Geschw.-Begrenzung und Kreisverkehr
Wenn vor, oder nach einer Kreuzung die Begrenzung nicht explizit aufgehoben wird und auch nicht neu ausgewiesen, gilt sie ja danach weiterhin. So die Rechtslage.
Beste Antwort im Thema
Es wäre schon besser, der Verordnungsgeber würde das in der StVO so klarstellen, dass es bis zur nächsten Einmündung / Kreuzung gilt. Die Ausschilderungsrichtlinien sehen auch jetzt schon vor, dass die Streckenverbote möglichst zu wiederholen sind, damit einmündender Verkehr sich dran halten kann. hintergrund ist eben, dass man es als einmündender VT eher nicht weiß. Es ist wohl so ein Problem, dass man sich gegen solche Änderungen sträubt, die in einem Teil des Landes schon mal konfilktfrei vollzogen waren. ... 😉
28 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Feb. 2019 um 23:16:56 Uhr:
Der praktische Nutzen bestünde darin, dass einige "unglückliche" Messstellen plötzlich eine klare Regelung hätten.
Dem bin ich vor Jahren zum "Opfer" geworden. Lange keine Wiederholung des Streckenverbots, nach mehreren Einmündungen und nur Wald links und rechts beschloss ich, dass ich das Aufhebungsschild übersehen haben muss. Dieses kam nach der nächsten Einmündung nach einer Kurve, wo kurz vorher der Blitzer platziert wurde. Ich erhob Einspruch, da in den Gemarkungen (nennt man diese paar Häuser an der Seite so?) zuvor mehrmals das Streckenverbot nach Einmündungen wiederholt wurde und ich dort nun auch davon ausgegangen wäre, es dort jedoch nach mehreren Einmündungen nicht wiederholt wurde. Als Antwort kam, dass die Einmündungen sozusagen nirgends hinführen, wo man bei der Rückkehr von dort nicht davon ausgehen könnte, dieses Streckenverbot nicht zur Kenntnis genommen zu haben - sprich es handelte sich wohl um Feldzufahrten und / oder Zufahrten zu kleinen Wohnsiedlungen, die in einer Sackgasse endeten, was man natürlich nicht weiß. Aber der Begründung, dass Streckenverbote nur durch entsprechende Schilder aufgehoben werden konnte ich nichts entgegensetzen. Waren dann genau 21km/h zu viel...
BTT: für mich ist es nicht nachvollziehbar, mit welcher Ausfahrt aus dem Kreisel dem eigentlichen Streckenverlauf folgt, anders als bei einer Kreuzung oder einer abknickenden Vorfahrtsstraße, und somit ist das Streckenverbot neu zu beschildern, so wie es hier auch gehandhabt wird.
Hier in Ostbrandenburg gilt noch die STVO der DDR, hier werden 30-Schilter hingestellt und nicht aufgehoben, aber spätestens ab der nächsten Einmündung fahren alle wieder 50.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Februar 2019 um 23:16:56 Uhr:
Der praktische Nutzen bestünde darin, dass einige "unglückliche" Messstellen plötzlich eine klare Regelung hätten. Und zwar die, dass eine aktuell (bewusst?) fehlende Beschiliderung nicht zu Mehreinnahmen führt. Die Nichteinhaltung der Beschilderungsrichtlinien hat derzeit nämlich erstmal die Folge, dass die Unterlassung der Wiederholung erstmal Mehreinnahmen generiert, die teilweise rechtswidrig sind (Einbiegerfälle).
Ja, das gab es hier in der Nähe: Raus aus einem Wohngebiet, vor der Kreuzung das Schild "Ende 30er Zone" und dann auf der Hauptstraße vor und hinter der Kreuzung auf je 100 Meter Tempo 30, natürlich ohne Wiederholungsschilder. Wo wurde geblitzt?
Aber da kann man argumentieren, dass man nicht ortskundig ist und gegen an gehen. Bei mir sahen die es halt für ausgeschlossen an, dass ich von irgendwo eingefahren sein könnte. Ich bin nun nicht jede Einmündung abgefahren, ob dem tatsächlich so war.
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Ich denke, den vom TE erstellten Fall wird es im Straßenverkehr so nicht geben.
Denn außerorts wird man ja lange vorgewarnt, dass ein Kreisverkehr kommt. Entsprechend wird man runter limitiert. Und wenn man aus dem Verkehr wieder raus fährt, wird man ebenso von von entsprechenden Schildern begrüßt.
