehrssicherheit dienten durchführen zulassen.
Ich erkläre mich gerne dazu bereit Kosten anteilmäßig zu übernehmen was Verschleißteile betrifft.
Nicht bereit dazu bin ich bei den Kosten der Klimaanlage die ja eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeuges war.
Das betrifft auch die Kosten „Lager Schaltgetriebe sowie Motorlager und Kühler„
Von allen Teilen wurden Fotografien erstellt die ihnen im Klagefall auch gerne zur Verfügung gestellt werden.
Hier mal die Auflistung der Rechnung ohne Verschleissteile !!! Die Gesamtrechnung belief sich auf 1179,00 Euro.
Lagerung Schaltgetriebe 44,63
Motor Getriebelager Einbau 13,20
Seilzug Feststellbremse 36,50
Seilzug Feststellbremse 37,60
Seilzug Feststellbremse Einbau rechts 16,50
Seilzug Feststellbremse Einbau links 16,50
Kühler Motorkühlung 109,00
Kühler Motorkühlung Einbau 42,90
Kondensator Klimaanlage 151,00
Kondensator Klimaanlage Einbau 62,70
Klimaservice 35,00
Klimaabfüllung Öl/AD 28,50
Kühlwasser 6 Liter 57,60
Arbeitslohn 45 % aus 227,70 122,50
Gesamt Netto 653,85
Gesamz Brutto 19 % MwST. + 124,23
Gesamt 778,08 Euro
So auch wenn der erste Beitrag etwas länger war, sonst hätte ja keiner die Zusammen Hänge verstanden.
Welche Chancen habe ich ??? Da ja sein Recht auf "Erfüllungsort" nun nicht mehr gegeben war.
Ach ja , Klimaanlage ! Die Stand ausdrücklich im Angebot dessen Original ich auch habe.
Nachtrag:
Zwischenzeitlich hatte ich in einer Lackierei alle Rost/Lackschäden ausbessern bzw. Neu lackieren lassen (170,00 Euro) Auch wurde Zulassung usw. von der gegnerischen Versicherung übernommen.
3 Antworten
Chancen auf eine positive rechtliche Lösung hast du vermutlich nicht. Wenn du bei einem Renaulthändler mit rechtlich sauberen Kaufvertrag gekauft hast; kannst du ev. mit einer Kulanzregelung rechnen. Nach deinem offenen "Beschwerdebrief" wird auch das schwierig werden. Wenn du bei einem Renaulthändler gekauft hast, dann wird jeder Renaulthändler den Wagen auf deine Kosten reparieren. Dein offener Brief ist vermutlich kein Druckmittel zur Lösung deines Problems.
Wenn du bei ADAC mit Rechtsschutz bist, dann wäre dein "offener" Brief überflüssig gewesen.
Herzliche Grüße und eine zufriedenstellende Lösung wünsche ich dir
Es war ja kein Renault Händler ! VW Händler 2 Lehrlinge kein Facharbeiter, Der nicht mal ein Diagnose Gerät hatte das denn Fehler (Zündspulen ) auslesen konnte. Er hat mich zur Diagnose "Wenn ich da jemanden kenne" ja hin geschickt weil... er mit seinem Latein u. Technischem Gerät am Ende war.
Und 5 vergebliche Versuche der Nachbesserung von der Klimaanlage mit "Verfaultem Kondensator) mal abgesehen. Sollten reichen. Sogar der TÜV gibt ein versehen zu"verschlissene Bremsseile/Doppelter Hebel weg der Handbremse) laut Abteilungsleiter vom TÜV.
Aber abwarten,offener Brief ? Eher Anmeldung von Wertminderung würde ich das nennen. Und ja ich habe einen ordentlichen Kaufvertrag über ein gebrauchsfähigen mit neuem TÜV und Klimaanlage versehenen Renault Megan 1.6 Grandtour Baujahr 2002 . Ohne jegliche Einschränkungen.
P.S.
Ohne die Zufällige Fehlersuche der Freien Werkstatt wüste ich bis jetzt nicht das die Klimaanlage nicht funktioniert. Wie auch wenn es bis Vorgestern Minus 10 Grad Außentemperatur hatte da Hilft alles Einschalten nicht, nur Vertrauen.
Und wo soll das noch herkommen ?
Ach und das habe ich zum Thema Vetrauen auf der "Autorecht.online gefunden
Zitat:
- Unzumutbarkeit der Nachbesserung
Unter bestimmten Umständen kann es für den Käufer unzumutbar sein, dem Verkäufer eine Nachfrist zu setzen und ihn zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Jeder Vertrag setzt voraus, dass der Käufer und der Verkäufer sich in einem gewissen Umfang vertrauen. Sie müssen davon ausgehen können, sich auf das Wort des anderen verlassen zu können. Manchmal wird dieses Vertrauen durch das Verhalten eines Vertragspartners so sehr erschüttert, dass man der anderen Seite nicht zumuten kann, weiter mit ihm zusammenzuarbeiten. In solchen Fällen ist es nicht erforderlich, dass der Käufer den Verkäufer auffordert, den Mangel zu beheben und eine Frist dazu setzt. Wenn der Käufer mit gutem Grund das Vertrauen in den Verkäufer verloren hat, kann man nicht von ihm verlangen, auf eine ordnungsgemässe Mängelbeseitigung durch den Verkäufer zu vertrauen. Ein wichtiges Beispiel ist arglistiges Verhalten durch den Verkäufer. Arglist liegt zum Beispiel vor, wenn der Verkäufer von einem Mangel am Fahrzeug weiss, ihn aber auf Rückfrage nicht offenbart, also den Käufer belügt
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So zum neuestem Stand der Ding.
Der Händler hat nun die Gesamtsumme von ca. 800,00 Euro gezahlt, nach dem die Schiedsstelle ihm das und einiges mehr geraten hatte.Unter anderem das 5 Versuche mehr als ausreichend für einen Kunden sind und unzumutbar, das in diesem Fall durchaus vom gestörtem Vetrauensverhältniss gesprochen werden kann und mir die Wahl "Fahrzeug zurück" mit Vollem Kostenersttatung oder Frei Werkstatt auswahl durchaus zusteht.
Zu einem war es ein "Schwarzverkauf" darum wurde keine Gebrauchtwagen-Garantie abgeschlossen da diese ja Überprüfbar ist und über die Bücher läuft.
Dann stellte sich noch heraus das keine MwsT ausgewiesen war sowie das im Kaufvertrag 1 Vorbesitzer angegeben war, tatsächlich gab es 2.
Im Kaufvertrag war ein Km Stand von 140 000 angegeben tatsächlich waren es 149 000 usw usw.
Aufgekauft wurde vom Ihm der Wagen über das Internet nicht vom Vorbesitzer (Der kannte Greiz/Thüringen gar nicht) und das zur Verschrottung !!!!!! Wegen angeblich "Schweren Motorschaden" was ja nur die Zündspulen waren.
Ich habe nun ein Technisch einwandfreies Auto das mehr an der Rechnung (Verschleissteile) klar das hätte ich so oder so bei einem gebrauchten gehabt und gerne selbst getragen.
Fazit:
Es Lohnt sich Aufzumucken. Und traue keinem Autohändler den einem mehr dem anderen weniger !!!