Geld vom Anwalt nach Unfall
Hallo zusammen,
mir ist ein polnischer LKW vor vielen Wochen vorne raufgefahren. Also ab zum Anwalt, Mandat unterschrieben und ihn machen lassen. Kfz Gutachter hat er mir vorgeschlagen, auch dahin, Fotos gemacht, ich musste nichts zahlen, da er mit dem Anwalt zusammen arbeitet und abgewartet.
Letzte Woche rief mich sein Büro an ich möge bitte pers. vorbei kommen, da sie Schwierigkeiten mit der Bank hätten. Ich sollte das Geld „bar abholen kommen. Als ich da war, hat mir sein Angestellter 2200€ (brutto) ausgehändigt. Kfz Gutachten sagt 3400€ brutto. Er sagte mir, dass ein Gegengutachten ausgestellt wurde und am Ende sind nur 2200€ bei rausgekommen. Als ich nachgehakt habe, erzählte er mir, dass 600€ die gegnerische Versicherung pauschal einbehalten hat und ich die Chance hätte die vielleicht wieder zu bekommen. Auch nur, wenn ich laut Checkheft immer bei einer „Fachwerkstatt“ war. Er hat sich mein Checkheft kopiert und meinte er meldet sich. Heute rief wieder das Büro an um mir zu erzählen, dass ich morgen vorbei soll um Geld abzuholen. Wie viel, konnte er mir nicht sagen.
Nun meine Frage, weil mir das ein wenig komisch rüber kommt und ich die Rechnung und den bereits ausgezahlten Betrag nicht nachvollziehen kann. Ich hab euch mal die Rechnung hier hochgeladen. Dort sollte ich unterschreiben. Keine weitere Quittung bekommen.
Was sagt ihr? Wie würdet ihr die Beträge dort aufschlüsseln? In Netto wird z.B. der Schadensbetrag angegeben. Welchen Betrag davon müsste ich in Brutto Fall bekommen?
Ich will morgen vorbereitet sein, wenn ich wieder hinfahre und mich nicht abspeisen lassen. Danke und Bericht folgt morgen.
VG Dani
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@NOMON schrieb am 23. Januar 2020 um 03:27:22 Uhr:
Falsches Forum!Warum lässt sich der TE die nicht ganz trivialen Fragen nicht von seinem Interessenvertreter erklären, der dafür auch noch bezahlt wird? Was erwartet er hier von einer Schar mehr oder minder ambitionierter und -bemittelter Laien?
Ganz einfach:
Zitat:
@dani-88 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:42:23 Uhr:
Ich will morgen vorbereitet sein, wenn ich wieder hinfahre und mich nicht abspeisen lassen.
Der TE bereitet sich nur auf das Gespräch vor. Das ist besser als unvorbereitet hinzugehen, und anschließend 2-3 mal anzurufen, weil man noch ein paar Fragen hat.
46 Antworten
Zitat:
@dani-88 schrieb am 22. Januar 2020 um 21:40:54 Uhr:
Ist es üblich, dass ich als Geschädigter den Betrag Netto ausgezahlt bekommen?
Wenn du
nichtreparieren läßt: ja
Wenn du reparieren läßt: nein
Ja (bei fiktiver Abrechnung)
Ja
Bei fiktiver Abrechnung ist das im Prinzip üblich.
Für dich zählt erstmal das Gutachten deines SV. Optimalerweise ist der ein öffentlich bestellter und vereidigter SV. Die Differenz reinzuholen ist jetzt Aufgabe des Anwalts. Sprich mit ihm.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:59:28 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 22. Januar 2020 um 20:52:29 Uhr:
Also ich kenne dass so, daß die Versicherung das Geld an den Anwalt zahlt und dieser es dann an den Geschädigten weiterleitet (wenn der Geschädigte einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche eingeschaltet hat).Kenne ich nicht so. Erstrittene Zahlungen gingen bei mir nie über das Konto des Anwalts.
Es kann normal sein, dass das Geld auf das Konto vom Anwalt geht, hatte ich auch schon. Beides ist möglich.
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@Drahkke deine Aussage
"Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat es nicht zu interessieren, wo dein Fahrzeug gewartet wurde."
ist verkehrt. Das gilt als Nachweis dass man immer in eine Markenwerkstatt fährt.
Sonst werden (üblicherweise) die niedrigeren Kosten der "Freien" berechnet.
Falsches Forum!
Warum lässt sich der TE die nicht ganz trivialen Fragen nicht von seinem Interessenvertreter erklären, der dafür auch noch bezahlt wird? Was erwartet er hier von einer Schar mehr oder minder ambitionierter und -bemittelter Laien?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 22. Januar 2020 um 20:46:39 Uhr:
Zitat:
@dani-88 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:42:23 Uhr:
Als ich nachgehakt habe, erzählte er mir, dass 600€ die gegnerische Versicherung pauschal einbehalten hat und ich die Chance hätte die vielleicht wieder zu bekommen. Auch nur, wenn ich laut Checkheft immer bei einer „Fachwerkstatt“ war.
Das ergibt keinen Sinn.Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat es nicht zu interessieren, wo dein Fahrzeug gewartet wurde.
