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Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland: Zu schnell in Belgien

Ein kleiner Erfahrungsbericht:

Ende August 2012 bekam ich ein Schreiben, abgefasst in niederländischer und deutscher Sprache, der "Staatsanwaltschaft, Abteilung Polizeigericht, Antwerpen", das da lautete "… nach Prüfung der Akte, ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, weil Sie in Antwerpen, am ...-04-2012 gegen Art. 5 K.E. 1.12.1975 Verkehrszeichen C43 – Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen haben. In Anwendung von Artikel 126 des Strafprozessgesetzbuches, schlage ich Ihnen vor, vor dem 20-11-2012 einen Betrag von 130,00 EUR … zu zahlen … wenn Sie es wünschen, ist es Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand gestattet, Akteneinsicht zu nehmen, und, gegen Bezahlung, Aktenabschrift zu erhalten …".

Im Klartext: Ich war wohl zu schnell. Aber - anders als in Deutschland üblich - keine Erklärung wie viel und auch keine Beweisführung (Zeugen, Radarfoto etc).

Ich habe daraufhin seinerzeit mit meinem Anwalt telefoniert, daraus zusammenfassend:
(1) Erst mal abwarten, da das Schreiben mit normaler Post und nicht per Einschreiben zugestellt worden ist. Im Zweifelsfall habe ich es nie erhalten.
(2) Akteneinsicht wäre nur über einen Anwalt möglich gegen Kosten, aber keine Erfahrung wie hoch die sein könnten.
(3) Theoretisch könnten die belgischen Behörden über die deutschen Behörden vollstrecken. Fraglich ist, ob sie dies anstrengen würden, da die Einnahmen in Deutschland verbleiben und somit die belgischen Behörden eigentlich kaum motiviert sein dürften.

Anfang März 2013, also 6 Monate später, stelle ich fest: Ich habe nie wieder aus Belgien gehört ;o)
 

Beste Antwort im Thema

Ein kleiner Erfahrungsbericht:

Ende August 2012 bekam ich ein Schreiben, abgefasst in niederländischer und deutscher Sprache, der "Staatsanwaltschaft, Abteilung Polizeigericht, Antwerpen", das da lautete "… nach Prüfung der Akte, ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, weil Sie in Antwerpen, am ...-04-2012 gegen Art. 5 K.E. 1.12.1975 Verkehrszeichen C43 – Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen haben. In Anwendung von Artikel 126 des Strafprozessgesetzbuches, schlage ich Ihnen vor, vor dem 20-11-2012 einen Betrag von 130,00 EUR … zu zahlen … wenn Sie es wünschen, ist es Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand gestattet, Akteneinsicht zu nehmen, und, gegen Bezahlung, Aktenabschrift zu erhalten …".

Im Klartext: Ich war wohl zu schnell. Aber - anders als in Deutschland üblich - keine Erklärung wie viel und auch keine Beweisführung (Zeugen, Radarfoto etc).

Ich habe daraufhin seinerzeit mit meinem Anwalt telefoniert, daraus zusammenfassend:
(1) Erst mal abwarten, da das Schreiben mit normaler Post und nicht per Einschreiben zugestellt worden ist. Im Zweifelsfall habe ich es nie erhalten.
(2) Akteneinsicht wäre nur über einen Anwalt möglich gegen Kosten, aber keine Erfahrung wie hoch die sein könnten.
(3) Theoretisch könnten die belgischen Behörden über die deutschen Behörden vollstrecken. Fraglich ist, ob sie dies anstrengen würden, da die Einnahmen in Deutschland verbleiben und somit die belgischen Behörden eigentlich kaum motiviert sein dürften.

Anfang März 2013, also 6 Monate später, stelle ich fest: Ich habe nie wieder aus Belgien gehört ;o)
 

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Naja ob ich fürs Parken jetzt ne Gebühr zahle oder ne Steuer...

Und man könnte das dann auch tun - also fürs Parken zahlen. 😉

Eines aber ist sicher - so billig wie in Deutschland ist es kaum irgendwo.

