Gewährleistung- Händler stellt sich quer! Hat er Recht?
Wir haben vor Kurzem einen Gebrauchtwagen gekauft! Bereits nach kurzem trat ein Fehler auf. Wir haben das Ganze bei einer Fachwerkstatt überprüfen lassen. Es stellte sich heraus, das das Fahrzeug einen Getriebeschaden hat. Wir hatten das Fahrzeug noch nicht einmal angemeldet! Eigentlich wäre ja nun der Händler mit der Gewährleistung verpflichtet das Fahrzeug zu reparieren.
Leider ist im Kaufvertrag folgender Satz enthalten:
"Verkauf an Gewerbetreibende unter ausschluss jeglicher Gewährleistung"
Wir sind jedoch Privatleute und haben den Händler beim Kauf auch darauf hingewiesen. Jetzt kann man natürlich fragen, warum wir so dumm waren den Kaufvertrag trotzdem zu unterschreiben? Ich weiß es auch nicht! Wir haben uns von dem Fahrzeug einfach blenden lassen! :-(
Nun ist die Frage, haben wir eventuell überhaupt irgendeine Chance unsere Gewährleistungsansprüche zu erhalten?? Gibt es bereits Gerichtsurteile diesbezüglich??
Wer kann uns weiterhelfen?? Wir sind für jede Antwort dankbar!!!
Beste Antwort im Thema
Ich weiß was Beweislastumkehr im Sinne des Gesetzgebers bedeutet und ich weiß auch, dass das Wort nicht nur eine Bedeutung im Rahmen von Gesetzen hat, sondern eben auch allgemein zu verstehen ist.
In dem Rahmen kann man eine Beweislastumkehr beliebig formulieren, es müssen nur die Zusammenhänge bzw. der Ausgangspunkt richtig und logisch dargestellt sein. Das war hier eindeutig der Fall.
Egal wie sich die Beweislast umdreht, es ist und bleibt eine Beweislastumkehr.
44 Antworten
Sieht man einem Zahnriemen an ob er 10000km oder 100.000km gelaufen ist?
Wenn ja wäre der Nachweis ja durchaus möglich.
Nein das das sieht man einen Zahnriemen
nicht bzw.nur äusserst selten an.
Ich habe meine Riemen nach dem Wechsel
angesehen die sahen aus wie neu.😰
Meist liegt der Riß auch nicht am ZR selbst
sondern weil die Wasserpumpe blockiert oder
die Spann bzw. Umlenkrollen festgehen.😰
Wie gesagt der Fall ist bei ner 2000€
Bohne in der Konstellation Glasklar.
Schlechten Geld, sollte man kein gutes Geld hinterherwerfen.😁
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 4. Juni 2016 um 09:48:20 Uhr:
Kannste knicken.😮
Nach 6 Monaten tritt die Beweißlastumkehr ein
und du must Nachweißen das der Mangel zum
Kaufzeitpunkt vorlag.
Es ist zutreffend, dass nach sechs Monaten der Käufer beweisen muss, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag.
Das ist aber nicht die Beweislastumkehr. Es ist immer so, dass der, der etwas haben will, seinen Rechtsstandpunkt beweisen muss.
Beweislastumkehr bedeutet, dass in den ersten sechs Monaten man davon ausgeht, dass der Mangel schon bei Verkauf vorlag, also der Käufer nichts beweisen muss. (§476 BGB)
Käufer hat nur eine Chance auf Mängelbeseitigung, wenn der Zahnriemenwechsel explizit im Vertrag bestätigt wurde.
O.
Kein Plan wo jetzt das Problem ist?
Ich habe genau das selbe wie du geschrieben.🙄
0-6 Monate der Händler muß Käufer Mangelhaftigkeit zum Kaufzeitpunkt Nachweißen.
6-x Monate der Käufer muß Mangelhaftigkeit zum Kaufzeitpunkt Nachweißen.
Die Beweißführung wird genau umgekehrt, sprich Beweißlastumkehr.
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Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 4. Juni 2016 um 10:48:08 Uhr:
Kein Plan wo jetzt das Problem ist?
Ich habe genau das selbe wie du geschrieben.🙄0-6 Monate der Händler muß Käufer Mangelhaftigkeit zum Kaufzeitpunkt Nachweißen.
