Geschädigter bei Auffahrunfalll - wie geht's jetzt weiter?

Hallo zusammen,

zuerst Mal möchte ich um Entschuldigung bitten, da ich sicher bin, dass ich nicht der erste mit dieser Frage bin. Deswegen hab ich auch die Suchfunktion genutzt, aber keine Beiträge gefunden, die meine Fragen schlüssig beantworten.

Zum Fall:

  • Auffahrunfall auf der Autobahn (linke Spur, Hintermann fuhr auf, nachdem ich verkehrsbedingt stark verzögern musste)
  • Sichtbarer Schaden an meinem Auto ist gering, nur ein paar Kratzer an und oben auf der Stoßstange (wurde vermutlich ziemlich weit eingedrückt und federte dann wieder heraus).
  • Mit dem Gegner habe ich gemeinsam vor Ort einen Unfallbericht vom ADAC ausgefüllt.
  • Der Unfall wurde auch durch die Polizei aufgenommen (bei denen soll ich mich heute nochmal wegen einem AZ melden)
  • Schaden hab ich unverzüglich bei der gegnerischen Versicherung angezeigt.

Jetzt weiß ich nicht genau, wie es weitergeht.

Ich hab Angst, dass unter der Stoßstange deutlich mehr kaputt ist, als man von außen sieht. Dass das so ist, wär ja nichts ungewöhnliches.
Reicht es, wenn ich das Auto bei einer Werkstatt auf den Hof stelle und einen KVA machen lasse oder ist ein Gutachten sinnvoll? Wie schaut es im Fall eines Gutachtens mit den Kosten aus? Ich muss sie wahrscheinlich auslegen und bekomm sie dann von der Versicherung wieder - ist das richtig?

Wie gesagt, entschuldigt bitte, dass ich dafür ein neues Thema aufmache, denn ich bin sicher, dass ich nicht der erste mit der Anfrage bin. Aber ich bin grad echt immer noch durch den Wind, wenn ich an den Unfall denke obwohl ja zum Glück fast nix passiert ist.

Beste Antwort im Thema

Herrje Fordfuchs, Du schreibst manchmal wirklich einen Unsinn, dass es einem graust.
Sorry, aber das muss heute raus.

@TE: Lass Dich von diesen wiedergekäuten Parolen nicht verrückt machen.
Ich habe schon mit einigen tausend Anspruchstellern telefoniert und noch nie einen gebissen.🙄

Selbstverständlich ist es gut und richtig, beim Versicherer anzurufen und das weitere Vorgehen mit ihm abzusprechen.

Wenn Dein Unfallgegner seinen Unfall nicht meldet (was leider oft genug vorkommt) wartest Du aufgrund solcher Tipps oben bis zum Sankt Nimmerleinstag auf die Schadensregulierung.

Und natürlich obliegt es nur dem Geschädigten, seine Ansprüche geltend zu machen. Dazu ist es zweckmäßig, dies den Versicherer auch wissen zu lassen. Glaskugeln sind Mangelware...

Wenn Du mit dem Sachbearbeitet telefonierst, heißt das doch nicht, dass Dir irgendwas gegen Deinen Willen aufgedrängt wird.

Du meldest Deine Daten und den Hergang; fragst, ob der Unfall vom Verursacher bereits gemeldet wurde und die Haftung klar ist und teilst mit, wie Du vor hast, den Schaden abzuwickeln:
nämlich entweder in Deiner Werkstatt reparieren lassen oder anhand eines Gutachtens. Wenn Dir ein Gutachter angeboten wird, kannst Du das annehmen, musst aber nicht.
Gleichzeitig machst Du die Unkostenpoauschale und (wenn repariert wird) den Nutzungsausfall geltend. Das war´s.
Für einen erwachsenen Menschen mit Führerschein ist das kein unüberwindliches Hindernis...

Gleiches gilt für eine Reparatur in einer Partnerwerkstatt. Dass das hier so verteufelt wird, hat nuir einen Grund: die oben von Fordfuchs aufgezählten Berufsstände fürchten um ihren Verdienst.
Das muss man so deutlich sagen.

Wenn Dir hier ein SV schreibt, dass bei dieser Form der Reparatur 200 EUR auf Kosten des Geschädigten gespart werden, ist das schlicht unwahr.
Es gibt haufenweise Geschädigte, die keine Lust haben, sich um den ganzen Kram zu kümmern und denen es ganz recht ist, wenn das alles für sie erldigt wird.

Gerade bei älteren Fahrzeugen, die aus der Garantie sind, gibt es keinen Grund dagegen (wenn man nicht SV oder RA ist😁).

Aber für Deinen Fall ist es sowieso egal, da Du ja gar nicht vor hast, das Angebot -wenn es Dir denn gemacht wird- anzunehmen.
Also Schwamm drüber.

Viel Erfolg bei der Abwicklung.
Kannst ja melden, wie es gelaufen ist.

Gruß Hafi

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So ein Mist....😠

Passt Nir garnicht.........😁

Gruß

Delle

ich geb mal nen tipp auf einen 318ti compact E36 von 1997 ab 😉

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


ich geb mal nen tipp auf einen 318ti compact E36 von 1997 ab 😉

Des check ich jetzt grad nicht... 😕

Das ist mein Autotyp... War das was für'n Dellenzähler? 😉

ja, war fuer delle um den nutzungsausfall nachzusehen.
ich tippe mal auf gruppe E oder F mit 35-38EUR bei einem alter ueber 10J.
delle ist da aber der richtige ansprechpartner 🙂

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Gruppe E 43 Euro

Gruß

Delle

@delle

also ist so eine abstufung nach fahrzeugalter humbug?

