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Gewährleistung/Kulanz Werkstatt verweigert Kostenübernahme

Chevrolet Camaro 5
Themenstarteram 15. April 2021 um 7:34

Hallo Motor-Talk Community,

ich bin leider etwas verzweifelt mit der momentanen Situation, und habe gesehen das hier bereits vielen Leuten geholfen wurde und ich hoffe auch das hier jemand einen Rat für mich hat, oder mich aufklären kann.

Ich habe ein gebrauchten Chevrolet Camaro SS2 am 14.September 2020 gekauft, es traten kleinere Mängel auf wie z.B. Klimaanlagen defekt, Blinker ging nicht, das waren aber alles Kleinigkeiten die kein Problem darstellten.

(Baujahr 2014, 117.000km)

(5.Monat der Gewährleistung nach dem Kauf - Zum Glück)

Leider ist am 22.Februar 2021 als ich mit 120 km/h gefahren bin ein Motorschaden entstanden, ich habe das Auto direkt zu der Werkstatt 70km von mir entfernt (wo ich den Wagen gekauft hatte) gebracht.

Dort meinten sie als erstes die Batterie ist defekt (war sie auch mit 40% Restleistung), diese habe ich bezahlt und der Werkstattmeister fuhr einmal Probe. (Falls es zur Sache etwas tut, es ist ein sehr kleiner Betrieb mit 3 Mechanikern und 2 im Büro).

Zu dem Zeitpunkt 125.000km bei Abgabe an die Werkstatt.

Dort meinte der Meister das der Motor definitiv einen Schaden hat, am Anfang dachten sie es wären die Hydrostößel. Diese haben sie bestellt und dann war 3 Wochen funkstille, als ich wieder fragte wie der Stand denn momentan sei, antwortete mir die Werkstatt nur das anscheinend der Mechaniker welcher das Auto auseinandergebaut hat erkankt ist seit 3 Wochen und deswegen nichts weiterhin gemacht wurde. Ich habe aufgrund von Corona das ganze erstmal hingenommen, nachdem ich weiß wie gestresst sie sein könnten.

Nach den 3 Wochen habe ich nochmals nachgefragt, und plötzlich kam dann 1 Woche später die Antwort (die 4. Woche) das die Nockenwelle auch etwas abbekommen hat und sie aber keine Zeit haben das Auto zu reparieren. Daraufhin war wieder 1 Woche Funkstille, als ich dann schon im strengeren Ton anrief meinte der KFzler das sie nach Angeboten für einen neuen/gebrauchten Motor schauen, welche bei 9.000-12.000€ liegen. Davon war ich natürlich erstmal zufrieden gestellt, nachdem es mir theoretisch egal war solange das Fahrzeug wieder funktioniert und die ca. die selben Werte hat. Nach der 6. Woche als ich dann doch die Mietwagenkosten nicht noch mehr in die Höhe treiben wollte, fragte ich nach einem Leihwagen. Diesen haben sie mir gegeben auch wenn der Zustand seeeeeeehr gewöhnungsbedürftig ist, war es trotzdem ein Wagen. Vor Ort wurde mir dann plötzlich erklärt das sie den Motor general überholen lassen in Litauen, dies war zuvor nicht abgesprochen. Nachdem bereits 6 Wochen vergangen sind, fragte ich ob sie sicher gehen können das es keine weitere 3 Monate braucht und der Mechaniker dort auch genug Zeit hat hierfür, das versicherten sie mir und meinten sie wollen nur etwas mehr Kosteneinsparen dabei, und er kenne sie mit diesen Motoren gut aus. Ich bat dann um eine Reparaturdokumentation oder eine Auflistung zumindest was getan wurde daran. Ansonsten hatte ich gemeint, ob das nicht eine lokale Werkstatt in der Nähe jedenfalls nicht im Ausland übernehmen kann, das ist ihnen aber zu teuer gewesen.

