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Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland: Zu schnell in Belgien

Ein kleiner Erfahrungsbericht:

Ende August 2012 bekam ich ein Schreiben, abgefasst in niederländischer und deutscher Sprache, der "Staatsanwaltschaft, Abteilung Polizeigericht, Antwerpen", das da lautete "… nach Prüfung der Akte, ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, weil Sie in Antwerpen, am ...-04-2012 gegen Art. 5 K.E. 1.12.1975 Verkehrszeichen C43 – Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen haben. In Anwendung von Artikel 126 des Strafprozessgesetzbuches, schlage ich Ihnen vor, vor dem 20-11-2012 einen Betrag von 130,00 EUR … zu zahlen … wenn Sie es wünschen, ist es Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand gestattet, Akteneinsicht zu nehmen, und, gegen Bezahlung, Aktenabschrift zu erhalten …".

Im Klartext: Ich war wohl zu schnell. Aber - anders als in Deutschland üblich - keine Erklärung wie viel und auch keine Beweisführung (Zeugen, Radarfoto etc).

Ich habe daraufhin seinerzeit mit meinem Anwalt telefoniert, daraus zusammenfassend:
(1) Erst mal abwarten, da das Schreiben mit normaler Post und nicht per Einschreiben zugestellt worden ist. Im Zweifelsfall habe ich es nie erhalten.
(2) Akteneinsicht wäre nur über einen Anwalt möglich gegen Kosten, aber keine Erfahrung wie hoch die sein könnten.
(3) Theoretisch könnten die belgischen Behörden über die deutschen Behörden vollstrecken. Fraglich ist, ob sie dies anstrengen würden, da die Einnahmen in Deutschland verbleiben und somit die belgischen Behörden eigentlich kaum motiviert sein dürften.

Anfang März 2013, also 6 Monate später, stelle ich fest: Ich habe nie wieder aus Belgien gehört ;o)
 

Beste Antwort im Thema

Ein kleiner Erfahrungsbericht:

Ende August 2012 bekam ich ein Schreiben, abgefasst in niederländischer und deutscher Sprache, der "Staatsanwaltschaft, Abteilung Polizeigericht, Antwerpen", das da lautete "… nach Prüfung der Akte, ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, weil Sie in Antwerpen, am ...-04-2012 gegen Art. 5 K.E. 1.12.1975 Verkehrszeichen C43 – Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen haben. In Anwendung von Artikel 126 des Strafprozessgesetzbuches, schlage ich Ihnen vor, vor dem 20-11-2012 einen Betrag von 130,00 EUR … zu zahlen … wenn Sie es wünschen, ist es Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand gestattet, Akteneinsicht zu nehmen, und, gegen Bezahlung, Aktenabschrift zu erhalten …".

Im Klartext: Ich war wohl zu schnell. Aber - anders als in Deutschland üblich - keine Erklärung wie viel und auch keine Beweisführung (Zeugen, Radarfoto etc).

Ich habe daraufhin seinerzeit mit meinem Anwalt telefoniert, daraus zusammenfassend:
(1) Erst mal abwarten, da das Schreiben mit normaler Post und nicht per Einschreiben zugestellt worden ist. Im Zweifelsfall habe ich es nie erhalten.
(2) Akteneinsicht wäre nur über einen Anwalt möglich gegen Kosten, aber keine Erfahrung wie hoch die sein könnten.
(3) Theoretisch könnten die belgischen Behörden über die deutschen Behörden vollstrecken. Fraglich ist, ob sie dies anstrengen würden, da die Einnahmen in Deutschland verbleiben und somit die belgischen Behörden eigentlich kaum motiviert sein dürften.

Anfang März 2013, also 6 Monate später, stelle ich fest: Ich habe nie wieder aus Belgien gehört ;o)
 

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Zitat:

Original geschrieben von Polbatona


Hallo :-)

ja, das mit der elenden Quälerei, dem stimme ich voll und ganz zu. tempo 50 auf der Autobahn auf einer Länge von 15 km ist unzumutbar.

Update zu dem Belgien Knöllchen. nach 2 oder drei Monaten bekam ich noch mehr Post, allerdings schon etwas ernsterer Natur und auf deutsch.... an den genauen Wortlaut kann ich mich leider nicht mehr erinnern. Dieser Brief hat mich doch dazu veranlasst, die 200€ zu bezahlen. Dazu muss ich noch sagen, dass 200E für 43 km/h zu schnell noch ok sind..