Das ist auch der Grund das ich "Zuhause" in Nederland immer sag:
Ich bin wegen economische gründen geflüchtet 😁

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961


Sollte ich einmal in eine Kontrolle kommen und die Weiterfahrt wird erst nach Begleichung der offenen Rechnung gewährt, dann zahle ich halt. Aber erst dann ... und nicht freiwillig schon jetzt.

Dabei solltest du aber auf jeden Fall die bis dahin aufgelaufenen Zinsen einkalkulieren. Das wird leider oftmals von den Zahlungspflichtigen vergessen und dann ist die Überraschung groß.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von HHH1961


Sollte ich einmal in eine Kontrolle kommen und die Weiterfahrt wird erst nach Begleichung der offenen Rechnung gewährt, dann zahle ich halt. Aber erst dann ... und nicht freiwillig schon jetzt.
Dabei solltest du aber auf jeden Fall die bis dahin aufgelaufenen Zinsen einkalkulieren. Das wird leider oftmals von den Zahlungspflichtigen vergessen und dann ist die Überraschung groß.

Und wenn dann die aufgelaufenen Zinsen das kleinere Problem sein sollten. "Ach hätt ich doch..........."

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Zitat:

Original geschrieben von HHH1961


Aber - anders als in Deutschland üblich - keine Erklärung wie viel und auch keine Beweisführung (Zeugen, Radarfoto etc).

Aus diesem Grund ist diese Aussage:

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961


(3) Theoretisch könnten die belgischen Behörden über die deutschen Behörden vollstrecken. Fraglich ist, ob sie dies anstrengen würden, da die Einnahmen in Deutschland verbleiben und somit die belgischen Behörden eigentlich kaum motiviert sein dürften.

falsch.

Mein Rat: Wechsle den Anwalt. An anderer Stelle kommt Dich so ein Dilettant möglicherweise noch teuer zu stehen 🙄.

Amen

Hallo ihr lieben Motor-Talker!

Ich möchte hier eine Frage stellen bzgl. des Strafzettels im Ausland, und zwar in Belgien.

Im Juli des Jahres 2013 wurde ich auf der Autobahn A15/E42 in Richtung Liege/Namur mit 98 km/h geblitzt. Dort ist eine baustelle und Tempolimit 50 km/h. Es war Nacht und keiner unterwegs, auch keiner am Arbeiten... mach will ja auch irgendwann ankommen... ich weiß, es ist keine gute Entschuldigung...
Nun vor 2 Tagen bekam ich Post aus Belgien mit eben diesen Angaben : 42 kmh nach Toleranzabzug zu schnel, wo das passierte etc... kein bewesfoto oder angaben zu strafe. Nur ein Fragebogen auf französisch, den ich nicht komplett verstehe.

Hatte jemand von euch schon Erfahrung mit so etwas?
Was soll ich jetzt tun und wie reagiere ich richtig?

Vielen lieben Dank im Voraus!

Zitat:

Original geschrieben von Polbatona


Hallo ihr lieben Motor-Talker!

Ich möchte hier eine Frage stellen bzgl. des Strafzettels im Ausland, und zwar in Belgien.

Im Juli des Jahres 2013 wurde ich auf der Autobahn A15/E42 in Richtung Liege/Namur mit 98 km/h geblitzt. Dort ist eine baustelle und Tempolimit 50 km/h. Es war Nacht und keiner unterwegs, auch keiner am Arbeiten... mach will ja auch irgendwann ankommen... ich weiß, es ist keine gute Entschuldigung...
Nun vor 2 Tagen bekam ich Post aus Belgien mit eben diesen Angaben : 42 kmh nach Toleranzabzug zu schnel, wo das passierte etc... kein bewesfoto oder angaben zu strafe. Nur ein Fragebogen auf französisch, den ich nicht komplett verstehe.

Hatte jemand von euch schon Erfahrung mit so etwas?
Was soll ich jetzt tun und wie reagiere ich richtig?

Vielen lieben Dank im Voraus!

Die Baustelle ist schon ewig. Gearbeitet wurde dort noch nie 😁 Die 50 km/h ueber eine so lange Strecke sind elend nervig. Bin dort erst im Juli durch. Verstehe dich vollkommen, ich war auch zuschnell, allerdings nicht so zuegig wie du.

