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Fiktive Abrechnung - Verbringungskosten lt. Rechnung

Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 16:30

Hallo,

ich hoffe jemand hat einen ähnlichen Fall gehabt oder kann eine gute Einschätzung abgeben, da ich trotz intensiver Suche zu genau diesem Punkt nichts gefunden habe:

Kurzfassung:

- Unverschuldeter Unfall, Unfallgegner ist unbetritten 100%ig Schuld.

- Gutachten erstellt.

- Fiktive Abrechnung: Komplette Summe wurde erstatten, natürlich ohne Umsatzsteuer.

- Einbehalten wurden 90€ für die Verbringungskosten zur Lackiererei.

Der Wagen wurde trotzdem repariert und die Rechnung wurde bei der Versicherung eingereicht.

- Die Umsatzsteuer dieser Rechnung wurde nun auch erstattet.

- Die realen Verbringungskosten wurden mit 30€ auf der Rechnung berechnet.

Die Versicherung hat die Verbringunskosten jetzt mit 30€ anstatt 90€ (lt. Gutachten) erstattet.

Ist das korrekt oder muss die Abrechnung lt. fiktiver Abrechnung erfolgen?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Also ganz ehrlich Delle, deine Kompetenz in allen ehren, aber wirklich was beigetragen hast du durch deinen kleinen Wutausbruch auch nicht, denn auch vorher wurde schon alles gesagt.

 

Ich habe mir nochmal die Antworten der User durchgelesen, und dort kam unterm Strich die gleiche Aussage wie von dir. Der TE behauptete, es gibt einen generellen Anspruch auf Verbrinungskosten bei fiktiver Abrechnungen - dem wurde schon auf der 1. Seite widersprochen.

 

Nett ist auch, dass der TE immer weiter nach einer "qualifizierten" Antwort fragt. Qualifiziert ist die Antwort wohl erst dann, wenn sie auch seinen Vorstellungen entspricht?

Du hast mich noch nicht wütend erlebt.

 

Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob hier ein User unter Zuhilfenahme von Tante Googel "widerspricht", oder ob er das aus eigener sach- und Fachkunde auch begründen kann.

 

Ich kann das.

 

Wer hier in diesem Fred außer Twelf noch? 

 

Du ?

 

oder wer ?

 

Möchtes du das Thema hier mit mir ausdiskutieren?

 

Nur zu.

 

Und wenn wir schon dabei sind, dann können wir auch gern diesen Nonsens vorn dir hier weiter erörtern.

 

Du kannst von Glück reden, dass die Versicheurng dir nicht nachträglich auch noch die Reparaturkosten gekürzt hat. Sei doch froh, deine Taktik das "maximale" aus dem Unfall rauszuholen hat doch, bis auf die lächerlichen 60 €, geklappt.

 

 

Hast du oder wer auch immer noch Fragen zum Thema, nur zu, beantworte ich gern.....:)

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25 Antworten

Wenn du eine Reparaturkostenrechnung eingereicht hast, in welcher die 30 Euro aufgeführt sind, wirst du auch nicht mehr bekommen.

Das Gerücht, dass die Verbringungskosten angeblich nur bei konkreter Abrechnung zu erstatten sind, wird natürlich auch durch die Kürzungsberichte der grünen Männchen und dieser superduper Fachfirma Controllhansels aus Langenfeld forciert.

Die Schreiben das aber nur "auf Weisung" Ihrer Auftraggeber. Das liest sich natürlich amtlich, ist aber auch nur Leute- Verdummung.

Maßgeblich dafür, ob Verbringungskosten zu erstatten sind oder nicht, ist immer ob die Werkstatt in welcher das Auto repariert wird über eine eigene Lackierei verfügt oder nicht.

Die Rechtsprechung bei den zuständigen Amtsgerichten ist diesbezüglich aber nicht einheitlich, dass muss dazu gesagt werden.

An größeren Amstgerichten gibt es sogar in den einzelnen Abteilungen am selben Gerichtstand unterschiedliche Aufassungen und Urteile diesbezüglich.

Die Rechstprechung hält sich (nach meiner bescheiden Erfahrung und Auffassung) wohl so die Waage.

