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Gewährleistung bei weiter entferntem Händler

Hallo,
ich habe letzte Woche ein gebrauchtes Auto gekauft welches 8500€ gekostet hat, eine 525i Touring Ez '05 und 180.000 Kilometer. Leider war es bei einem Fähnchenhändler welcher noch dazu knapp 120km entfernt ist. Bei der Probefahrt ist mir nichts aufgefallen und ich habe das Fahrzeug gekauft, Papiere mitgenommen, letzte Woche Freitag angemeldet und dann abgeholt. Der Händler meinte noch ich hätte ja Garantie, wenn was ist soll ich einfach vorbeikommen. Garantie habe ich keine, nur die normale Gewährleistung. Jetzt habe ich festgestellt dass wenn wir zu dritt im Auto sitzen (Wir habe eine Fahrgemeinschaft) und ich mehr Gas gebe, es irgendwie rupft und ich nicht weiter beschleunigen kann, wenn ich weniger Gas gebe, dann geht es, alleine eigentlich auch und Berg runter auch. Ich nehme an es ist die Kupplung, bin aber Laie. Noch dazu hat sich direkt auf der Heimfahrt die DSC leuchte gemeldet, war aber nach erneutem starten erstmal wieder weg. Heute dann auf dem Weg zur Arbeit ist die DSC leuchte wieder angegangen und an geblieben und beim heimfahren war sie gleich an und ist dann irgendwann ausgegangen.
So das ist die Sachlage, ich habe bisher noch nicht bei dem Händler angerufen, ich wollte mich erst hier ein bisschen informieren, da ich mir zu 100% sicher bin, dass das nicht ganz reibungslos verlaufen wird.
Der Händler ist wie gesagt 120km entfernt und nur bis 18 Uhr da, ich muss also einen Tag Urlaub nehmen um da hin zu kommen da ich locker eineinhalb Stunden fahren muss bzw. im Feierabendverkehr eher zwei Stunden.
Wenn ich jetzt anrufe, dann sagt er sicher ich soll einfach mal vorbei kommen und er schaut sich das an. Ich bin mir fast sicher das die DSC Leuchte dann nicht leuchtet und wenn nur er im Auto sitzt, nichts rubbelt oder mir was vom Pferd erzählt das es normal sei.
Der Händler hat ja die Möglichkeit nachzubessern, muss das bei ihm passieren? Also bin ich da jetzt sein Spielball der jedesmal Urlaub nehmen muss und dort hinfahren nur weil der sagt ich soll vorbeikommen. Wie gesagt ich befürchte das ich da hinfahre und er alles verweigert oder zu mir sagt ich soll das Auto dann nächste Woche vorbeibringen und dann sehe ich das Teil 4 Wochen nicht mehr.
Ich habe beim abholen des Autos mitbekommen das Leute da waren die ein fertiges Auto abholen wollten und schon zwei Stunden rumgestanden sind und denen dann gesagt wurde, dass das Auto doch nicht fertig sei und die Leute sind mit dem Zug und Taxi auch von weiter weg hergekommen, auch deshalb habe ich meine zweifel an einem reibungslosen Ablauf.
Und noch dazu kann ich auch nicht einfach wahllos Urlaub nehmen und mir Leute besorgen die mit mir dahin fahren und mich wieder mitnehmen.
Hab hier jetzt keine direkten Fragen, aber vielleicht versteht ihr ja ein bisschen mein Dilemma und könnt mir Tipps geben, wie ich die Sache jetzt am geschicktesten angehen kann?
Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Mehr gibt's eigentlich nicht zu sagen und ICH kann dazu schon gar nichts schreiben, weil mir....

das sagst du jedes mal und trotzdem müllst du die threads zu....laß es doch einfach mal :)

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Der Händler hat Recht bei einem Sachmangel diesen zu beheben, dieses Recht musst Du ihm einräumen.
Der Händler trägt aber lt. BGB §439 die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

Doofe Situation, Du hättest das Auto besser nicht gekauft...
Ich würde in eine Werkstatt meines Vertrauens fahren, um den Fehler festzustellen (kostet zwar etwas, aber das dürfte im Rahmen bleiben). Aber bloss nichts reparieren lassen!!!
Wenn Du weisst, was es ist, kann sich der Händler nicht mehr rausreden. Ein Spass wird das trotzdem nicht.

