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Gewährleistung bei defekten Reifen?

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 16:16

Hallo alle zusammen! Erstmal bin ich hier neu im Forum ud brauche einen Rahtschlag!

Es geht um eine Gewährleistung bei unbrauchbaren Sommerreifen.

Das Auto habe ich vor 2 Wochen gekauft. Probefahrt habe ich damals auf Winterreifen gemacht, da das Auto keine Sommerreifen hatte. Der Händler hat mir versprochen gute gebrauchte Sommerreifen drauf zu machen. So weit so gut. Gesagt, gemacht. Die reifen waren aber total im Arsch, dazu noch unterschiedlich ( auf der vordere Achse ). Gemerkt habe ich es erst, als ich das Auto vom Händler abgeholt habe.

Ich habe gleich beim Händler angerufen und habe mich beschwert. ( Unterschiedliche Reifen vorne, Vibration beim Fahren, dazu die rechte Tür ging nicht zu, per ZV.

Der Händler war damit einverstanden, andere Reifen drauf zu machen und den Türschloss zu ersetzen.

Nun hat er neue Reifen drauf gemacht ( gebrauchte ).

Zunächst ist mir nichts aufgefallen, ausser das die Reifen etwas lauter waren, wie bei meinem alten Auto. ( ich fuhr erste Woche nicht viel und fast nur in der Innenstadt).

In der Zeit hat der Geräuschspiegel etwas ( oder auch viel ) gestiegen. Selbst wenn man in der Stadt fährt, hört man es deutlich. Nun habe ich die Reifen heute genau angeschaut.

Schock! Die Reifen sind total porös und laut DOT Nummer: Vorne B.j. 2001, hinten 2006 ( sind aber auch porös )!

Entweder war ich beim Kauf blind ( habe sie noch angeschaut ) oder die Reifen haben sich nach 2 Wochen zerlegt. Und 11 Jahren sind natürlich auch Hammer!

Habe ich noch anspruch auf Reifenwechsel ( Gewährleistung ) oder schickt der Händler mich in die Wüste!

Hier sind noch ein paar Bilder!

 

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Beste Antwort im Thema

Lieber TE, eine E-Mail schreiben ist wohl nicht die richtige Reaktion. Hingehen und bei ihm auf der Matte stehen, vielleicht noch einen Kumpel mitnehmen, Eindruck machen - da kannst du auch gleich reagieren, wenn der Händler versucht dich abzublocken.

Für E-Mails gibt es übrigens auch einen Papierkorb:D

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Bei was für einem Händler hast du gekauft?

Schaut mir alles sehr dubios aus.

Wenn ich einen Gebrauchten kaufe, nenne ich die Mängel die ich feststelle und halte sie im Vertrag genau fest. Das Geld gebe ich erst, wenn ich mir sicher bin, dass alles ok ist.

Bei Reifen würde ich immer nur neue akzeptieren (am besten 1 oder 2 Marken vorgeben).

Diese uralten Reifen musst du keinesfalls akzeptieren, rede mit dem Händler und verlange anständige Reifen.

am 12. Mai 2012 um 2:15

Also einen nennenswerten Schaden (abgesehen von normalem Verschleiß) kann ich auf Deinen Fotos nicht erkennen. Dass Reifen irgendwann aufgrund von Gummialterung ein bisschen rissig werden ist normal.

Wie sahen denn die Reifen aus, die vorher drauf waren?

Unterschiedliche Reifen auf dieselbe Achse zu machen ist zwar alles andere als ratsam, aber nicht verboten. Daraus kannst Du Deinem Händler also keinen Strick drehen. Indiskutabel sind allerdings 10 Jahre alte Reifen. Die müssen als am Ende ihrer Lebenserwartung angekommen und damit Müll angesehen werden. Hier sehe ich die einzige echte Handhabe gegen Deinen Händler.

6 Jahre alte Reifen würde ich auch tauschen, aber da könnte man eventuell noch diskutieren. Eine vorgeschriebene Altersgrenze gibt es meines Wissens nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Maxi_rodriges

Entweder war ich beim Kauf blind ( habe sie noch angeschaut ) oder die Reifen haben sich nach 2 Wochen zerlegt.

Es gibt auch Reifenpflegesprays, mit denen man Reifen wieder etwas aufhübschen kann. Ich könnte mir vorstellen, dass Dein Reifenhändler sowas eingesetzt hat.