LINK

da heisst es u.a.

Zitat:

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird auch durch das Alter des verunfallten Fahrzeugs beeinflusst. Berücksichtigt wird dadurch, dass der vermögenswerte Vorteil des Fahrzeuges mit Zeitablauf abnimmt. In der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch/Seifert/Kuhn wird dieser Umstand berücksichtigt, dass in Fünf-Jahres-Schritten das Alter berücksichtigt würde. In dem obigen Beispiel würde der Golf um eine Gruppe zurückgestuft, wäre er nicht 3, sondern 6 Jahre alte gewesen. In diesem Fall wäre nicht mehr ein Nutzungswert von 50,00 € pro Tag anzusetzen, sondern nur noch von 43,00 €.

Bei der Zuodnung der Entschädigung für den Nutzungsausfall von Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, ist die Rechtsprechung ausgesprochen uneinheitlich, da der Zustand und damit auch der Wert des Fahrzeuges maßgeblich von der individuellen Nutzung und Pflege bestimmt wird. 

Die Urteile reichen hier von Anerkennung des gesamten Nutzungsausfall gemäß Tabelle, bis lediglich zur Anerkennung der Vorhaltekosten bei Bemessung der Ausfallentschädigung. 

Überwiegend wird jedoch die Erstattung des Nutzungsausfallwertes der nächsten niedrigen Ausfallgruppe anerkannt.

Eine allgemeingültige Kalkulationsbasis ist damit nicht gegeben. Aus diesem Grund wird auch auf die Berechnung von Ausfallwerten für Fahrzeuge die älter sind als 5 Jahre verzichtet.

Gruß

Delle

So, mal ein Zwischenbericht. Die Versicherung möchte zwingend ein Gutachten, ein KVA reicht ihnen nicht.

Deswegen aber jetzt nochmal wegen der Heckschürze: Steht mir eine neue zu oder nicht? Der Gutachter behauptet nein, weiter vorne in diesem Thread hat aber jemand geschrieben, dass man so zu stellen ist, als wäre der Unfall nicht geschehen - das wäre mit einer einfachen Neulackierung ja nicht gegeben.

Jemand anders hat allerdings gesagt, dass das abhängig vom Fahrzeugalter wäre (was ich eine Frechheit fände). Was ist denn nun die Wahrheit?

Zitat:

Original geschrieben von FlashbackFM


So, mal ein Zwischenbericht. Die Versicherung möchte zwingend ein Gutachten, ein KVA reicht ihnen nicht.

Deswegen aber jetzt nochmal wegen der Heckschürze: Steht mir eine neue zu oder nicht? Der Gutachter behauptet nein, weiter vorne in diesem Thread hat aber jemand geschrieben, dass man so zu stellen ist, als wäre der Unfall nicht geschehen - das wäre mit einer einfachen Neulackierung ja nicht gegeben.

Jemand anders hat allerdings gesagt, dass das abhängig vom Fahrzeugalter wäre (was ich eine Frechheit fände). Was ist denn nun die Wahrheit?

Hallo,

das hängt vom Beschädigungsgrad des Stossfängers ab.
Sind es nur oberflächliche Kratzer und lässt sich der Schaden mit einer Lackierung sach und fachgerecht beheben dann nein.
Ist die Stoßfängerverkleidung dagegen verformt, eingerissen oder gar gebrochen dann ja.
Ich gehe mal davon aus das der Stossfänger vorher keine Beschädigungen hatte.
Generell hast Du einen Anspruch auf den Fahrzeugzustand wie vor dem Schadensereignis, nicht mehr und nicht weniger.

§ 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Gruß

fordfuchs

So, neuer Zwischenstand:

Ich war grade bei einem anderen Gutachter, der sich viel mehr Zeit genommen hat, das anzuschauen. Wirklich beeindruckend, was der alles für Spuren gefunden hat. Er gleich gesehen, dass die Stoßstange an einer Stelle deutlich verformt ist, an der sie auf den Träger gedrückt wurde, der Träger darunter ist an zwei Stellen gerissen und beide Pralldämpfer sollten eben erneuert werden.

Er hat mir dann auch gleich einen Anwalt für Verkehrsrecht empfohlen, dem er dann unverbindlich auch gleich mal meine Schadendaten zukommen hat lassen. Wenn ich ihn brauchen sollte, kann ich mich gleich mal an die wenden, was ich wahrscheinlich auch machen werde, denn ganz ehrlich: Mit einem Anwalt, der mir den SChreibkram abnimmt, würde ich mich ein ganzes Stück sicherer fühlen.

Nimm dir lieber einen Anwalt, da bist du dann auf der sicheren Seite!

Das ganze liegt auch jetzt beim Anwalt. Ich hoff zwar nicht, dass ich sie brauche, aber wozu habe ich schließlich 'ne Rechtschutz.

Ich wollt hier mal nen Zwischenstand berichten.

Mein Anwalt hat der Versicherung am 24.02. eine Frist bis zum 09.03. gesetzt.

Am 10.03. kam dann auch ein Brief vom Anwalt und ich hab mich schon gefreut, dass das angenehm schnell ging. Aber drin war nur ein Brief von der Versicherung, datiert auf den 04.03., in der stand, dass sie die Unterlagen erhalten haben und jetzt erstmal prüfen werden.

Wär ja auch zu schön gewesen. 🙄

Es ging jetzt dann doch alles ganz reibungslos, ich hab das Geld erhalten. 🙂

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