Gespann-Führerschin in Planung
Der Herr Verkehrsminister Ramsauer plant einen Gespannführerschein weil .... es besser ist, oder so.
Seht bitte selbst:
http://www.caravaning.de/.../...fuehrerschein-erleichtern.388005.8.htm
Schon jemand mehr darüber gehört?
Beste Antwort im Thema
ich weiß nicht, ob der Verkehrsminister die deutschen Führerscheine nicht kennt oder Alzheimer hat, denn einen Führerschein für gespanne gibt es bereits, das ist die Erweiterung E beim B oder C. Also ist BE schon der PKW-Gespannführerschein, der muß nicht mehr erdacht werden, da ist die Schulung mit Anhänger bereits eingeführt.
Ich vermute eher, er meint, das es einfacher und durchsichtiger sein sollte, den Führerschein mit Anhänger zu bekommen.
Ich denke eher er sollte sich drum kümmern, das die 100km/h für Anhänger generell eingeführt werden sollten und die Überholverbote für Anhänger nicht mit denen der LKW's gleich gestellt werden, sondern dann eher mit denen der Reisebusse.
Nordjoe
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
Wo es eine Änderung geben könnte das ist bei den C1E Klassen und auch wie weit die Gewichtsgrenze beim B geht.
Das ist der Punkt, um den es nach meiner Interpretation des Textes (Äußerung des Herrn Minister Ramsauer) geht und auf den ich für diejenigen hinweisen wollte, die in diesem Thread weniger über Politikfrust, als über Wohnwagen-/Gespannfragen diskutieren wollen.
Dass es noch nichts "Konkretes" gibt, ist dem Interview zu entnehmen - das ist ja exakt die Aussage um die es hier geht.
Ich schließe daraus, dass der Herr Minister sowohl die bestehenden Führerscheinklassen wie auch die möglichen Änderungen sehr wohl kennt und sich Gedanken darüber macht, wie das umgesetzt werden kann, ohne mehr weh zu tun als unvermeidlich (den Campern und der Caravanindustrie, welche auch den einen oder anderen Arbeitsplatz bereitstellt - mein Kommentar zum "Schleimen" einer anderen Meinung hier im Thread).
PS: Ich wiederhole grundsätzlich im Zitat nicht kpl. Postings, sondern nur den Teil, zu dem ich mich äußere.
Ich lese auch gern deftige - meinetwegen auch kabarettistische - Äußerungen, wenn ich den Ankerpunkt dafür finde. Das war mir hier nicht gelungen, weil als Begründung nicht das Steuersystem sondern seine fehlende Kenntnis bestehender Führerscheinreglungen angegeben war.
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
Der Kommentar mit Alzheimer war von mir, so hat man es vermutlich auch erkannt, kabaretistisch gedacht, denn unsere Politiker vergessen so einiges, wie z.B. ...
Nordjoe
Das wäre dann sozusagen Politiker-Alzheimer. Keine Krankheit, sondern gezielt eingesetzt, eine Voraussetzung für eine andauernde Karriere.
Ein Politiker würde auch, auf Vergessenes angesprochen, dies nicht bestätigen, sondern wahrscheinlich im Brustton der Überzeugung und voll aufbrechendem Tatendrang sagen: Wir müssen nach vorne schaun, das ist das Gebot der Stunde, alles andere bringt uns nicht weiter, dafür bin ich gewählt worden, alls andere wäre unverantwortlich .... usw. ...usw.
@steini111:
Du hast Recht !
Selbst wenn man sein Geschreibsel auf Logik und Richtigkeit überprüft...geht doch mal was unter !
Sorry für die unzureichende Info !
Zitat:
Original geschrieben von situ
Das ist der Punkt, um den es nach meiner Interpretation des Textes (Äußerung des Herrn Minister Ramsauer) geht und auf den ich für diejenigen hinweisen wollte, die in diesem Thread weniger über Politikfrust, als über Wohnwagen-/Gespannfragen diskutieren wollen.Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
Wo es eine Änderung geben könnte das ist bei den C1E Klassen und auch wie weit die Gewichtsgrenze beim B geht.Dass es noch nichts "Konkretes" gibt, ist dem Interview zu entnehmen - das ist ja exakt die Aussage um die es hier geht.