Das ist ein normales Vorgehen der Versicherung. Will man nur das Geld der Versicherung, ohne den Schaden in der Markenwerkstatt reparieren zu lassen, werden "ältere" Fahrzeuge geprüft. Das Scheckheft muss lückenlos sein, und es muss in der Markenwerkstatt ausgeführt worden sein. Nur dann bekommt man ohne Probleme den "höheren" Rechnungsbetrag der Markenwerkstatt. Wenn der Wagen ab und zu mal in einer Markenwerkstatt war, oder ein lückenloses Scheckheft hat, streiten die Anwälte sich einige Zeit mit der Versicherung, um etwas mehr Geld rauszuholen.
Um es mit den Gedankengängen der Versicherung zu erklären. (leicht übertrieben)
Da kommt jemand mit einer alten Kiste, die immer billig bei ATU repariert wurde. (Vielleicht auch einen Wartungsstu hat.) Jetzt will er ganz dreist das Geld der Überteuerten VW/BMW/Mercedes-Werkstatt bar ausgezahlt bekommen, um den Schaden billig woanders (oder gar nicht) reparieren zu lassen.
Zitat:
@NOMON schrieb am 23. Januar 2020 um 03:27:22 Uhr:
Falsches Forum!Warum lässt sich der TE die nicht ganz trivialen Fragen nicht von seinem Interessenvertreter erklären, der dafür auch noch bezahlt wird? Was erwartet er hier von einer Schar mehr oder minder ambitionierter und -bemittelter Laien?
Ganz einfach:
Zitat:
@dani-88 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:42:23 Uhr:
Ich will morgen vorbereitet sein, wenn ich wieder hinfahre und mich nicht abspeisen lassen.
Der TE bereitet sich nur auf das Gespräch vor. Das ist besser als unvorbereitet hinzugehen, und anschließend 2-3 mal anzurufen, weil man noch ein paar Fragen hat.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:50:22 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 22. Januar 2020 um 20:47:44 Uhr:
Das Geld der gegnerischen Versicherung zur Begleichung des Schadens, den der TE erlitten hat.Ich habe editiert.
Kein Anwalt zieht das Geld selber ein, er regelt die Sache nur, Ansprüche hat er nicht.
Natürlich können Forderungen über das Konto des Anwalts laufen. Ich hatte schon mehrmals den Fall, dass mein Anwalt Zahlungen auf sein Konto erhielt und diese dann an mich weitergab.
Umgekehrt erhielt ich auch schon Forderungen von Anwälten, die ich auf deren Konto einzahlen sollte.
Nur weil du das nicht so kennst, kannst du doch nicht behaupten dass es nicht so ist.
Zitat:
@MvM schrieb am 23. Januar 2020 um 04:51:08 Uhr:
Zitat:
@NOMON schrieb am 23. Januar 2020 um 03:27:22 Uhr:
Falsches Forum!Warum lässt sich der TE die nicht ganz trivialen Fragen nicht von seinem Interessenvertreter erklären, der dafür auch noch bezahlt wird? Was erwartet er hier von einer Schar mehr oder minder ambitionierter und -bemittelter Laien?
Ganz einfach:
Zitat:
@MvM schrieb am 23. Januar 2020 um 04:51:08 Uhr:
Zitat:
@dani-88 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:42:23 Uhr:
Ich will morgen vorbereitet sein, wenn ich wieder hinfahre und mich nicht abspeisen lassen.Der TE bereitet sich nur auf das Gespräch vor. Das ist besser als unvorbereitet hinzugehen, und anschließend 2-3 mal anzurufen, weil man noch ein paar Fragen hat.
Danke, genau so ist es. Zumal der Anwalt kein Cent von mir bekommen hat. Als Geschädigter wird er von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Für mich ist quasi dieser Luxus kostenfrei 🙂
Danke an alle für die Antworten. Das reicht mir als Grundlage heute vollkommen aus um argumentieren zu können. Eine Rückmeldung folgt dann heute Abend.
VG Dani
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:50:22 Uhr:
Kein Anwalt zieht das Geld selber ein, er regelt die Sache nur, Ansprüche hat er nicht.
Doch ich hatte drei Fälle die zum Anwalt gingen (Unfälle). Bei den ersten beiden kam ein Verrechnungsscheck vom Anwalt (das war in den 90ern), beim zweiten wurde mir das Geld vom Anwalt überwiesen (2017).
Gruß Metalhead
Tatsächlich ist es aber sehr unüblich, dass ein Anwalt die Erstattungsbeträge bar auszahlt. Das geht normalerweise per Überweisung oder Scheck. Der Rest ist bisher regulär gelaufen.
Ich habe heute noch mal 190€ bekommen aufgrund der Angaben im Checkheft. Mehr ist da laut ihm nicht zu holen. Damit ist der Fall dann für mich abgeschlossen.
VG Dani
Moin Moin !
tja , den Anwalt muss man sich merken, um ihn kein zweites mal zu beauftragen. Da hast du / der Anwalt so ziemlich alles verkehrt gemacht , was man verkehrt machen kann.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 25. Januar 2020 um 17:33:35 Uhr:
Moin Moin !tja , den Anwalt muss man sich merken, um ihn kein zweites mal zu beauftragen. Da hast du / der Anwalt so ziemlich alles verkehrt gemacht , was man verkehrt machen kann.
MfG Volker
Zu sagen, dass der Anwalt nichts richtig gemacht hat ist nicht aussagekräftig.
Was hat er denn verkeht gemacht, und was hätte er anders machen müssen?