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Überführung Gebrauchtwagen Frankreich -> Deutschland

Themenstarteram 1. Dezember 2015 um 17:25

Hey Leute,

ich laufe mir wohl demnächst eine Renault Zoe in Frankreich, da ca. 5000€ günstiger.

Da ich keinen Sängerführerschein besitze muss ich das Auto selbst über die Grenze nach Deutschland fahren.

Welche legale Möglichkeit gibt es dafür?

Lieben Dank für eure Hilfe!

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18 Antworten

Ein Kurzzeitkennzeichen ist nur innerhalb der BRD gültig.

Daher kommt das für die Strecke in Frankreich nicht in Frage.

Kaufst du von einem Händler oder von Privat?

Themenstarteram 1. Dezember 2015 um 20:21

Weiß ich noch nicht, je nach dem was gerade im Angebot ist, ich schaue mich halt schon ständig um und vergleiche die Preise.

Klar, das deutsche Kurzkennzeichen ist nicht möglich, hat mir die Frau in der Behörde auch gesagt.

Gibt es denn nicht auch ein Französisches Kennzeichen für kürzere Zeit?

Such doch mal nach einer Spedition, die dir das Auto da wegholt und nach hause liefert. Bei 5000 Euro Einsparung ist da doch etwas Luft für die Transportkosten.

Zitat:

@Markus280214 schrieb am 1. Dezember 2015 um 21:21:02 Uhr:

Weiß ich noch nicht, je nach dem was gerade im Angebot ist, ich schaue mich halt schon ständig um und vergleiche die Preise.

Klar, das deutsche Kurzkennzeichen ist nicht möglich, hat mir die Frau in der Behörde auch gesagt.

Gibt es denn nicht auch ein Französisches Kennzeichen für kürzere Zeit?

Es gibt kein einheitliches Kennzeichen, das sowohl in Frankreich als auch in Deutschland gültig ist. Die Überführung muss deshalb wie folgt durchgeführt werden:

1. Überführung bis zur deutschen Grenze

Für den Transport des Fahrzeugs vom Händler bis zur deutschen Grenze müssen Sie in Frankreich ein Export-Kennzeichen, ein sog. "ww"-Kennzeichen verwenden. Dieses Kennzeichen, das 15 Tage gültig ist, erhalten Sie beim französischen Fahrzeughändler.

Es gilt nur in Frankreich.

- Achtung -

Sie dürfen nicht mit einem französischen "ww"-Kennzeichen hier in Deutschland fahren!

2. Weitere Überführung ab der deutschen Grenze

Für den Weitertransport ab der deutschen Grenze müssen Sie ein deutsches Kurzzeitkennzeichen verwenden. Fahrzeughändler können für ihre eigenen Zwecke auch ein rotes Dauerkennzeichen verwenden.

Das Kurzzeitkennzeichen können Sie bei den Kfz-Zulassungsbehörden der Landratsämter oder des Stadtkreises Karlsruhe erwerben.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt bis zu max. 5 Tagen und wird in Frankreich nicht anerkannt.

Tipp:

Besorgen Sie sich also kurz vor der Überführung des Fahrzeugs nach Deutschland ein Kurzzeitkennzeichen, das Sie an der deutschen Grenze an das Fahrzeug anbringen!

- Achtung -

Sie dürfen nicht mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen bzw. Roten Kennzeichen in Frankreich fahren!

2. Zulassung in Deutschland

Begeben Sie sich hierzu zur zuständigen Zulassungsbehörde (Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz maßgebend).

Themenstarteram 2. Dezember 2015 um 21:47

Vielen Dank für deine Hilfe!

Themenstarteram 2. Dezember 2015 um 21:54

Habe hier etwas interessantes gefunden:

http://www.eurodistrict-pamina.eu/pamina/spip.php?article2195&lang=en

Allerdings kann man wohl nur mit einem Neuwagen das "WW" Kennzeichen aus Frankreich in Deutschland nutzen.

Wieso nicht auch für Gebrauchtwagen? So ein Schwachsinn!

Gerne und noch ein Tipp

in Frankreich gibt es viele gauner also pass auf wo du den Wagen kaufst

Viel Glück

Hallo,

du bekommt in Deutschland kein Kurzzeitkennzeichen mehr ohne gültigem TÜV!