Sicher ist, dass Du Gewährleistung hast, wenn er Dir das Auto als Händler verkauft hat. Ich glaube, die gesetzliche Untergrenze bei Gebrauchtartikeln ist ein Jahr. Es ist allerdings ein beliebter Trick von Autoverkäufern, Autos "im Auftrag" eines (angeblichen) Privatmenschen zu verkaufen. Dann wäre es rechtlich ein Vertrag zwischen Privatpersonen, und dann kann man eine Formulierung von der Form "Gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" rechtswirksam in den Vertrag schreiben. Hier lohnt mal ein Blick in Deinen Vertrag.

Allerdings sehe ich für Dich in diesem Falle die Möglichkeit, Dich auf arglistige Täuschung zu berufen. Der Verkäufer darf nämlich keine Mängel arglistig verschweigen, wenn sie ihm bekannt sind. Er wird jedoch keinem Gericht gegenüber glaubhaft machen können, dass er nicht wusste, dass die Reifen, die er Dir angedreht hat, uralt sind. Schließlich ist er vom Fach und kann selber DOT-Nummern lesen.

D&P, ich krieg Bauchschmerzen am unteren Ende Deines Beitrags, is net bös gemeint.

Wie kommst Du auf arglistige Täuschung? Man bekommt mit 11 Jahre alten Reifen durch den TÜV (es gibt wie Du beschrieben hast keine gesetzliche First nur Empfehlungen), da seh ich per se keinen (verschwiegenden) Mangel und damit arglistige Täuschung, is sowieso ein bisserl grenzwertig, da Reifen an und für sich Verschleißteile sind.

Ich würde es so machen: Ich würde beim freundlichen TÜV/Dekra/KÜS/keine Ahnung Prüfer vorbeifahren und den mal freundlich Fragen, was er von den Reifen hält.

Hast Du denn ein so altes Fahrzeug erworben, dass es sich bei den überalterten Reifen, noch tatsächlich um die Erstausrüstung handelt? Wenn Dein Fahrzeug jünger sein sollte und die überalterten Gummis nachträglich montiert wurden, sehe ich darin auch eine Täuschung. Kein Käufer muß damit rechnen, dass wenn er (beispielhaft) ein sechs Jahre altes Fahrzeug erwirbt, dessen Bauteile ggf. doppelt so alt sind.

Unabhängig davon, rate ich Dir, alle Gummis zu ersetzen. Teilt euch den "Schaden". Die Uralt-Gummis gehen zu seinen Lasten und die beiden anderen Reifen zahlst Du.

Bevor man vom Hof des Händlers fährt, muß man eben darauf gucken. Mit einem über 10 Jahre alten Reifen wäre ich nicht losgefahren. Ich würde sagen, es ist einfach Pech - es sei denn der Händler verhielte sich kulant. Ein Recht auf andere Reifen sehe ich da nicht.

Themenstarteram 12. Mai 2012 um 9:25

Nun bin ich jetzt gerade beim TÜV gewesen. Der Prüfer sagt: grundsätzlich sauen sie nur auf Profil (es ist auch vom Gesetzgeber so festgelegt, hat er so behauptet). Wenn Reifen genug Profil haben und noch ganz, kommen sie durch TÜV. :D

Auf der andere Seite sagt er, er würde die Reifen nicht empfehlen, da sie zu alt sind und etwas porös.

Und beim Händler hat man schlechte Karten, da es vom Gesetzgber so noch in Grenzen liegt. :confused:

Irgendwie blöd!

P.S.

Das Auto ist 11 Jahre alt, aber es sind keine originale Sommerreifen. Das Auto hatte nur Winterreifen und die Sommerreifen hat der Händler wohl aus dem tiefen Keller rausgeholt:D

Themenstarteram 12. Mai 2012 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von Christian He

Bei was für einem Händler hast du gekauft?

Schaut mir alles sehr dubios aus.

Wenn ich einen Gebrauchten kaufe, nenne ich die Mängel die ich feststelle und halte sie im Vertrag genau fest. Das Geld gebe ich erst, wenn ich mir sicher bin, dass alles ok ist.

Bei Reifen würde ich immer nur neue akzeptieren (am besten 1 oder 2 Marken vorgeben).

Diese uralten Reifen musst du keinesfalls akzeptieren, rede mit dem Händler und verlange anständige Reifen.

