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Geht das: Andere Reifen/Felgen im Schein als auf dem Fahrzeug!

Hallo,
ich fahre auf meinem Golf (Golf III 1.6, Bj. 11/93, 55KW/75PS) schon immer Reifen der Größe 175/70 R13 (auf 5 1/2 J x 13). Nun schaue ich in meinen Fahrzeugschein und stelle fest, dass dort nur 185/60 R14 eingetragen sind!
In der Bedienungsanleitung stehen sogar 3 Möglichkeiten:
175/70 R13 (auf 5 1/2 J x 13), 185/60 R14 (auf 6 J x 14) und 195/50 R15 (auf 6 J x 15).
Was darf ich denn nun fahren? Alle, die in der Bedienungsanleitung stehen oder nur, die im Fahrzeugschein eingetragenen? Aber warum stehen überhaupt in der Anleitung 3 mögliche Größen und im Schein nur eine?
Allerdings sind die 175/70 R13 schon immer drauf gewesen und noch nie hat jemand etwas bemängelt (TÜV z.B.).
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass ich den Wagen vor ca. 3 Jahren gekauft habe und bei der Ummeldung (anderer Kreis) einen neuen Schein bekommen habe. Vielleicht standen ja in dem alten Schein mehrere Größen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Grüße
Michael

Beste Antwort im Thema

Bei den neuen Fahrzeugpapieren wird es noch schwieriger (Zulassungsbescheinigung I und II). Dort ist immer nur 1 Reifengröße aufgeführt. Bei Lieferung des Fahrzeugs gibt es mit den Zulassungspapieren auch eine sogenannte "COC"-Bescheinigung. Diese enthält sämtliche für das Fahrzeug zugelassenen Reifengrößen. Um sich langwierige Diskussionen bei Kontrollen der Rennleitung zu ersparen, ist es empfehlenswert eine Kopie dieser COC-Bescheinigung immer bei den Papieren i m Fahrzeug mitzuführen!

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was steht im Fahrzeug-Brief???

Im Brief tauchen Reifengrößen gar nicht auf.

Zitat:

Original geschrieben von schischi

Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass ich den Wagen vor ca. 3 Jahren gekauft habe und bei der Ummeldung (anderer Kreis) einen neuen Schein bekommen habe. Vielleicht standen ja in dem alten Schein mehrere Größen.

Da haben wir die Lösung.In der aktuell gültigen Zulassungsbescheinigung (Kfz-Schein) steht im Regelfall nur noch die kleinste zulässige Reifengröße,es kann aber wie in deinem Fall auch eine Andere sein.Du darfst aber alle Größen montieren die in der Fahrzeug-ABE vermerkt sind,mit der Einschränkung der dort genannten Felgenmaße.
Somit dürften sowohl deine 175er wie auch die 195er problemlos möglich sein.Eine VW-Vertragswerkstatt sollte dir aber einen wisch besorgen können mit dem du nachweisen kannst das die Trennscheiben zulässig sind.Theoretisch müßten zwar die Polizisten oder der Tüv beweisen das die montierte Größe unzulässig ist wenn sie nicht eingetragen ist aber um eventuelle Unklarheiten schnell zu beseitigen und unnötigen Ärger zu vermeiden ist eine solche Bescheinigung sicher sinnvoll.

;) Bei Meinem sind zb 205/50-16W eingetragen,bei einer Höchstgeschwindigkeit von 204km/h :D
Lustigerweise kann niemand sagen in welchem Land diese Größe montiert wird da ab Werk mindestens 205/55-16 drauf sind und W ist ja wohl deutlich überdimensioniert.Um eventuelle Unklarheiten gar nicht aufkommen zu lassen führe ich immer eine Kopie der EU-Übereinstimmungserklärung mit in der die montierten 205/55-16V aufgeführt sind.Wollte aber noch nie jemand sehen,ebensowenig wie die ABE und/oder die Abnahmebescheinigung der Winteralus die statt 6,5" 7,5" breit sind.Aber hätte man die Papiere mal nicht dabei....

