Gewährleistung
Hallo Freunde,
Habe mir vor 2 Monate einen volvo s60 Geartronic r design gekauft bei einem freien Händler Baujahr 2012 130000km und nun streikt das Automatik getriebe wenn ich im stand die fahrstufe D ein lege.
Frage, sollte das getriebe kaputt sein muss der Händler dafür auf kommen??? Es wurde sogar eine zusatzgarantie mit gegeben wovon ich aber 40% der Material kosten übernehmen müsste was mich aber nicht viel interessiert weil er ja dafür auf kommen muss oder????
Danke im voraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. März 2019 um 08:19:49 Uhr:
Zitat:
@Sicilianovolvo schrieb am 14. März 2019 um 19:41:40 Uhr:
Das ist mir egal Hauptsache es geht dann wiederMir wäre nicht egal evtl. auf einigen Tausend Euro sitzen zu bleiben.
Das hast du offenbar aus dem Zusammenhang gerissen,
nicht das "ob" ist egal, sondern das "wo"
(zumindest habe ich das so verstanden)
16 Antworten
Stell dem Händler das Fahrzeug auf den Hof und lass reparieren. Für dich dürfen keine Kosten anfallen.
Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, muss der Händler auch die Transportkosten zur Werkstatt übernehmen, in der das Fahrzeug repariert werden soll.
Ich hoffe für dich, dass der Verkauf nicht im Kundenauftrag erfolgte.
Danke ja werde erst das Auto von volvo begutachten lassen und schauen was die sagen. Dann ruf ich den Händler an und sollte er sich quer stellen geht's ab zum Anwalt.
Bedenke aber, dass der Händler entscheidet, wo repariert wird.
Das ist mir egal Hauptsache es geht dann wieder
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Du hast viel Glück, dass der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf aufgetreten ist. Wie schon geschrieben, muss der Händler hier auf eigene Kosten nachbessern. Wichtig: nicht selbst reparieren (lassen) ohne Rücksprache mit dem Verkäufer!
Zitat:
@Sicilianovolvo schrieb am 14. März 2019 um 19:41:40 Uhr:
Das ist mir egal Hauptsache es geht dann wieder
Mir wäre nicht egal evtl. auf einigen Tausend Euro sitzen zu bleiben.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. März 2019 um 08:19:49 Uhr:
Zitat:
@Sicilianovolvo schrieb am 14. März 2019 um 19:41:40 Uhr:
Das ist mir egal Hauptsache es geht dann wiederMir wäre nicht egal evtl. auf einigen Tausend Euro sitzen zu bleiben.
Das hast du offenbar aus dem Zusammenhang gerissen,
nicht das "ob" ist egal, sondern das "wo"
(zumindest habe ich das so verstanden)
Zitat:
@Sicilianovolvo schrieb am 14. März 2019 um 19:28:35 Uhr:
Danke ja werde erst das Auto von volvo begutachten lassen und schauen was die sagen. Dann ruf ich den Händler an und sollte er sich quer stellen geht's ab zum Anwalt.
warum willst Du zuerst zu VOLVO? Die nehmen nur Geld für die begutachtung. Bei gebrauchtwagen hast Du eine gewährleistung gegenüber dem Händler. Volvo werksgarantie hat da nix mit zu tun. Die ist abgelaufen.
Kontaktier umgehend den Händler wo du das auto gekauft hast und warte ab was der sagt. Der muß ja schließlich die reparatur auch bezahlen.
Der Händler hat das Recht selbst nachzuerfüllen, also zu reparieren. Diese Garantieversicherung hat damit nichts zu tun.
Die Garantieversicherung greift erst NACh Ablauf der gebrauchtwagengarantie. Solang die garantie gilt ist die auch verbindlich, egal ob irgend etwas anders vereinbart wurde.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 16. März 2019 um 17:02:14 Uhr:
Die Garantieversicherung greift erst NACh Ablauf der gebrauchtwagengarantie. Solang die garantie gilt ist die auch verbindlich, egal ob irgend etwas anders vereinbart wurde.
Du verwechselst hier etwas.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung und die zusätzlich abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie laufen parallel.
In den ersten 6 Monaten sollten jedoch alle Mängel unter die Gewährleistung fallen und durch den Händler kostenlos repariert werden.
Nach 6 Monaten wird es dann mit der Gewährleistung schwierig.
Hier kann man bei einem Schaden dann die Gebrauchtwagengarantiekarte ziehen, dann halt mit der jeweiligen Selbstbeteiligung.
Auch während der Gewährleistung kann der Händler auf die gebrauchtwagengarantie zurückgreifen. Er müsste dann quasi nur den Eigenanteil des Käufers tragen. Und das darf der Käufer auch nicht verweigern, da er auch zur Schadensminderung verpflichtet ist.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 16. März 2019 um 19:36:51 Uhr:
Auch während der Gewährleistung kann der Händler auf die gebrauchtwagengarantie zurückgreifen. Er müsste dann quasi nur den Eigenanteil des Käufers tragen. Und das darf der Käufer auch nicht verweigern, da er auch zur Schadensminderung verpflichtet ist.
Hast du hierzu ein Quelle?
Ja. Paragraph 254 BGB. Der Geschädigte ist verpflichtet den Schaden zu mindern, soweit es ihm möglich und zumutbar ist. Grob zusammengefasst.