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Gesetzliche Lage bei optischen Mängeln/Macken an Gebrauchtwägen

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 8:37

Hallo zusammen,

ich habe mich heute hier registriert, da mich seit gestern eine Frage beschäftigt, für die ich allein durch die Internetrecherche keine zufriedenstellende Antwort finde und ich mir nun Hilfe durch ein paar Autoexperten erhoffe.

Im Groben geht es darum, in wie weit ein Händler bei gebrauchten Fahrzeugen nachträglich in die Sachmangelhaftung genommen werden kann, wenn nach der Auslieferung optische Macken zum Vorschein kommen.

Der Hintergrund ist folgender: Vor gut drei Wochen habe ich bei einem Händler einen Gebrauchtwagen (3 Jahre alt, ca. 80tkm) erstanden, bei dem nun beim Reinigen eine Delle zum Vorschein getreten ist. Diese Delle ist mir weder bei der Erstbesichtigung und der Probefahrt, noch bei der anschließenden Auslieferung in einer gut beleuchteten Halle aufgefallen. Auch im Mängelprotokoll, welches bei der Inzahlungnahme erstellt worden ist, und welches mir vom Verkäufer vorgelegt wurde, taucht diese Delle nicht auf.

Da ich mir absolut sicher bin, diesen Schaden nicht selbst verursacht zu haben, bin ich vergangenen Mittwoch nochmal zum Händler und habe dem Verkäufer die Delle gezeigt. Dieser holte einen Meister aus der Werkstatt hinzu, der angesprochen auf das Thema Sachmangelhaftung sofort abwiegelte und mir zu verstehen gab, dass hier kein Mangel vorliege.

Zum einen habe ich eine Gebrauchtwagen erstanden, der bei dem Fahrzeugalter und der Laufleistung durchaus Gebrauchsspuren aufweisen kann und zum anderen würde das Risiko für optische Schäden auf mich übergehen, sobald ich das Fahrzeug entgegennehme. Bei Rost und Co. würde es anders aussehen, da man dabei davon ausgehen kann, dass dieser schon bei Übergabe vorlag, aber bei kleineren optischen Macken kann ich mich nicht auf die Sachmangelhaftung berufen.

Zum Schluss machte er mir das Angebot, dass er das Fahrzeug bei seinem Dellendrücker vorstellen könnte und wenn dieser die Delle ohne größere Zerlegearbeiten im Innenraum entfernen kann, dann würde er kulanterweise die Entfernung übernehmen, andernfalls müsste ich mich an den Kosten für die Ab- und Aufrüstarbeiten beteiligen.

Nun habe ich Ende Januar einen Termin und erst einmal nur das Entfernen ohne Demontagearbeiten in Auftrag gegeben. Sollte dies nicht funktionieren, so müsste der Dachhimmel abgesenkt werden, was einige Kosten verursachen dürfte. Eine genaue Summe konnte mir der Meister aus dem Stegreif leider nicht nennen.

Ich wüsste von euch nun gerne, wie ich im Falle des Falls verfahren soll, wenn sich die Delle nicht auf einfachem Weg entfernen lässt. Kann der Händler hier wirklich so leicht die Sachmangelhaftung ausschließen oder sollte ich auf ein kostenloses Entfernen in jedem Fall bestehen?

Leider finden sich im Netz auch nur widersprüchliche Aussagen zu dieser Thematik, so dass ich nicht genau weiß, wie ich mich verhalten soll.

Vielen Dank für eure Mithilfe.

Beste Antwort im Thema
am 30. Dezember 2017 um 9:22

Du bist Dir schon klar darüber das Du einen Gebrauchtwagen gekauft hast.

Ohne die wirkliche Grösse der Delle zu kennen, finde ich das Angebot des Gebrauchtwagenhändlers äusserst fair.

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Zitat:

@Pasha78 schrieb am 30. Dezember 2017 um 13:20:45 Uhr:

Da du bei Übergabe gem. Protokoll keine Delle hattest, scheidet hier die Sachmängelhaftung gänzlich aus, ...

Die würde auch ausscheiden wenn sie im Protokoll stehen würde, schließlich ist das ein Gebrauchtwagen und da kann sowas schon mal vorhanden sein (ist dann eine "zugesicherte Eigenschaft" ;)).

Gruß Metalhead

Nach drei Wochen Nutzung eine dezente Delle zu monieren, hätte ich mich noch nicht einmal bei einem Neufahrzeug getraut...!

-:)

Dieser Thread ist wirklich ein tolles Beispiel dafür, dass es Händler auch nicht leicht haben :rolleyes:.

am 30. Dezember 2017 um 16:00

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 30. Dezember 2017 um 14:16:56 Uhr:

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 30. Dezember 2017 um 13:20:45 Uhr:

Da du bei Übergabe gem. Protokoll keine Delle hattest, scheidet hier die Sachmängelhaftung gänzlich aus, ...

Die würde auch ausscheiden wenn sie im Protokoll stehen würde, schließlich ist das ein Gebrauchtwagen und da kann sowas schon mal vorhanden sein (ist dann eine "zugesicherte Eigenschaft" ;)).

Gruß Metalhead

Ich habe mir gespart, etwas dazu zu schreiben, weil es eigentlich selbstverständlich ist. Wenn die Delle im Protokoll stünde, wäre das Fahrzeug ja quasi sowieso in vertragsgemäßem Zustand.

Allein dein Hinweis, dass es ja schließlich ein Gebrauchtwagen ist, ist allerdings nicht ganz ausreichend. Denn auch Gebrauchtwagen haben nicht per se Dellen. Und wenn man ein gebrauchtes Auto ohne Delle kauft, dieses dann ein paar Tage später bei der Abholung plötzlich eine Delle hat, dann muss man das eben gleich reklamieren und nicht erst 3 Wochen später.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 30. Dezember 2017 um 17:00:23 Uhr:

Denn auch Gebrauchtwagen haben nicht per se Dellen.

Richtig, können sie aber, das ist kein Mangel im Sinne der Gewährleistung.

Zitat:

Und wenn man ein gebrauchtes Auto ohne Delle kauft, dieses dann ein paar Tage später bei der Abholung plötzlich eine Delle hat, dann muss man das eben gleich reklamieren und nicht erst 3 Wochen später.

Ja gut, das ist klar. Bei Übergabe muß man gucken.

Gruß Metalhead

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