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Gewährleistung?

Harley-Davidson XL 883
Themenstarteram 19. Februar 2022 um 18:07

Moin Leute

 

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Habe im Dezember 2021 beim Händler meine Sportster Iron 883 Baujahr 2015 beim Händler gekauft. Sie hatte bei Übergabe 2600 Km auf der Uhr.

Nun habe ich 300km draufgefahren und heute fing sie auf einmal an zu Eiern und zu Schlagen. Kommt irgendwo vom Heck (Reifen, Bremse, Riemen…etc.) Bin dann ca 10 Km nach Hause mit 50 KM/H gefahren. Da ich kein Schrauber bin habe ich nicht viel Ahnung.

Ich würde das Bike wieder zum Händler zur Reparatur bringen.

Jetzt kommt die eigentliche Frage.

Greift da die gesetzliche Gewährleistung, oder muss ich den Schaden selber zahlen ?

28 Antworten

Ja aber denke an die Beweislast. Die Umkehr gilt nur die ersten 6 Monate.

Vielleicht ist auch nur die Achsschraube/n lose. Schau nach bzw. wackel mal hinten am Rad.

Luftdruck stimmt aber oder?

Themenstarteram 19. Februar 2022 um 18:36

Ja Luftdruck ist optimal, 2,9 Bar.

Bei einem seriösen Händler solltest du keine Probleme haben.

Der soll das checken, dann weißt du was Sache ist.

Nach der Achse geschaut wie Käptn schon gesagt hat?

Fahre dich erstmal zum Händler und höre Dir an, was er dazu sagt.

Fahren?????? Aber nicht ohne Kontrolle. Besser transportieren.

Nicht das es dich zerlegst.

Üblicherweise findest Du die Angaben über Garantien im Kaufvertrag oder auf der Rechnung.

Ruf Deinen Händler erstmal an und schildere ihm das Problem.

Damit gilt der Defekt als kommuniziert. Ihr entscheidet dann, ob er die Maschine abholt oder ob Du sie vorbeibringst.

Ich gehe davon aus, dass hier die übliche Gewährleistung greift.

 

Vielleicht hat die Maschine auch zu lange gestanden, das rächt sich schon mal bei den Reifen. Vielleicht ist es auch “nur” ein Nagel. In dem Fall lägen die Kosten bei Dir.

Aber es können auch die Mängel sein, die von den Vorrednern genannt wurden. Da wäre der Händler in der Pflicht.

Zitat:

@SwedishCruise [url=https://www.motor-talk.de/forum

 

heute fing sie auf einmal an zu Eiern und zu Schlagen.

bei dem Sturm!

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 19. Februar 2022 um 19:32:17 Uhr:

Ja aber denke an die Beweislast. Die Umkehr gilt nur die ersten 6 Monate.

Seit 2022 ist es ein Jahr. Somit bist du auf der sicheren Seite. Reklamieren und gut is.

Kaufdatum Dezember 2021 !!!!

So isses.

die 12 Monate gilt nur für Verträge ab 22

Hatte vor 2 Jahren wo ich mir noch eine geholt hatte auch 12 Monate Gewährleistung .

Motor wurde komplett neu abgedichtet weil die Fussdichtung fertig war.

Und noch paar andere Sachen.

Ging alles anstandslos über Gewährleistung.

Schön, hat aber nix mit Beweislastumkehr zu tun!

Fällt bei ihm doch sowieso raus. Der Hocker ist noch im ersten halben Jahr und somit ist er safe.

Er soll nur wegen der Fristen auch dran denken, nicht das er es schleifen lässt. Macht es dann nur komplizierter u. U.

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