Alles klar, so etwas hatte ich mir schon gedacht, daher hatte ich auch angeführt, dass ich einen neuen Schein habe. Bei Gelegenheit werde ich dann bei VW wegen der Bescheinigung nachfragen, obwohl ich bisher beim TÜV keine Probleme hatte (war aber auch erst einmal dort).
Übrigens stehen die verschiedenen Größen auch im Tankdeckel, aber ob das als ABE durchgeht... ;-))
Und noch etwas: 175er sollen Trennscheiben sein? Früher war das fast schon Breitreifen, ich kann mich noch an die 135er auf dem Fiesta meiner Schwester damals erinnern. Bereits 165er waren da schon Breitreifen... ;-))
Grüße
Michael
PS: Werde aber wohl weiterhin die "Trennscheiben" (175er) fahren, weil
1. ich sonst andere Felgen brauche
2. sie zumindest minimal weniger Fahrwiderstand haben dürften
3. wahrscheinlich auch noch etwas billiger sind

Solange der Golf im Serienzustand ist wirst du da nie Probleme bekommen, denn die Dimension ist eine Standardgroesse von dem Wagen. Und da der Golf so oft rumfaehrt wird ein TUEV Pruefer auch nie auf den Gedanken kommen das zu monieren. Selbst bei einem Unfall wird da keiner nen Strick draus drehen koennen. Hast du den alten Fahrzeugbrief nicht mehr? Ich hab bei meinem Alfa drauf bestanden, dass alle moeglichen Reifengroessen im neuen Brief aufgenommen werden. Das hat auch geklappt. Zusaetzlich habe ich den alten mitgenommen, um die Anzahl der Vorbesitzer beweisen zu koennen. Denn beim neuen ist nur einer drauf...

Zitat:

Original geschrieben von schischi


Und noch etwas: 175er sollen Trennscheiben sein? Früher war das fast schon Breitreifen, ich kann mich noch an die 135er auf dem Fiesta meiner Schwester damals erinnern. Bereits 165er waren da schon Breitreifen... ;-))

:D Braucht du mir nicht erzählen.Hatte zu jugendlicheren Zeiten selbst Autos die bis zum ersten Reifenwechsel nur 155er drauf hatten.Wobei zumindest beim Escord 1,6L/79PS die deutlich zu schmal waren.Bei meinem letzten Escord waren glaube ich auch noch 155er drauf,bei dann 90PS.
;) Mittlerweile bin ich bei einer Basisbereifung von 205ern auf 16" was beim Reifenwechsel doch langsam etwas auf den Rücken geht.

Übrigens hätte ich die Lösung auch über eBay erfahren können! Wenn man nämlich nach Reifen sucht, landet man in einer vorgefertigten Maske und hier steht genau der Hinweis, dass in neuen Scheinen (ab 2005 glaube ich) nur noch eine Größe drin steht.
In meinem Brief stehen überhaupt keine Reifen drin. Muss mal schauen, ob ich den alten Schein und Brief noch finde.

Bei den neuen Fahrzeugpapieren wird es noch schwieriger (Zulassungsbescheinigung I und II). Dort ist immer nur 1 Reifengröße aufgeführt. Bei Lieferung des Fahrzeugs gibt es mit den Zulassungspapieren auch eine sogenannte "COC"-Bescheinigung. Diese enthält sämtliche für das Fahrzeug zugelassenen Reifengrößen. Um sich langwierige Diskussionen bei Kontrollen der Rennleitung zu ersparen, ist es empfehlenswert eine Kopie dieser COC-Bescheinigung immer bei den Papieren i m Fahrzeug mitzuführen!

Zitat:

Was darf ich denn nun fahren?

Reifenfreigabe für Golf 3:

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von schischi



Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass ich den Wagen vor ca. 3 Jahren gekauft habe und bei der Ummeldung (anderer Kreis) einen neuen Schein bekommen habe. Vielleicht standen ja in dem alten Schein mehrere Größen.

