Geldwerter Vorteil mit Betriebsausgaben verrechnen
Ich bin seit 3 Jahren erfolgreich selbstständig und werde mir nun ein Leasingfahrzeug zulegen. Der Gang zum Steuerberater steht außer Frage, bis dato konnte ich die Steuererklärung noch selbst schreiben. Vorab möchte ich jedoch versuchen über das Internet etwas schlauer zu werden.
Grundsituation:
Der Wagen soll als Geschäftswagen genutzt werden, täglich müssen mehrere Termine außer Haus angefahren werden. Es handelt sich also nicht nur um die einfache Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz.
Private Nutzung findet nach Feierabend auf kurzen Strecken statt.
Da es sich um einen gewerblichen Leasingvertrag handelt und ich selbstständig bin, kann die Leasingrate ursprünglich zu 100% in der Einkommensteuer gegengerechnet werden, richtig?.
Durch geringe private Nutzung soll von der 1%-Regelung (Geldwerter Vorteil) Gebrauch gemacht werden.
Angenommen:
Das Fahrzeug hat einen Listenpreis von 30.000€
Die Leasingrate beträgt 150€/ Monat (inkl. Mwst)/
30.000€ entspricht also 300€ aufgeschlagenem fiktivem Einkommen, welches mit ca. 40% versteuert wird – entspricht also ca. 130€ (zusätzliche) Einkommensteuer pro Monat, durch den Geldwerten Vorteil.
Frage?
Kann ich den Geldwerten Vorteil ( 130€ ans Finanzamt) 1:1 mit der Leasingrate verrechnen (150€ vom Finanzamt)??? Dann würde mich das Fahrzeug ja irrwitzige 20€ im Monat kosten (Afa nicht einberechnet)???
Wo ist da der Haken? Kann mir das irgendjemand aufdröseln?!
Vielen Lieben Dank
Jasmin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
...
Mir erscheint übrigens die Leasingrate von 150 € bei einem LP von 30.000 € relativ niedrig zu sein. Solltest Du eine Mietsonderzahlung ins Auge fassen, dann denke bitte daran, dass Du diese ebenfalls anteilig als Betriebsausgabe ansetzen kannst (z. B. bei 36 Monaten mit 1/36 je Monat).
...
Er schreibt, dass er seinen Gewinn nach §4 Abs.3 EStG ermittelt, dann ist die Sonderzahlung im Jahr der Zahlung in voller Höhe Betriebsausgabe.
@Themenstarter:
Du wirftst hier so viel durcheinander, da kann man wirklich nur sagen: Geh zum Steuerberater.
Vorher im Internet falsches Halbwissen zu sammeln ist da wirklich nur kontraproduktiv.
13 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass es um eine Einzelfirma geht.
Die Leasingraten in Höhe von 1.800 € jährlich sind ja Betriebsausgabe und schmälern den Gewinn entsprechend. Den geldwerten Vorteil versteuerst Du vom zu versteuernden Gewinn, d. h. die Leasingkosten (wie auch die übrigen Fahrzeugkosten) sind ja dann bereits abgezogen.
Weshalb meinst Du, die Leasingrate nochmals in Anrechnung bringen zu können???
Oder habe ich irgendwas nicht richtig verstanden?
Bilanzierst Du oder erstellst Du EÜR?
Gruß
Der Chaosmanager
PS: AfA fällt beim Leasing nicht an.
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Ich führe eine einfach EÜR da ich noch als Kleinunternehmer geführt werde.
Mein Problem ist einfach, dass ich noch zu wenig verdiene um die Leasingrate wirklich vom Finanzamt wieder zu bekommen. Daher war meine naive Idee über die 1% Regelung mehr (fiktives) zu versteuerndes Einkommen zu erzeugen.
Wie gesagt ich bin (noch) absolutes Greenhorn in Steuersachen
Zitat:
Original geschrieben von Jasmin Verhagen
Mein Problem ist einfach, dass ich noch zu wenig verdiene um die Leasingrate wirklich vom Finanzamt wieder zu bekommen. Daher war meine naive Idee über die 1% Regelung mehr (fiktives) zu versteuerndes Einkommen zu erzeugen.
Bei 40 % Steuersatz müsste Dein Einkommen allerdings doch relativ hoch sein ... 😉
Mir erscheint übrigens die Leasingrate von 150 € bei einem LP von 30.000 € relativ niedrig zu sein. Solltest Du eine Mietsonderzahlung ins Auge fassen, dann denke bitte daran, dass Du diese ebenfalls anteilig als Betriebsausgabe ansetzen kannst (z. B. bei 36 Monaten mit 1/36 je Monat).
Gruß
Der Chaosmanager
PS: Hatte ich vorher nicht berücksichtigt: Du kannst natürlich nur den Nettobetrag der Leasingrate als Betriebsausgabe verrechnen; die MWSt. ziehst Du ja bereits als Vorsteuer ab.