6-x Monate der Käufer muß Mangelhaftigkeit zum Kaufzeitpunkt Nachweißen.
Die Beweißführung wird genau umgekehrt, sprich Beweißlastumkehr.
Nö.
Du hast geschrieben, nach 6 Monaten tritt Beweislastumkehr ein.
Beweislastumkehr gibt es in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf( siehe BGB)
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 4. Juni 2016 um 12:51:20 Uhr:
Du hast geschrieben, nach 6 Monaten tritt Beweislastumkehr ein.
Beweislastumkehr gibt es in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf( siehe BGB)
Haarspalterei, die niemand weiter bringt und nur dazu dient, dass du auch mal was gesagt hast.
Zum Problem:
Sofern man nachweisen kann, dass der Zahnriemen gar nicht gewechselt wurde, dann läge ein Mangel vor und man könnte den Verkäufer belangen. Oder man findet den, der den Zahnriemen gewesent hat und weißt ihm einen Einbaufehler nach.
Beides dürfte in der Praxis scheitern und das bekommt auch kein Anwalt hin. Der produziert nur weitere Kosten.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. Juni 2016 um 20:11:57 Uhr:
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 4. Juni 2016 um 12:51:20 Uhr:
Du hast geschrieben, nach 6 Monaten tritt Beweislastumkehr ein.
Beweislastumkehr gibt es in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf( siehe BGB)Haarspalterei, die niemand weiter bringt und nur dazu dient, dass du auch mal was gesagt hast.
Wenn die Frage, wann Beweislastumkehr eintritt, Haarspalterei ist, dann hast auch Du es nicht verstanden.
Beweislastumkehr bedeutet, dass von dem allgemeinen Grundsatz abgewichen wird, dass derjenige, der etwas beansprucht, dies beweisen muss.
Träte Beweislastumkehr nach sechs Monaten ein, dann müsste der Käufer, der eine Mängelbeseitigung beansprucht, nichts beweisen, sondern der Verkäufer.
O.
Ich weiß was Beweislastumkehr im Sinne des Gesetzgebers bedeutet und ich weiß auch, dass das Wort nicht nur eine Bedeutung im Rahmen von Gesetzen hat, sondern eben auch allgemein zu verstehen ist.
In dem Rahmen kann man eine Beweislastumkehr beliebig formulieren, es müssen nur die Zusammenhänge bzw. der Ausgangspunkt richtig und logisch dargestellt sein. Das war hier eindeutig der Fall.
Egal wie sich die Beweislast umdreht, es ist und bleibt eine Beweislastumkehr.
..so..nu mal locker bleiben 🙂
@bossie0606 : Claudia, das mit dem Zahnriemen ist ein bissel doof, weil es bei
ihm nicht nur auf die Kilometer sondern auch manchmal auf "Jahre" ankommt.
Z.b. bei manchen Opel / Audi Fahrzeugen muss er nach 4-Jahren od. 60.tsd km
gewechselt werden, was zuerst eintrifft.
Ist daher z.b. der ZR. war erst 10.tsd km "gelaufen", aber älter als 4-Jahre, dann
"Pech" gehabt, weil, selbs Schuld, weil Serivce nicht gemacht.
Da würde der Händler auch innerhalb der 6-Monate nicht für haften.
Denn, wer den Service vernachlässigt, der kann nicht auf Gewährleistung pochen.
Also, hast Du eine Rechnung von Wechsel des ZRs, nur dann könntest Du evtl.
"Recht" gegen Händler / Werkstatt bekommen.
Ansonsten, als "Lehrgeld" abhaken....und, beim nächsten Kauf, sich vorher
erkundigen, auf was mann achten muss (Fahrzeug unabhängig).
Grüße
Ist aber unwahrscheinlich, dass der in vier Jahren erst 10.000 km gelaufen ist und du verwechselst Audi mit Alfa romeo 😛
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. Juni 2016 um 20:11:57 Uhr:
Sofern man nachweisen kann, dass der Zahnriemen gar nicht gewechselt wurde, dann läge ein Mangel vor und man könnte den Verkäufer belangen.
Dahingehend würde ich mal nach einem Datecode auf dem Riemen gucken (evtl. gibt's sowas).
