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Gespann-Frage

Themenstarteram 7. Mai 2009 um 11:18

hallo,

ich werfe mal folgendes Gespann in den Raum:

Zugfahrzeug: Passat 3B 1.8, 125 PS, bei 8% Steigung 1.500 kg Anhängelast, max. 75 kg. Stützlast

Wohnwagen: Dethleffs 560 SK, Leergewicht 1442 kg, Max. Zul. Gesamtgewicht 1600 kg

ist hart an der Grenze oder ...

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jetimpackt

 

Aber es ist nicht erlaubt!

Du mußt zwischen Gesetz und Gewicht unterscheiden.

Wenn Du 1500Kg dranhängen darfst, dein Wohnwagen aber ein zul. Gesamtgewicht von 1600Kg hat, ist es der Polizei total egal ob er "Leer" ist und nur 1200Kg wiegt!

jet

Nur zur Klarstellung: Diese Aussage ist falsch.

Bei Anhängelasten zählen nach StVO nur die tatsächlichen Gewichte, nicht die zulässigen Höchstgewichte! Man darf also z.B. mit einem Polo oder etwas Ähnlichem tatsächlich einen LEEREN Autotrailer ziehen, der beispielsweise 800 Kg wiegt und ein zulässiges Gesamtgewicht von meinetwegen drei Tonnen hat.

Also darf der TE den Wohnwagen bis 1500 Kg ziehen, wobei es richtig ist, dass die 75 Kg Stützlast vom Gesamtgewicht des Wohnwagen sogar noch angezogen werden. In der Praxis wird die Wohnwagenachse im angekuppelten Zustand gewogen. Das spielt aber auch nur eine begrenzte Rolle, da der PKW ja auch ein maximales Gesamtgewicht hat, welches bei manchem Modell schnell erreicht ist. Zusammen darf das Gespann eben nie mehr als die Summe aus den beiden zulässigen Gesamtgewichten wiegen. Und da ist das je nach Bedarf (z.B. Zahl der Mitreisenden) bei der vorgeschlagenen Kombi schon knapp. Wenn man aber evtl. nur allein unterwegs ist, wird es sicher reichen - sogar noch mit Campingstuhl und Fahrrad :p

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am 7. Mai 2009 um 23:40

Das war auch mein gedanke, allerdings kursieren auch so viele geschichten um die stützlast, das man sich da schon gerne sicher ist.

Mein Wohnwagen hat ein gesamtgewicht von 500Kg, und eine Stützlast von 50Kg. Mein Smart hat eine anhängelast von 450Kg, und eine stützlast von 45Kg. Somit ergäbe sich also ein mögliches wohnwagengewicht von 495kg. Wohl gemerkt immer unter der vorraussetzung, dass die Stützlast exakt 45Kg beträgt. Und das ganze jetzt noch zuzüglich 2%, da erst ab 2% überladung eine ordnungswiedrigkeit vorliegt ^^ macht also 505Kg....

Bis jetzt komme ich aber gut hin, bei meiner letzten wiegung wog mein wohnwagen ohne gepäck 440Kg. Das dann aber schon mit batterie, 20l wasser, und gasflashce etc.

am 8. Mai 2009 um 6:21

Moin moin,

Zitat:

 

bebahunter bebahunter

Zitat:

Original geschrieben von jetimpackt

Aber es ist nicht erlaubt!

Du mußt zwischen Gesetz und Gewicht unterscheiden.

Wenn Du 1500Kg dranhängen darfst, dein Wohnwagen aber ein zul. Gesamtgewicht von 1600Kg hat, ist es der Polizei total egal ob er "Leer" ist und nur 1200Kg wiegt!

jet

Nur zur Klarstellung: Diese Aussage ist falsch.

OK, tut mir leid wenn ich mich geirrt habe! Ich wollte keine falschen Infos zum besten geben.

Wieder was gelernt.