Nun sind wir in der 8.Woche, der Händler meint sie haben seit dem Versand vor 2 Wochen keinen Rückruf mehr erhalten und wissen nicht wie lange er braucht, mit dem netten Spruch "Bis Sommer hast du dein Auto wieder, hast ja eins gerade"... Ich fahre am Tag 160km zur Arbeit und habe einen Dacia bekommen in der aller günstigsten Austattung, bei dem der 1. und 2. Gang klemmt der Scheibenwischer nicht funktioniert und er bei jedem abbremsen oder kuppeln aus dem Motor jault. Ich möchte mich aber nicht von einem hohen Ross oder etwas beschweren, es bringt mich wenn ich jedenfalls Glück habe und es nicht regnet von A nach B zur Arbeit.

Nun aber zur eigentlichen Frage:

Ich habe ihnen nun eine Frist bereits gesetzt welche abgelaufen ist, und nun eine 2. welche am 28.04 abläuft, und ich ansonsten vom Kaufvertrag zurücktreten möchte nachdem ich das Auto nicht nutzen kann und es immer weiter Probleme gibt.

Der Händler meinte, es sei sowieso nur Kulanz von ihnen das sie 50% der Reparatur-Kosten in der Werkstatt mit übernehmen. Denn sie hätten am Anfang beim Kauf ein Gutachten (Ist keine namenhafter Gutachter/Werkstatt) gemacht, indem wörtlich drinnen steht:

"Motor i.O"

"Der Motor weist keine akkustischen und visuellen Mängel auf..."

und meint das aufgrund dessen die Kosten am Ende sowieso an mir hängen bleiben. Ansonsten wissen sie auch nichts wie lange die Reparatur sonst noch dauern würde, und mein Auto eh gerade einer ihrer Hebebühnen blockiert.

Die ADAC-Rechtsberatung meinte das solch ein Gutachten, nicht sicher zählen würde, nachdem das ansonsten jeder Händler tun würde. Nachdem aber bei dem Baujahr und der Laufleistung eher nicht davon auszugehen ist das es hier um Verschleißteile ginge sondern um einen Sachmangel, müssten sie es zahlen.

Habt ihr damit Erfahrungen oder bereits etwas sonst gelesen und könnt mir berichten wie ihr das ganze seht? Entschuldigt für den langen Text die Vorgeschichte dachte ich wäre noch zu erwähnen, ich habe kleinere Emails und Gespräche hier mal ausgelassen.

Das Hauptproblem für mich ist hierbei, das sie sich nicht wirklich um das Thema kümmern und es auch nicht interessiert, ich habe eher Sorge noch weiter damit Probleme zu haben und die Zeit die es mich kostet durch das Leihauto ist enorm. Ich verliere viel Zeit und Geld derzeit und möchte deswegen nach Ablauf der 2. Frist zurücktreten, falls das Auto bis dahin nicht vollständig repariert sein sollte.

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7 Antworten
Themenstarteram 17. April 2021 um 6:13

Hat hier niemand eine kurze Hilfe für mich?

Hallo.

Gern helfe ich da weiter.

Wenn der Fall so ist wie geschildert, dann bestehen gute Chancen hier den Vertrag zu wandeln.

1. Der Kauf liegt unter einem halben Jahr zurück als der Schaden aufgetreten ist. Hier greift die Beweislast die der Händler hat. Wichtig: Beweislast heißt beweisen und nicht behaupten. Sprich er müsste ein gerichtlich verwertbares Gutachten anstellen, dass widerlegt dass der Sachmangel am Tage der Übergabe im Keim angelegt war. Das wird ihm in aller Regel nicht gelingen. Vor allem bei gebrauchten Gegenständen findet sich in der Regel kein Gutachter der den tatsächlichen Istzustand bei Übergabe bestätigen kann.

2. Daraus ergibt sich: Der Händler ist zur Nachbesserung verpflichtet. Er ist ebenso verpflichtet Schadensersatz zu bezahlen. Sprich Abschleppkosten, Kosten für den Leihwagen usw.

3. Nun sind schon zahlreiche Wochen vergangen und Fristen gesetzt worden, die nicht eingehalten worden sind,

Hier kann nun die sofortige Wandlung des Vertrages eingefordert werden,wenn bewiesen werden kann dass es die

genannten Fristsetzungen gab. Das Ganze kann man anwaltlich machen oder direkte Klageerhebung beim

zuständigen Amtsgericht. Ich rate zum Anwalt, weil auch diese Kosten muss der Händler dann übernehmen.

