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Gewährleistung Gebrauchtwagen - wo muss ich reparieren lassen - AGR Abgas tritt aus

Themenstarteram 30. Oktober 2020 um 16:19

Hallo Zusammen,

ich hätte folgende (rechtliche) Frage zur Abwicklung einer Mängelbeseitigung in der Gewährleistung.

Ich habe vor 7 Tagen bei einem Händler nähe Frankfurt einen gebrauchten X1 E84 gekauft.

Vor Ort ist mir ein komischer Geruch im Auto aufgefallen, ich habe direkt daraufhin gefragt, ob es ein Raucher Auto ist. Antwort war Nein. Ich wohne 400km weit weg.

Naja das Auto stand unter Umständen etwas rum und nach kurzem Durchlüften bei der Probefahrt war es auch erstmal nicht mehr so penetrant.

Zusätzlich war die Klima (A/C) bei der Probefahrt aus. Nach einschalten A/C hat diese drehzahlabhängige, pfeifende Geräusche gemacht. Das habe ich bei meiner örtlichen Werkstatt sofort checken lassen. Die Klima war fatzen leer.

Zusätzlich wurde festgestellt, dass im Bereich der AGR Abgas austritt und das gelangt auch in den Innenraum.

Hier bin ich jetzt schon etwas verärgert, auch einem langjährigem Händler muss der Abgasgeruch auffallen und so kann kein Auto an einen Kunden verkauft werden.

Jetzt möchte der Händler, dass ich nach Frankfurt komme und er sich das dort nochmals anschaut. Ich habe den Bericht aus meiner örtlichen Werkstatt.

Meine Frage: Muss ich das tun? Für mich ist das eindeutig ein Sachmangel, der vor dem Kauf vorhanden war und ich möchte nicht mit einem Abgas vollgepumpten Auto bis nach Frankfurt fahren. Mir geht es hier um meine Gesundheit. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Sollte ich besser sofort einen Anwalt einschalten (ich habe eine Rechtsschutz).

Wie würdet ihr vorgehen. Ich werde mit dem Bericht, sofort per Einschreiben den Mangel anzeigen.

Danke schonmal für Euer Feedback!

Beste Grüße!

Beste Antwort im Thema

Biete dem Händler an, dass er das Auto bei dir zur Nachbesserung abholen kann. So ist es ja nicht verkehrssicher.

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Zitat:

@jaro66 schrieb am 30. Oktober 2020 um 18:53:50 Uhr:

Echt?

Der Händler kann doch nix dafür,das der Käufer 400km entfernt wohnt.

Ich dachte das wäre Kundensache, wie das Fz. dann wieder zum Händler kommt.

Gruß jaro

Stimmt, wie das Fahrzeug zum Händler kommt, ist (zunächst) Sache des Kunden. Dummerweise hat der Händler (ist gesetzlich geregelt) aber die Kosten der Nachbesserung einschl. der notwendigen Transportkosten zu übernehmen.

Und da könnte es für den Händler manchmal billiger sein, wenn ein BMW-Händler vor Ort den Mangel beseitigt. Denn 800 km x 0,30 € sind bereits 240,- €.

Der X1 mit Vierzylinder Dieselmotor ist doch vom Umtausch auf Kulanz/Rückruf des AGR Kühler betroffen.

 

Ich würde Mal zu BMW vorstellig werden.

ICh würde es nicht unnötig kompliziert machen.

Einfach nach Frankfurt fahren

Der Händler scheint ja zunächst gewillt zu sein, das Problem zu lösen.

Ein freundlicher Hinweis, darauf, dass das Fahrzeug mit austretendem Abgas in den Innenraum nicht gefahren werden kann (Gefahr für die eigene Gesundheit) und dem Hinweis, dass im Rahmen der Gewährleistung die Kosten für den Transport zu erstatten sind , kann man dann der Vorschlag unterbreiten, dass die Sache am Ort des Kunden erledigt wird und die Werkstätten sich absprechen sollen. Für den Händler kommt es unterm Strich günstiger.

Als ich vor 2 Monaten meinen 640d etwa 350km entfernt gekauft habe, stellte ich zu Hause auch ein paar Mängel fest. Der Händler willigte sehr schnell ein, dies bei mir vor Ort erledigen zu lassen, da ihm der Hin- und hertransport unsinnig erschien. War allerdings ein BMW-Vertragshändler, bei dem ich kaufte.

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