Sorry

Jet

Liebe Camperkollegen,

jetzt muß ich die ganze Sache der Vollständigkeithalber noch einen Aspekt dazu geben:

Neuerdings steht bei PKW's und Vans immer zuzüglich ein Gesamtgespanngewicht in den Papieren. Es steht unter

Punkt 18 mit Text: Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination

diese neu hinzugekommene Angabe ist genauso zu beachten, wie alle anderen Gewichtseinschränkungen, es kann somit durchaus sein, das der Threadersteller nach Sicht der einzelnen Gewichte noch den WoWa ziehen dürfte, aber die Adition der beiden Werte könnte diesen neuen Wert überschreiten. Ich kenne den Wert für den Passat nicht, aber in der Zulassungsbescheinigung I steht es im Klartext, in der II nur als Zahl, man möge es selber nachschaun.

Nordjoe

Themenstarteram 8. Mai 2009 um 18:01

also ich bin die besagte Kombination heute 150 km

gefahren und das war super,

hatte nicht das Gefühl dass da was unsicher war,

natürlich bin ich auch vorsichtig gefahren.

am 8. Mai 2009 um 18:46

Hi,

 

in Schwung bringen kann man ein grosses Gewicht auf Rollen mit jeder kleinen Scheiss-Karre. Die Herausforderung ist, es zu beherrschen...  

Zitat:

Original geschrieben von erik-bruno

also ich bin die besagte Kombination heute 150 km

gefahren und das war super,

hatte nicht das Gefühl dass da was unsicher war,

natürlich bin ich auch vorsichtig gefahren.

zwischen in Fahrt bringen, es auch abbremsen zu können oder gar in kritischen Situationen zu beherrschen ist genauso differierend, wie können und erlaubt sein. Die Hinweise hier waren wohl auch von allen gut gemeinte Ratschläge, die Verantwortung bleibt beim Fahrzeugführer alleine und dessen Verantwortung. Kein anderer kann ihm dann die Gedanken abnehmen, wenn wegen falschem Geiz wer zu Schaden gekommen ist.

Nordjoe

am 9. Mai 2009 um 6:44

Wenn das Fahrzeug dazu in der lage ist den wohnwagen zu ziehen, und es auch darf, ist doch alles in ordnung, und nicht von falschem geiz zu sprechen. Nicht für jeden ist es möglich sich ein größeres Fahrzeug einfach mal zuzulegen, zumal für eine höhere anhängelast meist kein mittelklassewagen mehr reicht. Das hat dann auch nichts mit falschem geiz zu tun. Beim Passat darf der 105PS Diesel 1500Kg ziehen, der 115PS Benziner aber nur 1300Kg. Ich glaube aber nicht, das sich der Benziner schlechter verhält als der Diesel. Von den Bremsen und so dürften beide modelle identich sein.

Solange es erlaubt ist ist auf jedenfall nichts vorzuwerfen.

Wenn der Passat-Diesel 1500kg ziehen darf und der Benziner nur 1300kg, sagt dies mit einiger Sicherheit nur folgendes aus:

Der Diesel ist an einer 12%-igen Prüf-Steigung in der Lage ein paar Mal mit 1500kg-Anhängelast anzufahren und der Benziner nur mit 1300kg.

Deshalb ist die Anhängelast des Benziners geringer.

Für alle Fahrsituationen, bis auf das Anfahren am Berg, wäre der Benziner genauso gut oder schlecht geeignet, einen 1500kg-Anhänger zu ziehen, wie der Diesel.

Ein richtiger Geländewagen darf z.B. ausschließlich deswegen bis zu 3,5T ziehen, weil er damit am Berg (mit zusätzlicher Untersetzung) anfahren kann.

So ein Geländewagen mit vielleicht 2,2T-Leergewicht und 3,5T-Anhänger fährt aber auf einer Autobahn keineswegs sicherer, als ein Passat, bei dem sich Leergewicht und Anhängelast in etwa die Waage halten.

Da würde ich das Passat-Gespann bevorzugen.

Gruß

navec

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