Ich schließe daraus, dass der Herr Minister sowohl die bestehenden Führerscheinklassen wie auch die möglichen Änderungen sehr wohl kennt und sich Gedanken darüber macht, wie das umgesetzt werden kann, ohne mehr weh zu tun als unvermeidlich (den Campern und der Caravanindustrie, welche auch den einen oder anderen Arbeitsplatz bereitstellt - mein Kommentar zum "Schleimen" einer anderen Meinung hier im Thread).
PS: Ich wiederhole grundsätzlich im Zitat nicht kpl. Postings, sondern nur den Teil, zu dem ich mich äußere.
Ich lese auch gern deftige - meinetwegen auch kabarettistische - Äußerungen, wenn ich den Ankerpunkt dafür finde. Das war mir hier nicht gelungen, weil als Begründung nicht das Steuersystem sondern seine fehlende Kenntnis bestehender Führerscheinreglungen angegeben war.
situ
diese Fragen des Führerscheins betreffen dann aber nicht wirklich den Wohnwagennutzer, da der Gestzesrahmen für die Wohnwagengespanne ausgereitzt ist, der Zugwagen wird auch weiterhin nicht schwerer, wie 3,5t. sein dürfen und der Wohnwagen eben nicht mehr, wie 100% bzw. einiges mehr bei einer Druckbremsanlage.
Es gibt schon jetzt die Möglichkeit, das ein Anhänger mehr, wie eine Achse haben darf, aber kaum ein Wohnwagen ist so ausgestattet. Es gibt schon jetzt die theoretische Möglichkeit, 3,5t Wohnwagen zu haben, höher erlaubt die derzeitige Kupplung nicht, sogar die vom Hersteller vorgesehene max. Gespanngewichtsangabe schränkt das ein. Was theoretisch möglich wäre ist eine Sache, was bezahlbar ist die nächste und was realisierbar ist ein noch anderer Aspekt.
Die EU-Novelierung des Führerscheines wird für unseren neuen Führerscheine sicher keine gravierenden Änderungen beinhalten, es ist lediglich die Hoffnung, das in der EU alle die gleichen Führerscheinregelungen haben, mehr wohl nicht, da wird man sich sehr weit an unsere derzeitigen Regelungen für den Führerschein orientieren.
Ich meine Herr Ramsauer macht da Klientelgeschmeichel ohne wirklichen Hintergrund für uns Gespannfahrer. Bei den Wohnmobilen sehe ich es etwas anders, da halte ich doch einiges für möglich, wie z.B. die 50J. Regelung für nicht gewerbliche LKW-Führerscheine.
Nordjoe
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Mit diesem Link (künftig Entfall BE, dafür ein "Praxistest/Training/Prüfung" - und dies eben noch nicht national definiert - bis 4.250 kg Gespannmasse) schließe ich (nur für mich) diesen Thread. Die Ausgestaltung dieser "Teste oder Prüfungen" war Gegenstand des Interviews.
Ob das nun (künftige) Gespannfahrer interessiert oder nicht oder irgendeine Relevanz hat, mag jeder selbst beurteilen.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Öhh..... wie "einbezogen" 😰Zitat:
Original geschrieben von cptrips
Ramsauer schleimt sich mit solchen Aussagen (wie alle Politiker) nur an die entsprechende Fangemeinde ran...ekelhaft.M.W. gibt es kein generelles Überholverbot für Gespanne, sondern nur wenn es per Zusatzschild mit einbezogen wird.
Also VZ 276 (schwarzes/rotes Auto) gilt nur für PKW, mit Zusatzschild entsprechend dann für die dort aufgeführten Kombinationen; VZ 277 (LKW) gilt nur für LKW ab 3,5 t, mit Zusatzschild z.b. auch für Gespanne (PKW und Anhänger) und KOB.
Oder ?Wenn das VZ 276 erscheint, dann gilt erst mal für "alle" Überholverbot (da gibts jetzt noch noch ein paar Feinheiten, die sind aber hier nicht wichtig 😉) Wenn jetzt Zusatzschilder hinzukommen dann gilt das VZ erst "ab" zb Fzg mit Anhänger oder Fzg ab 7,5t zgG (hier dürfen dann die "7,5 Tonner LKW, die in Wahrheit nur 7,49t haben dann halt noch überholen)
Grüße
Steini