Die Mängel habe ich beim Kauf wohl übersehen.

Übrigens steht beim mir im Vertrag: gebrauchte Sommerreifen sind im Kaufpreis erhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Maxi_rodriges

Die Mängel habe ich beim Kauf wohl übersehen.

Übrigens steht beim mir im Vertrag: gebrauchte Sommerreifen sind im Kaufpreis erhalten.

@Maxi_rodriges,

was im Vertrag stand/ steht hast du doch erhalten. => gebrauchte Sommerreifen :D

Oder steht da im Vertrag was von Alter und Profil?

Was erwartest du sonst noch? :confused:

Bereifung, die aufgrund ihres biblischen Alters, kein akutes Sicherheitsrisiko darstellt?;)

Der Händler kann doch nur einer sein mit der Fahne vorne dran: Aus einem Stapel von Altpellen zwei heraus gesucht unter dem Motto: Passt schon! So etwas ist einfach nur unfair und zeugt von einem schlechten Geschäftsgebaren. Mit Gewährleistung wird wohl nach deinem jüngsten Beitrag wohl nichts mehr sein, du bist ja förmlich gezwungen, das Urteil des TÜV zu verschweigen. Ich wäre ja fast geneigt nach allem was vorgefallen ist, dem Fahnenhändler die Beurteilung durch den TÜV als verkehrsunsicher zu beschreiben. Mal sehen wie er reagiert!? Ansonsten kann ich dir nur raten, beim Reifenhändler eine Garnitur aus dem mittleren Segment zu kaufen - und den gehabten Ärger ganz schnell zu vergessen.

Themenstarteram 12. Mai 2012 um 16:08

Danke an alle!

Es gibt wohl keine genaue Regelung!

Na ja, ich versuche mein Glück; werde am Montag E-mail schreiben. Mal schauen, wie er reagiert

Lieber TE, eine E-Mail schreiben ist wohl nicht die richtige Reaktion. Hingehen und bei ihm auf der Matte stehen, vielleicht noch einen Kumpel mitnehmen, Eindruck machen - da kannst du auch gleich reagieren, wenn der Händler versucht dich abzublocken.

Für E-Mails gibt es übrigens auch einen Papierkorb:D

Glaubst Du, Du kannst ein elf Jahre altes Fahrzeug mit Originalbereifung finden, mit dem auch noch gefahren wurde?

Da muss ich mich echt fragen, was manche Bürger für Vorstellungen vom Leben haben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Maxi_rodriges

Nun bin ich jetzt gerade beim TÜV gewesen. Der Prüfer sagt: grundsätzlich sauen sie nur auf Profil (es ist auch vom Gesetzgeber so festgelegt, hat er so behauptet). Wenn Reifen genug Profil haben und noch ganz, kommen sie durch TÜV. :D

Auf der andere Seite sagt er, er würde die Reifen nicht empfehlen, da sie zu alt sind und etwas porös.

Und beim Händler hat man schlechte Karten, da es vom Gesetzgber so noch in Grenzen liegt. :confused:

Irgendwie blöd!

P.S.

Das Auto ist 11 Jahre alt, aber es sind keine originale Sommerreifen. Das Auto hatte nur Winterreifen und die Sommerreifen hat der Händler wohl aus dem tiefen Keller rausgeholt:D

am 12. Mai 2012 um 23:09

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Glaubst Du, Du kannst ein elf Jahre altes Fahrzeug mit Originalbereifung finden, mit dem auch noch gefahren wurde?

Jupp, mein Schwiegervater fährt heute noch auf seinem A4 seine 10 Jahre alten Michelin-Winterreifen. Fährt aber fast nur kurze Distanzen, und das auch nicht allzu häufig (Rentner), drum ist das Profil noch im Rahmen (was zugegebermaßen keine Entschuldigung ist). Hat mir aber versprochen, zum kommenden Winter neue Reifen draufzumachen.

Als ich im April vorigen Jahres meinen derzeitigen Golf IV (EZ 2002) gekauft habe, war auf allen 8 Felgen auch noch die Erstbereifung drauf. Die ist natürlich gleich runtergeflogen. (Einer der Winterreifen kam komplett mit Schraube in der Lauffläche. War aber noch dicht. :D )

Man findet sowas also sehr wohl in der Praxis. :)

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