Gestern hat mi's Glück verlassen ...

Opel Omega B

mein Omega "lebt" nimmer. Irgendso ein "netter" Mensch hat mir die Vorfahrt genommen und dann war's vorbei.

Gutachten ist gemacht, massiver Front- und damit ein wirtschaftlicher Totalschaden, nicht fahrbereit.

Will ihn einer von euch haben? Geb ihn gegen Höchstgebot ab.
Vielleicht jemand, der ihn selbst wieder aufbauen kann/will oder die Neuteile (z.B. Kupplung, Radlager, WR vom November 06, 2 Sommerreifen ca. 3 Wochen alt).
Verkauf ihn aber nur am Stück (außer WR, da könn ma reden)!

Foto (hab leider nur ein Farbiges und die Kopien aus dem Gutachten) und nähere Infos per Mail lunastar1@gmx.de

Könnt ihr mir zumindest mal nen groben Anhaltspunkt geben, was ich dafür noch kriegen kann? Meine Werkstatt hat mir ohne mit der Wimper zu zucken 2500€ dafür geboten - also denk ich mir, dass da mehr drin sein müsste.
(Daten von meinem besten Stück: Bj 03/05, 2,5 DTI Caravan, 110kw, 192.000 km, TÜV/ASU 10/07, Klimaautomatik, Navi, Radio mit Tel und 4fach-CD-Wechsler, Alu-Felgen)

Tja Leuts, ansonsten verabschied ich mich hier. Omega ist momentan leider finanziell nicht mehr drin, also steig ich erstmal auf nen Corsa um (heuljaulschnief).

Danke für eure Tipps und Grüße an alle Glücklichen, die ihren Omi noch haben.

21 Antworten

Hi also so viel ich weiß hat sich da was in der Versicherung geändert und ich glaube gehört zu haben das man auch verlangen kann das das auto wieder hergestellt wird .

Hi,

ja - man kann auf Reparatur bestehen, wenn die im Gutachten geschätzten Kosten 130% des geschätzten Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen.

Das hat sich nicht erst soeben geändert, gibts schon lange 🙂

Grüße
Schreddi

Ja doch,....nur manchmal stellt die versicherung auch einen eigenen Gutachter....Also wie schon geschrieben,Gutachter legt die Höhe fest,und Versicherung reguliert.

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Und selbstverständlich ist es kein Versicherungsbetrug den Wagen (der einem ja immer noch gehört) zu einem höheren Preis zu verkaufen.
Im Gutachten selbst ist der Höchstbietende genannt - dort kann man es zumindest zu dem ermittelten Wert loswerden.

Falsch.

Die Versicherung gleicht dir den Schaden aus. Sie ersetzt dir den Wert des Wagens abzüglich des Restwertes.

Wenn nun ein Fahrzeug für mehr weiterverkauft wird als es im Gutachten als Restwertsumme stand zahlt dir die Versicherung den Ausgleich aufgrund falscher Fakten und bezahlt ja automatisch zuviel. Dies verstößt gegen das Bereicherungsverbot.

Siehe auch http://www.motor-talk.de/t1459729/f13/s/thread.html

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Isch würde mal eher zu den Aussagen von Schreddi tendieren... Du kannst Deine Restgurke ja behalten, wenn Du Bastler bist selber wieder hinbiegen oder verrosten lassen und in 5 Jahren als Kunst verkaufen zum 10fachen. Das dürfte der Versicherung recht egal sein. Die hat den Restwert "gespart" und gut ist ihr.

Zitat:

Original geschrieben von fred.27


Isch würde mal eher zu den Aussagen von Schreddi tendieren... Du kannst Deine Restgurke ja behalten, wenn Du Bastler bist selber wieder hinbiegen oder verrosten lassen und in 5 Jahren als Kunst verkaufen zum 10fachen. Das dürfte der Versicherung recht egal sein. Die hat den Restwert "gespart" und gut ist ihr.

Kannste auch. Musste nur der Versicherung sagen... 😁

Zitat:

Original geschrieben von fred.27


Du kannst Deine Restgurke ja behalten...

Eben. Der Restwertabzug ändert ja nichts an den Eigentumsverhältnissen des verunfallten Fahrzeuges.

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