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Gelasert!!!!!!!!!!!

Themenstarteram 20. April 2017 um 12:23

Guten Tag,

ich habe eine frage vielleicht kann mir einer von euch behilflich sein.

Gerade ist mir ein vorfall passiert. Ich fuhr in der stadt mit mein wagen plötzlich hielt mich die polizei an mir wird vorgeworfen vor 3 bis 4 km gelasert worden zu sein und ich mit 58 kmh zu schnell unterwegs sein soll. Ich weiss jetzt nicht was mich erwartet. zwar war ich schnell unterwegs aber keine 58 kmh wenn es hoch kommt war ich 25 bis 30 kmh zu schnell mir wurde auch keine beweiss mittel vorgelegt oder gezeigt. Normalerweise weiss ich wenn man gelasert wird, wird man direkt angehalten und den beweis gezeigt bekommen und muss unterschreiben dass man den beweiss gesehen hat. Was kann ich dagegen tuen?

würde mich für jeden rat und jede hilfe bedanken

Beste Antwort im Thema

Um die üblichen V&S-Diskussionen mal abzukürzen:

TE, renn sofort zum RA. Lüg den Behörden die Hucke voll. Nutze jeden Trick aus. Messtechnik anfechten, geh bis zum Letzten, wenn's sein muss zum EuGH. Nach Laune schneller fahren als erlaubt und bekannt ist ein MENSCHENRECHT. Gelasert zu werden ist reine Behördenschikane, schlimmer als Nordkorea. Hinterhältige Abzocke! Schütze deine FREIHEIT! Wehr dich!

Hier liegen xx Foristen bereit, die mit dir fiebern und dir für das, was du tun sollst, nur die edelsten Ratschläge geben.

Und alle anderen sind Gutmenschen und Moralapostel.

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Den Bussgeldbescheid abwarten, was genau vorgeworfen wird und wie hoch die Überschreitung nach Abzug der Toleranz war. Dann kann man weiter sehen, wobei fast nur noch die Anfechtung der Messung und der Eichung mit geringer Erfolgswahrscheinlichkeit bleibt.

War der Vorwurf "mit 58 km zu schnell unterwegs" oder "58 km/h" zu schnell unterwegs"? Wäre ja ein kleiner Unterschied.

Ab zum Anwalt, Akteneinsicht beantragen und nachsehen, was tatsächlich gewesen sein soll. Hoffe, dass du eine RS-Versicherung hast.

Und vor 3 - 4 km gelasert, na und? Ich bin vor 2 km erst eingestiegen und hab das Steuer übernommen, vorher fuhr ein Verwandter, der ist da ausgestiegen. Natürlich nur, wenn du nicht schon dumme Angaben gemacht hast.

25 - 30 Km/h zu schnell - gut ich halte mich auch nicht immer 100 % an die Limits - aber das ist schon krass. Eventuell mal die Fahrweise vorher überdenken ? In der S-Bahn ist dann ja Zeit dafür.

Fachanwalt kann sich das anschauen,

ggf. holt der einen Gutachter dazu.

Was Du anscheinend nicht weißt:

In vielen Städten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h

Oder ohne Anwalt widersprechen,

der Richter wird dann abwägen wer glaubwürdiger ist,

ein/ zwei Polizisten und deren Protokoll

oder Du mit "Fahre max. 30 zu schnell"

Ich würde eher sagen: Weiss, aber geflissentlich und vorsätzlich ignoriert.

Vermutung:

"58 km/h" als angegebene Zahl ist sehr gut mit "höchstens 25-30 km/h zu schnell" vereinbar, wenn man die (aus Kulanz) erhöhte Toleranz bei Lasermessungen abzieht.

