ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. gesetzlicher Arbeitsvertrag im Transportgewerbe für Disponenten

gesetzlicher Arbeitsvertrag im Transportgewerbe für Disponenten

Themenstarteram 24. Juli 2010 um 7:34

Moinsen -

mal ne Frage, wenn kein Arbietsvertrag geschlossen wurde, dann greift der gesetzliche Arbeitsvertrag.

Jedoch wo find ich diesen ??? Internet ist ohne Info´s.

LG

Beste Antwort im Thema

Hmm, da gibt es kein "Muster" oder so was, das sind halt eine Vielzahl von Gesetzen und Tarifverträgen die halt das Maß vorgeben. Zb Urlaub:

Hier sind es als normaler Arbeitnehmer 24 Werktage, bist du im öffentlichen Dienst, greift halt der TvÖD. Bist du schwerbehindert, greift wieder ein anderes Gesetz.

Bei dir sind also im Moment immer die jeweiligen Gesetzlichen Vorschriften anwendbar, Problem dabei ist oft: Wer ist welcher Meinung welches Gesetz gerade angewendet werden soll :eek: Hier gilt dann der alte Spruch: 3 Juristen, mindestens 4 Meinungen :p

Andererseits hast du ohne Vertrag aber auch keine zusätzlichen Obliegenheiten aufgebunden bekommen, zb die Erlaubniseinholung bevor du einen Nebenjob beim Mitbewerber anfängst ;)

Grüße

Steini

11 weitere Antworten
Ähnliche Themen
11 Antworten
am 24. Juli 2010 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von Der Breiti

Moinsen -

 

mal ne Frage, wenn kein Arbietsvertrag geschlossen wurde, dann greift der gesetzliche Arbeitsvertrag.

 

Jedoch wo find ich diesen ??? Internet ist ohne Info´s.

 

LG

Gegenfrage:

Warum macht man denn keinen Arbeitsvertrag? Ich würde niemals ohne Arbeitsvertrag was antreten oder machen.

Auf Papier ist alles klar geregelt, wenns Ärger gibt ist das viel einfacher. Von Gesamtarbeitsverträgen bin ich nicht restlos überzeugt.

Hmm, da gibt es kein "Muster" oder so was, das sind halt eine Vielzahl von Gesetzen und Tarifverträgen die halt das Maß vorgeben. Zb Urlaub:

Hier sind es als normaler Arbeitnehmer 24 Werktage, bist du im öffentlichen Dienst, greift halt der TvÖD. Bist du schwerbehindert, greift wieder ein anderes Gesetz.

Bei dir sind also im Moment immer die jeweiligen Gesetzlichen Vorschriften anwendbar, Problem dabei ist oft: Wer ist welcher Meinung welches Gesetz gerade angewendet werden soll :eek: Hier gilt dann der alte Spruch: 3 Juristen, mindestens 4 Meinungen :p

Andererseits hast du ohne Vertrag aber auch keine zusätzlichen Obliegenheiten aufgebunden bekommen, zb die Erlaubniseinholung bevor du einen Nebenjob beim Mitbewerber anfängst ;)

Grüße

Steini

am 24. Juli 2010 um 9:20

Was ist das denn für ein Blödsinn?

Solltest Du keinen schriftlichen Vertrag haben, dann hast Du einen mündlichen Vertrag. Der gilt genauso, wie ein schriftlicher Vertrag. Der einzige Unterschied liegt in der Beweisbarkeit. Es gibt kein Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag!

Ich selber für meinen Teil habe in meinem ganzen Leben noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Das habe ich auch noch nie für nötig erachtet. Nötig wird ein Vertrag erst, wenn Du für eine Firma per Prokura arbeitest. Da sind dann Deine Kompetenzen genau geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von ongelbaegger

Was ist das denn für ein Blödsinn?

Welchen Blödsinn meinst du jetzt?

