Geschindigkeit auf 3-spuriger Straße

Hallo Zusammen,

erstmal wünsche ich noch frohe Weihnachten.

Ich hätte da folgende Frage:

Bei mir in der Nähe gibt es eine Bundesstraße mit drei Fahrspuren. Die mittlere Fahrspur wechselt hin und wieder von der einen zur anderen Seite. Also so, dass bergauf zwei Fahrspuren sind und bergab eine. Die Gegenfahrspur/en ist/sind durch zwei durchgezogene Linien getrennt.

Normalerweise würde auf so einer Straße laut StVO 100 km/h in beiden Richtungen erlaubt sein, egal ob man gerade zwei Spuren hat oder nur eine. So weit so klar.

Jetzt ist es aber so, dass immer am Beginn, wenn es zweispurig wird, ein Schild 120 km/h erlaubt. Wenn es wieder einspurig wird, steht kein weiteres Schild.

Letztens bin ich da zusammen mit einem Bekannten gefahren und bin auf den einspurigen Abschnitt 120 km/h gefahren, da ja nicht per Schild auf 100 km/h begrenzt wird.

Er meinte dann dass auf dem einspurigen Abschnitt automatisch ohne Schild wieder 100 km/h gelten würden, ich behaupte, dass weiterhin 120 km/h gelten.

Wer hat jetzt recht?

Danke für die Antworten.

Grüße,

diezge

Beste Antwort im Thema

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

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Zitat:

Original geschrieben von diezge



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Hallo,

die StVO kenne ich schon. Aber der §3 Absatz 3c beantwortet eben meine Frage nicht.

Gruß,

diezge

Eigentlich schon

Dann nochmal in Kurzform: Welchen Sinn macht die angeordnete zHG in dem Fall?

Ich weis, nicht alle Verkehrszeichen stehen berechtigt in der Landschaft rum. Aber im konkreten Fall sehe ich das anders. Oder bin ich auf Deiner Ignore-Liste gelandet, weil Du meine Beiträge nicht berücksichtigst?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von diezge


Hallo,

die StVO kenne ich schon. Aber der §3 Absatz 3c beantwortet eben meine Frage nicht.

Gruß,

diezge

Eigentlich schon

Und wo genau?

Der Absatz sagt nur aus, dass, wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorhanden wäre, man höchstens 100 km/h fahren darf. Und zwar egal, ob ich gerade zwei Fahrspuren oder nur eine habe.

Jetzt ist aber die Situation so, dass am Anfang der Straße ein zweispuriges Stück mit dem Schild 120 km/h steht. Nach einer Weile wird die Straße für mich einspurig und für den Gegenverkehr zweispurig. Ein Schild 100 km/h ist keines da. Sobald es für mich wieder zweispurig wird, steht wieder 120 km/h.

Wo steht, dass, wenn die mittlere Fahrspur endet, die 120 km/h wieder in 100 km/h zurückfallen? Kann nur ein Fahrspurzusammenführung eine Gescwindigkeitsbeschränkung bewirken? Wenn ich nach §3 Absatz 3c StVO verfahre, dann wäre das 120 km/h-Schild ja von vorneherein ungültig, da auf einer dreispurigen Straße immer nur 100 km/h gefahren werden darf. Bedenke, die Trennlinie zwischen mir und dem Gegenverkehr ist doppelt durchgezogen.

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Dann nochmal in Kurzform: Welchen Sinn macht die angeordnete zHG in dem Fall?

Ich weis, nicht alle Verkehrszeichen stehen berechtigt in der Landschaft rum. Aber im konkreten Fall sehe ich das anders. Oder bin ich auf Deiner Ignore-Liste gelandet, weil Du meine Beiträge nicht berücksichtigst?

Wen meinst Du jetzt? Ich habe keine Ignorierliste.

Grüße,

diezge

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Zitat:

Original geschrieben von diezge


Wenn ich nach §3 Absatz 3c StVO verfahre, dann wäre das 120 km/h-Schild ja von vorneherein ungültig, da auf einer dreispurigen Straße immer nur 100 km/h gefahren werden darf.

Nö, die Beschilderung hebt die Beschränkungen des § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO auf… Sonst dürfte und könnte man bspw. Innerorts nie schhneller als 50 km/h fahren.

@diezge: Sorry. Ich meinte meinen seinerzeitigen Vorposter @Pepperduster.

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Eigentlich schon

Und wo genau?

Der Absatz sagt nur aus, dass, wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorhanden wäre, man höchstens 100 km/h fahren darf. Und zwar egal, ob ich gerade zwei Fahrspuren oder nur eine habe.

