gegn. Vers. drückt sich um die MWSt.bei unversch. Unfall
hi
hab folgendes problem:
mir wurde die vorfahrt genommen und mein auto das ich 2 monate vor dem unfall für 52K gekauft habe (nach §25 Differenzbesteuerung/MWSt. nicht ausweisbar) wurde erheblich beschädigt und ich hab keine lust mehr drauf. der unfallgegner wurde polizeilich verwarnt und die schuldfrage ist unstrittig.
der schaden wurde vom gutachter auf ca 19K netto geschätzt plus 2.5K wertminderung. wiederbeschaffungswert 52.5K. ich hab mir einen neuwagen mit tageszulassung bestellt im wert von 74K. gleiches auto - nur ebend neu. der unfaller war ein JW. unfallwagen wollte ich nicht behalten und habe fiktiv abgerechnet.
gegn. vers. hat über die restwertbörse ein angebot für den unfallwagen von 30K - auch i.O. und unstrittig.
die vers. hat nun folgendermassen reguliert:
52.500 Brutto wiederbeschaffungswert
ca 45.000 netto OHNE MWSt.
./. 30K Schrottwagenangebot
auszahlung demnach ca 15K
habe nun beim adac gelesen das die MWSt. bei beschaffung eines gleich- oder höherwertigen ersatzwagens bei dem die MWSt. ausgewiesen wird (ist beides der fall) bis zur höhe des wiederbeschaffungswertes des unfallautos (also ca 7500 MWSt aus 52.5K) gezahlt wird.
mein anwalt meint nicht unbedingt. scheint das ich nicht das anwalts as erwischt habe und bitte hier die fachkundigen um aufklärung. ebenso hätte ich bei fiktiver abrechnung kein recht auf zahlung der nutzungsentschädigung und wertminderung.
kann ja nicht sein dasse 16% MWSt auf ein differenzbesteuertes fzg reinrechnen und abziehen.
ach ja unfallauto lief privat und privat bezahlt- also nicht über die firma, kein leasingauto etc.
bin für jeden input dankbar.
gruss
dig
7 Antworten
Vorab Fragen:
Bist Du Vorsteuerabzugsberechtigt?
War das Fahrzeug im Betriebsvermögen bzw. betrieblich genutzt - also im Vorsteuerabzug?
Wenn ja, ist es doch so, dass Du bei der Beschaffung des Ersatzfahrzeugs - potenziell - die Märchensteuer beim Fiskus wiederholen kannst. Daher reguliert die gegnerische Versicherung netto.
Kann sein, dass ich falsch liege, aber bisher hatte ich noch nie mit differenzbesteuerten Fahrzeugen zu tun.
Grüßle
Chris
hi chris
alles nein - deswegen sagte ich ja ich habe das fahrzeug vom privatvermögen in meinen privatbesitz reingekauft. daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt und das auto hat nix mit der firma zu tun.
differenzbesteuerung heisst in diesem fall das ich den jetzt unfallwagen damals bei mercedes ohne ausgewiesene MWSt. gekauft habe da der vorbesitzer diese nicht ausweisen konnte.
unabhängig von der MWSt. situation des unfallwagens meine ich verstanden zu haben das die anschaffung eines mindestens gleichwertigen ersatzwagens bei dem die MWSt. vom händler ausgewiesen wird (ist ja der fall da neuwagen) ausreicht damit die gegnerische versicherung die in meinem falle abgezogene MWSt in höhe von 7500 aus 52.500 auszahlen muss.
gruss
dig
wenn die vers. mit ihrer abrechnung recht hat, biste als neuwagenkäufer aber richtig am arsch wenn der über 2000km oder über 6 wochen alt ist - dann ist n gebrauchter und dann wird nach zeitwert abgerechnet! also in der preisklasse mindestens 10K teuro in den sand gesetzt - unverschuldet! das kanns dch nicht sein.