Zitat:

@Gockerlauto schrieb am 2. Dezember 2015 um 23:06:32 Uhr:

Hallo,

du bekommt in Deutschland kein Kurzzeitkennzeichen mehr ohne gültigem TÜV!

Hi,

das ist so nicht 100% korrekt. Wenn das Fahrzeug ein junges Gebrauchtfahrzeug ist (jünger als 3 jahre) bekommt man auch ohne Tüv Bericht ein KZK.

Wenn das Fahrzeug älter ist als 3 jahre und kein Tüv Bericht vorliegt bekommt man ebenfalls KZK. Allerdings ist die Verwendung des Fahrzeugs dann auf den Zulassungsbezirk eingeschränkt in dem das KZK ausgestellt wurde. Außerdem darf nur zum Tüv, Zulassungsstelle oder Werkstatt gefahren werden.

Problematisch ist eher das die meisten Zulassungsstellen die Fahrzeugpapiere im Original sehen wollen, einige akzeptieren auch Kopien.

Das ganze ist also recht kompliziert. Fahrzeug in F kaufen und mit ww Kennzeichen bis zur Grenze. Auto stehen lassen und zur nächsten Zulassungsstelle. Dort KZK besorgen zurück zum Fahrzeug und damit dann direkt zur nächsten Prüfstelle für eine Hauptuntersuchung. Wenn die Hauptuntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde darf man das Fahrzeug bis zum Ende der 5 Tage Deutschlandweit nutzen,aber offiziell auch nur für Überführungs- und Probefahrten.

Selbst die (EU)Politik hat schon ein Europaweit gültiges Kurzzeitkennzeichen gefordert weil es für den Privaten Kunden aufgrund dieser Problematik fast unmöglich ist Europaweit Fahrzeuge zu kaufen und zu überführen (gibt Länder wo es noch schlimmer ist als F).

Leider dauert so was ja immer ewig und die EU Politik hat ja auch meistens andere Probleme als ein Verbraucherfreundliches Kurzzeitkennzeichen ;)

Gruß tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 3. Dezember 2015 um 08:23:24 Uhr:

...

Das ganze ist also recht kompliziert. Fahrzeug in F kaufen und mit ww Kennzeichen bis zur Grenze. Auto stehen lassen und zur nächsten Zulassungsstelle. Dort KZK besorgen zurück zum Fahrzeug und damit dann direkt zur nächsten Prüfstelle für eine Hauptuntersuchung.

...

Hallo Tobias,

da haben wir das Thema wieder ;)

Diesmal liegst du aber nicht ganz richtig.

Das Problem ist, dass in diesem Fall für das KZK der Standortnachweis zu führen ist, was durch Vorlage des Kaufvertrages erfolgen kann, sofern der Verkaufsort innerhalb des Kreises liegt, oder durch Vorführung des Fahrzeuges nachgewiesen werden kann.

Die Fahrt von der Grenze bis zur Zulassungsstelle wäre daher nicht legal.

Liebe Grüße

Herbert

Hi,

grundsätzlich Richtig aber das händelt wahrscheinlich wieder jede Zulassungsstelle individuell etwas anders. Leider gibt es da ja keine wirklich einheitliche Line. Wie z.b. mit den Papieren einige bestehen auf die originale anderen reicht eine Kopie.

Ich könnte mir vorstellen das die Grenznahen Zulassungsstellen da vielleicht etwas flexibler sind ;) Im Zweifel mal in der Betreffenden Zulassungsstelle nachfragen.

Gruß Tobias

Zitat:

@Gockerlauto schrieb am 2. Dezember 2015 um 23:06:32 Uhr:

Hallo,

du bekommt in Deutschland kein Kurzzeitkennzeichen mehr ohne gültigem TÜV!

Stimmt das ist Neu und wenn er den Wagen in Frankreich Kauft dann muss er erstmal Tüv machen

Lieber Te mach dir dein Leben nicht schwer kauf dir hier in DE ein Auto du hast wenigstens Gewährleistung falls was passiert

Themenstarteram 7. Dezember 2015 um 18:37

Hey,

also der TÜV sollte für den Wagen erst mal hinfällig sein wenn er EZ 2014 ist und die CoC Papiere in der Zulassungsstelle vorgezeigt werden. Wurde mir zumindest so von der Behörde gesagt.

Wieso jetzt auf einmal 2014, der wird doch schon seit 12/2012 gebaut, oder hast du jetzt ein konkretes Fahrzeug gefunden?

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