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Getriebeschaden beim Gebrauchtwagen

Themenstarteram 17. August 2015 um 9:43

Servus,

Vielleicht finde ich den ein oder anderen helfenden Rat hier im Forum.

Folgende Situation:

Person XY kauft einen Fiat Bravo beim Gebrauchtwagenhändler (100km Entfernung) und stellt auf dem Heimweg beim Beschleunigen im 5. Gang einen sich stark bewegenden Schaltknüppel fest. Das Auto wurde vom Händler als voll funktionsfähig verkauft inklusive der üblichen 1 jährigen Gewährleistung.

Person XY liest im Internet von häufigen Getriebeschäden beim Fiat Bravo (M32 Opel Getriebe) und fährt zur Fiat Vertragswerkstatt und dort wird ein kommender Getriebeschaden bestätigt. Nach Rückruf beim Händler entscheidet dieser Person XY soll den Wagen einfach weiterfahren und er sieht erst Reperaturbedarf wenn die Gänge rausfliegen. Seine Mechaniker würden ihn wegen einem sich bewegenden Schaltknüppel nur auslachen und das sei durchaus normal.

Wie würdet ihr weiter vorgehen? Versucht er sich vielleicht nur über die Periode der Beweislastumkehr zu retten? Der Wagen ist jetzt seid 4 Tagen im Besitz der Person XY.

Danke Euch

Gruß tapout

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12 Antworten

Da würde ich zunächst in der Fiat-Vertragswerkstatt mal nachfragen, wie die einen kommenden, also zukünftigen Getriebeschaden diagnostizieren können. Deutet nur der sich bewegende Schaltknüppel darauf hin, ist der Getriebeschaden eine zwingende Folge usw.

..schwierig.

theoretisch müsste mann das Getriebe ausbauen & zerlegen um festzustellten

ob da ein "sich anbahnender Getriebeschaden" ist.

Ergo, wie der Händler sagt, weiterfahren..

Grüße

Lass dir das schriftlich geben das am tag xy ein Getriebeschaden sich ankündigt und der Händler das erst bei richtigen defekt beheben wird. ..

Wer schreibt der bleibt.

Dem Verkäufer einen Brief (Einschreiben mit Rückschein) senden und den Sachverhalt, incl. der Reaktion des Verkäufers, schriftlich festhalten.

Dann kann man nur hoffen, dass der nicht insolvent wird.

Du kannst aber auch die Kfz-Schiedsstelle einschalten, sofern der Verkäufer Mitglied der Kfz-Innung ist, was zu prüfen wäre.

Themenstarteram 17. August 2015 um 11:42

Danke schonmal für eure zahlreichen Antworten!!

Der zukünftige Getriebeschaden basiert auf Erfahrungswerten des KFZ-Meisters. Man findet darüber auch recht viel in Google (https://www.youtube.com/watch?v=OHtHcMDTxXA , eigentlich identisches Verhalten).

Das mit dem schriftlichen Festhalten wird wohl die sicherste Möglichkeit sein, solange das Fahrzeug betriebsbereit ist kann man den Händler ja nicht zu einer Reparatur zwingen. Die höheren Folgekosten sind dann sein Problem, zumindest wenn es dann noch in der Gewährleistungsperiode liegt. Passiert der Getriebetotalschaden aber erst in 8 Monaten ist Person XY aber die leidtragende, oder? Da der Verkäufer hauptsächlich mit Mittel und Oberklassewagen handelt ist eine Insolvenz wohl auszuschließen.

Das ist nun mal so.

Momentan ist nichts kaputt, was also soll der Händler reparieren?

Sämtliche Bauteile, die irgendwann vielleicht kaputt gehen könnten auf Kosten des Verkäufers austauschen zu lassen ist nicht der Sinn der gesetztl. Gewährleistung.

Bei der Probefahrt hat sich der Ganghebel noch nicht bewegt?

Durch die Erklärung deiner Fiat Werkstatt sowie dein Anschreiben an den Verkäufer und dessen Reaktion solltest du (mit etwas Glück) den Nachweis erbringen können, dass der Schaden bei Übergabe schon (immanent) im Getriebe schlummerte. Restrisiko bleibt natürlich.

Oder gibt das Teil beim Verkäufer gegen ein richtiges Auto in Zahlung.