In deinem Fall würde ich davon abraten auf dem restlichen Betrag zu bestehen, da du ja konkret einen Betrag zur Verbingung nachgewiesen hast.

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wenn du eine Reparaturkostenrechnung eingereicht hast, in welcher die 30 Euro aufgeführt sind, wirst du auch nicht mehr bekommen.

Nichts anderes meinen wir doch die ganze Zeit

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Nichts anderes meinen wir doch die ganze Zeit

Dann schreibt doch auch nur das...........:D

Kaum ist man mal zwei Tage nicht da......

 

Aaalso: Die Frage, ob bei fiktiver Abrechnung Verbringungskosten der Werkstatt zum Lackierer zu bezahlen sind, oder nicht, ist in der Rechtsprechung tatsächlich umstritten.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

An größeren Amstgerichten gibt es sogar in den einzelnen Abteilungen am selben Gerichtstand unterschiedliche Aufassungen und Urteile diesbezüglich.

So ist das sehr zutreffend ausgeführt.

Manchmal schon reine Glücksache, ob das zuständige Amtsgericht pro oder contra eingestellt ist - höher instanzliche Urteile hierzu gibt es kaum, da die Urteile ja i.d.R. unterhalb der Berufungsgrenze liegen und das Wort eines zuständigen Amtsrichters dann tatsächlich auch das letzte Wort in einer solchen Sache ist.

Deshalb ist auch diese Aussage des TE leider nicht zutreffend:

Zitat:

Original geschrieben von chavre

 

Konkret wären die 90€ VOR der Reparatur bei Widerspruch erstatten worden, EGAL wie teuer die reale Verbringung ist. D.h. auch wenn die Verbringung kostenlos ist, trägt die Versicherung die Verbringungskosten!

Da im vorliegenden Fall tatsächlich nur 30 EUR Verbringungskosten angefallen sind, welche auch erstattet wurden, wäre mein Antritt, es hierbei auch zu belassen - ausser man kennt die Rechtsprechungspraxis des zuständigen Amtsgerichtes in der Frage der Verbringungskosten ganz genau.

Sollte diese entsprechend ausfallen, so könnte man nochmals mit diesem Umstand bei der Versicherung vorsprechen.

 

Das hat aber auch nichts mit dem "maximalen herausholen" zu tun, sondern ist tatsächlich eine Frage des berechtigten Anspruches.

 

Also ganz ehrlich Delle, deine Kompetenz in allen ehren, aber wirklich was beigetragen hast du durch deinen kleinen Wutausbruch auch nicht, denn auch vorher wurde schon alles gesagt.

Ich habe mir nochmal die Antworten der User durchgelesen, und dort kam unterm Strich die gleiche Aussage wie von dir. Der TE behauptete, es gibt einen generellen Anspruch auf Verbrinungskosten bei fiktiver Abrechnungen - dem wurde schon auf der 1. Seite widersprochen.

Nett ist auch, dass der TE immer weiter nach einer "qualifizierten" Antwort fragt. Qualifiziert ist die Antwort wohl erst dann, wenn sie auch seinen Vorstellungen entspricht?

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Also ganz ehrlich Delle, deine Kompetenz in allen ehren, aber wirklich was beigetragen hast du durch deinen kleinen Wutausbruch auch nicht, denn auch vorher wurde schon alles gesagt.

 

Ich habe mir nochmal die Antworten der User durchgelesen, und dort kam unterm Strich die gleiche Aussage wie von dir. Der TE behauptete, es gibt einen generellen Anspruch auf Verbrinungskosten bei fiktiver Abrechnungen - dem wurde schon auf der 1. Seite widersprochen.

 

Nett ist auch, dass der TE immer weiter nach einer "qualifizierten" Antwort fragt. Qualifiziert ist die Antwort wohl erst dann, wenn sie auch seinen Vorstellungen entspricht?

Du hast mich noch nicht wütend erlebt.

 

Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob hier ein User unter Zuhilfenahme von Tante Googel "widerspricht", oder ob er das aus eigener sach- und Fachkunde auch begründen kann.

 

Ich kann das.

 

Wer hier in diesem Fred außer Twelf noch? 

 

Du ?

 

oder wer ?

 

Möchtes du das Thema hier mit mir ausdiskutieren?

 

Nur zu.

