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Geschäftsauto (allgemeine Fragen)

Themenstarteram 8. September 2018 um 13:02

Hi ihr!

Ich werde ab 01.10. eine neue (home office) Arbeitstelle anfangen und bekomme ein geschäftsauto.

Da ich aber schon zwei Autos habe, werde ich es wohl eher sehr selten privat nutzen. Dh für mich kommt nur ein Fahrtenbuch in Frage, oder? Ich habe hier auch etwas von Vimcar gelesen, dass ist zwar sehr komfortabel, aber eigentlich möchte ich kein Geld dafür ausgeben! :)

Soll ich das Budget für das Auto voll ausschöpfen? (Da keine 1% Regel)

Was kostet mich ein privater Kilometer?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Danke schon mal

Marvin

Beste Antwort im Thema

...bei dem Thema muß man sich genau überlegen und unter Berücksichtigung des Nutzungsverhaltens abwägen.

Auch wenn sich viele blenden lassen, aber so ein Firmenwagen mit 1%-Regelung ist nicht gerade günstig... bei dem was dich die Kiste unterm Strich kostet kann das schnell zu nem Minusgeschäft werden.

Ich hab z.B. den Firmenwagen -firmenweit einheitlich VW Golf (in meinem Fall ein 7er) mit 1.6 oder 2.0 Ltr. Maschine- nach ein paar Monaten wieder abgegeben, da ich für mich keinen Vorteil bzw. eher Nachteile gesehen hab... auch hab ich mir dadurch eine gewisse Individualität erhalten mit dem einzigen Volvo unter zig Firmenautos aus dem VW / Audi-Konzern aufm Parkplatz.

Auch muß ich es nicht haben, dass jeder Depp draußen auf der Straße aufgrund des kleinen Firmenaufklebers am Heck und der speziellen Kennzeichenkombination auf meinen Arbeitgeber schließend kann.

Dafür gabs einen entsprechenden Gehaltszuschlag und ich fahr weiterhin mit meinem Privatwagen... mein Job ist allerdings auch eher im Büro und weniger im Außendienst angesiedelt und ggf. falls ich doch mal außerhalb was zu erledigen hab, stehen genügend Firmenautos aufm Hof rum.

Mein bisheriges Privatauto wollte ich auch nicht abgeben, da ein Verkauf unrentabel gewesen wäre und ich z.B. auch meinen inzwischen erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt (ca. SF 35) nicht verlieren wollte.

Auch hab ich keinen Vorteil darin gesehen, dass Wartung, Reparaturen und Reifenwechsel durch das Firmenauto nicht mehr anfallen, das bekomme ich seit Jahren zu einem Bruchteil dessen geregelt, was mich der Firmenwagen unterm Strich mit ca. 250 bis 300,- EUR monatlich kosten würde.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 8. September 2018 um 17:06:28 Uhr:

en.

Meiner Interpretation nach sieht der Bekannte nicht ein wegen im Vergleich zu den 60.000 geschäftlichen km und läppischer 5.000 privater km die Kiste mit der 1% Regelung zu versteuern und hält sich deshalb lieber zusätzlich ein weiteres privates Fahrzeug um die 5.000km damit zu absolvieren.

Richtig erfasst.

Aber er hält sich nicht zusätzlich ein Privatauto sondern seine Frau braucht eben auch ein Auto um Mobil zu bleiben, ergo ist das Private eh da.

Da er 4 Kinder hat ist es ein entsprechendes Auto nötig was sein Dienstwagen nicht ist.

:D Dazu kommt dann noch ein Motorrad und ein Traktor sowie ein Roller und sein altes KKR aus den späten 70ern. Warum soll er dann den Firmenwagen versteuern wenn er ihn eh nicht privat nutzen würde?

Themenstarteram 10. September 2018 um 11:40

Ich hab mir mal die ganzen Richtlinien durchgelesen. Ich muss nichts selber zahlen, außer die Leasingraten übersteigen mein Budget.

120g/km - 390€

110g/km - 400€

100g/km - 410€

Als Fahrzeugklassen sind sowas wie Golf, A-Klasse, 1er, A3, Oktavia und Focus/C-Max.

Das ganze bräuchte ich dann halt als Kombi.

Zu meiner ursprünglichen Frage, da ich ja mit Fahrtenbuch machen möchte...

Woher kenne ich denn die jährlichen Gesamtkosten? Oder kann man da bei wenig Privatkilometer drauf scheißen und lieber die Leasingrate voll ausschöpfen? :)

... aber als geldwerten Vorteil mit 1% von Listenpreis versteuern

Ich verstehe nicht ganz ... wieso willst du ein Fahrtenbuch fühen, wenn du nichts zahlen mußt?