Zitat:
@augenauf schrieb am 13. Februar 2019 um 19:44:00 Uhr:
Ich denke, den vom TE erstellten Fall wird es im Straßenverkehr so nicht geben.Denn außerorts wird man ja lange vorgewarnt, dass ein Kreisverkehr kommt. Entsprechend wird man runter limitiert. Und wenn man aus dem Verkehr wieder raus fährt, wird man ebenso von von entsprechenden Schildern begrüßt.
So einfach machen wir es uns hier nicht! 😁
Grüße vom Ostelch
Zitat:
Ich denke, den vom TE erstellten Fall wird es im Straßenverkehr so nicht geben.
Ich mache es mal auch nicht so einfach. 😉
https://www.youtube.com/watch?v=HUXDQs5K63M
TL 30 für LKW, weil die Straße da in einem ziehmlich schlechten Zustand ist.
Wird nach dem Kreisverkehr nicht aufgehoben, wird auch nach den nächsten beiden Ampelkreuzungen nicht aufgehoben. Erst unmittelbar nach der dritten Ampelkreuzung kommt ein, für alle Fahrzeuge gültiges, TL 60. Da endet dann das Video.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 13. Februar 2019 um 21:23:08 Uhr:
Zitat:
Ich denke, den vom TE erstellten Fall wird es im Straßenverkehr so nicht geben.
Ich mache es mal auch nicht so einfach. 😉
https://www.youtube.com/watch?v=HUXDQs5K63M
TL 30 für LKW, weil die Straße da in einem ziehmlich schlechten Zustand ist.
Wird nach dem Kreisverkehr nicht aufgehoben, wird auch nach den nächsten beiden Ampelkreuzungen nicht aufgehoben. Erst unmittelbar nach der dritten Ampelkreuzung kommt ein, für alle Fahrzeuge gültiges, TL 60. Da endet dann das Video.
Das Tempolimit ist durch den Kreisverkehr aufgehoben. Es müsste danach wieder angeordnet werden.
Grüße vom Ostelch
Es ging ja jetzt nur darum eine Konstellation zu zeigen, die die offenen Augen nicht sehen wollen. 😉 😁
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 13. Februar 2019 um 21:42:10 Uhr:
Es ging ja jetzt nur darum eine Konstellation zu zeigen, die die offenen Augen nicht sehen wollen. 😉 😁
Die Augen können ja auch nach dem Kreisverkehr kein Schild mehr sehen. Die anschließende Signalverarbeitung scheint mir das Problem zu sein. 😉
Grüße vom Ostelch
Das sind so fälle da weiß ich die niederländische Lösung zu schätzen. Statt noch mehr Schilderwald damit die letzte Schlafmütze auch noch merkt was los ist haben die vielfach bei Strecken mit dauerhaftem Tempolimit einfach das Limit mit kleinen Aufklebern auf den Leitpfosten wiederholt. Keine Unmengen zusätzlicher Schilder und wenn man sich nicht mehr sicher ist hat man eine Quelle wo man gucken kann was aktuell angesagt ist.
Gute kostengünstige und einfache Lösung. Ok, für Deutsche zu einfach 🙄
Zitat:
@Moers75 schrieb am 14. Februar 2019 um 08:38:37 Uhr:
Das sind so fälle da weiß ich die niederländische Lösung zu schätzen. Statt noch mehr Schilderwald damit die letzte Schlafmütze auch noch merkt was los ist haben die vielfach bei Strecken mit dauerhaftem Tempolimit einfach das Limit mit kleinen Aufklebern auf den Leitpfosten wiederholt. Keine Unmengen zusätzlicher Schilder und wenn man sich nicht mehr sicher ist hat man eine Quelle wo man gucken kann was aktuell angesagt ist.Gute kostengünstige und einfache Lösung. Ok, für Deutsche zu einfach 🙄
Kleine Schilder auf jedem Leitpfosten sind für mich aber eine noch größere Menge an Schildern als bei uns. 😉
Grüße vom Ostelch
Die NL Lösung ist mir auch positiv aufgefallen... Wäre bei uns echt mal eine Bereicherung, gerade auf Strecken wo das TL gefühlt alle 2 km geändert wird. Das ist eh die Pest bei uns, da kommt der beste Zahlengenie ins grübeln ...100,80,70,100,70, ....😁 man kennt es ja, oder alternativ einfach eine Geschwindigkeit ... ich bin sowas auch schon mal dann aus Frust mit Tempomat 80 gefahren, weil mir das ständige auf&ab und überlegen was den gerade gilt aber sowas von auf den Sack ging ....😁😁
Scheitert aber bestimmt an unseren Vorschriften ...