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Geldwertender Vorteil Leasing

Themenstarteram 31. Mai 2018 um 17:54

Hallo,

ich greife das Thema nochmal von andere Seite auf. Wir bekommen über unseren Arbeitgeber günstigere Konditionen beim Leasen. Jetzt meine Frage, wie sich der geldwertende Vorteil dadurch berechnet.

Er soll sich auf die Leasingraten beziehen, es handelt sich also nicht um den Kauf eines Wagens und bezieht sich darüber hinaus auf folgenden Link: https://www.buchhalterseite.de/.../...tnutzung-leasingfahrzeug.htm?...

Leasringrate (20% Rabatt): 320€

Leasinrate privat (10% Rabatt): 352€. Somit liegt der geldwertende Vorteil im Monat bei 32 Euro, oder liege ich falsch?

Wäre die Rechnung nun 3500 Euro Brutto + 32 Euro geldwertender Vorteil? Werden die 32€ am ende nochmal abgezogen vom nett?

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34 Antworten

Laut deinem Eingangspost ist die Differenz 32Euro/Monat.

32 Euro * 12 Monate = 384 Euro im Jahr. 40% von 384 Euro = 153,60 Euro.

Wenn du eine Einkommensteuererklärung abgibst, ist die Steuerklasse egal.

Themenstarteram 1. Juni 2018 um 16:02

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 1. Juni 2018 um 17:49:13 Uhr:

Laut deinem Eingangspost ist die Differenz 32Euro/Monat.

32 Euro * 12 Monate = 384 Euro im Jahr. 40% von 384 Euro = 153,60 Euro.

Wenn du eine Einkommensteuererklärung abgibst, ist die Steuerklasse egal.

OK. Dann weiß ich nicht was mein Brutto-netto-Rechner da rechnet. Die 40% beziehen sich auf die Abgaben von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitrag? Das heißt 153.60 würde ich im Jahr mehr bezahlen als gegenüber dem privatleasing?

Mein Arbeitgeber hingegen Hätte nur die kosten für die Versteuerung des geldwertenden vorteils?

Frage bei deinem Arbeitgeber in der Lohnbuchhaltung nach, oder falls das nicht geht, hol dir eine Auskunft bei einem Steuerberater.

Das führt hier so zu nichts.

am 2. Juni 2018 um 6:16

§ 8 Abs. 3 Satz 2 EStG nicht vergessen:

Die sich nach Abzug der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile sind steuerfrei, soweit sie aus dem Dienstverhältnis insgesamt 1 080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

das bedeute also steuerfrei bei einem Vorteil von 12x32€=384€/Jahr !

Themenstarteram 2. Juni 2018 um 6:19

Zitat:

@KugaSven schrieb am 2. Juni 2018 um 08:16:13 Uhr:

§ 8 Abs. 3 Satz 2 EStG nicht vergessen:

Die sich nach Abzug der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile sind steuerfrei, soweit sie aus dem Dienstverhältnis insgesamt 1 080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Zitat:

 

Das gilt aber nur für waren und Dienstleistungen die von der Firma hergestellt werden oder? Im Falle des leasings besteht eine Kooperation mit einem Autohaus

am 2. Juni 2018 um 6:40

Die Koorperation mit dem Autohaus und die Weitergabe der Vorteile aus dieser Kooperation (Leasing-Rabatt) ist eine Dienstleistung, die dein Arbeitgeber „herstellt“.

Themenstarteram 2. Juni 2018 um 6:43

Zitat:

@KugaSven schrieb am 2. Juni 2018 um 08:40:24 Uhr:

Die Koorperation mit dem Autohaus und die Weitergabe der Vorteile aus dieser Kooperation (Leasing-Rabatt) ist eine Dienstleistung, die dein Arbeitgeber „herstellt“.

Hast du damit Erfahrung? Weil du hörst Dich ja ziemlich sicher an :)

Weißt du wie es aussehen würde, wenn der Rabatt jetzt 1200 Euro betragen würde. Wäre das mit den 1080 verrechenbar?

am 2. Juni 2018 um 7:38

ich hab‘s mal rausgesucht, ist mir zuviel zum Schreiben. Ist zwar nur ein Beispiel, zeigt aber die beiden Abzugs-Möglichkeiten auf. Man sieht, dass bei dem Regelfall (Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG) der Freibetrag von 1080€ immer abgezogen werden kann, man muss nur die Differenz versteuern.

Klick

etwas runterscrollen, da sind zwei Beispielrechnungen.

Machen wir in unserem Betrieb bei manchen Mitarbeitern auch so.

Themenstarteram 2. Juni 2018 um 7:55

Zitat:

@KugaSven schrieb am 2. Juni 2018 um 09:38:25 Uhr:

ich hab‘s mal rausgesucht, ist mir zuviel zum Schreiben. Ist zwar nur ein Beispiel, zeigt aber die beiden Abzugs-Möglichkeiten auf. Man sieht, dass bei dem Regelfall (Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG) der Freibetrag von 1080€ immer abgezogen werden kann, man muss nur die Differenz versteuern.

