Geschäftsauto (allgemeine Fragen)

Hi ihr!

Ich werde ab 01.10. eine neue (home office) Arbeitstelle anfangen und bekomme ein geschäftsauto.

Da ich aber schon zwei Autos habe, werde ich es wohl eher sehr selten privat nutzen. Dh für mich kommt nur ein Fahrtenbuch in Frage, oder? Ich habe hier auch etwas von Vimcar gelesen, dass ist zwar sehr komfortabel, aber eigentlich möchte ich kein Geld dafür ausgeben! 🙂

Soll ich das Budget für das Auto voll ausschöpfen? (Da keine 1% Regel)

Was kostet mich ein privater Kilometer?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Danke schon mal
Marvin

Beste Antwort im Thema

...bei dem Thema muß man sich genau überlegen und unter Berücksichtigung des Nutzungsverhaltens abwägen.
Auch wenn sich viele blenden lassen, aber so ein Firmenwagen mit 1%-Regelung ist nicht gerade günstig... bei dem was dich die Kiste unterm Strich kostet kann das schnell zu nem Minusgeschäft werden.

Ich hab z.B. den Firmenwagen -firmenweit einheitlich VW Golf (in meinem Fall ein 7er) mit 1.6 oder 2.0 Ltr. Maschine- nach ein paar Monaten wieder abgegeben, da ich für mich keinen Vorteil bzw. eher Nachteile gesehen hab... auch hab ich mir dadurch eine gewisse Individualität erhalten mit dem einzigen Volvo unter zig Firmenautos aus dem VW / Audi-Konzern aufm Parkplatz.
Auch muß ich es nicht haben, dass jeder Depp draußen auf der Straße aufgrund des kleinen Firmenaufklebers am Heck und der speziellen Kennzeichenkombination auf meinen Arbeitgeber schließend kann.

Dafür gabs einen entsprechenden Gehaltszuschlag und ich fahr weiterhin mit meinem Privatwagen... mein Job ist allerdings auch eher im Büro und weniger im Außendienst angesiedelt und ggf. falls ich doch mal außerhalb was zu erledigen hab, stehen genügend Firmenautos aufm Hof rum.

Mein bisheriges Privatauto wollte ich auch nicht abgeben, da ein Verkauf unrentabel gewesen wäre und ich z.B. auch meinen inzwischen erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt (ca. SF 35) nicht verlieren wollte.
Auch hab ich keinen Vorteil darin gesehen, dass Wartung, Reparaturen und Reifenwechsel durch das Firmenauto nicht mehr anfallen, das bekomme ich seit Jahren zu einem Bruchteil dessen geregelt, was mich der Firmenwagen unterm Strich mit ca. 250 bis 300,- EUR monatlich kosten würde.

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Ok, komisch formuliert, sie ist keine „echte, geleente“ Steuerberaterin, sie macht für mich die Steuer.

Aber super, danke dann weiß ich Bescheid!
Kosten für 11/12-2018 vom AG anfordern, Privatanteil ausrechnen und bei der Einkommenssteuererklärung gegenrechnen und mit Fahrtenbuch abschicken.

Vielen Dank!

Zitat:

@M4rvin85 schrieb am 11. Februar 2020 um 06:13:53 Uhr:


...
Fahrtenbuch abschicken.
...
Vielen Dank!

Wenn Du Dich beim FA unbeliebt machen willst, ja. Ab Veranlagungszeitraum 2017 wird grundsätzlich (mit ganz wenigen, speziellen Ausnahmen) von Privatpersonen nichts mehr in Papierform mitgeschickt. Das FA fordert es ggf. bei Stichproben oder Fragen gezielt an.

... weiss der AG, dass Du dauerhaft nicht nach der 1% Regelung versteuern möchtest? IMHO muss der AG das nicht ermöglichen und es führt auch intern zu mehr Arbeit = Mehrkosten.

