Frage zur Löschung von HIS Einträgen

Sollte ich ein Extra Thema aufmachen oder bei der Glelgenheit hier fragen:

Geht um die Frage ob ein HIS Eintrag nach einer gewissen Frist auch ohne (Gutachterlich nachgewiesene) Reparatur automatisch gelöscht wird.

Die KI gibt hier keine klare Auskunft dazu, spricht nur von Maximal möglichen 10 Jahren als Tilgungsfrist aber auch davon, daß von Fall zu Fall verschieden kürzere Fristen möglich sein könnten.

Konkreter Fall bei mir im Jahre 2017:

Wirtschaftlicher Totalschaden, WBW: 2500.- Rep.kosten: 4500.- brutto, Restwert: 900.-

Wurde fiktiv abgerechnet, aber Auto behalten und weiter gefahren nach zeitwertgerechter Reparatur… diese natürlich nicht streng nach Gutachten .

Würde ich jetzt einen unverschuldeten Unfall haben, könnte der abgerechnete Schaden von 2017 noch eine Rolle spielen? Zälhlt dann mehr der damalige RW von 900.- oder eher der aktuelle WBW den ich nach antuelller Marktlage bei 1500.- bis 2000.- sehen würde?

Bitte keine KI Antworten sondern lieber von Usern deren tägliches Brot das ist. 😎

Danke.

6 Antworten

Es zählt der aktuelle WBW den der eigene Gutachter, möglichst ö.b.u.v., ermittelt. Das kann er nur, wenn alle Infos zu Vorschäden offengelegt werden.

Ein Blick in die FAQ des HIS würde evtl. Aufschluss geben.

Hallo . Dachte erst unsere FAQ im Forum hier wäre gemeint. 🤪

Habe nun aber mittels Suche hier einen Beitrag vom letzten Jahr mit einem Screenshot gefunden, in dem diese FAQ Frage aus dem informa.de Portal abfotografiert wurde.

Dort steht sinngemäß : „Mit Ablauf des 4.Kalenderjahres (31.12.) daß, gerechnet ab dem Jahr, (Beginn 1.1.) welches dem zugrunde liegenden Ereignis folgt, wird der HIS eintrag entfernt.

(Sofern zwischenzeitlich kein neuer Schaden/Ereignis dazukommt!)

Beispiel in meinem Fall: Schaden war am 17.11.2017… Eintrag müsste also gelöscht werden am 31.12.2021, also ab 1.1.2022 sollte dann kein HIS Eintrag mehr vorliegen.

Um auf Nummer Sicher zu gehen habe ich nun online eine solche HIS Abfrage gestellt.

Einmal im Jahr ist das für den Halter kostenlos möglich.

Die Bestätigung der Anfrage kam prompt per Mail, mit dem Hinweis, daß die Bearbeitung 2-3 Wochen dauern kann und von Rückfrage zum Stand der Bearbeitung Abstand genommen werden soll.

Ich werde hier in diesen Thread berichten wie die Antwort ausfiel , sobald diese da ist.

Gruß Paul

Habe dieses Jahr selber eine Anfrage gemacht und die haben mir geschrieben das eine Information nur für den Halter des Autos erfolgt und das für maximal 2 Jahre zurück.

Damit musste ich mich zufrieden geben...tja.

Gruß

Vilnix

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Ja. Man musste noch mindestens 1 bis max.3 Dokument(e) hochladen zum Nachweis dass man der Halter oder Eigentümer des Fahrzeuges ist. … Z.B. ein Foto von der ZB 1 oder vom Kaufvertrag.
Habe ZB 1 abfotografiert und eingefügt als Foto Dokument, musste aber erst verkleinern . (Datei zu groß)

Hallo. Gebe hier mal Rückmeldung.

Das Schreiben lag gestern im Briefkasten, datiert vom 12.08.25, mit der Info daß keine Einträge vorliegen und in den letzten 24 Monaten (länger wird das auch nicht gespeichert) keine Abfragen über die HIS Datei von irgendeinem Versicherungsunternehmen für dieses Fahrzeug gemacht worden sind.

Gruß Paul

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