Das der Breiti fragt oder das Peach nie ohne schriftlichen Vertrag Arbeiten würde oder das ich versucht habe zu erklären wo die Vor und Nachteile der Situation von Breiti zu erläutern. ;)

Mit der Beweisbarkeit hast du in jedem Fall Recht :)

Grüße

Steini

am 24. Juli 2010 um 16:05

Blödsinnig ist es, über "gesetzliche Arbeitsverträge" und "Muster" zu diskutieren. Das führt nur zu Mißverständnissen und Halbwissen.

Besteht kein schriftlicher Arbeitsvertrag, kann man sich im Falle eines Falles nur auf das Arbeitsrecht berufen. Schriftliche Arbeitsverträge beruhen auf dem Arbeitsrecht und müssen dessen Mindestanforderungen erfüllen.

Meine Erfahrungen zeigen aber, dass eine Unterschrift unter einem Arbeitsvertrag heute auch nicht mehr viel Wert ist. Eher kann man dieses nur noch als Absprache die Inhalte bzw. Pflichten im Arbeitsverhältnis betreffend bezeichnen. Letztendlich ist und bleibt es ein auf Vertrauen beruhendes Arragement. Dieser Umstand schwebt auch vorm Arbeitsrichter über Allem.

am 24. Juli 2010 um 17:41

Arbeitsverträge ohne Papier ist für mich fährlässig.

 

Ein Vertrag hat nur Bestand solange sich beide Seiten daran halten. Aber wenn mal etwas ist, dann hast Du ein Problem.

Mündliche Abmachungen sind für mich sinnlos. Weil, es steht Aussage gegen Aussage.

 

Also ich kann von mündlichen Verträgen nur abraten. Warum macht jemand keinen schriftlichen Vertrag??????? Aufwand gleich null....

Ein mündlicher Vertrag unter Zeugen geschlossen ist genau soviel wert wie ein schriftlicher.

am 24. Juli 2010 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Ein mündlicher Vertrag unter Zeugen geschlossen ist genau soviel wert wie ein schriftlicher.

Au weihhhh

Deine Aussage stimmt nur solange wie alle unparteiisch neutral u. nicht bestochen sind. Ansonsten kannst Du behaupten was Du willst, wenn 3 Leute etwas anderes behaupten wird es für Dich als alleiniger eng!

 

Auf Papier steht es gedruckt und nicht veränderbar. Mündlich ist alles änderbar.....

 

am 25. Juli 2010 um 2:21

Moin peach!

Eure helvetische Machart ist mir immer sehr sympatisch gewesen. Wie kommt es, dass Du Absprachen als nichtig hinstellen magst? :D Da stimmt doch etwas nicht...

Die Straumänner als Beispiel sagen etwas zu. (Du wirst den Verein kennen) Da bekommst Du die Zusagen per E-Mail und wenn Du wirklich darauf bestehst auch schriftlich per Post(-paket). Soll wohl i.O. sein. Da werden aber auch andere Summen transferiert, als wie des Fahrers Gehalt von brutto 2500 - 3000 € (was auch immer das in Sfr darstellt)

Ich kann aus meiner Erfahrung immer nur wiederholen: "Ruht Euch nicht auf Eurem Vertrag aus!". Das Ding ist nur solange etwas wert, als wie alles so läuft, wie es sein soll... (Der Boss ist immer noch der Boss)

Habt ihr mal einen Vertrag eingeklagt?

Themenstarteram 25. Juli 2010 um 4:55

Mündlicher Arbeitsvertrag ist klar. Sobald der erste Lohn ausgezahlt wurde, besteht ein Arbeitsvertrag.

 

Gesetzlich 24 Tage Urlaub, etc. auch soweit ges. geregelt.

geht mir eigentlich nur um meine überstunden - und ja - ohne Anwalt wird´s eh nicht gehen.

Grund ist folgender; ich hab meine Zeiten immer anständig und komplett mir aufgeschrieben - letzten Woche mal alles verrechnet

in 9 Monaten sind´s über 300 Überstunden geworden ... und das ist auf Dauer kein Zustand. Deswegen war meine Frage, ob es einen Art Muster-Arbeitsvertrag gibt, evtl. das hier auch was vermerkt wurde.

am 25. Juli 2010 um 7:46

Zitat:

Original geschrieben von Der Breiti

Mündlicher Arbeitsvertrag ist klar. Sobald der erste Lohn ausgezahlt wurde, besteht ein Arbeitsvertrag.