Wenn die Wasserpumpe fest war, dann wird die wohl aus Kostengründen nicht mitgewechselt worden sein (weil die Kiste eh weg sollte).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Juni 2016 um 16:23:36 Uhr:
Dahingehend würde ich mal nach einem Datecode auf dem Riemen gucken (evtl. gibt's sowas).
Gibt es meines Wissens nach nicht.
Zitat:
@conqueror333 schrieb am 6. Juni 2016 um 13:33:44 Uhr:
Ist aber unwahrscheinlich, dass der in vier Jahren erst 10.000 km gelaufen ist und du verwechselst Audi mit Alfa romeo 😛
..sicher nicht..
auch bei anderen Herstellern ist der ZR manchmal die Achillesverse..
----------------------------------
ZR-Wechselintervalle Audi A4 (B5) ab 1995 bis 2001
- RS4 V6 2.7 biTurbo.............................................. alle 60.000 Km
- 1.9l TDI-Motoren bis MJ 1999 (X) AHH-Motor .....................alle 60.000 km
- 1.9l TDI-Motoren bis MJ 1999 (X) kein AHH.......................alle 90.000 km
- 1.9l TDI-Pumpe Düse Motoren ...................................alle 90.000 km
Unbedingt beachten :
Der Zahnriemenwechsel ist bei allen Motoren (auch Benziner) nach spätestens 4 Jahren
durchzuführen, auch wenn die angegebene Kilometerleistung noch nicht erreicht wurde.
In Gegenden mit extremen klimatischen Bedingungen od. erhöhter Beanspruchung wird
der Wechsel unabhänging der Kilometerleistung, alle 3-Jahre empfohlen.
--------------------------------------
Bei Opel :
alle 60.ts od. 4-Jahre
Motorcode :
Y26SE (125 KW) (bis 2002)
Y32SE (160-KW) (bis 2002)
Z14XE (66-KW) (bis 2002, ab 12/2002 bis 2009, alle 90.tsd bzw. 6-Jahre)
Z16XE (74-KW)
uvm. (hier-> http://www.opel-niedersachsen.de/zahnriemen.html )
-----------
Von daher, nicht immer auf Alfa "schimpfen"..
Grüße
Also ich wundere mich ja sowieso schon immer über die sehr unterschiedlichen Intervalle beim Zahnriemenwechsel.
Mein letztes Auto mit Zahnriemen war ein Peugeot. Der hatte ein Interval von 120.000 KM oder 10 Jahren.
Sind die großen Unterschiede hier wirklich technisch begründbar oder eher eine Möglichkeit den Werkstätten Umsatz zu bescheren?
Zitat:
@Tand0r schrieb am 7. Juni 2016 um 15:11:47 Uhr:
Also ich wundere mich ja sowieso schon immer über die sehr unterschiedlichen Intervalle beim Zahnriemenwechsel.
Mein letztes Auto mit Zahnriemen war ein Peugeot. Der hatte ein Interval von 120.000 KM oder 10 Jahren.
Sind die großen Unterschiede hier wirklich technisch begründbar oder eher eine Möglichkeit den Werkstätten Umsatz zu bescheren?
..nee, der "große" Unterschied liegt in der "Konstruktion" des Motors, die länge
sowie die "Anzahl" der angetriebenen Nebenagregate (Lima, Klima, Wapu, etc.)
durch den Zahnriemen.
Und dann kommt natürlich dazu, die Belastung durch die Startvorgänge.
All das sind Fakroren, die einen ZR "altern" lassen.
Und, nicht zu vergessen, auch das "Einsatzgebiet".
Bei einem "Stadfahrzeug" "altert" der ZR auch schneller, als bei einem der viel
Langstrecke fährt..
Das schlimmste ist aber, dass mann dem ZR das alter od. Verschleiß nicht ansieht und,
wenn keine Unterlagen (Rechnungen, etc.) vorhanden sind, dann ist das wie
"russich-roulette".
Daher, Fahrzeuge, bei denen der ZR fällig ist od. drann war, immer die Werkstatt-Rechnung
sich zeigen lassen.
Behauptungen od. Aussagen wie "..habe ich / wurde unter der Hand gemacht.." ignorieren
und davon ausgehen, hier wurde nix gemacht.
Grüße
p.s. seid froh, dass ihr keinen älteren Ferrai od. Lambo fährt, dort darf mann alle 2-Jahre
od. 20.tsd km den ZR wechseln, zu Preisen eines Kleinwagens 🙂