...ups, hatte das mit dem Fahrtenbuch überlesen... mit Fahrtenbuch mußt du dann natürlich nur den Teil als geldwerten Vorteil versteuern, den du auch wirklich privat gefahren bist.

 

@Vollgasfuzzi ... das Problem ist nicht der Arbeitgeber, der etwas von dir will sondern das Finanzamt will Lohnsteuer & Sozialabgaben von dir, weil quasi als zusätzlichen Lohn das Auto privat nutzen darfst.

Dabei hast du die Wahl zwischen 2 Möglichkeiten d.h. du kannst einen Firmenwagen der auch privat genutzt wird entweder pauschal mit 1% vom Listenpreis versteuern oder du führst ein Fahrtenbuch und versteuerst exakt nur die privaten Fahrten.

3 Möglichkeit wäre noch das Auto privat nicht zu nutzen bzw. sich die private Nutzung untersagen zu lassen... das Problem dabei ist nur in wie weit dir das Finanzamt abnimmt, dass keine private Nutzung stattfindet... ergo müßtest du wieder Fahrtenbuch führen um nachzuweisen, dass alle Fahrten geschäftlicher Natur waren.

Themenstarteram 5. Dezember 2018 um 11:03

Hi Ihr!

Ich habe jetzt etwas mehr Infos!

Das Dienstfahrzeug wird knapp 420€ im Monat Leasing kosten, da sind alle anfallenden Kosten exklusive Kraftstoff mit einberechnet!

Der Bruttolistenpreis beträgt 34880€.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen?

- Fahrenbuch Papier

- elektronisch einmalig 120€ (pace)

- elektronisch mtl 13-15€ (wim/lexware)

Seit 12 Jahren praktiziere ich erfolgreich ein papiernes Fahrtenbuch, welches auch bereits eine stramme Außenprüfung des Finanzamtes überlebt hat. Bei mir ist es auch so, dass der Privatanteil an den Fahrten so klein ist, dass die 1%-Regel glatte Geldvernichtung wäre. Es ist mir inzwischen so sehr in Fleisch und Blut übergegangen, dass ich es kaum noch wahrnehme, dass ich nach dem Schalten auf "P" und dem Betätigen der Feststellbremse noch schnell ins Handschuhfach greife und die Eintragung machen muss. Ist auch nicht wirklich schwer.

Deswegen mein Rat: mach das mal für ein Jahr und wenn es dir zu lästig wird, kannst du ja so ein elektronisches System probieren.

Grüße

SpyderRyder

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 17:24

Ok, das klingt schon mal sehr gut!

Habe halt etwas Angst durch einen Formfehler gleich in die 1% Regel zu fallen!

Wenn ich jetzt zB während der Fahrt tanke, muss ich dann wirklich die Fahrt getrennt schreiben? Also A - Tankstelle und Tankstelle - B? Schreibst du auch Umwege (durch Stau oä) extra auf? Gibt es sonstige Fallen bzw Fehler die man machen kann?

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 8:59

Hi!

Hat sich ganz schön gezogen, aber seit 11/2019 habe ich mein Auto...

Ich führe auch fleißig Fahrtenbuch, aber mir stellen sich noch ein paar Fragen, vielleicht kann mir ja jemand was dazu sagen!

Aktuell werde ich vom AG mit 1% versteuert, dass geht wohl nicht anders. Dh ich müsste mir ja zu viel bezahlte Steuern zurück holen.

Ich denke mal, ich muss zum 01.01.2020 ein neues Buch anfangen? Hab jetzt erstmal durchgeschrieben!

Wie gebe ich dieses Buch denn überhaupt ab?

Muss man eigentlich die Tankbelege aufheben und auch ins Buch eintragen?

Danke schonmal

Marvin

Zitat:

@matzi99 schrieb am 8. September 2018 um 19:19:49 Uhr:

Interessant ist auch die Steuerklasse. Mein A6 mit BLP ca. 65TE kostet mich ca 250 vom Netto bei voller Privatnutzung. Dafür kannst Du nicht alle zwei Jahre einen Neuwagen privat kaufen incl. Betriebskosten. Die Rechnung muß man aber nach persönlichen Gegebenheiten aufmachen.

Nur 250EUR? Kann ich kaum glauben.

Kannst du das mal vorrechnen?

am 9. Februar 2020 um 13:48

Zitat:

@augenauf schrieb am 9. Februar 2020 um 14:12:13 Uhr:

Zitat:

@matzi99 schrieb am 8. September 2018 um 19:19:49 Uhr:

Interessant ist auch die Steuerklasse. Mein A6 mit BLP ca. 65TE kostet mich ca 250 vom Netto bei voller Privatnutzung. Dafür kannst Du nicht alle zwei Jahre einen Neuwagen privat kaufen incl. Betriebskosten. Die Rechnung muß man aber nach persönlichen Gegebenheiten aufmachen.

