Gewährleistung 2 Jahre
Hallo A4 Fahrer!
Mein A4 Avant TDI 130 PD wird Ende August 2 Jahre alt. Ich habe bisher noch keine Probleme gehabt. O.K. Lautsprecher in Fahrertür (Kabelfehler) defekt.
Ansonsten keine Probleme aufgetreten, vielleicht habe ich sie auch nur nicht bemerkt!?!
Meine Frage lautet nun, worauf sollte ich ganz speziell noch achten, bevor die Gewährleistungszeit
abläuft. Laut Inspektionsanzeige muss ich nämlich erst im Winter wieder zu den Freundlichen.
Bin über jeden Tip dankbar!
Meynaudi
P.S.: Bin immer noch begeistert von meinem Audi !!!
13 Antworten
Hallo,
ich kenne es von einigen Authäusern, dass sie kurz vor Ende der Garantiezeit noch einen extra Check übernehmen, die etwaige Fehler noch aufdecken sollen.
Frag doch mal bei deiner Werkstatt nach, ob die soetwas auch anbieten, schliesslich verdient bei Garantiereparaturen auch die Werkstatt ihr Geld.
Ansonsten führen die für ein kleines Trinkgeld sicherlich einen kurzen Check durch, wenn du das Auto dort gekauft hast - quasi als Service am Kunden.
Ich würde vor allem auf irgendwelche Undichtigkeiten im Bereich Motor-Getriebe achten. Aber auch wenn die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, besteht ja bei auftretenden Defekten immer noch die Möglichkeit einen Kulanzantrag einzureichen. Es ist also nicht gleich aller Tage abend.
Gruß Jürgen
Hi
also hier werden wieder die Begriffe Gewährleistung und Garantie durcheinander gebracht. Soweit ich weiß, gibt Audi ohnehin keine Garantie, sondern nur Gewährleistung.
D.h, weil bis jetzt noch kein Fehler aufgetaucht ist, hat man ohnehin keinen Anspruch mehr und es ist alles Kulanz.
Gruß
NetRacer
Vielen Dank, das werde ich dann wohl mal tun, auch wenn ich ihn über einen Re-Importeur gekauft habe.
Gruß Meynaudi
Zitat:
Original geschrieben von NetRacer
Hi
also hier werden wieder die Begriffe Gewährleistung und Garantie durcheinander gebracht. Soweit ich weiß, gibt Audi ohnehin keine Garantie, sondern nur Gewährleistung.
D.h, weil bis jetzt noch kein Fehler aufgetaucht ist, hat man ohnehin keinen Anspruch mehr und es ist alles Kulanz.
Gruß
NetRacer
Hm und wieso giebt es dann die Gebrauchtwaagen Garantie die uneranderem vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist???
Komisch!*versteh ich net*
Gruss Cris
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@crislee
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Gebrauchtwagengarantie. Es handelt sich da lediglich um eine Sachmängelhaftung, die einen Zeitraum von 2 Jahren umfasst, aber vom Händler bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr beschränkt werden kann. Im Detail betrachtet ist das ein großer Unterschied zur Garantie.
Gruß Jürgen
@ Designs
also ich will ja nicht kleinlich sein,
aber wieso steht dann bitte auf dem Formular Anmeldung zur Gebrauchtwagen GARANTIE???
Gruss Cris
PS. Ich weis das der Gesetzgeber nur eine Sachmangelhaftung verlangt!
War etwas unglücklich ausgedrückt
Hier näheres zu dem Thema Garantie.
Zitat: http://www.ra-kotz.de/garantie.htm
1. Gewährleistung:
Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.
Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).
In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.
2. Garantie/Garantievertrag:
Unter einem „Garantievertrag“ versteht der Jurist nach den alten Regelungen bis zum 31.12.2001 eine vertragliche Vereinbarung, wonach der „Garantieversprechende“ sich verpflichtet, für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen bestimmten eintretenden Schaden zu übernehmen.
Der Garantievertrag ist gesetzlich nicht geregelt, er darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden!