Wenn der Vorwurf dann also 8 km/h zu viel lautet, und Du das Gefühl hast, dass der Vorwurf stimmen KANN, würde ich keinen (zu 99% erfolglosen) Widerspruch anzetteln...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. April 2017 um 14:33:30 Uhr:

War der Vorwurf "mit 58 km zu schnell unterwegs" oder "58 km/h" zu schnell unterwegs"? Wäre ja ein kleiner Unterschied.

Ab zum Anwalt, Akteneinsicht beantragen und nachsehen, was tatsächlich gewesen sein soll. Hoffe, dass du eine RS-Versicherung hast.

Und vor 3 - 4 km gelasert, na und? Ich bin vor 2 km erst eingestiegen und hab das Steuer übernommen, vorher fuhr ein Verwandter, der ist da ausgestiegen. Natürlich nur, wenn du nicht schon dumme Angaben gemacht hast.

Super Tips um sich aus der Verantwortung zu schleichen. MT eben.:confused::rolleyes:

Dass er lügen kann, wird der TE selber wissen.

So ist das eben...

Als ich damals geblitzt wurde, lang ist´s her, hätte ich schwören können, dass ich nicht zu schnell war. Das Datum und der Ort haben mich dann aber doch nicht überrascht, denn an diesem Tag hatte ich etwas Zeitdruck. Hat dann immerhin für 15 € Verwarngeld gereicht.

Wenn ich jetzt hier lese, dass jemand fest davon überzeugt ist, "nur" 25 bis 30 km/h zu schnell gefahren zu sein, dann lege ich da auch nochmal das doppelte drauf und es kommt vermutlich gut hin.

Wie hilft das nun dem TE? Erstmal gar nicht, wobei, vielleicht bei der Selbsteinschätzung? Bei seiner Frage sollte man wohl ohnehin lieber einen Anwalt aufsuchen, weil´s nunmal auch richtig um "etwas" geht.

Habt ihr das von dem Typen gehört, der gestern mit 81 km/h zu viel rausgezogen wurde? In Bayern, während des Blitzmarathons? Leute gibt´s...

Die 25-30 drüber hatte er vielleicht, als er die Meßstelle erkannt hat . . . aber so'n Laser reicht verdammt weit . . . das merkst nicht, bist aber schon längst gemessen worden ;-)

https://www.adac.de/.../Geschwindigkeitsmessung-mit-Laser_35828.pdf

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TE, renn sofort zum RA. Lüg den Behörden die Hucke voll. Nutze jeden Trick aus. Messtechnik anfechten, geh bis zum Letzten, wenn's sein muss zum EuGH. Nach Laune schneller fahren als erlaubt und bekannt ist ein MENSCHENRECHT. Gelasert zu werden ist reine Behördenschikane, schlimmer als Nordkorea. Hinterhältige Abzocke! Schütze deine FREIHEIT! Wehr dich!

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Und alle anderen sind Gutmenschen und Moralapostel.

!!

Tja, ich wundere mich auch immer. Fast jeder hier scheint - falls er wirklich (höchst unwahrscheinlich) mal gegen die StVO verstoßen haben sollte - auch die andere Wange hinzuhalten. Die 1-2 Monate Fahrverbot, je nach Punktzahl gerne auch einen Entzug der Fahrerlaubnis, nimmt man doch demütig und dankbar geläutert hin. Soll aber glatt Berufe geben, wo man pünktlich mit dem Fahrverbot auch arbeitslos wird. Klar, kann und muss man sich vorher überlegen. Passiert aber trotzdem schnell. Außerorts mit 100, innerorts mit 50 fahren ist doch meistens erlaubt. Dann ein 70iger bzw. 20iger Schild übersehen, ist man schlagartig 30 km zu schnell.

am 20. April 2017 um 17:55

Bevor man ein Gleichnis bemüht, muss man es verstehen (das Gleichnis und worauf man es anwendet). Schwierig, schwierig ....

Deshalb habe ich nur den letzten Teil zitiert, eben, weil es nicht richtig passt. Aber wohl von den meisten hier richtig verstanden wird.

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