Gerichtsurteil wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in Düsseldorf
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?...
frag mich mittlerweile allen Ernstes wo wir hier sind. Das kann doch alles nur ein Alptraum oder Scherz sein . . .
Beste Antwort im Thema
Erstmal brauchen wir flächendeckend selbstfahrende Autos. Sonst funktioniert das nicht, das Zukleben der Windschutzscheiben mit lauter Plaketten und Vignetten.
15 Antworten
Wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird!😉 Die deutsche Justiz ist auf zahlreichen Gebieten mit ihren welt-und volksfremden Urteilen (obwohl stets "Im Namen des Volkes" verkündet) einschlägig berüchtigt, da wundert man sich über gar nichts mehr. Aber zum Trost für alle Justizgläubigen: Es ist nur ein Urteil einer unteren Instanz!😉
Erstmal brauchen wir flächendeckend selbstfahrende Autos. Sonst funktioniert das nicht, das Zukleben der Windschutzscheiben mit lauter Plaketten und Vignetten.
Selten so einen Blödsinn gelesen. Alles was recht ist.....aber ein einzelnes Gerichtsurteil unterster Instanz kann wohl kaum Grundsatzrichtlinien in Frage stellen. Schliesslich geht es hierbei nicht um Minderheiten.
Im Übrigen würde ich durch den Ausschluss von Diesel-Fzg. das eigentliche Problem der Luftverschmutzung nicht als gelöst ansehen. Das wäre viel zu einfach.
Hmm.. nehmen die dann E-LKWs zum beliefern, fahren dann dort E-Busse im Nahverkehr, werden sämtliche Behördenfahrzeuge (insbesondere die des Ordnungsamtes und der Polizei) sofort verschrottet und die werten Mitarbeiter gehen zu fuß? Also falls letzteres zutrifft, können alle Diesel Fahrer aufatmen, denn dann wird wohl niemand kontrollieren 🙂
Ein solches Urteil kann nur der Feder eines total ahnungslosen und realitätsfernen technischen Laien entspringen.
Wenn es nicht durch eine höhere Instanz gekippt wird, dann wäre das der Einstieg Deutschlands in eine Bananenrepublik.
Hat dieser Richter jemals etwas von Rechtssicherheit gehört ?
Es kann ja nicht sein, daß derjenige, der sich gestern einen hochmodernen Dieselmotor mit allen Schikanen der Abgasreduzierung gekauft hat, morgen nicht mehr fahren darf.
Dabei sagte der Verkehrsminister erst vor wenigen Wochen sehr deutlich, daß es diese Verbote nicht geben wird.
Mir erscheint das ganze ein Machtspiel zwischen Politik und profilierungssüchtigen Richtern zu sein.
Immer schön nach dem Motto "Egal wie sinnlos eine Entscheidung ist, wir Richter sitzen doch am längeren Hebel..."
Anders kann ich mir das nicht erklären...
Hallo,
der Resch (DUH) soll sich erstmal selbst daran halten und die Luftreinhaltung aktiv leben.
Resch ist Inhaber der schwarzen Lufthansacard und gehört damit zum erlauchten hon-circle. Die schwarze Card bekommt man nur wenn man innerhalb 2 Jahren mehr als 600.000 Meilen fliegt.
Inhalt der Black-Card ist unter anderem auch der besondere VIP-Service der Lufthansa, dazu gehört auch der Shuttle Service mit einem "sauberen und sparsamen" Porsche Cheyenne von und zur "umweltfreundlichen" und vollklimatisierten VIP-Lounge.
Gruß Klaus
Zitat:
@klausfkb1 schrieb am 13. September 2016 um 16:48:17 Uhr:
Hallo,
der Resch (DUH) soll sich erstmal selbst daran halten und die Luftreinhaltung aktiv leben.Resch ist Inhaber der schwarzen Lufthansacard und gehört damit zum erlauchten hon-circle. Die schwarze Card bekommt man nur wenn man innerhalb 2 Jahren mehr als 600.000 Meilen fliegt.
Inhalt der Black-Card ist unter anderem auch der besondere VIP-Service der Lufthansa, dazu gehört auch der Shuttle Service mit einem "sauberen und sparsamen" Porsche Cheyenne von und zur "umweltfreundlichen" und vollklimatisierten VIP-Lounge.Gruß Klaus
Kannst du obige Behauptung belegen?
MfG Günter
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 14. September 2016 um 15:47:57 Uhr:
Kannst du obige Behauptung belegen?MfG Günter
Der Spiegel weiß das. Ist aber schon ne Weile her, vielleicht fliegt er ja jetzt mit nem Segelflugzeug.....