Nur 250EUR? Kann ich kaum glauben.

Kannst du das mal vorrechnen?

Ist wohl ein bisschen „sich selbst schöngerechnet“ ;)

650 Euro Geldwerter Vorteil ohne Fahrten zur Arbeit, das klappt selbst bei 2 Kindern und Steuerklasse 3 nicht um damit auf 250 zu kommen. Ca. 280 bis 300 werden es wohl wirklich sein.

Moin,

also ich hab es gerade noch einmal nachgerechnet: Mein derzeitiger mit BLP 59800 € liegt bei einem Nettoverlust von 244 €, bei 65000 BLP wären es 267 €uronen.

Da muß man sich nichts "schön" rechnen, sondern das rechnet ein professionelles Lohnprogramm für Dich aus und das Ergebnis steht auf dem Gehaltszettel.

Vorrechnen werde ich das sicher hier nicht.

Eckdaten: Steuerkl. 3, keine Freibeträge. keine Kirchensteuer

Ein schönes WE..

EDIT ruft: Bei Steuerklasse 1 sind das 344 €uronen Nettoverlust

Zitat:

@M4rvin85 schrieb am 9. Februar 2020 um 09:59:29 Uhr:

Hi!

Hat sich ganz schön gezogen, aber seit 11/2019 habe ich mein Auto...

Ich führe auch fleißig Fahrtenbuch, aber mir stellen sich noch ein paar Fragen, vielleicht kann mir ja jemand was dazu sagen!

Aktuell werde ich vom AG mit 1% versteuert, dass geht wohl nicht anders. Dh ich müsste mir ja zu viel bezahlte Steuern zurück holen.

Ich denke mal, ich muss zum 01.01.2020 ein neues Buch anfangen? Hab jetzt erstmal durchgeschrieben!

Wie gebe ich dieses Buch denn überhaupt ab?

Muss man eigentlich die Tankbelege aufheben und auch ins Buch eintragen?

Danke schonmal

Marvin

Also:

1. Man muss sich immer zum Jahresbeginn für das volle Jahr entscheiden, ob man die 1% Regelung anwendet oder nicht. Die einzige Ausnahme: Wenn man erst im laufenden Jahr erstmalig ein Firmenauto übernimmt.

2. Du kannst die 1% pauschal versteuern, 350€ sind ja nicht die Welt, und dir das zu viel gezahlte Geld wieder ganz bequem beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück holen.

Falls Du nichts pauschal versteuern willst, darfst Du keinen Kilometer privat mit dem Auto fahren und musst trotzdem ein Fahrtenbuch führen.

3. Du brauchst auf jeden Fall vom Arbeitgeber im nächsten Jahr die gesamten angefallenen Betriebskosten für das abgelaufene Jahr - und zwar:

Leasing, Versicherungen, KFZ-Steuer und Kraftstoffkosten.

4. Du musst dem Finanzamt gegenüber anhand eines (am liebsten handschriftlich geführten) Fahrtenbuchs nachweisen, wie viele Kilometer Du geschäftlich und privat gefahren bist. Tankbelege habe ich nie eingetragen, die kann man eintragen, muss es aber nicht. Das Fahrtenbuch wird dann mit dem Lohnsteuerantrag beim Finanzamt eingereicht.

5. Aus der Kostenaufstellung des Arbeitgebers und den Gesamtkilometern errechnet sich ein Faktor (Bsp. 0,15) der mit den tatschlichen Privatkilometern multipliziert wird - voila: Das ist der eigentlich zu versteuernde GW-Vorteil.

Die Differenz zwischen der 1%-Pauschale und diesem Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

So hat das bei mir jahrelang wunderbar funktioniert.

Der Vorteil: Man bekommt auf jeden Fall eine nette Rückerstattung und muss nicht lange überlegen, falls man doch mal privat fahren will.

Themenstarteram 10. Februar 2020 um 22:31

Ok danke für die ausführliche Antwort!

Also es ist kein Problem, dass ich aktuell 1% versteuere, weil ich es dann bei der Einkommenssteuer zurückbekomme.

Wer rechnet denn die zu versteuernden Kilometer aus? Ich (Steuerberater = Mama) oder das FA?

Oder wie „beantrage“ ich, dass ich Fahrtenbuch versteuern möchte?

 

Wie schon gesagt, 1% lohnt sich für mich nicht wirklich... hab jetzt 12000km auf dem Tacho, evtl 300km Privat.

Wenn deine Mama Steuerberaterin ist, dann sollte die das eigentlich wissen.

Du rechnest den tatsächlichen Betrag einfach aus und ziehst ihn bei der Einkommensteuererklärung vom zu versteuernden Einkommen ab. Das Fahrtenbuch legst Du incl. der Bescheinigung des Arbeitgebers einfach mit dazu.

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