Da haben wir die Lösung.In der aktuell gültigen Zulassungsbescheinigung (Kfz-Schein) steht im Regelfall nur noch die kleinste zulässige Reifengröße,es kann aber wie in deinem Fall auch eine Andere sein.Du darfst aber alle Größen montieren die in der Fahrzeug-ABE vermerkt sind,mit der Einschränkung der dort genannten Felgenmaße.
Somit dürften sowohl deine 175er wie auch die 195er problemlos möglich sein.Eine VW-Vertragswerkstatt sollte dir aber einen wisch besorgen können mit dem du nachweisen kannst das die Trennscheiben zulässig sind.Theoretisch müßten zwar die Polizisten oder der Tüv beweisen das die montierte Größe unzulässig ist wenn sie nicht eingetragen ist aber um eventuelle Unklarheiten schnell zu beseitigen und unnötigen Ärger zu vermeiden ist eine solche Bescheinigung sicher sinnvoll.
;) Bei Meinem sind zb 205/50-16W eingetragen,bei einer Höchstgeschwindigkeit von 204km/h :D
Lustigerweise kann niemand sagen in welchem Land diese Größe montiert wird da ab Werk mindestens 205/55-16 drauf sind und W ist ja wohl deutlich überdimensioniert.Um eventuelle Unklarheiten gar nicht aufkommen zu lassen führe ich immer eine Kopie der EU-Übereinstimmungserklärung mit in der die montierten 205/55-16V aufgeführt sind.Wollte aber noch nie jemand sehen,ebensowenig wie die ABE und/oder die Abnahmebescheinigung der Winteralus die statt 6,5" 7,5" breit sind.Aber hätte man die Papiere mal nicht dabei....

Satz mit X, war wohl nichts. Entweder 205/50 R 15 oder 205/45 R16 ...

Zitat:

Original geschrieben von schischi


Hallo,
ich fahre auf meinem Golf (Golf III 1.6, Bj. 11/93, 55KW/75PS) schon immer Reifen der Größe 175/70 R13 (auf 5 1/2 J x 13). Nun schaue ich in meinen Fahrzeugschein und stelle fest, dass dort nur 185/60 R14 eingetragen sind!
In der Bedienungsanleitung stehen sogar 3 Möglichkeiten:
175/70 R13 (auf 5 1/2 J x 13), 185/60 R14 (auf 6 J x 14) und 195/50 R15 (auf 6 J x 15).
Was darf ich denn nun fahren? Alle, die in der Bedienungsanleitung stehen oder nur, die im Fahrzeugschein eingetragenen? Aber warum stehen überhaupt in der Anleitung 3 mögliche Größen und im Schein nur eine?
Allerdings sind die 175/70 R13 schon immer drauf gewesen und noch nie hat jemand etwas bemängelt (TÜV z.B.).
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass ich den Wagen vor ca. 3 Jahren gekauft habe und bei der Ummeldung (anderer Kreis) einen neuen Schein bekommen habe. Vielleicht standen ja in dem alten Schein mehrere Größen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Grüße
Michael

Lasse dir nichts einreden, du darfst zumindestens alle Größen fahren die in der Betriebsanleitung genannt sind, darüber hinaus alle mit dem gleichen Abrollumfang. Das Einzige welches stimmen muss ist die Tragfähigkeit und die Höchstgeschwindigkeit.

.

Zitat:

Original geschrieben von Julius-Caesar



Zitat:

Satz mit X, war wohl nichts. Entweder 205/50 R 15 oder 205/45 R16 ...

Nicht bei meinem Auto :D,da geht nichts unter 16"

Zitat:

Lasse dir nichts einreden, du darfst zumindestens alle Größen fahren die in der Betriebsanleitung genannt sind, darüber hinaus alle mit dem gleichen Abrollumfang.

Nicht nur falsch sondern auch gefährlich.
Fahren darf man alle Größen die in der COC aufgeführt sind,nicht aber alles was in der BE steht,zusätzlich dann unter Beachtung der Auflagen noch abweichende Größen auf Nachrüstfelgen.
Es dürfte bei Modellen schwer möglich sein zb 15" auf ein Modell zu klemmen das mindestens auf 16" steht.
Wenn man zb beim Golf bleibt,auf den 1,4l kann man mit etwas Arbeit die Bereifung des R32 montieren und zugelassen bekommen,aber beim R32 sicher nicht die Basisgröße des 1,4ers da die nicht mal über die Bremsscheiben gehen,aber vermutlich trotzdem in der BE stehen die ja in der Regel für die komplette Modellpalette identisch ist.

Maßgeblich sind die Fahrzeug-ABE = COC und Freigaben des Herstellers des Autos oder der entsprechenden Felgen.

Zitat:

Original geschrieben von ydobon


was steht im Fahrzeug-Brief???

der witz war gut...ich denke nicht das du irgenwann mal einen brief in der hand hattest...einen blauen vielleicht aber keinen fahrzeugbrief!

Onkel,
wenn du noch nie einen Fahrzeugbrief in der Hand hattest ist das nicht mein Problem.
In meinem Fahrzeugbrief stehen die Reifengrößen!
Gruß

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