Hallo zusammen,
die DUH hat noch weitere Sperrspitzen im Köcher.
Der Luftverschmutzungsgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wird an vielen Messpunkten seit Jahren überschritten.
Die DUH macht geltend, dass die für die behördliche Aufsicht über Kraftfahrzeughersteller zuständigen Behörden im Rahmen der ihnen obliegenden Amtsermittlungspflichten zu überprüfen haben, ob die durch Kraftfahrzeughersteller unter Bezug auf Abschalteinrichtungen gemachten Angaben auch in technischer Hinsicht zutreffend sind. Tun die Behörden dies nicht oder lassen sie derartige Begründungen unbeanstandet, besteht der begründete Verdacht, dass sie an gegebenenfalls erfüllten Straftatbeständen bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen Beihilfe leisten.
VO 715/2007 EG, Artikel 5
Anforderungen und Prüfungen
(1) Der Hersteller rüstet das Fahrzeug so aus, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht.
(2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig.
Dies ist nicht der Fall, wenn:
a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;
c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind.
Ähnlich wie die DUH kommt auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages zu der Auffassung, dass nach der abstrakt-normativen (gesetzlich verbindlich, kein Gegenbeweis möglich) Interpretation des Begriffes "notwendig", der Einsatz auch von "nach Herstellerauslegung" legalen Abschaltsystemen untersagt ist, es sei denn, es drohe unmittelbar ein Motorschaden, wodurch das Fahrzeug nicht mehr sicher betrieben werden kann. Andernfalls läge es nahe, dass Autohersteller zwecks Selbstbefreiung von den Hemmnissen der Emissionskontrollsysteme Motoren sehenden Auges so suboptimal konstruieren, dass sie bei vollem Greifen des Emissionskontrollsystems drohten Schaden zu nehmen.
In letzter Konsequenz würde das die Entziehung von Typgenehmigungen von EU5- und EU6-Diesel-PKW fast aller Hersteller bedeuten.
LG, Walter
@ 4matic Guenni
Einer der vielen Berichte ist dieser hier
http://www.umweltruf.de/2014_Programm/news/news_druck.php3?nummer=5086
Geschmäckle hat auch die Verheimlichung des DUH Fuhrparks. Es werden keinerlei Auskünfte dazu gegeben.
Im Grundsatz bin ich sicher nicht gegen Umweltschutz, jedoch sollte das sachlich, machbar, mit Augenmaß und praktikabel angegangen werden. Ausserdem muss in den jeweiligen Städten die Infrastruktur passen.
Es muss Park and Ride Parkplätze geben, diese müssen dann aber auch von Buslinien angefahren werden.
Was ist nachts, wenn Frauen um z. B. 22 Uhr Feierabend haben und das Auto auf einem dunklen Parkplatz außerhalb der belebten Stadt steht???
Alles Fragen über Fragen, wenn die geklärt sind, dann kann man weiterdenken.
Ich werde es jedenfalls darauf ankommen lassen, der Golf hat die grüne Plakette und fertig, Gleichbehandlung kann auch kein Provinz Richter außer Kraft setzen, es sei denn es ist der Europäische Gerichtshof
Übrigens ist die DUH Zentrale am Bodensee, wie werden die Reisekosten usw. vom Finanzamt behandelt??? Jeder normale Bürger wird irgendwann gezwungen umzuziehen oder der zweite Wohnsitz wird wie ein erster Wohnsitz behandelt.
Manche sind eben doch Gleicher als Gleich.
Gruß Klaus
Tja, wenn Verwaltung und Gesetzgebung nicht in der Lage sind, in Sachen Schadstoffausstoß Gesetze zu erlassen und vorallem durchzusetzen, dann wird irgendwann die dritte Gewalt mit ziemlicher Brutalität Fakten schaffen. Sei es jetzt hier oder bei der Erbschaftsteuer, gibt zig andere Beispiele.
Insbesondere in den letzten 10 Jahren hat das ziemlich stark zugenommen. Aber im Grunde hat das Gericht nicht völlig Unrecht. Natürlich ist der Instanzenzug da noch nicht zuende, aber die Message ist eindeutig.
Wenn ich Abgasnormen erfinde, die Diesel dergestalt begünstigen, dass ein Euro 2 Benziner aus Baujahr 1986 bessere Abgaswerte hat als ein Euro 5 Diesel aus 2016 und die Abgaswerte in Prüfverfahren bestimme, die vollständig manipulierbar sind, dann bleibt letztlich trotz anderslautender Werbung einzig unsere Gesundheit auf der Strecke.
