1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gegnerversicherung macht Datenabfrage bei der HIS ohne mich vorher gefragt zu haben.

Gegnerversicherung macht Datenabfrage bei der HIS ohne mich vorher gefragt zu haben.

Also kurz gefasst, habe nämlich Mittag und nicht viel Zeit:
Unfall am 4 juli 2022, Polizei hat ihn aufgenommen, Schuldfrage geklärt (bin unschuldig 100%), sofort Anwalt eingeschaltet, 1. Gutachten erstellen lassen, was aber ungültig war, und dann gegen ende Juli das 2. Gutachten erstellen lassen, das gepasst hat. Habe das Auto dann zu dem Höchsten Restwert angebot verkauft (nicht an den Bieter, sondern Privat an meinen Bruder - Ja, verkauft. Nicht nur so getan.)

Vorschäden waren mir absolut garkeine bekannt, optisch sah man auch nichts, zudem das Auto foliert ist. Vorbesitzer mit mir sind es glaube ich 8 gewesen, 20 Jahre alte kiste...

Die Gegnerversicherung hat das Zeitspiel gespielt also immer komplett jede Frist ausgereizt, bis mein Anwalt Klage eingereicht hat, und jetzt vor 2 Wochen haben sie mir ein Brief zukommen lassen, das sie eine HIS Datenbankabfrage gemacht haben zu meinem Fahrzeug und Vorschäden festgestellt haben.

Dürfen die das ohne meine Einverständnis überhaupt?

61 Antworten

Zitat:

@NDLimit schrieb am 3. Dezember 2022 um 19:14:06 Uhr:

Erfahrung * geht halt doch über Morbus-Google 🙂

* = Fachwissen

Hier mal ein Link zur Thematik, ohne Gewähr auf Vollständigkeit

https://gutachter-raiolo.de/ratgeber/his-versicherung/

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 3. Dezember 2022 um 19:19:47 Uhr:


* = Fachwissen

Wir völlig überbewertet.

5 Minuten Googeln ersetzen noch jedes Jura-Studium mit anschließender langjähriger Praxis als Anwalt, und wer anstelle von 10 Minuten Youtube Video noch eine Berufsausbildung macht dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.

Ich hätte das auch nicht geglaubt aber MT hat mich eines besseren belehrt.

Weil die HIS Datenbank von den Versicherungen ins Leben gerufen worden ist um Versicherungsbetrug zu bekämpfen.

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 5. Dezember 2022 um 20:21:06 Uhr:



Zitat:

@27239 schrieb am 3. Dezember 2022 um 17:45:35 Uhr:


Äh, ja dürfen Sie,
Begründung: Wenn Sie nicht dürften, wofür wäre die Datenbank sonst da ;-)

Was mich viel brennender interessiert, warum darf eine Versicherung eine solche Abfrage starten und ich als Kaufinteressent darf das nicht?

Es gibt immer wieder Datenbanken, die Geschäfte abrufen, die der Verbraucher nicht einfach so nutzen kann.
Bei Ausgabe einer evB wird von vielen Gesellschaften auch die Bonität abgefragt.
😉

Muss eine gegnerische Haftpflichtversicherung den Anspruchsteller darüber informieren, dass man über sein Fahrzeug eine HIS-Abfrage vorgenommen hat?

Nein, sie informiert aber üblicherweise wenn eine Meldung erstellt wurde.

Zitat:

@27239 schrieb am 3. Dezember 2022 um 17:45:35 Uhr:


Äh, ja dürfen Sie,
Begründung: Wenn Sie nicht dürften, wofür wäre die Datenbank sonst da ;-)

Die Frage ist, wer gibt ihnen das Recht dazu?

Bei einem Kaskovertrag wird das mit Sicherheit in den Vertragsbedinungen geregelt.

Aber bei einem Haftpflichtschaden sollten meine Daten erstmal durch das DSGVO geschützt sein, will man meinen.

Wo hat der Gesetzgeber also den Versicherungen das Recht gegeben, bei Ansprüchen gegen sie zuerst meine Daten in der HIS abfragen zu dürfen?
Oder im Haftpflichtfall auch meine Daten dort speichern zu dürfen?

Sächsischer Weihnachtsbaumschmuck macht alle glücklich:

Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)

Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) wird in Form einer Auskunftei von der Informa Risk + Fraud Prevention GmbH (informa HIS GmbH, Kreuzberger Ring 68,65205 Wiesbaden) betrieben.