Zitat:
Original geschrieben von Dig555
hi chris
alles nein - deswegen sagte ich ja ich habe das fahrzeug vom privatvermögen in meinen privatbesitz reingekauft. daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt und das auto hat nix mit der firma zu tun.
differenzbesteuerung heisst in diesem fall das ich den jetzt unfallwagen damals bei mercedes ohne ausgewiesene MWSt. gekauft habe da der vorbesitzer diese nicht ausweisen konnte.
unabhängig von der MWSt. situation des unfallwagens meine ich verstanden zu haben das die anschaffung eines mindestens gleichwertigen ersatzwagens bei dem die MWSt. vom händler ausgewiesen wird (ist ja der fall da neuwagen) ausreicht damit die gegnerische versicherung die in meinem falle abgezogene MWSt in höhe von 7500 aus 52.500 auszahlen muss.
gruss
digwenn die vers. mit ihrer abrechnung recht hat, biste als neuwagenkäufer aber richtig am arsch wenn der über 2000km oder über 6 wochen alt ist - dann ist n gebrauchter und dann wird nach zeitwert abgerechnet! also in der preisklasse mindestens 10K teuro in den sand gesetzt - unverschuldet! das kanns dch nicht sein.
Also ... meine laienhafte Meinung:
Wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, bist Du Endverbraucher und somit zahlst Du Mehrwertsteuer. Somit hat die Versicherung m.E. auch brutto (inkl. MwSt.) zu regulieren.
Bestimmt gibt es auf dem Formular zur Schadensmeldung ein "Kreuz" zu machen für vorsteuerabzugsberechtigt.
Sprich dazu doch mal einen Schadensregulierer an, denn wenn die netto reguliert haben besteht m.E. noch eine Nachschusspflicht durch den Versicherer.
Zum Thema Neuwagen-Crash: richtig, ist ein Problem, denn der Neue ist schnell nicht mehr Neu ... .
Manche Hersteller (z.B. BMW) bieten daher auch eigene Neuwagen-Versicherungen an (nicht die günstigsten, aber bezahlbar), die die Wiederbeschaffung regulieren.
Vielleicht liest ja noch jemand mit, der sich wirklich damit auskennt.
Grüßle
Chris - der keine Rechtsberatung erteilt!
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Zitat:
Zum Thema Neuwagen-Crash: richtig, ist ein Problem, denn der Neue ist schnell nicht mehr Neu ... .
Manche Hersteller (z.B. BMW) bieten daher auch eigene Neuwagen-Versicherungen an (nicht die günstigsten, aber bezahlbar), die die Wiederbeschaffung regulieren.
bietet eigentlich so gut wie jede Vers. an.
Bei meiner nennt es sich "Gap-Deckung".
Hier wird bei einem Neuwagen, oder allgemein bei einem Leasing- oder Finanzierungsauto, der Differenzbetrag zwischen Zeitwert (Crash) und dem Buchwert, oder Wiederbeschaffungswert, erstattet.
Sehr sinvoller Zusatz eigentlich, kostet bei mir im Jahr ca. 80€ mehr.
Gruß
Re: Urteil
Zitat:
Original geschrieben von Nasenbaer76
http://www.abc-recht.de/.../erstattung_mehrwertsteuer.php
Lies das mal durch...
Vor kurzem habe ich auch etwas in einer der zahlreichen Automagazinen gesehen, dass das was in diesem Link geschrieben, das neue Recht sein soll.
Deshalb müsste dir die Versicherung auch die restlichen 7.5k bezahlen.
Die haben in der Sendung auch gesagt, dass es auch nachträglich möglich wäre, sein Geld noch einzufordern. Kennst sich damit jemand aus?
Ich hatte im Dezember 2002 ein Auto von einem Bekannten gekauft und bevor ich einen Meter gefahren bin, ist mir so ein Depp in die Seite gefahren. Waren ca. 1450,- Euro Schaden. Ich habe dann das Auto sofort wieder verkauft und nach Gutachten abgerechnet. Damals habe ich auch keine MWST bekommen - besteht da jetzt noch die Chance, die MWST zu bekommen, sind zwar keine 7.500 Euro - aber auch 200,- Euro möchte ich nicht verschenken.
Grüsse, Michael.
Hi,
hatte im Nov. 02 einen unverschuldeten Totalschaden, Zeitwert 5000 E. Die Versicherung zahlte die Mehrwertsteuer zunächst nicht. Im Frühjahr 04 hakte der Anwalt nach, anscheinend gabs jetzt entsprechende Urteile. Ich bekam die Steuer bis auf 100 E nachgezahlt, der Rest hing an irgend einer Differenzbesteuerung. Du müsstest eigentlich alles bekommen, weil du fürs neue Auto MWST bezahlt hast, denke ich. Ich hab bei Privat nen Gebrauchten gekauft.
Vielleicht den Anwalt wechseln ?