Wer freiwillig seinen Dienstwagen auf Fahrtenbuch Basis führt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. Februar 2020 um 19:49:15 Uhr:


Wer freiwillig seinen Dienstwagen auf Fahrtenbuch Basis führt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren

Stuss

Mir ist bisher kein AG oder Fuhrparkmanager untergekommen, der die steuerliche Berücksichtigung jenseits der 1% Regelung umgesetzt hätte. Schlicht weil der interne Aufwand seitens der GL als unverhältnismässig eingeschätzt wurde. Diese Regelung hilft primär Selbstständigen, bei denen Aufwand und Nutzen bei einer Partei zusammentreffen.

Das ist eine Aufstellung über

- Leasingraten
- Versicherung
- KFZ-Steuer
- Kraftstoff
- Reparaturkosten

in jeweils der kompletten Summe für das Jahr - also genau 5 Zeilen.
So etwas zieht jeder Fuhrparkverantwortliche innerhalb von 5 Minuten aus der EDV, was genau soll daran ein unverhältnismäßig hoher Aufwand sein?

Ich habe das bei den letzten 4 Arbeitgebern ohne Probleme bekommen und ich war nicht der einzige Außendienstler.

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 14. Februar 2020 um 16:01:48 Uhr:


Ich habe das bei den letzten 4 Arbeitgebern ohne Probleme bekommen und ich war nicht der einzige Außendienstler.

Das ist doch wunderbar. Ich war nie GF und hätte das im Kontext eines spezifischen Leasing-Models entscheiden müssen.

Diese Kosten werden ggf. alle oder z. T. vom Leasinggeber nicht mehr separat ausgewiesen. Wenn ich frisch bei einem AG bin, für den die km-abhängige Nutzung neu oder ungewohnt ist, könnte es ratsam sein, solche Details nicht übermäßig zu strapazieren.
Auch wenn das so einfach sein soll, müssen die Fahrtenbücher immer noch intern geprüft werden. Die Steuerbehörden sehen auf den Einzelfall immer von beiden Seiten.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 14. Februar 2020 um 18:08:03 Uhr:



Zitat:

@AndyB71 schrieb am 14. Februar 2020 um 16:01:48 Uhr:


Ich habe das bei den letzten 4 Arbeitgebern ohne Probleme bekommen und ich war nicht der einzige Außendienstler.

Das ist doch wunderbar. Ich war nie GF und hätte das im Kontext eines spezifischen Leasing-Models entscheiden müssen.

Diese Kosten werden ggf. alle oder z. T. vom Leasinggeber nicht mehr separat ausgewiesen. Wenn ich frisch bei einem AG bin, für den die km-abhängige Nutzung neu oder ungewohnt ist, könnte es ratsam sein, solche Details nicht übermäßig zu strapazieren.
Auch wenn das so einfach sein soll, müssen die Fahrtenbücher immer noch intern geprüft werden. Die Steuerbehörden sehen auf den Einzelfall immer von beiden Seiten.

Sprechen wir nicht von dem Fall, dass der AG zunächst nach der 1%-Regel versteuert und der AN im Nachhinein bei der Steuererklärung per Fahrtenbuch "nachverrechnet"?

In dem Fall ist der einzige Aufwand des AG, dem AN am Ende des Jahres eine Kostenaufstellung zu übermitteln. Wo hat er da ein Risiko? Wenn dem Finanzamt das Fahrtenbuch nicht passt, bleibt es halt bei den bereits einbehaltenen 1%.

So sieht es aus.
Von daher kann ich den Einwand in absolut keiner Weise nachvollziehen.

Vielen Dank für die Zusammenfassung.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Februar 2020 um 21:08:11 Uhr:



Sprechen wir nicht von dem Fall, dass der AG zunächst nach der 1%-Regel versteuert und der AN im Nachhinein bei der Steuererklärung per Fahrtenbuch "nachverrechnet"?

In dem Fall ist der einzige Aufwand des AG, dem AN am Ende des Jahres eine Kostenaufstellung zu übermitteln. Wo hat er da ein Risiko? Wenn dem Finanzamt das Fahrtenbuch nicht passt, bleibt es halt bei den bereits einbehaltenen 1%.

Hatte ich so nicht auf dem Schirm.

Sollte bei einem geleasten Fzg. kein Problem sein.

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