@Polbatona hattest du die 200€ bezahlt? Ich habe jetzt das gleiche Problem. Post aus Belgien mit Fragenboden (schon auf deutsch).

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961



Zitat:

Original geschrieben von HHH1961


Ein kleiner Erfahrungsbericht:

Ende August 2012 bekam ich ein Schreiben, abgefasst in niederländischer und deutscher Sprache, der "Staatsanwaltschaft, Abteilung Polizeigericht, Antwerpen", das da lautete "… nach Prüfung der Akte, ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, weil Sie in Antwerpen, am ...-04-2012 gegen Art. 5 K.E. 1.12.1975 Verkehrszeichen C43 – Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen haben. In Anwendung von Artikel 126 des Strafprozessgesetzbuches, schlage ich Ihnen vor, vor dem 20-11-2012 einen Betrag von 130,00 EUR … zu zahlen … wenn Sie es wünschen, ist es Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand gestattet, Akteneinsicht zu nehmen, und, gegen Bezahlung, Aktenabschrift zu erhalten …".

Im Klartext: Ich war wohl zu schnell. Aber - anders als in Deutschland üblich - keine Erklärung wie viel und auch keine Beweisführung (Zeugen, Radarfoto etc).

Ich habe daraufhin seinerzeit mit meinem Anwalt telefoniert, daraus zusammenfassend:
(1) Erst mal abwarten, da das Schreiben mit normaler Post und nicht per Einschreiben zugestellt worden ist. Im Zweifelsfall habe ich es nie erhalten.
(2) Akteneinsicht wäre nur über einen Anwalt möglich gegen Kosten, aber keine Erfahrung wie hoch die sein könnten.
(3) Theoretisch könnten die belgischen Behörden über die deutschen Behörden vollstrecken. Fraglich ist, ob sie dies anstrengen würden, da die Einnahmen in Deutschland verbleiben und somit die belgischen Behörden eigentlich kaum motiviert sein dürften.

Anfang März 2013, also 6 Monate später, stelle ich fest: Ich habe nie wieder aus Belgien gehört ;o)

Update im August 2013, also 12 Monate später: ich habe nie wieder aus Belgien gehört ;o)

Update im August 2014, also 2 Jahre später: die haben mich vergessen ;o)

Back dir doch 'nen Keks drauf... 🙄

Ich bin im Februar im Odenwald außerorts geblitzt worden und es kam auch nix an. Manchmal hat man halt Glück.

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961



Update im August 2014, also 2 Jahre später: die haben mich vergessen ;o)

Irgendeiner der hiesigen Moralapostel wird dich schon noch verpfeiffen...

😁

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961



Zitat:

Original geschrieben von HHH1961



Update im August 2013, also 12 Monate später: ich habe nie wieder aus Belgien gehört ;o)
Update im August 2014, also 2 Jahre später: die haben mich vergessen ;o)

Schon mal wieder in Belgien gewesen 😁😉 ?

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Zitat:

Original geschrieben von HHH1961


Update im August 2014, also 2 Jahre später: die haben mich vergessen ;o)
Schon mal wieder in Belgien gewesen 😁😉 ?

Mehrfach auf Durchfahrt zur Fähre.

Und, ist das Auto mittlerweile eingezogen? 😁

Ich wurde am 17.08.15 auf unserer Fahrt nach Großbritannien auch in der Gegend um Namur in einer Baustelle geblitzt. 70 erlaubt, ich 90 nach Korrektur. Also 20 km/h zu schnell.
Bekam die Tage einen Brief, aber auf deutsch und direkt mit dem Antwortbogen.

Was soll ich tun? Da ich mit Belgien schon davor abgeschlossen hatte, werde ich dort eh nie wieder hin bzw. durch fahren. Also auch ignorieren?

Andererseits würde ich das Theater gerne abschließen und den lausigen Nachbarn ihre Kröten hinterher werfen (auch wenn ich noch nicht mal weiß, wie viele überhaupt) ...

Eine weitere Frage. Auf dem Antwortbogen muss ich die Frage
"Sind Sie mit einem Vergleichsverfahren der Staatsanwaltschaft einverstanden? Wenn NEIN, Grund:"
beantworten. Was soll denn das heißen?

Diese Affen sollen mir einfach eine Rechnung schicken und gut ist. Als ob ich nach Belgien geh um wegen so einer Kinderk4cke vor Gericht auszusagen.