Klick

etwas runterscrollen, da sind zwei Beispielrechnungen.

Machen wir in unserem Betrieb bei manchen Mitarbeitern auch so.

Danke dir. Mit dem Rabatt wäre die Versteuerung ja = o.

Wo finde ich denn das mir dem "Herstellen der Dienstleistung"?Ich lese überall nur, dass es sich auf eigene waren oder Dienstleistungen bezieht bzw.

am 2. Juni 2018 um 8:39

du darfst die Begriffe nicht so eng auslegen, die Gerichte holen schon mal etwas (weiter) aus.

In deinem ersten Link ist z.B. auch der Link zur NWB Datenbank, in diesem Urteil wird (unter etwas anderen Voraussetzungen) in der Begründung genau auf diesen Fall hingewiesen und die Anwendung der Rabattregel (beim Leasing) bestätigt. Das ist aber noch längst nicht alles, man muss sich halt durchwühlen.

Man muss die Leute in der Buchhaltung bzw. den Steuerberater nur darauf hinweisen, die wissen ja auch nicht immer alles. Aber schlau machen sollen die sich gefälligst alleine. Dafür waren die auf der Schule und werden auch für solche Dinge bezahlt.

;) ;)

Themenstarteram 2. Juni 2018 um 8:56

Zitat:

@KugaSven schrieb am 2. Juni 2018 um 10:39:56 Uhr:

du darfst die Begriffe nicht so eng auslegen, die Gerichte holen schon mal etwas (weiter) aus.

In deinem ersten Link ist z.B. auch der Link zur NWB Datenbank, in diesem Urteil wird (unter etwas anderen Voraussetzungen) in der Begründung genau auf diesen Fall hingewiesen und die Anwendung der Rabattregel (beim Leasing) bestätigt. Das ist aber noch längst nicht alles, man muss sich halt durchwühlen.

Man muss die Leute in der Buchhaltung bzw. den Steuerberater nur darauf hinweisen, die wissen ja auch nicht immer alles. Aber schlau machen sollen die sich gefälligst alleine. Dafür waren die auf der Schule und werden auch für solche Dinge bezahlt.

;) ;)

Ja, Das die nicht alles wissen kann ich bestätigen. Ich musste mich jetzt in dem Fall selbst darum kümmern da unsrer Steuerberater meinte, man könne den Rabatt auf keinen Fall an den Mitarbeiter weiter geben...

Ich Würde jetzt wie folgt vorgehen: Mir beim gleichen Mitarbeiter des Autohaus nochmal ein privatangebot einholen und mir schriftlich geben lassen. Damit dann zum zustandändigen Finanzamt gehen und mir das bestätigen lassen. Denkt ihr das passt so?

am 2. Juni 2018 um 9:04

Zitat:

Ja, Das die nicht alles wissen kann ich bestätigen. Ich musste mich jetzt in dem Fall selbst darum kümmern da unsrer Steuerberater meinte, man könne den Rabatt auf keinen Fall an den Mitarbeiter weiter geben...

auf die Begründung wäre ich mal gespannt. Man kann so ziemlich alles machen, es ist immer nur eine Frage, ob und wer einen Vorteil dadurch hat. Wenn man es falsch anstellt, kann auch schon mal der Finanzminister der Glückliche sein. Und das wollen wir ja nicht, oder ?

:eek:

Themenstarteram 2. Juni 2018 um 9:26

Zitat:

@KugaSven schrieb am 2. Juni 2018 um 11:04:39 Uhr:

Zitat:

Ja, Das die nicht alles wissen kann ich bestätigen. Ich musste mich jetzt in dem Fall selbst darum kümmern da unsrer Steuerberater meinte, man könne den Rabatt auf keinen Fall an den Mitarbeiter weiter geben...

auf die Begründung wäre ich mal gespannt. Man kann so ziemlich alles machen, es ist immer nur eine Frage, ob und wer einen Vorteil dadurch hat. Wenn man es falsch anstellt, kann auch schon mal der Finanzminister der Glückliche sein. Und das wollen wir ja nicht, oder ?

:eek:

Bei dem was man schon an Steuern zahlt nicht wirklich... Aber um auf der sicheren Seite zu sein müsste ich es wohl schriftlich vom Finanzamt haben?

am 2. Juni 2018 um 9:54

ja versuch das mal und berichte, das wird lustig (aber wohl nicht für dich).

Der Steuerberater soll sich schlau machen, ist doch sein Job.

Themenstarteram 2. Juni 2018 um 10:02

Zitat:

@KugaSven schrieb am 2. Juni 2018 um 11:54:31 Uhr:

ja versuch das mal und berichte, das wird lustig (aber wohl nicht für dich).

Der Steuerberater soll sich schlau machen, ist doch sein Job.

Das Problem und nervige ist, dass unsere Personalabteilung immer zwischengeschaltet ist. Das macht die ganze Kommunikation immer sehr schleppend...Die wissen jetzt seit 12 Monaten dass der Wagen kommt und konnten sich vorbereiten. Jetzt kam die Aussage,dass das ja alles sehr schnell ging ??

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