Themenstarteram 18. August 2015 um 7:17

Zitat:

@Matsches schrieb am 17. August 2015 um 16:30:35 Uhr:

..

Bei der Probefahrt hat sich der Ganghebel noch nicht bewegt?

mit sicherheit, aber ist leider erst zuhause aufgefallen. ich gehe davon aus, dass dem händler diese problematik auch nicht bekannt war, sonst hätte er doch im kundenauftrag verkauft. also wenn das noch kein "richtiger" schaden ist, dann kann ich auch keine reperatur verlangen, das macht schon sinn - ich bin aber davon ausgegangen, dass es in diesem stadium schon als schaden zählt. immerhin ist das auto keine woche alt.

macht es dann überhaupt sinn ein schreiben aufzusetzen, mit dem der händler (kommende) getriebeprobleme anerkennt? ich bezweifle, dass er sowas unterschreiben wird :p

Wenn die Kfz-Schiedsstelle ausscheidet, dann kannst du auch zu einem ö.b.u.v. Kfz-Sachverständigen fahren und den das beurteilen lassen, aber vorher nach den Kosten fragen.

Sinn macht ein Schreiben schon, sofern dieses per Einschreiben mit Rückschein versandt wird und du den Rückschein auch vom Händler unterschrieben zurück bekommst.

Das Schreiben selbst braucht der nicht anzuerkennen oder zu unterschreiben.

Es geht darum die Fristen zu wahren, wenn der Schaden nach einem halben Jahr, aber noch innerhalb der Gewährleistung, geltend gemacht werden soll.

Themenstarteram 18. August 2015 um 13:13

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. August 2015 um 12:33:59 Uhr:

Wenn die Kfz-Schiedsstelle ausscheidet, dann kannst du auch zu einem ö.b.u.v. Kfz-Sachverständigen fahren und den das beurteilen lassen, aber vorher nach den Kosten fragen.

Sinn macht ein Schreiben schon, sofern dieses per Einschreiben mit Rückschein versandt wird und du den Rückschein auch vom Händler unterschrieben zurück bekommst.

Das Schreiben selbst braucht der nicht anzuerkennen oder zu unterschreiben.

Es geht darum die Fristen zu wahren, wenn der Schaden nach einem halben Jahr, aber noch innerhalb der Gewährleistung, geltend gemacht werden soll.

Das ist wichtig. Eine andere Möglichkeit kann ja momentan nicht erzwungen werden, also bleibt es erst mal bei einem Schreiben. Ich bin sehr gespannt auf die Reaktion .. :D

Danke für die Tipps!

Für mich sieht das Video aus,

als wenn die Getriebelager ausgeschlagen wären.

Vor allem das Fordere.

Sollten die Getriebelager in Ordnung sein,

kommt die Bewegung tatsächlich von sich bewegenden Schaltgabeln.

Das ist schon ein Getriebeschaden.

Dass der Wagen damit noch bewegt werden kann,

spielt keine Rolle.

Ich würde sofortige Nachbesserung mit zwei Wochen Frist fordern.

Und zwar schriftlich, mit Zeugen und Empfangsbestätigung.

Bei Nichterfüllung würde ich vom Kauf zurücktreten.

Themenstarteram 19. August 2015 um 16:05

Zitat:

@schleuti schrieb am 18. August 2015 um 15:30:42 Uhr:

Für mich sieht das Video aus,

als wenn die Getriebelager ausgeschlagen wären.

Vor allem das Fordere.

Sollten die Getriebelager in Ordnung sein,

kommt die Bewegung tatsächlich von sich bewegenden Schaltgabeln.

Das ist schon ein Getriebeschaden.

Dass der Wagen damit noch bewegt werden kann,

spielt keine Rolle.

Ich würde sofortige Nachbesserung mit zwei Wochen Frist fordern.

Und zwar schriftlich, mit Zeugen und Empfangsbestätigung.

Bei Nichterfüllung würde ich vom Kauf zurücktreten.

Der Meinung bin ich ja eigentlich auch.. Wir filmen jetzt das Verhalten konkret beim thematisierten Fiat und lassen es dem Händler zusammen mit dem obigen Link zukommen. Wenn erneut keine positive Reaktion von Seiten des Händlers kommt, werde ich zusammen mit einem Sachverständigen eine Nachbesserung fordern.

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