Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich
Hi Leute,
ich wurde im Urlaub demletzt mit 29 km/h zuviel "geblitzt". Oder wie die das da unten auch immer machen...
Also ich habe durch googeln schon herausgefunden, dass man das auch in D bezahlen sollte. Was ich aber partout nicht finden kann, ist ein aktueller Bußgeldkatalog.
Hat da jemand was? Oder wie wird das berechnet?
//vergessen zu erwähnen: Gefunden habe ich schon verschiedene Kataloge, aber keinen der mit meiner Strafe: 80€ übereinstimmt...
Danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Tja, andere Länder, andere Sitten. Fahre mal in Finnland zu schnell. Dort berechnet sich das Bußgeld nach deinem Einkommen.
Das heißt, wenn man kein Einkommen hat, dann muß man auch nichts bezahlen? Das ist ja geil und noch ein weiterer Grund, endlich mit dem Arbeiten aufzuhören ... 😁
43 Antworten
Es geht schon nach Einkommen. Ich wollte mit dem Millionär das nur nochmal unterstreichen. Und es soll ja auch Einkommensmillionäre geben. Wenn man mal schaut, was sich Bill Gates einsteckt. Oder die vielgerühmten Boni für verdiente Banker.
http://www.sueddeutsche.de/.../...ll-finne-zahlt-euro-strafe-1.1795099
Über dieses Thema wird hier auch schon seit längerem diskutiert:
http://www.motor-talk.de/news/95-000-euro-fuer-27-km-h-t4719312.html
Soll aber auch Millionäre geben, die kein Einkommen haben. Naja mir egal bin selten in Norwegen 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Naja mir egal bin selten in Norwegen 😉
Auch nicht schlimm, dass es eigentlich um Finnland ging.:-)
Ups :-D Zum Glück war ich noch nie irgendwo in Skandinavien....
War mir sicher, dass es um Norwegen ging, ich werde alt =(
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
So ist es dann auch nicht. Eine Mindeststrafe gibts da schon, welche erheblich über den deutschen Maßstäben liegt. Man ist aber in Finnland der Ansicht, dass ein Bußgeld auch weh tun darf. Ist auch irgendwo verständlich. Schliesslich sind für einen Arbeitslosen 80 oder 100 € (nur, um ein Beispiel zu nennen)relativ viel Geld. Einen Millionär kratzt sowas herzlich wenig. Somit wird es für den Millionär richtig teuer, obwohl es eigentlich das gleiche Vergehen war.Zitat:
Original geschrieben von nansenbach
Das heißt, wenn man kein Einkommen hat, dann muß man auch nichts bezahlen? Das ist ja geil und noch ein weiterer Grund, endlich mit dem Arbeiten aufzuhören ... 😁
Das finde Ich aber schon etwas unlogisch von den Finnen denn es geht ja durch das zu schnell Fahren egal ob Millionär oder armer Schlucker die gleiche Gefahr aus.Man wird praktisch dafür bestraft das man reich ist.Da finde ich die Bewertung der Verstöße wie bei uns ( relativ moderates Bussgeld plus zusätzlich mit Punkten) schon wesentlich gerechter denn das trifft wirklich alle gleich.
Trifft es nicht. 21 km/h überschritten => Hartz IV Empfänger kriegt zwar gleich viele Punkte aber das "vergleichsweise moderate Bußgeld" trifft ihn mit Sicherheit deutlich härter als bspw. einen Jogi Löw...
KA ob die Finnen auch Punkte haben? Finde eine Koppelung von beidem da schon sinnvoll
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Trifft es nicht. 21 km/h überschritten => Hartz IV Empfänger kriegt zwar gleich viele Punkte aber das "vergleichsweise moderate Bußgeld" trifft ihn mit Sicherheit deutlich härter als bspw. einen Jogi Löw...KA ob die Finnen auch Punkte haben? Finde eine Koppelung von beidem da schon sinnvoll
Naja,knapp 100 € inkl. Gebühren dürften auch für einen H4`ler in Raten zu stemmen sein und selbst dem "Reichen" tut ein solches Vergehen spätestens dann weh wenn der Lappen in Gefahr ist,auch wenn ihn das Bussgeld natürlich wenig kratzt .Nach dem finnischen Prinzip würde der H4`ler in etwa das gleiche Bezahlen und nur weil dort der Reiche ein vielfaches mehr bezahlen müßte würde es ihm finanziell gesehen wenig helfen.Gut die Genugtuung das der "Bonze" mehr blechen muss bleibt ihm.
