Gelbe Rundumleuchte fest verbaut (Flughafenfahrzeug) -> Ausgeschaltet auf öffentlicher Strasse?
Wir haben 3 Fahrzeuge als Follow-Me Fahrzeuge, die fest verbaute Rundumleuchten zum Einwinken von Luftfahrzeugen haben. An unserem Flughafen ist die öffentliche Strasse von unserem Arbeitsplatz zum Hauptterminal (ca. 1-2km) auf dem Gelände des Flughafens (es gibt ein Ortseingangsschild "Flughafen"😉.
Gleichzeitig ist ein Follow-Me Fahrzeug auch für den Transport von Passagieren ausgelegt (Sprinter), und wir möchten Passagiere von einem Hotel/Hauptterminal des Flughafens zu unserem Arbeitsbereich (General Aviation) transportieren.
Muss die Rundumleuchte in diesem speziellen Fall abgedeckt werden, auch wenn sie ausgeschaltet ist?
Ich finde hier mit viel Recherche und Dr. Google keine zufriedenstellende Antwort.
Interessanterweise widersprechen sich die Aussagen der Polizei. Die einen sagen es wäre kein Problem, andere sagen es wäre verboten. In der Vergangenheit bekam ein Mitarbeiter von uns schon Punkte in Flensburg, die Frage ob das rechtens war, k.A.
Beste Antwort im Thema
Der Thread hat sich seit Freitag ordentlich gefüllt, deswegen sorry für die verspätete Antwort.
Vielen Dank auf jeden Fall an die beteiligten Foristen.
Bevor ich mehrere Beiträge zitiere:
Zur Erklärung Strassenzulassung und Einsatzort: Es handelt sich um den Flughafen Stuttgart. Unsere Follow-Me Fahrzeuge sind für den General Aviation Bereich gleichzeitig auch Passagierbusse (Sprinter/Crafter) und haben eine Strassenzulassung. Da auch zwecks Wartung/Inspektion die Fahrzeuge das Gelände verlassen müssen und überdies auch anderweitige Fahrten notwendig sind, kam die Frage auf.
Zu dem Thema "Punkte in Flensburg" wurde die Geschichte dummerweise falsch ausgeschmückt. Wenn man nachbohrt kommt man dem Wahrheitsgehalt mancher Geschichten dann doch näher. Es gab damals keine Bussgelder/Punkte, sondern nur der Hinweis man sollte sich zu diesem Thema bei der zuständigen Behörde informieren.
Deswegen geht der Tip mit dem Brief/Email an das Landratsamt wohl genau in die richtige Richtung. Danke für den hilfreichen Tip und die Vorformulierung an Fellnasentaxi (Erfahrung in diesem Bereich?).
Auch die Einschätzung von HTC trifft es, es geht nur um die Interpretation dieses Paragraphen und wie man diese Situation für die Mitarbeiter und Firma sauber löst.
Soweit haben wir die Passagen aus der STVO gelesen, aber es war trotzdem nicht 100% klar. Bevor man dahingehend Behörden fragt, die auch nicht immer zufriedenstellende eindeutige Antworten geben können, stürze ich mich vorweg gerne auf Erfahrungswerte von anderen :-). Gerade in der Luftfahrt gibt es sehr viele Instanzen und Behörden, die einem in die Suppe spucken. Da ist die EU sogar noch die angenehme Bürokratiemaschine.
31 Antworten
Bei unseren gelben RKL ist es so, dass der TÜV bestätigen muss, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten sind, das STVA aber eine entsprechende Genehmigung erteilt, die Bedarfsabhänig ist und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.
Da steht dann vom TÜV dass das Fahrzeug nach Art & Ausrüstung (Pannenhilfsfahrzeug) den entsprechenden Richtlinien (vor allem bzgl. Ausrüstung) genügt und RKL Typ Sowieso verbaut wurde.
Das STVA prüft dann, ob überhaupt ein BEDARF besteht und wenn TÜV Gutachten und Bedarfsnachweis erfolgreich, wird dass in die Fahrzeugpapiere mit eingetragen und fertig.
Nachtrag noch: Eure Luftaufsichtsbehörde (RP) ist sicherlich in der Lage, den Antrag entgegenzunehmen und mit einer wohlwollenden Stellungnahme intern weiterzuleiten...
Und ja, wir haben das Thema -erfolgreich- für Fahrzeuge der Streckensicherung im Motorsport durch...