Gewährleistung Privat zu Privat

Guten Tag,

Habe vor 2 Wochen einen VW Touran gekauft. Heute bin ich stehen geblieben fehler Getriebe ein und Ausgang Sensor. Die Person die da geschaut hat, meinte sowas kommt nicht von Heute auf Morgen. Wir haben einen Kaufvertrag abgeschlossen habe ich ein Recht das er es Reparieren muss? und wie genau geh ich vor? MfG Max

20 Antworten

Wie bereits erwähnt, ist diese Datenschutzverordnung nicht komplett sinnig.
Trotzdem ist die Herausgabe der Daten des Vorbesitzers eines Fahrzeugs ein Verstoß gegen den Datenschutz. Und das kann richtig teuer für die Händler werden. Wir reden hier nicht von 100 oder 200€, sondern über einen hohen 4 ggf sogar 5-stelligen Betrag.

Aber davon ab, jeder der WhatsApp benutzt, verstößt dagegen.

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 29. Juni 2018 um 13:10:03 Uhr:



Zitat:

@der.bazi schrieb am 27. Juni 2018 um 23:35:59 Uhr:


Hallo,

Du kannst im Serviceheft schauen, in welcher Werkstatt die letzten Kundendienste waren und dort VORSICHTIG mal fragen, ob dort schon mal in der Vergangenheit solche Probleme bei dem Auto vermerkt wurden.

Aber vermutlich wirst Du die Reparatur selber zahlen müssen.

Gruß, der.bazi

...kein Chance auf Auskunft aufgrund der Datenschutzverordnung.
würde sich der Händler strafbar machen, wenn er Auskünfte geben würde.
Grüße

1. Gegen welche Bestimmung der Datenschutzverordnung soll das verstoßen?

2.Aus welcher Norm soll sich eine Strafbarkeit ergeben???

Zitat:

@andy1080 schrieb am 29. Juni 2018 um 18:27:02 Uhr:


Wie bereits erwähnt, ist diese Datenschutzverordnung nicht komplett sinnig.
Trotzdem ist die Herausgabe der Daten des Vorbesitzers eines Fahrzeugs ein Verstoß gegen den Datenschutz. Und das kann richtig teuer für die Händler werden. Wir reden hier nicht von 100 oder 200€, sondern über einen hohen 4 ggf sogar 5-stelligen Betrag.

Aber davon ab, jeder der WhatsApp benutzt, verstößt dagegen.

Woraus entnimmst du das mit den 4- bis 5-stelligen Beträgen?

Zitat:

@ToddBeamer schrieb am 30. Juni 2018 um 23:58:46 Uhr:



Zitat:

@andy1080 schrieb am 29. Juni 2018 um 18:27:02 Uhr:


Wie bereits erwähnt, ist diese Datenschutzverordnung nicht komplett sinnig.
Trotzdem ist die Herausgabe der Daten des Vorbesitzers eines Fahrzeugs ein Verstoß gegen den Datenschutz. Und das kann richtig teuer für die Händler werden. Wir reden hier nicht von 100 oder 200€, sondern über einen hohen 4 ggf sogar 5-stelligen Betrag.

Aber davon ab, jeder der WhatsApp benutzt, verstößt dagegen.

Woraus entnimmst du das mit den 4- bis 5-stelligen Beträgen?

Entschuldige. Ich habe untertrieben.

Für die im Gesetz unter Art. 83 Abs. 5 DSGVO aufgelisteten, besonders gravierenden Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Aber auch der Katalog von weniger gewichtigen Verstößen (Art. 83 Abs. 4) führt Geldbußen von bis zu 10 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs an, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. 

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Es gibt schon einen Unterschied zwischen personenbezogenen Daten ( Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)". Damit sind alle Informationen umfasst, die über eine Person etwas aussagen) und Daten, die nicht personenbezogen sind.

Und Daten, die über ein Kfz. gespeichert sind, wie Fehlercodes, Verbräuche, etc. sind keine personenbezogenen Daten, es sei denn dieses spezielle Kfz. ist für den Eigentümer eine Person. Aber dieser Sachverhalt würde mich sehr zum Nachdenken anregen.

Diese Daten beziehen sich auf ein Vertragsverhältnis zwischen Vorbesitzer und Werkstatt. Ich wäre da aktuell seeeehr vorsichtig.

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