Gewährleistung
Hallo!
Ich habe mir am 13.04.2016 ein Gebrauchtes Auto von einem freien Händler gekauft. Kaufpreis 17800€ und vor drei Wochen habe ich die Alarmanlage getestet und diese funktioniert nicht. Daraufhin habe ich den Fehlerspeicher auslesen lassen. Es ist auch noch der Fehler hinterlegt, dass es kein Strom auf der Anhängerkupplung hinten gibt, die Standheizung einen Fehler hinterlegt und das ACC (Abstandsradar). Der Verkäufer hat mich dann gefragt, ob ich die Sachen getestet habe. Ich habe jedoch nur die Alarmanlage getestet. Anhängerkupplung kann ich nicht, da noch kein Anhänger, die Standheizung habe ich ein Mal angeschaltet jedoch qualmt es aus dem Motorraum und das ACC läuft einwandfrei trotz Fehler.
Darauf hin der Händler: "Ne, komm, das ist mir zu blöd. Wenn ein Fehlerspeicher hinterlegt ist aber die Sachen funktionieren dann lassen wir das"
Ich habe ihm dann ganz ruhig gesagt "Alles klar, in Ordnung, dann schauen Sie nur bei der Alarmanlage und der Anhängerkupplung"
Auto am Montag hingebracht und heute den Anruf bekommen, dass das Steuergerät der Alarmanlage und der Anhängerkupplung defekt sind, dies aber elektronische Teile sind und laut seiner Buchhaltung von der Gewährleistung ausgeschlossen sind. Ich habe ihm dann gesagt, dass dies jedoch keine Verschleißteile sind sondern Sachmängel worauf wieder dieselbe Antwort kam. Er wollte mir entgegen, ich solle nur die Teile bezahlen, den Einbau macht er umsonst. Ich habe jedoch abgelehnt.
Was ist nun zu tun? Habe keine Rechtsschutzversicherung..
Beste Antwort im Thema
Elektronische Teile von der Gewährleistung ausgeschlossen?
So ein Blödsinn.
Dass er die Arbeit bezahlen will ist doch schon ein Schuldeingeständnis.
Da würde ich gar nicht drauf eingehen. Mein Vorgehen sähe so aus:
Nochmals auf die Gewährleistung und die Sachmängelhaftung verweisen, schriftlich auf Nachbesserung mit Fristsetzung beharren.
Wenn da nichts passiert würde ich einen Anwalt einschalten.
20 Antworten
Elektronische Teile von der Gewährleistung ausgeschlossen?
So ein Blödsinn.
Dass er die Arbeit bezahlen will ist doch schon ein Schuldeingeständnis.
Da würde ich gar nicht drauf eingehen. Mein Vorgehen sähe so aus:
Nochmals auf die Gewährleistung und die Sachmängelhaftung verweisen, schriftlich auf Nachbesserung mit Fristsetzung beharren.
Wenn da nichts passiert würde ich einen Anwalt einschalten.
Ich stimme Meatcleaver zu. Meine eigene Erfahrungen mit Frist setzen und dann Anwalt einschalten sind gut, lies gern hier http://www.motor-talk.de/.../...r-bei-gebrauchtwagen-t4562382.html?...
Danke euch! Dann werde ich dem "netten und ruhigen" Verkäufer mal eine e-Mail schicken. Kann ich ihn auch dazu auffordern, dass er entweder nachbessert oder den Betrag auszahlen lässt?
Das Auto steht nämlich schon seit Montag bei ihm und drei Mechaniker versuchen eine defekte Keilriemenrolle auszutauschen, anscheinend unfähig und deshalb möchte ich das Auto nicht mehr zu ihm bringen. Kühlmittel verliert es auch noch..
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Du musst ihm die Möglichkeit geben den Wagen zu reparieren. Wo das passiert bestimmst nur nicht du 🙂
Du musst es bei ihm reparieren lassen, allerdings wenn er so lange braucht für eine Rolle sind Zweifel angebracht, solltest die Arbeit dann nochmal von nem Dekra Typ oder so kontrollieren lassen. Fällt was auf kannst du dann zum Anwalt gehen alles schildern. Danach darf der Händler nochmal nachbessern kommt das zum gleichen darfst du reparieren lassen und er muss zahlen.
Also: 2x der Händler danach darfst du.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 8. Juni 2016 um 17:47:40 Uhr:
Also den letzten Post würde ich mit Vorsicht genießen und lieber ignorieren.
Warum genau? Bin in dem Gebiet leider total unwissend...
Ja, du darfst dann den kompletten Kauf rückabwickeln.
Woanders auf seine Kosten reparieren darfst du nur mit seinem Einverständnis.
Zitat:
@VW_PassatB6 schrieb am 8. Juni 2016 um 17:53:45 Uhr:
Warum genau? Bin in dem Gebiet leider total unwissend...
Aus folgenden Gründen:
Du musst es bei ihm reparieren lassen, allerdings wenn er so lange braucht für eine Rolle sind Zweifel angebracht,
Nur weil der Händler länger braucht muss das nicht heisse, dass die Arbeit schlecht ist. Hätte ich eine Werkstatt würden meine Prioritäten auch zuerst bei den zahlenden Kunden liegen. Schliesslich verlangt das Gesetz nicht, dass man für den Nachbesserungsversuch alles steh und liegen lassen muss.
solltest die Arbeit dann nochmal von nem Dekra Typ oder so kontrollieren lassen.
Und der "Dekra Typ oder so" machen das aus Nächstenliebe? Bestimmt nicht. Den bezahlt nämlich der TE aus eigenem Geldbeutel.
Fällt was auf kannst du dann zum Anwalt gehen alles schildern.
Und der Anwalt sagt dir dann, dass du den Händler nochmal Nachbessern lassen musst. Und kassiert dafür dann lustige, klingende Euros, die der TE erneut aus eigener Tasche zahlt.
Danach darf der Händler nochmal nachbessern kommt das zum gleichen darfst du reparieren lassen und er muss zahlen.
Wenn die Nachbesserung scheitert, treten die nächsten Gewährleistungsansprüche in Kraft: Rücktritt vom Kaufvertrag, Preisminderung und Schadenersatz. Lässt der TE an dieser Stelle woanders reparieren zahlt dies.....naaaaa?....wer wohl? Siehe oben.
Also: 2x der Händler danach darfst du.
Du dafst auch was: Nämlich in Zukunft besser keine Ratschläge mehr zu Themen geben zu denen du nur Halbwissen besitzt
Bei der vielzahl von Mängeln würde ich einen Gebrauchtwagenscheck durch eine Prüforganisation durchführen lassen. Die 80 euro würde ich mir ans Bein binden.
Desweiteren würde ich bei der zuständigen Handwerkskammer erfragen ob der Händler überhaupt berechtigt ist Reparaturen durchzuführen. Ist nur ein Anruf.
Bopp19
@zille1976 wenn 2x nachgebessert worden ist darf man selber reparieren lassen oder Rücktritt vom Kaufvertrag vornehmen. Die Reparatur muss dann der Händler zahlen!
Zitat:
@Raghul schrieb am 8. Juni 2016 um 22:40:40 Uhr:
@zille1976 wenn 2x nachgebessert worden ist darf man selber reparieren lassen oder Rücktritt vom Kaufvertrag vornehmen. Die Reparatur muss dann der Händler zahlen!
Vom wiederholen wirds nicht richtiger. Rücktritt, Preisminderung, Schadenersatz. Eine Repeartur die du veranlasst muss der Händler in keinem Fall bezahlen.