gekündigte KfZ-Versicherung - kein neuer Vertrag, was passiert?
Hallo liebe Nutzer,
ich habe eine Frage.
Was passiert, wenn ich meine KfZ-Versicherung zum 30.11. gekündigt habe, alles geklappt hat und ich aber keinen neuen Vertrag abschließe?
Meldet sich da die Zulassungsstelle bei mir? Oder was passiert?
Ab 01.01.2010 wäre ich ja dann komplett ohne Versicherungsschutz.
Betrifft einen guten Freund der die Versicherung über seine Ex-Freundin gemacht hatte und er nun vermutet, dass sie hinter seinem Rücken die Versicherung gekündigt hat.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Liebe Grüße
Klaas
Beste Antwort im Thema
er darf nicht mal einen Meter im öffentlichen Verkehrsraum ohne VS fahren
wenn seine Freundin schon so böse ist, kann sie ihn genausogut bei der Polizei anschwärzen
"Fahren ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört. "
dazu kommt dann noch die Tatsache mit der KFZ-Steuer
UND im Zusammenhang mit einer Straftat ist auch der Führerschein in Gefahr
Wohlgemerkt STRAFTAT, die wird man nicht so leicht los wie eine OWI, die begleitet einen ins Führungseugniss und den Rest des Lebens lang
28 Antworten
Bei mir fehlte mal durch einen Fehler der Allianz für 3 Monate der Versicherungsschutz, hat mich 82 + 44 Euro an Strafe gekostet, hab ich aber an den Versicherungsmann der Allianz weitergeleitet. Zulassungsstelle schrieb mich an.
Also wer von wem Post bekommt und wer eine Reichnung ....,
das ist für mich vollig wurscht im Vergleich zum Fahren ohne Versicherungsschutz. Am Besten noch in Verbindung mit einem Unfall, mit Personenschaden.
Dann gibt es bestimmt ganz viel Post und noch mehr Rchnungen.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Also wer von wem Post bekommt und wer eine Reichnung ....,
das ist für mich vollig wurscht im Vergleich zum Fahren ohne Versicherungsschutz. Am Besten noch in Verbindung mit einem Unfall, mit Personenschaden.
Dann gibt es bestimmt ganz viel Post und noch mehr Rchnungen.Gruß
Frank
Solange der TE keine Post von der Versicherung hat, ist es versichert. Woher sollte er sonst wissen, dass seine Ex-Tante die Karre abgemeldet hat? Und so ganz "ohne" VS fährst du auch nicht mit einem abgemeldeten Auto. Zumindest nicht bei meinem Laden...
Guten Rutsch... nicht auf dem Blitzeis, das hier zur Zeit herrscht, sondern ins neue Jahr...
Zitat:
Original geschrieben von cube01
Solange der TE keine Post von der Versicherung hat, ist es versichert. Woher sollte er sonst wissen, dass seine Ex-Tante die Karre abgemeldet hat? Und so ganz "ohne" VS fährst du auch nicht mit einem abgemeldeten Auto. Zumindest nicht bei meinem Laden...Guten Rutsch... nicht auf dem Blitzeis, das hier zur Zeit herrscht, sondern ins neue Jahr...
Wenn seine ehemalige Freundin als VN die Versicherung kündigt, bekommt Sie die Kündigungsbestätigung.
Warum sollte er Post bekommen? Ansprechpartner ist der VN.
Gruß
Frank
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Zitat:
Original geschrieben von cube01
Und so ganz "ohne" VS fährst du auch nicht mit einem abgemeldeten Auto. Zumindest nicht bei meinem Laden...
Das wage ich zu bezweifeln. Auch wenn ich Deinen Laden nicht kenne.
Mir fallen da nur zwei Stichworte ein:
-Ruheversicherung: betrifft nur Kasko und greift nicht, wenn das Fahrzeug außerhalb des umfriedeten Grundstücks bewegt wird.
und
-Nachhaftung: endet vier Wochen nach Anzeige des Vertragsendes durch den Versicherer bei Zulassungsstelle. Und kann -je nach Beendigungsgrund- zur vollen Regresspflicht führen.
Keine besonders bequemen Ruhekissen....
Ich meinte die Nachhaftung, und dass Regress gefordert wird bzw. kann, ist auch klar. Ich meinte ja auch nur, dass noch eine gewisse Zeit ein Versicherungsschutz besteht (die "Opfer" gehen nicht leer aus).
Hallo zusammen,
es wird zwischen Fahrzeughalter (der, der im KFZ-Brief eingetragen ist) und Versicherungsnehmer unterschieden. Das muss nicht zwingend die gleiche Person sein. Sollte der Versicherungsnehmer die Versicherung kündigen, wird der Halter nicht informiert, da er mit der Versicherung in keinem Rechtsverhältnis steht. Weder die Versicherung noch die Freundin als abweichende Versicherungsnehmerin sind dazu verpflichtet, den abweichenden Fahrzeughalter zu informieren.
Der Fahrzeughalter ist grundsätzlich selbst dazu verpflichtet, sein Fahrzeug, über eigenen oder fremden Namen, zu versichern.
Sollte ein abweichender Versicherungsnehmer die Versicherung kündigen, hat der Fahrzeughalter für Ersatz zu sorgen, oder er bekommt Post von der Zulassungsstelle :-).