Jetzt ist aber die Situation so, dass am Anfang der Straße ein zweispuriges Stück mit dem Schild 120 km/h steht. Nach einer Weile wird die Straße für mich einspurig und für den Gegenverkehr zweispurig. Ein Schild 100 km/h ist keines da. Sobald es für mich wieder zweispurig wird, steht wieder 120 km/h.

Wo steht, dass, wenn die mittlere Fahrspur endet, die 120 km/h wieder in 100 km/h zurückfallen? Kann nur ein Fahrspurzusammenführung eine Gescwindigkeitsbeschränkung bewirken? Wenn ich nach §3 Absatz 3c StVO verfahre, dann wäre das 120 km/h-Schild ja von vorneherein ungültig, da auf einer dreispurigen Straße immer nur 100 km/h gefahren werden darf. Bedenke, die Trennlinie zwischen mir und dem Gegenverkehr ist doppelt durchgezogen.

Gruß,

diezge

Wo genau steht jetzt das auf einer 3 spurigen Straße ( baulich getrennt) nur 100 km/h gefahren werden darf?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von diezge


Und wo genau?

Der Absatz sagt nur aus, dass, wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorhanden wäre, man höchstens 100 km/h fahren darf. Und zwar egal, ob ich gerade zwei Fahrspuren oder nur eine habe.

Jetzt ist aber die Situation so, dass am Anfang der Straße ein zweispuriges Stück mit dem Schild 120 km/h steht. Nach einer Weile wird die Straße für mich einspurig und für den Gegenverkehr zweispurig. Ein Schild 100 km/h ist keines da. Sobald es für mich wieder zweispurig wird, steht wieder 120 km/h.

Wo steht, dass, wenn die mittlere Fahrspur endet, die 120 km/h wieder in 100 km/h zurückfallen? Kann nur ein Fahrspurzusammenführung eine Gescwindigkeitsbeschränkung bewirken? Wenn ich nach §3 Absatz 3c StVO verfahre, dann wäre das 120 km/h-Schild ja von vorneherein ungültig, da auf einer dreispurigen Straße immer nur 100 km/h gefahren werden darf. Bedenke, die Trennlinie zwischen mir und dem Gegenverkehr ist doppelt durchgezogen.

Gruß,

diezge

Wo genau steht jetzt das auf einer 3 spurigen Straße ( baulich getrennt) nur 100 km/h gefahren werden darf?

Hallo,

es geht hier nicht um eine baulich getrennte Straße. Kein Mittelstreifen und keine Leitplanken. Es gibt nur zwei durchgezogene Linien.

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Hallo,

es geht hier nicht um eine baulich getrennte Straße. Kein Mittelstreifen und keine Leitplanken. Es gibt nur zwei durchgezogene Linien.

Grüße,

diezge

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt

nicht

auf Autobahnen (Zeichen 330.1)

sowie

auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung,

die durch Mittelstreifenoder

sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

Mittelstreifen hier mal in Grün

http://...rassenbau.niedersachsen.de/.../Foto_134c14c1697dfe8934.jpg

Der TE war wohl auf so einer Straße unterwegs!

@Pepperduster: Wo gibt es denn das in 1:1 zu bestaunen? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von diezge



Hallo,

es geht hier nicht um eine baulich getrennte Straße. Kein Mittelstreifen und keine Leitplanken. Es gibt nur zwei durchgezogene Linien.

Grüße,

diezge

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

Mittelstreifen hier mal in Grün

http://...rassenbau.niedersachsen.de/.../Foto_134c14c1697dfe8934.jpg

Die StVO schreibt aber weiter:

Sie (das TL 100 km/h) gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens

zwei

durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 - die durchgezogene Linie) oder durch Leitlinien (Zeichen 340 - die gestrichelte Linie) markierte Fahrstreifen für

jede Richtung

haben.

Also für drei Spuren 100 km/h auf allen Spuren. Egal, ob ich gerade zwei Fahrspuren habe oder nur eine. Aber darum geht es ja in meiner Frage gar nicht.

Gruße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Der TE war wohl auf so einer Straße unterwegs!

@Pepperduster: Wo gibt es denn das in 1:1 zu bestaunen? 😕

Um genau zu sein, war es die B31n bei Überlingen:

http://maps.google.de/maps?...

Man sieht bei der Überführung gerade den Spurwechsel. Nach links oben scrollen.

Gruß,

diezge

In der Ecke war ich noch nicht unterwegs. Aber das Ding mit der Sperrfläche dazwischen ist noch besser als meine Variante aus dem Harz.

Bis zum Beweis des Gegenteils bleibe ich bei meiner Ansicht, dass die 120 nach "links oben" - solange es keine andere Beschilderung gibt - bis zum Übergang auf die BAB 98 hier durchgängig weitergilt.

Ab da gilt dann - solange Kugel Mäpps das korrekt wiedergibt - die Regel für BABs.

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