Geklauten Neuwagen wieder in D zulassen

Hallo,

folgendes Szenario, wozu ich gern verlässliche Infos hätte.
Es wurde ein Neuwagen vom Händlerhof gestohlen und nach einiger Zeit in Polen wieder gefunden. Mittlerweile wurden wohl wieder Papiere ausgestellt bzw. die alten waren noch vorhanden. In diesen Papieren ist kein Halter eingetragen, weil Neuwagen. Nun ist es aber nicht mehr möglich den Wagen in Deutschland wegen EURO 5 zu zulassen. Den der Wagen gilt als Neuwagen weil, wie gesagt kein Vorbesitzer eingetragen ist.

Ist es irgendwie möglich diesen Wagen dennoch hier zugelassen zu bekommen, mit "Trick 17" oder so? Evtl. Tageszulassung, etc. im Ausland? Was kann dann zolltechnisch noch auf einen zukommen?

Beste Antwort im Thema

In diesem Fall wäre es besser gewesen wenn das Auto nie gefunden worden wäre.

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Da dies eine Erstzulassung wäre, dürfte es nicht mehr möglich sein, das Fahrzeug in Europa bzw. Deutschland zuzulassen.

In diesem Fall wäre es besser gewesen wenn das Auto nie gefunden worden wäre.

Wenn der Fall wirklich so wäre wie geschildert, wurde der Wagenwert entweder von der Versicherung des Händlers erstattet, der PKW wäre dann wohl Eigentum der Versicherung.

Oder sich bei der Bezirksregierung melden, die ist die Übergeordnete Stelle für Führerschein und Zulassungen und für jegliche Art von Sondergenehmigungen in diesem Bereichen zuständig. Meiner Erfahrung nach sind die sehr hilfsbereit und Amtsuntypisch kann man mit denen sprechen. Fragen kostet nichts!

Egal woher der Wagen stammt und wie seine Geschichte ist, eine erstmalige Zulassung mit Euro 5 ist nicht mehr legal in Deutschland möglich. Und auch eine spätere Umschreibung bei Zulassung außerhalb Deutschlands ist nicht möglich.

Allerdings wäre interessant, wie alt und in welchem Zustand das Fahrzeug sein soll, denn die Fristen sind seit Jahren abgelaufen

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Zitat:

@Bamako schrieb am 4. Juli 2019 um 06:57:45 Uhr:


Wenn der Fall wirklich so wäre wie geschildert, wurde der Wagenwert entweder von der Versicherung des Händlers erstattet, der PKW wäre dann wohl Eigentum der Versicherung.

Oder sich bei der Bezirksregierung melden, die ist die Übergeordnete Stelle für Führerschein und Zulassungen und für jegliche Art von Sondergenehmigungen in diesem Bereichen zuständig. Meiner Erfahrung nach sind die sehr hilfsbereit und Amtsuntypisch kann man mit denen sprechen. Fragen kostet nichts!

Anträge für Ausnahnegenehmigungen kann nach meinem Wissen nur der Hersteller stellen und der wird in diesem Fall daran kein Interesse haben.

Wenn du den Wagen noch nicht gekauft hast, lass es. Der Händler kann aber eine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung stellen, die leiten das dann an das Landesverkehrsministerium weiter und die entscheiden dann im Einzelfall. Bei entsprechenden Nachweisen der Story sehe ich gute Chancen, insbesondere wenn man über den gesamten Verlustzeitraum Eigentümer des Fahrzeuges war.

Man kam aber nicht über den gesamten Zeitraum Eigentümer gewesen sein, weil nach der Wartefrist und erfolgter Entschädigungszahlung der gestohlene Wagen in das Eigentum der Versicherung übergeht. Daher wäre es wichtig zu wissen, wer jetzt in welchem Auftrag innerhalb oder außerhalb Deutschlands das Fahrzeug veräußern möchte.

Irgend ein Händler hat mal in Mexiko nagelneue VW T1oder2 gekauft (da wurden die noch produziert). Da Originaltechnik von anno tuk keine Erstzulassung in D möglich. Die Fahrzeuge wurden dann in UK kurz zugelassen und dann als "Gebrauchtwagen" mit 0 km nach D geholt. So war die (nicht mehr Erst-) Zulassung wohl möglich.