Ich persoenlich wuerde auf dieses schreiben welches in einer Sprache ist die ich nicht verstehe, nicht reagieren. Einfach mal abwarten. Irgendwann wird dir die Rechnung ins Haus flattern. Dann weisst wie teuer es ist und du kannst ueberlegen ob du zahlst oder weiter aussitzt.

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961


Ein kleiner Erfahrungsbericht:

Ende August 2012 bekam ich ein Schreiben, abgefasst in niederländischer und deutscher Sprache, der "Staatsanwaltschaft, Abteilung Polizeigericht, Antwerpen", das da lautete "… nach Prüfung der Akte, ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, weil Sie in Antwerpen, am ...-04-2012 gegen Art. 5 K.E. 1.12.1975 Verkehrszeichen C43 – Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen haben. In Anwendung von Artikel 126 des Strafprozessgesetzbuches, schlage ich Ihnen vor, vor dem 20-11-2012 einen Betrag von 130,00 EUR … zu zahlen … wenn Sie es wünschen, ist es Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand gestattet, Akteneinsicht zu nehmen, und, gegen Bezahlung, Aktenabschrift zu erhalten …".

Im Klartext: Ich war wohl zu schnell. Aber - anders als in Deutschland üblich - keine Erklärung wie viel und auch keine Beweisführung (Zeugen, Radarfoto etc).

Ich habe daraufhin seinerzeit mit meinem Anwalt telefoniert, daraus zusammenfassend:
(1) Erst mal abwarten, da das Schreiben mit normaler Post und nicht per Einschreiben zugestellt worden ist. Im Zweifelsfall habe ich es nie erhalten.
(2) Akteneinsicht wäre nur über einen Anwalt möglich gegen Kosten, aber keine Erfahrung wie hoch die sein könnten.
(3) Theoretisch könnten die belgischen Behörden über die deutschen Behörden vollstrecken. Fraglich ist, ob sie dies anstrengen würden, da die Einnahmen in Deutschland verbleiben und somit die belgischen Behörden eigentlich kaum motiviert sein dürften.

Anfang März 2013, also 6 Monate später, stelle ich fest: Ich habe nie wieder aus Belgien gehört ;o)
 

Update im August 2013, also 12 Monate später: ich habe nie wieder aus Belgien gehört ;o)

Ok, keine Ahnung wie ich mich verhalten würde, bekäme ich Post aus dem benachbarten Ausland. Wobei ich mich frage, weil es jemand angesprochen hat: Wie kommt die Post mit Straf/Bussgeldsachen aus dem Nachbarland üblicherweise hier an? Per Einschreiben? Oder, wie hierzuland per "normaler" Post?
Tatsache ist doch auch, dass die Behörden aus dem Nachbarland Bussgelder hier eintreiben können. Wobei mir die Erfahrung fehlt, wie lange die dafür brauchen können dürfen, also welcher Zeitraum vorgeschrieben ist, bevor die Verjährung eintritt.
Sollte der TE z.B. in einem Automobilclub Mitglied sein, würde ich dort anfragen wie die Gesetzeslage im Nachbarland ist. Auch nennen die Clubs gerne einen erfahrenen (Vertrags)Anwalt.
Würde ich das Nachbarland öfter befahren, würde ich schon eine Klärung des Sachverhaltes herbei führen, um vor möglichem Regress geschützt zu sein.

Aber, mal ganz unter uns ... ist schon mal jemand auf die Idee gekommen, dass das ganze auch getürkt sein könnte um auf eine ganz billige Methode Leute aus dem Nachbarland abzuzocken? Wie wäre es denn mit einem Anruf bei der zuständigen Behörde um den Sachverhalt zu klären? Vielleicht, um ein Foto anzufordern? Übrigens, Rufnummern kann man auch unterdrücken, um der Gegenseite keine Rückwärtsverfolgung zu ermöglichen! 😁
Das Leben könnte so einfach sein ... 😎

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Übrigens, Rufnummern kann man auch unterdrücken, um der Gegenseite keine Rückwärtsverfolgung zu ermöglichen!