Das System HIS wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) entwickelt, die Datenschutzaufsichtsbehörden wurden bei der Erarbeitung der Kriterien beteiligt. Die Auskunftei dient dem Zweck, Versicherungsbetrug zu bekämpfen und die Risikoprüfung effizient zu gestalten. Im Antragsfall dient es der Risikobeurteilung, im Leistungsfall der Sachverhaltsaufklärung, darüber hinaus auch der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch.

An das HIS angeschlossen sind neben der Kraftfahrzeugversicherung, die einen wesentlichen Teil der Auskunftei ausmacht, auch Unfall-, Rechtsschutz-, Sach-, Lebens-, Transport- und Haftpflichtversicherungen. Private Krankenversicherungen sind nicht an das HIS angeschlossen.

Eine Versicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen befugt, eine Datenübermittlung an das HIS (Einmeldung) vorzunehmen. Betroffen von HIS-Einmeldungen sind regelmäßig Vorgänge, in denen ein erhöhtes Risiko vorliegt oder Auffälligkeiten auf einen möglichen Versicherungsbetrug hindeuten könnten.

Von einer Einmeldung können sowohl Leistungs- als auch Schadensfälle betroffen sein. Beispiele dafür sind:

betrügerisches Verhalten des Antragstellers, sowohl bei Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages als auch bei einem Leistungsantrag,
atypische Schadenshäufigkeiten,
der sorglose Umgang mit einer versicherten Sache,
abhanden gekommene oder bei einem Unfall erheblich beschädigte Kraftfahrzeuge.

Einmeldungen im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung erfolgen z. B. regelmäßig bei einem Totalschaden des Fahrzeuges oder der fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis bei einem Schaden von über 2.500,-- Euro.

Vor einer Einmeldung ist gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO immer das berechtigte Interesse der Versicherung, möglichen Versicherungsbetrug zu bekämpfen bzw. Risiken zu erkennen, mit dem Interesse des Betroffenen im Einzelfall abzuwägen. Auskünfte an (andere) Versicherungen werden nur im Einzelfall bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gegeben. Die Abfragen werden protokolliert und stichprobenhaft überprüft.

Antrag- bzw. Anspruchsteller werden von der Versicherung über die Einmeldung der Daten informiert.

Darüber hinaus steht jedem Betroffenen gem. Art. 15 DS-GVO das Recht zu, eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten bei der informa HIS GmbH zu verlangen. Zu dieser Auskunft gehört auch die Herkunft dieser Daten, mögliche Empfänger dieser Daten und der Zweck der Verarbeitung. Hinweise zum Auskunftsrecht finden Sie hier.

Bei der DSGVO gilt es zu unterscheiden, welche Daten zu einer Person selbst und welche zu einem Fahrzeug gespeichert sind. In der HIS müssen diese Daten nicht zwangsweise verlinkt sein und die zum Fahrzeug ohne Personenbezug fallen nicht unter die DSGVO.

Wollte nur die Grundlagen aufzeigen. Meist pochen WhatsApp - Nutzer auf Datenschutz.

Zitat:

@Nickel schrieb am 6. Dezember 2022 um 15:32:51 Uhr:



Zitat:

@27239 schrieb am 3. Dezember 2022 um 17:45:35 Uhr:


Äh, ja dürfen Sie,
Begründung: Wenn Sie nicht dürften, wofür wäre die Datenbank sonst da ;-)

Die Frage ist, wer gibt ihnen das Recht dazu?

Bei einem Kaskovertrag wird das mit Sicherheit in den Vertragsbedinungen geregelt.

Aber bei einem Haftpflichtschaden sollten meine Daten erstmal durch das DSGVO geschützt sein, will man meinen.

Wo hat der Gesetzgeber also den Versicherungen das Recht gegeben, bei Ansprüchen gegen sie zuerst meine Daten in der HIS abfragen zu dürfen?
Oder im Haftpflichtfall auch meine Daten dort speichern zu dürfen?

Suchst Du eine Möglichkeit des Versicherungsbetruges unter Umgehung der HIS?

Zitat:

@lejockel schrieb am 6. Dezember 2022 um 18:44:33 Uhr:


Wollte nur die Grundlagen aufzeigen. Meist pochen WhatsApp - Nutzer auf Datenschutz.

Hast Du ja auch sehr gut gemacht, nur sollte man bei kopierten Texten aus dem Internet auf eine Quellenangabe nicht verzichten. 🙂

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 7. Dezember 2022 um 09:31:20 Uhr:


Suchst Du eine Möglichkeit des Versicherungsbetruges unter Umgehung der HIS?

Klar. Deshalb beschreibe ich ja so ausführlich, wie meine Gedanken zu dem Thema sind.
Da kann man nur zum Schluss kommen, dass es Versicherungsbetrug sein muss 🙄

Deine Antwort
Ähnliche Themen