Gewährleistung/Sachmangelhaftun

Hallo Leute,

ich bin neu hier und bin mir auch nicht sicher ob die frage hier hin passt, deshalb sorry schonmal.

Also, ich bin KFZ Händler und habe einem Privatman ein Auto verkauft, ich habe ihm mitgeteilt, dass das Auto zeitweise Leistungsausfälle hat und hatte, das evtl. auf Turboladerschäden zurückzuführen ist oder auch mehr, was nicht geprüft wurde.
Es wurde in den Verträgen festgehalten und vom Käufer unterschrieben.
Jetzt genau nach 5 Monaten und 22 Tagen bekomme ich Post vom Anwalt das er seine Gewährleiststungsansprüche/Sachmangelhaftung in Anspruch nehmen will. (wegen den bekannten Problemen, Leistungsausfälle usw. , der Turbo soll neu kommen, Abgaskrümmer usw.)

Die Papiere liegen beim Anwalt wollte doch trotzdem von euch und euren Erfahrungen hören wie sowas behandelt wird.

Vielen Dank schonmal.

25 Antworten

Ein gewerblicher Verkäufer kann einen privaten Käufer die Gewährleistung nicht ausschliessen und darunter fällt auch ein Teilausschluss. Der PKW muss Mängelfrei sein. Selbst die Beweislastumkehr nach sechs Monaten kann dir nicht helfen da du den Schaden ja schon beim Verkauf vermutest hast.

Also, defekte Fahrzeuge verkauft ein Händler besser immer nur an Händler.

Doch - durch Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer kann die Gewährleistung eingeschränkt oder auch ganz ausgeschlossen werden.
Das geht natürlich nicht pauschal.
Der Verkäufer kann ein mängelfreies Fahrzeug nicht in Gänze von der Gewährleistung ausschließen, für einen offensichtlichen Mangel kann man das aber schon vereinbaren.

Das die Rechte aufgrund eines mangels des Käufers unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sind wurde hier ja bereits mit dem passenden Paragraphen unterfüttert.

Ob nun die (imho) schwammige Formulierung des VK hierzu ausreicht, werden andere klären müssen (persönlich glaube ich das nicht).
Im Endeffekt sagt er damit: Ich weiss nicht recht, das Auto läuft schlecht, ich habs nicht geprüft, kann alles mögliche sein.

Hätte er im Vertrag klar einen Turboladerschaden angegeben, und der Käufer käme nun mit der Rechnung für einen defekten Turbolader an wäre der VK meiner Meinung nach aus der Sache heraus.

Hi,

Käufer und Verbraucherschutzgesetze schön und gut.
Aber irgentwo muß man auch mal ne Grenze ziehen und dem Verbraucher ein wenig Eigenständigkeit zumuten können, Stichwort mündiger Bürger.

Wenn ein Gebrauchtwagenverkäufer in einen Kaufvertrag reinschreibt das ein Motor Probleme macht und Leistungsschwankungen hat dann kaufe ich als Otto Normalverbraucher der keine Ahnung hat so ein Auto nicht. Oder wenn ich es kaufe dann bin ich mir als mündiger Kunde über die Gefahren bewußt.

Gruß Tobias

P.S. nein ich bin weder Gebrauchtwagen noch sonst ein Verkäufer 😉

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Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 30. Januar 2015 um 07:58:53 Uhr:


Hi,

Käufer und Verbraucherschutzgesetze schön und gut.
Aber irgentwo muß man auch mal ne Grenze ziehen und dem Verbraucher ein wenig Eigenständigkeit zumuten können, Stichwort mündiger Bürger.

Wenn ein Gebrauchtwagenverkäufer in einen Kaufvertrag reinschreibt das ein Motor Probleme macht und Leistungsschwankungen hat dann kaufe ich als Otto Normalverbraucher der keine Ahnung hat so ein Auto nicht. Oder wenn ich es kaufe dann bin ich mir als mündiger Kunde über die Gefahren bewußt.

Gruß Tobias

P.S. nein ich bin weder Gebrauchtwagen noch sonst ein Verkäufer 😉

Als Mensch muss ich Dir uneingeschränkt Recht geben. Würde aber eine Menge Rechtsstreitigkeiten verhindern und damit einen ganzen Berufsstand arm machen. Kann doch nicht gewollt sein, oder?

Leider geht der Trend gegen den mündigen Bürger - wenn es ihm Vorteile bringt.

Gruß
Peter

Zitat:

@Matsches schrieb am 30. Januar 2015 um 07:46:13 Uhr:


Das die Rechte aufgrund eines mangels des Käufers unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sind wurde hier ja bereits mit dem passenden Paragraphen unterfüttert.