Ich würde den Wagen in eine Werkstatt geben zur Feststellung des Problems, aber keinesfalls eine Reparatur beauftragen. Vielleicht machen Sie es ja ohne Berechnung mit der Aussicht auf einen Reparaturauftrag. Vor dem Hintergrund Deiner Schilderung würde ich als Ergebnis erwarten, dass ein Problem festgestellt wird, das als Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war.
Dann würde ich mit dem Händler telefonieren. Im Falle eines seriösen Händlers würdest Du erwarten können, dass er im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht eine für Dich kostenfreie Behebung des Mangels vornimmt. Ein unseriöser Händler wird aber versuchen zu bestreiten, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, trotzdem sieht es dann eigentlich gut aus für Dich als Käufer, da innerhalb der ersten Hälfte der 1jährigen gesetzlichen Gewährleistung die Beweislast beim Händler liegt. Bleibt der Händler dennoch sperrig, dann würde ich ihn schriftlich per Einschreiben zur Nachbesserung auffordern, dabei eine Frist setzen, und nach Ablauf derselben einen Anwalt mandatieren.

Ich schildere Dir nachfolgend eine meiner Erfahrungen, die nicht unähnlich zu Deiner Situation ist (sollte es jemandem bekannt vorkommen, kann das daran liegen, dass ich es bereits verschiedentlich in anderen Unterforen oder Threads gepostet habe):
Ich hatte vor einigen Monaten ein älteres Fahrzeug von einem Händler gekauft, an dem ich einige Tage nach Übergabe auch einen Mangel feststellte. Ich habe mich dann kurz telefonisch mit einem Anwalt beraten und die Vorgehensweise abgestimmt. Anschließend habe ich den Händler per Einschreiben angeschrieben und ihn zur Behebung des Mangels aufgefordert. Entweder durch Abholung des Fahrzeugs, Mangelbehebung und Rückverbringung (dazu ist er verpflichtet). Oder durch einen Vorschuss, damit ich den Mangel selbst durch eine lokale Werkstatt beheben lasse (das war ein freundliches Angebot von mir, da der Händler >200 km entfernt ist). Zwei Fristen gesetzt. Die erste Frist war eine Woche, um zu bestätigen, dass er den Mangel beheben wird. Die zweite Frist war drei Wochen zur Behebung des Mangels selbst. Bei Missachtung der Fristen würden rechtliche Schritte folgen, die Folgekosten für ihn bedeuten würden.
Aufgeregter Anruf von ihm. Ich hätte einen technisch einwandfreien Gebrauchtwagen gekauft. Wenn ich mit dem Fahrzeug nicht zufrieden wäre, könnte ich es zurückgeben. Das wollte ich aber gar nicht und bestand also weiterhin auf die Behebung des Mangels. Es folgte noch ein wenig email-Ping-Pong, in der er wiederholte, dass für ihn nur eine Rückabwicklung in Betracht käme. Auf die hätte er aber nur bestehen können, wenn ich als Käufer meinen Pflichten nicht nach gekommen wäre.
Die erste Frist verstrich. Daher dem Anwalt alle Unterlagen überlassen und mandatiert. Anwalt schreibt Brief an Händler und fordert von ihm die Mangelbehebung sowie den Ausgleich seiner Auslagen.
Wieder aufgeregter Anruf vom Händler. Erst beim Anwalt, der im erläuterte, dass bei einer erneuten Verweigerung der nächste Schritt eine Klage wäre. Dann kleinlaut bei mir, um einen Termin für die Abholung des Fahrzeugs zu vereinbaren.
Ergebnis: Fahrzeug wurde abgeholt, Mangel behoben und Fahrzeug zurückgebracht.

Deinen Urlaub bewahre Dir also lieber für schönere Dinge ;o)

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961



Entweder durch Abholung des Fahrzeugs, Mangelbehebung und Rückverbringung (dazu ist er verpflichtet). Oder durch einen Vorschuss, damit ich den Mangel selbst durch eine lokale Werkstatt beheben lasse (das war ein freundliches Angebot von mir, da der Händler >200 km entfernt ist).

Dann waren sowohl Dein Anwalt als auch der Händler nicht auf dem neuesten Stand. Lies mal die Entscheidung BGH VIII ZR 220/10 (über Google).
Im Regelfall muss das Fahrzeug dem Händler an dessen Geschäftssitz zur Mängelbeseitigung vorgestellt werden.
Die Kosten hierfür hat gem. § 439 BGB ggf. der Händler zu tragen.

Da der Wagen erst letzte Woche gekauft wurde (Gewährleistung!!!), hätte man sich den langen Eingangspost sparen können und den Händler direkt anrufen sollen. :p
Sag dem Händler, dass du damit keine 120km fahren willst - aus Angst komplett liegen zu bleiben oder noch mehr kaputt zu machen - und schlag vor, in einer dir ansässigen Werkstatt, den Fehler suchen zu lassen. Deine Werkstatt soll sich dann mit dem Händler in Verbindung setzen.
Mal am Rande...was war das für ein Händler (Fähnchen, Vertragshändler, etc.)?

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Da der Wagen erst letzte Woche gekauft wurde (Gewährleistung!!!), hätte man sich den langen Eingangspost sparen können und den Händler direkt anrufen sollen. :p
Sag dem Händler, dass du damit keine 120km fahren willst - aus Angst komplett liegen zu bleiben oder noch mehr kaputt zu machen - und schlag vor, in einer dir ansässigen Werkstatt, den Fehler suchen zu lassen. Deine Werkstatt soll sich dann mit dem Händler in Verbindung setzen.
Mal am Rande...was war das für ein Händler (Fähnchen, Vertragshändler, etc.)?

