geliehener Anhänger beschädigt Leasing KFZ
Hallo,
Habe schon viel im Internet gelesen aber noch keine eindeutige Antwort erhalten.
Folgender Sachverhalt:
Mein Fahrzeug ist geleast. Zugelassen und Vollkasko versichert über Leasinggeber welcher auch im Fahrzeugschein steht. Ich selber habe eine Vollmacht das Fahrzeug zu nutzen. Der Anhänger war von einem Familienangehörigen geliehen.
Nun ist mir beim abkuppen das Missgeschick passiert. Hänger war falsch beladen von mir und ist nach hinten gekippt. Nach dem umpacken der Ladung wieder nach vorne und mit der Kupplung ins Auto geschlagen. Heckschürze hat ein paar Spuren davongetragen und muss getauscht werden denke ich.
Ist das nun ein Fall für die Vollkasko vom Leasing KFZ oder nicht? Kann mir da einer helfen?
Danke schon mal
Und Gruß
Max
Beste Antwort im Thema
Ich gehe davon aus, das das An- und Abkoppeln an das Zugfahrzeug mit zum Betrieb gehört und bei diesem Schaden die HP des Zugfahrzeuges zuständig ist (wie bei Be-und Entladen). Somit müsste die HP des Zugfahrzeuges seinen eigenen Schaden ersetzen. Diese Schäden am Zugfahrzeug durch den Hänger sind bei den meisten VS ausgeschlossen.
29 Antworten
Die Hängerversicherung zahlt da nicht, wenn die PHP nicht zahlt, bleibt nur die VK
Damals hab ich den Anhänger geschoben und das Heck meines geleasten BMW gerammt. Die HUK24 hat anstandslos den Schaden ausgeglichen.
Ich gehe davon aus, das das An- und Abkoppeln an das Zugfahrzeug mit zum Betrieb gehört und bei diesem Schaden die HP des Zugfahrzeuges zuständig ist (wie bei Be-und Entladen). Somit müsste die HP des Zugfahrzeuges seinen eigenen Schaden ersetzen. Diese Schäden am Zugfahrzeug durch den Hänger sind bei den meisten VS ausgeschlossen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 25. November 2019 um 07:53:32 Uhr:
Ich gehe davon aus, das das An- und Abkoppeln an das Zugfahrzeug mit zum Betrieb gehört und bei diesem Schaden die HP des Zugfahrzeuges zuständig ist (wie bei Be-und Entladen).
Würde ich d´accord gehen, wenn der Vorgang denn an- und abkuppeln wäre. Für mich ließt sich das eher nach Fehlbedienung beim Beladen des Anhängers. Quasi Vorbereitung zum An- und Abkuppeln. Man sollte jedenfalls aufpassen, schon wesentlich "normalere" Situationen bewegen sich irgendwo auf Haaresbreite zw. "Betrieb" und "kein Betrieb".
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Ja das stimmt es schein eine grenzsituation zu sein. Ich werde einfach mal bei der Anhängerversicherung vorsprechen und ihnen erzählen was passiert ist und denn werden die schon sagen ob Ja oder Nein.
Lang ist es her und vom TE hört man nichts mehr...
Ich habe aktuell folgende Situation.
Ich hatte einen Anhänger vom Bekannten geliehen und mein Bruder wollte den Anhänger an mein Fahrzeug ankuppeln. Nun ist er damit gegen die Schürze gekommen und es entstand ein Schaden. Für mich ein Fall für seine PHV. Jetzt fragt seine Versicherung ob es sich um einen Versicherungspflichtigen Anhänger handelt.
Was hat das für eine Relevanz? Der Hänger ist doch nur ein Gegenstand mit dem Mein Bruder den Schaden verursachte ?
PS: ich weiß nicht ob der Hänger versicherungspflichtig ist. Ist das die Sache mit schwarzem oder grünen Kennzeichen?
Grünes Kennzeichen wäre nicht versicherungspflichtiger Anhänger. Dieser ist nur versichert wenn er am Fz. hängt bzw. weil dann über das Zugfahrzeug mitversichert.
Und was bedeutet das für meinen Fall? Ich meine er hatte ein schwarzes Kennzeichen. Denn grüne Kennzeichen haben soweit ich weiß Trailer für Boote zb. Dies war ein normaler kleiner 750kg Hänger.
Die Hängerversicherung ist da raus. PHP ist zuständig
Ok nur warum fragt die Versicherung danach?
Wäre das bei einem grünen Kennzeichen anders?
Für mich klingt nach einem Versuch sich rauszuwinden und den schwarzen Peter weiter zu schieben.
Den Sachstand zu wissen ist ein Recht der Versicherung. Immerhin hat das Fahrzeug Anhänger das Fahrzeug Zugfahrzeug zerkratzt und nicht die Finger vom Bruder haben es getan.
Ich glaube wohl, dass in der Art der Fallbeschreibung gegenüber der Versicherung unterschiedliche Ergebnisse in der Haftung herauskommen können. Auf Anweisung oder selbstständig hantiert. Wurde das Zugfahrzeug dabei rückwärts gefahren, hat am Anhänger jemand mitgeschoben usw.
Ein Anhänger mit schwarzen Kennzeichen ist Haftpflicht versichert. Ab diesem Punkt bin ich aber kein Fachmann, denn die Versicherung vom Anhänger kann bei Rangierschäden sehr wohl greifen und nicht die PHV. Es wäre also klug sich mit dem Besitzer vom Anhänger zu verständigen und auch dessen Versicherungspapiere mal zu lesen.
Grünes Kennzeichen bedeutet in erster Linie daß es Steuerbefreit ist.
Versicherungsfreiheit ist auf einem anderen Blatt, z.B. Sportanhänger etc.
Ok ich hab es denen mitgeteilt. Mal sehen. Ich dachte hier liegt ein PH Schaden vor.
Der Besitzer (bekannter) des Anhängers hatte nämlich mit der Sache nichts zu tun. Aber das ist ja bei einem
Geliehenen Fahrzeug auch nicht anders.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 17. September 2020 um 11:55:42 Uhr:
Grünes Kennzeichen bedeutet in erster Linie daß es Steuerbefreit ist.Versicherungsfreiheit ist auf einem anderen Blatt, z.B. Sportanhänger etc.
Wir klärten bereits, dass der Anh. ein schwarzes Kennzeichen hat. Er ist also versichert und da bestehen verschiedenste Umfänge an Leistungen welche mitversichert sein können. Typisch wäre. Hänger ist geparkt macht sich selbstständig und rollt irgendwo gegen.
Korrekt. In der HP sollten aber, analog zum PKW, alle dem Betrieb des Hängers zuzuordnende Vorgänge (wie eben auch ankuppeln) gedeckt sein.