Ob nun die (imho) schwammige Formulierung des VK hierzu ausreicht, werden andere klären müssen (persönlich glaube ich das nicht).
Im Endeffekt sagt er damit: Ich weiss nicht recht, das Auto läuft schlecht, ich habs nicht geprüft, kann alles mögliche sein.

Hätte er im Vertrag klar einen Turboladerschaden angegeben, und der Käufer käme nun mit der Rechnung für einen defekten Turbolader an wäre der VK meiner Meinung nach aus der Sache heraus.

Das sehe ich ähnlich. Es hat schon seinen Grund warum Händler nur sehr selten defekte Fahrzeuge an Privatpersonen abgeben.

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Händler die Möglichkeit hat eine genaue Schadensfeststellung zu betreiben und dies auch tut, damit er den Wert seiner Ware und das damit mögliche Geschäft beurteilen kann.

Wenn ein Gewerbetreibender im Kfz-Handel mehr oder weniger schreibt "irgendwas is kaputt. Weiß nicht genau was..." dann könnte ein Richter auf die Idee kommen dass er sehr wohl weiß dass die Reparatur sehr teuer wird und sich die Reparatur für ihn nicht lohnt, im Hinblick auf den zu erzielenden Preis für das mängelfreie Fahrzeug.

Solche Fahrzeuge werden dann meist nur zwischen Händlern hin- und hergeschoben, weil der eine selber billig reparieren kann, der andere aber keine Werkstatt unterhält.

Ich sehe den Ausgang des Verfahrens daher nicht ganz so vorhersehbar...

Das hat den Nagel auf den Kopf getroffen 😉 sowas habe ich im Grunde gesucht ich denke meine Anwältin hätte mir das auch so gesagt nur war ich selber am suchen und konnte nichts finden.
Danke

Hey leute vor einiger Zeit habe ich euch wegen der Garantie/Gewährleistung angeschrieben. . .
wie versprochen wollte ich euch den Ausgang nicht vorenthalten.

Nach dem Gespräch mit meinem Anwalt habe ich mir den kürzeren Weg ausgesucht, ich habe den Käufer zu mir bestell und das Auto genau überprüfen lassen.

Mercedes LUEG hatte eine Rechnung / Kostenvoranschlag in Höhe von 5900 Euro geschrieben.
Nachdem wir das Auto geprüft haben und den Fehler entdeckt haben war es schon fast lächerlich das man sich die ganzen Gespräche und Gerenne angetan hat.
Der Ladedrucksteller war defekt. Dann wollte LUEG dem direkt den Turbo, Krümmer und keine Ahnung was alles austauschen, wir haben beim auslesen noch festgestellt das nach der Diagnose von LUEG noch ein Teil kaputt ist irgendwie ein umsteller vom Turbo. Alles zusammen hat ca. 450 gekostet. Naja der Kunde ist wieder froh und alles hat sich erledigt.

Die reparatur habe ich bezahlt, man hätte es sehr sehr Wahrscheinlich beim Gericht durchbekommen so das wir als Händler dafür nicht aufkommen, da Ihm der Schaden beim Kauf bekannt war, allerdings wäre es ein Verfahren was sich lang gezogen hätte und 500 Euro jetzt im nachhinein ist es die richtige Enscheidung gewesen es zu reparieren den Kunden zufrieden stellen und fertig.

Danke für die Info. Es ist ein vielfaches teurer, einen neuen Kunden zu werben als einen bestehenden zu halten. Oder so ähnlich habe ich es mal gelesen.

Danke für die Rückmeldung.
Deine Entscheidung, wegen 450 € keinen Rechtsstreit anzufangen, war absolut richtig.
Selbst wenn du gewonnen hättest, stünde der Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen.
Außerdem hast du sicherlich genügend Luft im Kaufpreis gehabt, um die 450 € abzudecken.

Hallo Zusammen,

nun meine Einschätzung. Vieles Gesagte ist für sich genommen zwar richtig, setzt meines Erachtens aber rechtlich "zu spät" an.

Richtig ist, dass der Verkäufer die Sache frei von Mängel zu verschaffen hat. Was aber ist ein Sachmangel? Dieser ist (rechtlich) nicht so definiert, wie man vielleicht denkt, sondern wie folgt

negativ

abgegrenzt:

Zitat:

§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Eine beschädigte Sache ist also auch frei von einem Sachmangel, wenn die Beschädigung vertraglich vereinbart ist.

Es steht und fällt somit alles mit dem Kaufvertrag. Was wurde als Mangel beschrieben und ist der Mangel, den der Käufer beschreibt auf die vereinbarte Beschaffenheit (Auto mit einem bestimmten Mangel) zurückzuführen. Das wird nur ein Gutachter zweifelsfrei klären können.

gruß

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