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Gegenüberstellung der Fahrzeuge nach Unfall

Themenstarteram 30. April 2013 um 20:40

Hallo,

angenommen fällt man einem Auffahrunfall zum Opfer und der Verursacher streitet den herbeiführenden Schaden ab ("die Delle habe ich schon vorher gesehen" oder so), und an seinem Fahrzeug ist nichts optisch auf dem ersten Blick zu erkennen (weil sein Fahrzeug größer und robuster ist), wie die herbeigerufene Polizei auch so sieht. Darf man dann als Geschädiger den Verursacher auf der Unfallstelle einfach "aufhalten" (evtl. auch mit Absprache mit Polizei), bis ein Sachverständiger eintrifft und die Fahrzeuge genauer unter die Lupe nimmt, um es zu verhindern, dass der Verursacher die Spuren an seinem Fahrzeug nachträglich beseitigt?

So ein Gutachten kostet ja richtig:( und der Gegner wäre ja auch nicht dumm an seinem Fahrzeug die Unfallzone zu belassen.

Beste Antwort im Thema

Der TE hat wohl zu viel CSI geguckt. :D 

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Zitat:

Original geschrieben von lockmaster

 

Wenn man z.B. einen leichten Kratzer am Heck des Mercedes abkriegt, dann wären das locker 2 Mille pauschal. Und wenn man Pech hat und am gegnerischen Jeep nichts zu sehen bekommt, dann kann man sich das abschminken.:(

Vielleicht tut ja auch die Polizei ganz bewusst nichts (aus Neid), um nicht dem Geldgierigen noch Rosinen aus dem Kuchen zu gönnen, wer weiß.

Wirst du für den Quatsch den du hier schreibst eigentlich bezahlt?:confused:

am 2. Mai 2013 um 20:25

Aaaaah  selten so viel Halbwissen vermischt mit Stammtischwissen und eigner Interpretationen des Schadensrechtes gelesen.

 

Ich bin hier raus.

 

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