 

Und wenn wir schon dabei sind, dann können wir auch gern diesen Nonsens vorn dir hier weiter erörtern.

 

Du kannst von Glück reden, dass die Versicheurng dir nicht nachträglich auch noch die Reparaturkosten gekürzt hat. Sei doch froh, deine Taktik das "maximale" aus dem Unfall rauszuholen hat doch, bis auf die lächerlichen 60 €, geklappt.

 

 

Hast du oder wer auch immer noch Fragen zum Thema, nur zu, beantworte ich gern.....:)

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

 

Das hat aber auch nichts mit dem "maximalen herausholen" zu tun, sondern ist tatsächlich eine Frage des berechtigten Anspruches.

nur interessehalber:

wenn im ga steht repkosten 20.000€ und die werksatt repariert laut rechnung für 15.000€ und rechnet mit der vers direkt ab,

bekommt der versnehmer dann die restlichen 5000€ ausgezahlt??

klar, wenn er fiktiv abgerechnet hätte 20.000 -19%

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

 

nur interessehalber:

wenn im ga steht repkosten 20.000€ und die werksatt repariert laut rechnung für 15.000€ und rechnet mit der vers direkt ab,

bekommt der versnehmer dann die restlichen 5000€ ausgezahlt??

Es wäre der Geschädigte und nicht der Versicherungsnehmer, welcher das Geld ausbezahlt käme.

Davon abgesehen: Rein theoretische Vorstellung, denn es gibt eigentlich nur diese Möglichkeiten:

 

1. Werkstatt bekommt das Gutachten und repariert sach- und fachgerecht nach Gutachten.

 

Wie sollte da eine solche Differenz zustande kommen?

 

2. Eine weitere Möglichkeit ist die, welche der TE genommen hat: Abrechnung nach Gutachten, eine Billigreparatur durchführen lassen und hierfür die Mehrwertsteuer geltend gemacht - vollkommen ok.

Differenz steht dem Geschädigten zu, es ist ja schliesslich sein Auto, welches da beschädigt wurde.

 

Von daher also ein rein theoretisches Gedankenspiel;)

 

 

sorry,meinte ja den geschädigten,war leicht verwirrt :D

naja preisunterschiede können jakommen weil die ,werke anstatt zb 100€ wie im ga nur nur nen stundensatz von 70€ hat

oder wie auch immer

und nochmal,

wenn er nicht nach ga abrechnet und dann billig rep machen lässt,

sondern die werke direkt mit der vers abrechnet

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

 

nur interessehalber:

wenn im ga steht repkosten 20.000€ und die werksatt repariert laut rechnung für 15.000€ und rechnet mit der vers direkt ab,

bekommt der versnehmer dann die restlichen 5000€ ausgezahlt??

Es wäre der Geschädigte und nicht der Versicherungsnehmer, welcher das Geld ausbezahlt käme.

Davon abgesehen: Rein theoretische Vorstellung, denn es gibt eigentlich nur diese Möglichkeiten:

 

1. Werkstatt bekommt das Gutachten und repariert sach- und fachgerecht nach Gutachten.

 

Wie sollte da eine solche Differenz zustande kommen?

Da ist doch ganz einfach. Schau dir doch mal manche Gutachten an. 140 Euro Stundensatz und 20 bis 25 Prozent UPE.

Wenn die gewählte Werkstatt nimmt keine UPE-Aufschläge nimmt und mit 60 bis 70 Euro Stundensatz kalkuliert.

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

 

Da ist doch ganz einfach. Schau dir doch mal manche Gutachten an. 140 Euro Stundensatz und 20 bis 25 Prozent UPE.

Wenn die gewählte Werkstatt nimmt keine UPE-Aufschläge nimmt und mit 60 bis 70 Euro Stundensatz kalkuliert.

Hat sich der Geschädigte für eine Werkstatt entschieden und diese evtl. noch den Gutachter beauftragt, dann wird das Gutachten gleich auf die Stundensätze der betreffenden Werkstatt kalkuliert - somit gibt es hier keine Differenzen.

Und wenn der Geschädigte sowieso die Billigreparatur präferiert, dann wird er keine Abtretung unterschreiben, sondern so abrechnen, wie es der TE in diesem Thread getan hat.

 

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