Was für ein Schenkelklopfer. Geh mal auf dein Polizeirevier und ruf die Jungs mit unterdrückter Nummer an, und dann schau mal auf das Display des Schutzmannes...

🙄

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


...
Aber, mal ganz unter uns ... ist schon mal jemand auf die Idee gekommen, dass das ganze auch getürkt sein könnte um auf eine ganz billige Methode Leute aus dem Nachbarland abzuzocken?
...

Auf diese Idee scheint tatsächlich niemand zu kommen.

Oder ist es üblich, dass belgische "Tickets" weder Angaben zur Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, noch ein Foto (ok muss ja nicht zwingend, Stichwort "Hinterherfahren und reichlich %%% abziehen) oder Angaben zum "Tatort" enthalten? Zumindest steht davon nichts im Ausgangspost.

Nehmen wir mal an es waere Abzocke und ich waere der Boesewicht welcher auf einer Autobahnbruecke steht und Kennzeichen von Ahnungslosen Urlaubern knipst oder aufschreibt. Irgendwie durch den richtigen Arbeitsplatz oder durch Bekannte in bei den richtigen Stellen, bekomme ich die Halterdaten. Wuerde ich nun einen Briefschreiben mit irgend nem bla bla das jemand zu schnell war ohne irgendwie Geld zu verlangen? Ich wuerde beim ersten Schreiben da auffuehren was z.b. 42 km/h zu viel fuer Folgen haette wenn es ins Mahnverfahren und was weiss ich nicht alles geht. Zum Schluss wuerde eine relativ hohe Summe unterm strich rauskommen. Um dies zu verhindern solle er sich schuldig bekennen und das Verfahren abkuerzen und die Strafe in hoehe von 257,30 Euro aufs Konto sowieso Ueberweisen. 😁 Ich bin schon ein schlauer Fuchs 😁

Einige haben jetzt sicher die Hose voll und zahlen, andere melden sich nicht, andere gehen zum Anwalt der in den meisten Faellen wie hier im Forum zu lesen ist anraten tut einfach abzuwarten.

Ich glaub ich kuendige 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Polbatona


"... bzgl. des Strafzettels im Ausland, und zwar in Belgien ...
... ein Fragebogen auf französisch, den ich nicht komplett verstehe ...
... was soll ich jetzt tun und wie reagiere ich richtig?"

Die Übersetzung des Bescheids in die Landessprache des Betroffenen ist Pflicht!

http://www.adac.de/.../default.aspxhttp://www.auto.de/.../...Bussgeldbescheide-moeglichst-rasch-reagieren

Aufgrund meiner Erfahrung würde ich im Moment nix machen und einfach abwarten.

Jetzt weiß ich wie das bei denen läuft.

Die quälen die, vor allem ausländischen, Autofahrer, mit einer
elenden Geschwindigkeitsbegrenzung, an die sich kaum einer halten mag,
blitzen die Leute, senden denen dann ein Bußgelbescheid zu und bauen die Straße
weiter, wenn genug Geld zusammen ist, was offensichtlich noch eine Weile
dauern kann.

Ich habe ebenfalls ein Bescheid aus Belgien erhalten. Kein Foto, keine Summe, kein Einschreiben.
Ich werde das ignorieren. Wenn die was von mir möchten, sollen die mich anständig anschreiben.
Ein Jahr nicht mehr nach Belgien, da kann ich mit leben.

Hallo :-)

ja, das mit der elenden Quälerei, dem stimme ich voll und ganz zu. tempo 50 auf der Autobahn auf einer Länge von 15 km ist unzumutbar.

Update zu dem Belgien Knöllchen. nach 2 oder drei Monaten bekam ich noch mehr Post, allerdings schon etwas ernsterer Natur und auf deutsch.... an den genauen Wortlaut kann ich mich leider nicht mehr erinnern. Dieser Brief hat mich doch dazu veranlasst, die 200€ zu bezahlen. Dazu muss ich noch sagen, dass 200E für 43 km/h zu schnell noch ok sind..

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