 

 

Gesetzlich 24 Tage Urlaub, etc. auch soweit ges. geregelt.

 

geht mir eigentlich nur um meine überstunden - und ja - ohne Anwalt wird´s eh nicht gehen.

 

Grund ist folgender; ich hab meine Zeiten immer anständig und komplett mir aufgeschrieben - letzten Woche mal alles verrechnet

 

in 9 Monaten sind´s über 300 Überstunden geworden ... und das ist auf Dauer kein Zustand. Deswegen war meine Frage, ob es einen Art Muster-Arbeitsvertrag gibt, evtl. das hier auch was vermerkt wurde.

Was hast Du mit Deinem Chef mündlich abgemacht? Weiss er noch was von der mündlichen Abmachung?

Wenns im Vertrag stünde, könntest Du Dich darauf beziehen. Des weiteren tut man seine Überzeit in regelmässigen Abständen quittieren lassen. In den beiden Betrieben wie auch in unserem Betrieb wurden Überzeit festgehalten und monatlich abgerechnet. Dann stand auf der Lohnabrechnung Überzeit alt = xy; Überzeit Veränderung=xy; Überzeit neu:xy. Das selbe auch so mit den Ferien. Wenn je mal etwas sein sollte, verlierst Du wenigstens nur einen Monat.

 

Weil 300Std. sind über 7 Wochen...... Wenn Du Deine Zeit jetzt noch mit 15Euro verrechnest die der Chef daran gespart hat wenn er es nicht ausbezahlen würde........

 

Ich will damit nicht sagen, dass alle Chefs in der Branche Schlitzohren sind, sondern ich will damit sagen, dass man so etwas immer schriftlich festhält. Wir hier machen auch Dinge per Handschlag. Aber nur mit Leuten die man seit Jahren kennt und auch weiss das sie sauber sind. Dein Chef hast Du vor Anstellungsbeginn nicht gekannt, zumindest nich so gut als das Du ihn einschätzen konntest.

 

Lass Dir die Überzeit in irgend einer korrekten Form bestätigen, Ist alt, Veränderung, Ist neu.

Dann hast Du keine Probleme. Weil 300Std. sind 7 Wochen Ferien. 7 Wochen Ferien per Handschlag -> ich niemals.

 

 

-------------

 

@ongi

Im Bankensektor geht es um etwas anderes. Wenn Du was illegals machst oder etwas in einer Grauzone, dann macht man das nicht mit einem Vertrag. Der Banker würde sich nur Ärger einhandeln. Somit basiert so ein Geschäft auf Vertrauen. Wenn der Banker versagt wird der Kunde klagen, weil verloren hat er ja eh schon....

Gewinnt der Banker wird auch keiner was sagen weil ja beide daran verdienen.

Das ist relativ einfach und simpel erklärt.

 

Wenn ich bei Dir eine Arbeit ausführen und Du mich schwarz bezahlst, dann sagt auch keiner was. Warum? Wenn es rauskommt:

Schicke ich Dir noch eine Rechnung, die habe ich vergessen. Dann bezahlst Du mich zweimal und kannst aber nur eine Zahlung nachweisen. Weil für die erste gibt es kein Dokument.

Falls es dann noch härter kommt: Weil ich dann sage Du hast mich dazu überredet und mich dazu gedrängt. Du kannst das Gegenteil überhaupt nicht beweisen. Ich meine Aussage auch nicht, logisch.

Für Dich wäre die Luft dünner als für mich. Es würden sich beide Seiten Ärger einhandeln aber ich komme eher daraus raus. ;)

 

Wo kein Kläger -> da kein Richter!

Beide sind auf beide angewiesen und werden daher den anderen nicht anleimen weil sie sonst selber auf festkleben würden.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. gesetzlicher Arbeitsvertrag im Transportgewerbe für Disponenten