Aus meiner beruflichen Erfahrung als Händler für gebrauchte Elektrogeräte: Ich konnte im Schadensfall/Gewährleistungsfall niemals beweisen dass der Mangel nicht vorhanden war. Selbst dann nicht, wenn der Kunde die Ware hinfallen lassen hat oder sogar mutwillig beschädigt hat. Auch ausgetauschte Teile oder komplett ausgetauschtes Gerät (Kunde hatte gleiches Gerät, aber in defekt und dann frech reklamiert) auch letzteren Fall,obwohl ich genau wusste: Das Gerät war niemals das was ich verkauft habe: Ich konnte es nicht beweisen, der Kunde bekam Recht.

Themenstarteram 11. Mai 2021 um 7:03

Hallo Kuscak!

Erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort, das hilft mir sehr!

Ich habe bereits noch eine weitere Frist gesetzt, diese wurden auch bestätigt. Das waren insgesamt 3 Fristen jetzt, seit dem veröffentlichen dieses Beitrags hat sich noch nichts verändert.

Der Mechaniker meinte, es würde immer noch an Dichtungen oder ähnliches fehlen, vor 2 Wochen waren es noch andere Teile und die Sachen kommen jetzt erst Schritt für Schritt raus. Nun habe ich ihnen wieder Zeit gegeben, um letzte Woche den Anruf zu erhalten das noch etwas fehlt und sie es aus der USA bestellen müssen das dauert ca. 6-10 Tage.

Langsam reißt mir doch etwas sehr der Geduldsfaden, weil es mir stark vorkommt als würde an meinem Problem nicht gearbeitet werden, abgesehen davon das ich keinen Rückruf erhalten hatte wie versprochen sondern mich selber melden musste.

Ich werde mich dann wahrscheinlich doch an einen Anwalt wenden, schade darum.

Mit freundlichen Grüßen,

Marcus Engelen

Zitat:

@Kuscak1 schrieb am 11. Mai 2021 um 01:34:52 Uhr:

Hallo.

Gern helfe ich da weiter.

Wenn der Fall so ist wie geschildert, dann bestehen gute Chancen hier den Vertrag zu wandeln.

1. Der Kauf liegt unter einem halben Jahr zurück als der Schaden aufgetreten ist. Hier greift die Beweislast die der Händler hat. Wichtig: Beweislast heißt beweisen und nicht behaupten. Sprich er müsste ein gerichtlich verwertbares Gutachten anstellen, dass widerlegt dass der Sachmangel am Tage der Übergabe im Keim angelegt war. Das wird ihm in aller Regel nicht gelingen. Vor allem bei gebrauchten Gegenständen findet sich in der Regel kein Gutachter der den tatsächlichen Istzustand bei Übergabe bestätigen kann.

2. Daraus ergibt sich: Der Händler ist zur Nachbesserung verpflichtet. Er ist ebenso verpflichtet Schadensersatz zu bezahlen. Sprich Abschleppkosten, Kosten für den Leihwagen usw.

3. Nun sind schon zahlreiche Wochen vergangen und Fristen gesetzt worden, die nicht eingehalten worden sind,

Hier kann nun die sofortige Wandlung des Vertrages eingefordert werden,wenn bewiesen werden kann dass es die

genannten Fristsetzungen gab. Das Ganze kann man anwaltlich machen oder direkte Klageerhebung beim

zuständigen Amtsgericht. Ich rate zum Anwalt, weil auch diese Kosten muss der Händler dann übernehmen.

Aus meiner beruflichen Erfahrung als Händler für gebrauchte Elektrogeräte: Ich konnte im Schadensfall/Gewährleistungsfall niemals beweisen dass der Mangel nicht vorhanden war. Selbst dann nicht, wenn der Kunde die Ware hinfallen lassen hat oder sogar mutwillig beschädigt hat. Auch ausgetauschte Teile oder komplett ausgetauschtes Gerät (Kunde hatte gleiches Gerät, aber in defekt und dann frech reklamiert) auch letzteren Fall,obwohl ich genau wusste: Das Gerät war niemals das was ich verkauft habe: Ich konnte es nicht beweisen, der Kunde bekam Recht.

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