Bedanke mich.

Zitat:

@Marvin16x schrieb am 22. September 2015 um 08:58:45 Uhr:


Und, ist das Auto mittlerweile eingezogen? 😁

Ich wurde am 17.08.15 auf unserer Fahrt nach Großbritannien auch in der Gegend um Namur in einer Baustelle geblitzt. 70 erlaubt, ich 90 nach Korrektur. Also 20 km/h zu schnell.
Bekam die Tage einen Brief, aber auf deutsch und direkt mit dem Antwortbogen.

Was soll ich tun? Da ich mit Belgien schon davor abgeschlossen hatte, werde ich dort eh nie wieder hin bzw. durch fahren. Also auch ignorieren?

Andererseits würde ich das Theater gerne abschließen und den lausigen Nachbarn ihre Kröten hinterher werfen (auch wenn ich noch nicht mal weiß, wie viele überhaupt) ...

Eine weitere Frage. Auf dem Antwortbogen muss ich die Frage
"Sind Sie mit einem Vergleichsverfahren der Staatsanwaltschaft einverstanden? Wenn NEIN, Grund:"
beantworten. Was soll denn das heißen?

Diese Affen sollen mir einfach eine Rechnung schicken und gut ist. Als ob ich nach Belgien geh um wegen so einer Kinderk4cke vor Gericht auszusagen.

Bedanke mich.

Die können dir noch gar keine Rechnung zusenden, da ja nicht bekannt ist ob du mit dem sicher günstigeren Verfahren eibverstanden bist.

Warumm du Andere als Affen betitelst verstehe ich nicht.

Um deine Titulierung zu verwenden. Der Affe 🙂 warst wohl selber.

Kannst dich wohl nur über dich selber ägern, denn du warst ja zu schnell und wurdest erwischt.

von wem bekamst Du den Brief? Deutsche Bußgeldstelle oder belgische Verfolgungsstelle. Schicke ihn zurück, dann wird die Zahlungsaufforderung schon kommen.

Jajaja, typisch... andere Länder sind ja hier immer doof, weil sie berechtigt Geld fordern, was?
Witzige Moral: Wo man nicht mehr hin muss, dort zahlt man seine Schulden nicht?

Bezahlen wirst du so oder so! Momentan ist es noch am günstigsten. Ziehst du es in die Länge, wirds teurer.

Nun sind also einige Monate vergangen und seither bekame ich KEINE Post mehr aus Belgien, obwohl ich denen ja das ausgefüllte Formular zurückgeschickt hatte.
Einerseits natürlich gut. Habe gelesen, es könnten locker 130 Euro Strafe sein.
Andererseits beunruhigt mich das, da wir im August wieder nach Großbritannien fahren werden - eigentlich gerne wieder über Belgien (dieses Mal natürlich ohne kriminell zu werden).

Jetzt die Frage: würdet ihr das in meinem Fall machen? Nicht, dass die belgische Polizei dann plötzlich hinter mir her fährt, im System mein Kennzeichen checkt und wir dann rausgezogen werden und vor Ort blechen dürfen. Auch wenn ich das für äußerst unwahrscheinlich halte.
Dann würde es sich doch eher lohnen, einfach direkt über Frankreich zu fahren und Belgien auf ewig zu meiden. Wobei da ja dann auf jeden Fall Maut hinzukommen würde ...

Danke!

Ich würde meinen gewohnten Weg fahren.

Zitat:

@Marvin16x schrieb am 26. Mai 2016 um 16:54:28 Uhr:


Jetzt die Frage: würdet ihr das in meinem Fall machen? Nicht, dass die belgische Polizei dann plötzlich hinter mir her fährt, im System mein Kennzeichen checkt und wir dann rausgezogen werden und vor Ort blechen dürfen. Auch wenn ich das für äußerst unwahrscheinlich halte.
Dann würde es sich doch eher lohnen, einfach direkt über Frankreich zu fahren und Belgien auf ewig zu meiden. Wobei da ja dann auf jeden Fall Maut hinzukommen würde ...

Oh man, ja, sie werden zusätzlich ein Sondereinsatzkommando hinzu ziehen, und schon mal eine Zelle in ihrem besten Hochsicherheitsgefängnis vorbereiten. 🙄

Manchmal fasst man sich echt an den Kopf...

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