Wie gesagt, sämtliche Zahlen inkl. des Steuersatzes sind fiktiv. Es geht wirklich nur um die Frage, ob ein entsprechend hoher Geldwertes Vorteil das nötige "Einkommen" darstellen kann, gegen welches dann die Laasingrate als Betriebskosten gegengerechnet werden können.
Entscheidend ist, dass es sich um Gebrauchtwagenleasing handeln soll. Demnach könnte die Kombination hoher Listenpreis bei niedriger Leasingrate möglich sein.
Vielen Dank
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Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
...
Mir erscheint übrigens die Leasingrate von 150 € bei einem LP von 30.000 € relativ niedrig zu sein. Solltest Du eine Mietsonderzahlung ins Auge fassen, dann denke bitte daran, dass Du diese ebenfalls anteilig als Betriebsausgabe ansetzen kannst (z. B. bei 36 Monaten mit 1/36 je Monat).
...
Er schreibt, dass er seinen Gewinn nach §4 Abs.3 EStG ermittelt, dann ist die Sonderzahlung im Jahr der Zahlung in voller Höhe Betriebsausgabe.
@Themenstarter:
Du wirftst hier so viel durcheinander, da kann man wirklich nur sagen: Geh zum Steuerberater.
Vorher im Internet falsches Halbwissen zu sammeln ist da wirklich nur kontraproduktiv.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Er schreibt, dass er seinen Gewinn nach §4 Abs.3 EStG ermittelt, dann ist die Sonderzahlung im Jahr der Zahlung in voller Höhe Betriebsausgabe.
Hallo Nr. 5,
SIE schreibt 😉 ... aber ansonsten: Sorry, mein Fehler.
Gruß
Der Chaosmanager
Um mal den größten Knaller aufklären: Du musst ja MEHR Steuern zahlen, also mal schön die 130€ (werden bei dir wohl weniger sein, wenn du nicht gerade 40.000 im Jahr nach Hause bringst) zu der (Netto-)Leasingsrate addieren!
Monatliche Belastung also eher 250€ als 20€. Ich hoffe du kalkulierst bei deiner übrigen Tätigkeit informierter 😉
Darum bin ich ja hier 😉
Entschuldige, ich habe leider immer noch nicht den Groschen fallen hören.
Sicher, ich muss zunächst ALLES zahlen. Aber mit der Steuererklärung für das Jahr betreffende Jahr, bekomme ich die Leasingrate doch wieder???
Aber Danke Dir.
Schön wärs. Die Leasingrate vermindert nur deinen (dann zu versteuernden) Gewinn. Die 250€+Betriebskosten siehst du nicht wieder.
Bitte gehe unbedingt zum Steuerberater, bevor du dich finanziell ruinierst!
Berechnung der privaten Kfz-Nutzung nach der Listenpreismethode (pro Monat):
1% des Bruttolisten-Neupreises (!) (unentgeltiche Wertabgabe)
- 20% nicht vorsteuerbehaftete Ausgaben
-----------------------------------------------------
Unentgeltliche Wertabgabe, auf die Umsatzsteuer zu entrichten ist
In Zahlen:
Kleinwagen zu einem Bruttolisten-Neupreis von 12.500 €
1% = 125 € -> Dieser Betrag erhöht deinen Gewinn pro Monat
-20% = 25 €
---------------
Betrag 100 € auf den Umsatzsteuer zu entrichten ist
x 19% USt
= 19 € zusätzliche Umsatzsteuer
Pro Monat:
Also Mehreinnahmen (Einkommensteuer) = 125 + 19 € = 144 €
Mehrumsatz (Umsatzsteuer) = 100 €
Mehrsteuer (Umsatzsteuer) = 19 €
Gilt für einen Einnahmen-Überschuss-Rechner. Ist jetzt natürlich mit Umsatzsteuer, aber die kommt ja auch irgendwann bei dir. Ob es jetzt in deinem Fall nur die 125 € wären weiß ich nicht. Außerdem fehlen noch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Wie gesagt, es zählt der Bruttolistenneupreis, nicht der Preis der dem Gebrauchtwagenleasing zu Grunde liegt.
Auf der anderen Seiten sind dann sämtliche für das Fahrzeug anfallende Kosten gewinnmindernd. Enthaltene Vorsteuer abziehbar.
Keine Garantie für Richtigkeit.
Geh zum Steuerberater ... . 😉
Da die Umsatzsteuer - im Beispiel 19 € - ja an das Finanzamt abgeführt werden muss, ist sie dann aber auch als Betriebsausgabe gewinnmindernd zu berücksichtigen.
Die "Mehreinnahmen" betragen somit saldiert "nur" 125 Euro. 😉
Betriebsausgabe wäre die USt-Vorauszahlung oder die Abschlusszahlung.
Habe oben noch ein Fehler entdeckt, erhöht wird natürlich nicht der Gewinn, sondern die Erlöse. Und die Einnahmen sind im Grunde genommen auch die falsche Bezeichnung. Aber die TE wirds schon nicht so genau nehmen. 😁