Ob das aber immer noch funktioniert und ob sich das für einen einzelnen Wagen lohnt ist fraglich.

Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen muss immer bei der tatsächlichen Erstzulassung erfolgen. Die Verantwortung dafür liegt im entsprechenden Zulassungsstaat. Wenn dabei ein Fehler gemacht wurde, dann ist das für eine weitere Zulassung dennoch nicht schädlich. Darf zwar nicht sein, könnte innerhalb der EU auch problematisch sein, aber man kann das Fahrzeug dann dennoch zulassen. Was aber nicht heißt, dass die Zulassungsstelle nicht noch andere Vorgaben machen kann, die vorher zu erfüllen sind oder beizubringen sind...

Vorab vielen Dank für eure zahlreichen Hinweise. Der Händler informierte mich heute vormittag, das es machbar sei, vorausgesetzt man habe die Möglichkeit dazu, den Wagen im EU Ausland zuzulassen und anschl. in D anmelden. Kosten für die Zulassung aus EU Ausland seien minimal.
Werde mich mal weiter diesbezüglich informieren bei Straßenverkehrsamt. Der Tipp mit der Bezirksregierung ist gut.

Nicht das ich so ein Fahrzeug unbedingt kaufen würde. Bin halt bei der Suche bei mobile.de darauf gestoßen. Mich interessiert hauptsächlich der Sachverhalt.

Falls jemand mal reinschauen möchte :
https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Hyundai i30 1.4 FIFA WM Edition unfallfrei 5.300km
Erstzulassung: 05/2011
Kilometerstand: 5.300 km
Kraftstoffart: Benzin
Leistung: 80 kW (109 PS)

Preis: 5.000 €

Zitat:

@SluggiBoloni schrieb am 4. Juli 2019 um 12:49:06 Uhr:


Hyundai i30 1.4 FIFA WM Edition unfallfrei 5.300km

Wer klaut denn sowas?

Gruß Metalhead

Zitat:

@SluggiBoloni schrieb am 4. Juli 2019 um 12:49:06 Uhr:


Vorab vielen Dank für eure zahlreichen Hinweise. Der Händler informierte mich heute vormittag, das es machbar sei, vorausgesetzt man habe die Möglichkeit dazu, den Wagen im EU Ausland zuzulassen und anschl. in D anmelden. Kosten für die Zulassung aus EU Ausland seien minimal.
Werde mich mal weiter diesbezüglich informieren bei Straßenverkehrsamt. Der Tipp mit der Bezirksregierung ist gut.

Nicht das ich so ein Fahrzeug unbedingt kaufen würde. Bin halt bei der Suche bei mobile.de darauf gestoßen. Mich interessiert hauptsächlich der Sachverhalt.

Falls jemand mal reinschauen möchte :
https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Hyundai i30 1.4 FIFA WM Edition unfallfrei 5.300km
Erstzulassung: 05/2011
Kilometerstand: 5.300 km
Kraftstoffart: Benzin
Leistung: 80 kW (109 PS)

Preis: 5.000 €

Wenn das alles so einfach und billig sein soll, warum macht es dann nicht einfach der Händler? Und meine Frage bleibt, woher der Händler das Fahrzeug hat und wie er daran Eigentum erworben haben soll. Frag doch mal den Händler, wie in den Besitz des Fahrzeuges kam und ob er es der Versicherung abgekauft hat. Vor allem, da er angeblich 19% MwSt. ausweisen kann. Nicht dass dann später der vorherige Eigentümer auftaucht und sein Eigentum wieder haben möchte. Denn an gestohlenen Dingen kann man kein Eigentum erwerben.

Das ist doch kein Neuwagen mehr? 😕😕 Wenn es ein EZ-Datum gibt, dann ist doch alles kein Thema?!

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 4. Juli 2019 um 15:37:36 Uhr:


Das ist doch kein Neuwagen mehr? 😕😕 Wenn es ein EZ-Datum gibt, dann ist doch alles kein Thema?!

Habe ich auch gerade gelesen.
Erstzulassung: 05/2011
Kilometerstand: 5.300 km
Weshalb also die Frage nach Neuwagenzulassung ?? 😕😕

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