In der Praxis kann ein „Garantieversprechen“ auch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung darstellen. Hierdurch verpflichtet sich der Garantiegeber zur Einstehung für einen bestimmten Erfolg (z.B. Fehlerfreiheit eines Produkts). Häufig geben Hersteller von Produkten ein solches Versprechen ab, wenn sie über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus einstehen wollen.
3. Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Wie oben schon erwähnt, handelt es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben (vgl. oben unter Punkt 1).
Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer selbst tragen.).
Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht ,z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.
4. zwei Jahre Gewährleistung seit 01.01.2002:
Nach der Schuldrechtsreform hat man bei nunmehr seit 01.01.2002 2 Jahre Gewährleistung (vgl. hierzu § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F.). Vgl. Sie auch hierzu die Ausführungen unter Schuldrechtsmodernisierungsgesetz!!
@cris
Auf welchem Formular steht das mit der Gebrauchtwagengarantie??
Die Gebrauchtwagengarantien kann man ja zusätzlich abschliessen, aber vorgeschrieben ist es nicht.
Ich kann dir jetzt nicht ganz folgen, wie du das meinst.
Gruß Jürgen
Ich habe letze Woche einen 1,5 jahre alten Audi A3 gekauft!
So nachdem der ganze Papier kram erledigt war!
Hab ich mein Auto bekomen und ein Infoheft mit der Anmeldung zur Gebrauchtwagen Garantie und ich meine nicht die extra erkaufte Garantie!
In diesem Heft steht desweitern auch der Umfang und Anspruch etc.!
Also ich rede wirklich von Garantie!
Ebenso ist mir der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie klar aber nochmals Danke für die Aufklärung!
Gruss Cris
So wie es aussieht hast du dann eben eine Gebrauchtwagen Garantie dazu bekommen, die aber keinesfalls Pflicht war. Vielleicht schliesst dieser Händler ja für jedes seiner verkauften Gebrauchtfahrzeuge diese Garantie ab...
Ich könnte es mir nicht anders erklären.
Gruß Jürgen
Das mag sein!
Ich kann es mir allerdings nicht erklären erstens da es über Audi direct geht und zweitens gilt es in gesamt Deutschland und in ausnahmefällen auhc im Ausland!
Naja egal muss nicht breitgetreten werden!
Ich werd das Ding bei Gelegenheit kopieren und dann hier posten!
Gruss Cris
Re: Gewährleistung 2 Jahre
Zitat:
Original geschrieben von Meynaudi
Hallo A4 Fahrer!
Mein A4 Avant TDI 130 PD wird Ende August 2 Jahre alt. Ich habe bisher noch keine Probleme gehabt. O.K. Lautsprecher in Fahrertür (Kabelfehler) defekt.
Ansonsten keine Probleme aufgetreten, vielleicht habe ich sie auch nur nicht bemerkt!?!Meine Frage lautet nun, worauf sollte ich ganz speziell noch achten, bevor die Gewährleistungszeit
abläuft. Laut Inspektionsanzeige muss ich nämlich erst im Winter wieder zu den Freundlichen.
Bin über jeden Tip dankbar!
MeynaudiP.S.: Bin immer noch begeistert von meinem Audi !!!
Mein Freundlicher hat mir direkt eine Garantieverlängerung für 25-48. Monat angeboten.
Kosten ca. 350 Euro, da die Kulanzregelungen immer
weiter reduziert werden.
Gewährleistung hin, Garantie her... Egal mit welchen Problem ich in den letzten zwei Jahren beim Audi-Zentrum war, ich (bzw. die Firma) musste für keine Reparatur etwas bezahlen. In der Praxis scheint Audi zwischen Garantie und Gewährleistung also keinen Unterschied zu machen und alle Mängel, die innerhalb der ersten 2 Jahre auftreten kostenlos beseitigen. Einen Rechtsanspruch hat man darauf allerdings nicht, daher weiß ich nicht, ob nur das AZ hier in Karlsruhe so verfährt oder ob das grundsätzlich alle Händler so machen.