ja klar kann auch ein H4 es vmtl irgendwie schaffen zum zahlen, aber die belastung ist ja eine vollkommen andere. Noch deutlicher ist es halt wenn du die 20km/h nimmst. Da sagt das deutsche Recht quasi: wer sich das leisten kann, darf das jederzeit tun, wer nicht der muss sich halt (leider) dran halten. Natürlich steht das so nicht drin - aber im vergleich mit den Finnen ist das zumindest die indirekte Aussage.
Also wer probleme hat das Verwarngeld für 20 + zu bezahlen,der wird wohl leider generell zu wenig Geld fürs Auto fahren haben.So ist leider das Leben, wer mehr verdient kann sich halt mehr leisten das ist nicht nur was das zu Schnellfahren betrifft so.Deshalb kann man doch nicht für "Reiche" alles teurer machen nur damit es allen gleich beschissen geht und es den "Armen" gegen über gerecht ist.Damit sich die "Reichen" dennoch nicht alles erlauben können gibt es ja das Punktesystem vor dem alle gleich sind.
Wie soll man sich verhalten,wenn eine Ordnungswidrigkeit in Österrech am 16.4.2014 begangen wurde ?
Da ich keine Briefe aus Österreich (ich wußte nicht um was sich handelt)abgeholt habe,wurde mir am 26.9.2O14
durch den Bezirksregierung Köln ein Schreiben zugestellt mit dem Brief aus Kufstein/Bezirkshaupmannschaft vom
5.6.2014 zugestellt.Bis jestzt habe ich kein Bußgeldbescheid gekriegt und gegen mich wurde keine öffentliche
Klage gestellt.Meine Frage ist;wann tritt derVerjärungsfrist bei mir ??? und überhaupt wie soll ich mich weiter verhalten ??
Bitte kann mir jemand helfen ??
HIER wirst du auch keine andere Antwort bekommen als in dem anderen Thema, wo du deine Frage gestellt hast. KLICK
Da fragst du besser einen Anwalt, da HIER keine Rechtsberatung gemacht werden darf und bevor du dubiose Antworten bekommst, die zu befolgen dir noch mehr Probleme einbringen können.
Ist nur ein gut gemeinter Ratschlag, den du allerdings nicht befolgen musst.
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Wird sicherlich immer noch billiger als eine x-beliebigen Anwalt zu fragen, der erst mal nur an seiner Kasse interessiert ist. Oder, du hast eine Rechtsschutzversicherung MIT Verkehrsrecht. Anrufen, den Anwalt am Telefon fragen, dann weiter entscheiden. Kostet erst mal nur den Anruf, wenn keine Flatrate.
Bei allem VIEL GLÜCK!
Zitat:
Original geschrieben von MadaBBB
Wie soll man sich verhalten,wenn eine Ordnungswidrigkeit in Österrech am 16.4.2014 begangen wurde ?
Da ich keine Briefe aus Österreich (ich wußte nicht um was sich handelt)abgeholt habe,
Eine Benachrichtigung über einen "hinterlegten Brief" hast du aber erhalten.
Nicht abgeholt ist doch dann so wie wenn die Post in der Ablage verschwindet.
Zitat:
Original geschrieben von MadaBBB
wurde mir am 26.9.2O14 durch den Bezirksregierung Köln ein Schreiben zugestellt mit dem Brief aus Kufstein/Bezirkshaupmannschaft vom 5.6.2014 zugestellt.
Den Inhalt kennen wir nicht. Glückwünsche für die gesunde Heimkehr werden aber nicht der Inhalt gewesen sein.
Zitat:
Original geschrieben von MadaBBB
.......... Ordnungswidrigkeit in Österrech ...........
Bitte kann mir jemand helfen ??
Siehe im
anderen Thread