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!! Im 2. Satz steht doch, dass es ein Fähnchenhändler war.... Daher würde ich direkt zum Anwalt wetzen...

Oh ja entschuldigung, dass ich den zweiten Satz von 312 vergessen/überlesen habe :rolleyes:
Beim Fähnchenhändler wird die Sache natürlich---anstrengend. :D

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Oh ja entschuldigung, dass ich den zweiten Satz von 312 vergessen/überlesen habe :rolleyes:
Beim Fähnchenhändler wird die Sache natürlich---anstrengend. :D

Deswegen sage ich ja... Direkt zum Anwalt.... Den Fehler des Kaufs bei einer solchen Seelenverkäuferbude kann man ja jetzt nicht so ohne Weiteres rückgängig machen....

Zitat:

Original geschrieben von 123lmn


Dann waren sowohl Dein Anwalt als auch der Händler nicht auf dem neuesten Stand. Lies mal die Entscheidung BGH VIII ZR 220/10 (über Google).
Im Regelfall muss das Fahrzeug dem Händler an dessen Geschäftssitz zur Mängelbeseitigung vorgestellt werden.

Also in dem von dir angeführten Urteil steht genau das eben nicht drin.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von 123lmn


Dann waren sowohl Dein Anwalt als auch der Händler nicht auf dem neuesten Stand. Lies mal die Entscheidung BGH VIII ZR 220/10 (über Google).
Im Regelfall muss das Fahrzeug dem Händler an dessen Geschäftssitz zur Mängelbeseitigung vorgestellt werden.

Also in dem von dir angeführten Urteil steht genau das eben nicht drin.

Doch, exakt das steht drin.

;)

Hier die Kurzzusammenfassung:

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Wenn also keine besonderen Umstände vorliegen, was regelmäßig der Fall sein wird, Nachbesserung am Ort des Händlers.

Man, man, man, was für Umstände!
@ TE
Fahr zum nächsten Vertragshändler oder in eine kompetente freie Werkstatt. Lass dort den Fehlerspeicher auslesen und das gesamte Fahrzeug auf evtl. Mängel untersuchen.
Alles natürlich mit schriftlicher Dokumentation.
Ruf den Verkäufer an und schilder ihm, was für Mängel dir am Wagen aufgefallen sind. Ohne gleich zu sagen, das du alles schon schriftlich hast! Er gibt dann die Richtung vor, da das Recht, die Mängel zu beseitigen, bei Ihm liegt.
Und anhand seiner Reaktion kannst du dir weitere Schritte bezüglich Anwalt etc. immer noch überlegen.
Die große Keule kannst du immer noch auspacken!
MFG Thomas

Mehr gibt's eigentlich nicht zu sagen und ICH kann dazu schon gar nichts schreiben, weil mir schwindlig ist vom Kopp schütteln.
Da meine Liebst erst vor kurzem ein gebrauchtes Auto gesucht hat, haben wir diverse Händler abgeklappert. Bei einem (SCHROTT!!!) Händler hatte sie einen CORSA entdeckt. Probefahrt ging gründlich in die Hose, weil da schon diverse Mängel auftauchten. Ausserdem war das gesamte Fahrzeug ziemlich versieft.
Meine persönliche Abneigung gegen sogenannte "Fähnchenhändler" will ich nicht verhehlen, weil bei 99% der Fälle irgendetwas schief läuft und die Folgekosten für Reparatur, Sachverständige, Rechtsanwalt, Gerichtskosten etc. den Wert des Fahrzueges übersteigen.
Warum nicht beim seriösen (!) Fachhändler kaufen, obwohl man da auch auf die Schnauze fallen kann, wie ich aus eigenem Erleben berichten kann. Nur habe ich da mehr Möglichkeiten dem auf die Füsse zu steigen ...
Ach ja, sie hat sich denn einen Wagen bei einer freien Werkstatt keine 500m von hier gekauft!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Mehr gibt's eigentlich nicht zu sagen und ICH kann dazu schon gar nichts schreiben, weil mir....

das sagst du jedes mal und trotzdem müllst du die threads zu....laß es doch einfach mal :)

Zitat:

Original geschrieben von eugain



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Mehr gibt's eigentlich nicht zu sagen und ICH kann dazu schon gar nichts schreiben, weil mir....

das sagst du jedes mal und trotzdem müllst du die threads zu....laß es doch einfach mal :)

Er hat doch jetzt ganz normal zu Thema geantwortet. Niemanden angepupt und keinen Müll geschrieben.

Was willst du uns mit deinem Beitrag jetzt sagen????

MFG Thomas

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