Sollte aber in dem Fall deines Freundes Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer die Freundin sein, so hat diese für den Versicherungsschutzes zu sorgen oder das Auto abzumelden. Sollte dein Freund das Auto bzw. Papiere nicht herausgeben wollten, kann die Freundin Anzeige wegen Diebstahl erstatten, da sie als Fahrzeughalterin Besitzerin ist und somit die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.
Alles klar???
Viele Grüße
Markus
Zitat:
Original geschrieben von u41b3h9
Hallo zusammen,Sollte aber in dem Fall deines Freundes Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer die Freundin sein, so hat diese für den Versicherungsschutzes zu sorgen oder das Auto abzumelden. Sollte dein Freund das Auto bzw. Papiere nicht herausgeben wollten, kann die Freundin Anzeige wegen Diebstahl erstatten, da sie als Fahrzeughalterin Besitzerin ist und somit die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.
Alles klar???
Viele Grüße
Markus
Überhaupt nicht!!.
Fahrzeughalterin ist nicht zwangsläufig Besitzerin. Besitzerin ist nicht zwangsläufig Eigentümerin.
- Halter ist, wer im Brief eingetragen ist.
- Besitzer ist, wer das Auto in Besitz hat, also ggfs. auch der Dieb, der das Fahrzeug gestohlen hat.
- Eigentümer ist, wer die Eigentumsrechte an dem Fahrzeug hat.
Alle drei Funktionen kann eine Person haben, können aber auch bei bis zu drei verschiedenen Personen liegen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Überhaupt nicht!!.Zitat:
Original geschrieben von u41b3h9
Hallo zusammen,Sollte aber in dem Fall deines Freundes Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer die Freundin sein, so hat diese für den Versicherungsschutzes zu sorgen oder das Auto abzumelden. Sollte dein Freund das Auto bzw. Papiere nicht herausgeben wollten, kann die Freundin Anzeige wegen Diebstahl erstatten, da sie als Fahrzeughalterin Besitzerin ist und somit die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.
Alles klar???
Viele Grüße
MarkusFahrzeughalterin ist nicht zwangsläufig Besitzerin. Besitzerin ist nicht zwangsläufig Eigentümerin.
- Halter ist, wer im Brief eingetragen ist.
- Besitzer ist, wer das Auto in Besitz hat, also ggfs. auch der Dieb, der das Fahrzeug gestohlen hat.
- Eigentümer ist, wer die Eigentumsrechte an dem Fahrzeug hat.Alle drei Funktionen kann eine Person haben, können aber auch bei bis zu drei verschiedenen Personen liegen.
O.
Der eingetragene Fahrzeughalter hat das Recht auf Rückgabe seiner Papiere und Kennzeichen z. B. zur Abmeldung. Jetzt besser??
@ u41b3h9:
ergänzend zu den Ausführungen go-4-golf sei noch erwähnt, dass du auch das falsche Delikt benannt hast!
Wenn dann handelt es sich hier um eine Unterschlagung und nicht um einen Diebstahl!
Go-4-golf hat aber auch einen kleinen Fehler eimgebaut:
da man an der Beute aus einer rechtswidrigen Tat keinen rechtmässigen Besitz ableiten kann, kann ein Dieb niemals Besitzer des Autos sein. Er ist lediglich der rechtswidirge Nutzer des Autos!
Einspruch!Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Go-4-golf hat aber auch einen kleinen Fehler eimgebaut:
da man an der Beute aus einer rechtswidrigen Tat keinen rechtmässigen Besitz ableiten kann, kann ein Dieb niemals Besitzer des Autos sein. Er ist lediglich der rechtswidirge Nutzer des Autos!
Eigentum = rechtliche Gewalt über eine Sache
Besitz = tatsächliche Gewalt über eine Sache.
Nach Diebstahl ist der Dieb der Besitzer!
Beweis:
z.B. Zitat aus: www.juramagazin.de/besitz_eigentum
"Im Gegensatz zum Eigentum versteht man unter „Besitz“ die „tatsächliche“ Herrschaft über etwas. Das heißt, Besitzer kann man auch ohne Eigentum sein, etwa bei Leihe, Miete oder Diebstahl"
O.
@ Go-4-golf:
DANKE für die Fehlerkorrektur!
(Man soll eben nicht sofort am Neujahrmorgen hier rumlesen und -schreiben, noch dazu wenn die letzte Klausur zum Thema Jahrzehnte her ist😠)
juramagazin.de...
Was es heute alles gibt. Erstaunlich.
Zu miner Zeit hat man JuS gelesen während des Studiums... Auch schon lang her.
Sorry OT.
Was die Frischlinge zu Eigentum und Besitz schreiben, ist aber richtig!
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
juramagazin.de...
Was es heute alles gibt. Erstaunlich.
Zu miner Zeit hat man JuS gelesen während des Studiums... Auch schon lang her.
Sorry OT.Was die Frischlinge zu Eigentum und Besitz schreiben, ist aber richtig!
Hafi
In welchem Ausmaß "juramagazin.de" unter Jurastudenten verwendet wird, vermag ich nicht zu sagen, zumal ich ein naturwissenschaftliches Fachgebiet studiert habe.
Juramagazin.de wurde hier zitiert, da dies die erste Referenz war, die ich gefunden hatte, um meine Behauptung, Besitzer kann auch der Dieb sein, zu belegen.
O.