Und dann gibts halt auch für Euro 6 Diesel Fahrverbote, fertig.
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 16. September 2016 um 00:06:36 Uhr:
Und dann gibts halt auch für Euro 6 Diesel Fahrverbote, fertig.
Ergo werden dann sämtliche Ölheizungen in Haushalt und Industrie stillgelegt, sämtliche Kachelöfen werden dann ebenfalls verboten und das Rauchen von Tabak sowieso... 🙂
Genau so sehe ich ich das auch, du hast aber die Kühe und Rinder vergessen.
Die müssten auch abgeschafft werden weil sie durch ihre Hinterlassenschaften (Gase) die Umwelt nicht unerheblich schädigen.
Jetzt aber wieder ernsthaft, bei Ölheizungen wurde ja ein gangbarer Weg entwickelt, da wurden Übergangszeiten geschaffen.
- Ab Jahr 20xx darf es keine Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen in Neubauten......
- Es gibt Fördermassnahmen
- Es gibt so gut wie keine Ausmahmeregelungen
- Ab 20xx (stufenweise) müssen Altanlagen ersetzt werden.
Das sind m. E. gangbare Wege die Otto Normalverdiener auch bezahlen kann.
Aber mal von heute auf morgen ein anderes Auto kaufen, dürften viele nicht schaffen.
Zumal die Gebrauchtfahrzeugpreise für Diesel Autos, in Raum Düsseldorf ab sofort, gewaltig fallen werden und somit ein Dieselfahrzeug viel Markt verliert.
Nochmal; Der Ansatz ist ja ok, der Richter in Düsseldorf ist aber etwas weltfremd oder übermotiviert und hat die vielfach zu grosse Keule ausgepackt.
Aber da habe ich mich mit meiner Annahme, dass Richter zu den etwas intelligenteren Menschen mit sachlichem Weitblick gehören, wohl mal wieder gewaltig getäuscht.
Ein Trost bleibt ja noch, bis jetzt ist es nur ein (zur Zeit unsinniges) Urteil, dessen Umsetzung in die Praxis so einfach nicht sein dürfte.
Gruß Klaus
Zitat:
@klausfkb1 schrieb am 16. September 2016 um 08:45:56 Uhr:
Nochmal; Der Ansatz ist ja ok, der Richter in Düsseldorf ist aber etwas weltfremd oder übermotiviert und hat die vielfach zu grosse Keule ausgepackt.
Ich glaube, wir sind da ein wenig ungerecht dem Richter gegenüber. Denn der hat nur zu entscheiden, ob aufgrund der Gesetzeslage tatsächlich ein Anspruch auf Einhaltung der Schadstoff-grenzwerte besteht. Und der besteht offenbar, weshalb in dem Fall das Land NRW handeln muss. Wie es zu handeln hat steht ja nicht definitv fest, ob es jetzt lieber Kühe oder Diesel PKW verbieten will. Aber was der Richter auch festgestellt hat - es gibt eben auch kein Ausschlusskriterium. Wenn die Umsetzung nur durch ein Fahrverbot erreicht werden kann, dann muss eben das ausgesprochen werden - und die Möglichkeiten dazu sind da,nur macht es bisher keiner. Dass ein Herr Dobrint sagt "das wird es nicht geben" - das ist keine Grundlage auf der ein Gericht ein Urteil fällt. Auf EU-Ebene ist es wohl öfter so, dass irgendwelche Sachen beschlossen werden - vor Ort umgesetzt wird es aber erst, wenn jemand sein Recht darauf einklagt, und das ist jetzt passiert.
Danke für die Erklärung mit den Heizungen, da wurden tatsächlich gangbare Wege gesucht. Allerdings gibt es auch hier manchen Hausbesitzer der bereits unter eine Austauschpflicht fällt aber grade keine paar Tausender übrig hat für eine neue Heizung. Auch da gilt - wo kein Kläger - da kein Richter. Die Schornsteinfeger prüfen zwar den zustand der Kessel, aber wann jetzt genau der BEsitzer das Haus gekauft hat und ob der ev. schon in eine Regelung fällt oder nch Bestandschutz hat weiß der auch nicht.
Die Alternativlösung dieses Dilemmas wurde ja auch schon öfter mal praktiziert - man hebt eben den zulässigen Grenzwert wieder ein wenig an, schon ist die Luft in Düsseldorf wieder sauber 😉