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Gegengutachter nach schadensfall

Themenstarteram 28. April 2018 um 15:44

Hallo Leute,

es geht um folgendes

Ich bin geschädigter habe ein Gutachten erstellen lassen und das Kfz schon reparierenlassen

Nun bekomme ich ein Schreiben von einem fremdgutachter ich soll ein Termin vereinbaren.

Ich darauf hin angerufen Sie können gerne vorbei schauen das auto ist lediglich schon repariert

Daraufhin sagte die Dame im Büro weil das Auto ja schon repariert ist könne wir nicht zu Ihnen kommen sondern sie müssen zu uns kommen daraufhin habe ich der Dame erklärt das ich der geschädigte bin und nicht zu den fahren muss außerdem arbeite ich länger als sie offen haben

Jetzt wollte ich mal wissen bin ich jetzt wirklich verpflichtet zu denen zu fahren? Könnte mir vielleicht jemand nen Paragraphen nennen der besagt das ich als Geschädigter nicht verpflichtet bin zu denen zu fahren sondern das die zu mir kommen müssen?

Danke im Voraus

Lg

Beste Antwort im Thema

Hallo,

hier mal eine kleine Anekdote zum Thema...

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Gar nichts musst du.

Ds sind Fremde dritte, die mit dem Schadensfall überhaupt nichts zu tun haben.

Ignoriere das einfach. Wenn die Versicherung etwas von dir möchte, soll diese dich kontaktieren.

Themenstarteram 28. April 2018 um 16:17

Hallo Dellenzaehler

 

Vorab vielen Dank für die schnelle Antwort

Wenn ich nun nicht auf das Schreiben reagiere wie lange soll ich noch warten bis die mal zahlen

Wie soll das jetzt weiter gehen und hast du zufällig irgendwo einen Paragraphen rum zu fliegen wo steht das ich als Geschädigter nirgendwo hin muss?

Mir ist auch schon klar warum die wollen das ich zu denen kommen weil hin und Rückfahrt mal eben 2 Stunden dauert und er somit kaum noch was dran verdient

Hast du denn keinen Rechtsanwalt eingeschaltet?

Wenn nicht solltest du das spätesten jetzt machen.

Oder glaubst du im Ernst, das du hier gegen die Versicherung "aus eigender Kraft" etwas unternehmen kannst?

Ich nicht nicht.

Daher sind auch Tipps oder "Paragraphen" hier nicht Zielführend.

Fakt ist, du musst das Auto nicht vorführen, überlasse den Rest lieber Profis ;)

Im KH- Schadensfall kostet dich der Rechtsanwalt im übrigen auch kein Geld, wenn die Schuldfrage klar ist.

Grundsätzlich hat die Versicherung ein Recht auf eine Nachbesichtigung, warum auch nicht?

Dabei fallen dem Geschädigten keine Unzumutbaren Aufwendungen an.

Wenn die Versicherung dazu einen externen Sachverständigen Beauftragt, was üblich ist, dann ist das so.

Zu dem hin fahren würde ich jedoch nicht, er kann das Fahrzeug ja an "Ort und Stelle" begutachten. Soll er doch fahren...

Man kann natürlich der Versicherung die Nachbesichtigung verweigern. Dann wird sie nur Erfahrungsgemäß einfach nichts bezahlen, was dann auf eine Klage hinaus läuft...

Ich wüsste jetzt nichts, was man auf die dann wahrscheinlich aufgeführte Argumentation dass "irgendetwas" unplausibel ist, entgegen sollte... Was will der Rechtsanwalt dem Vorsitzenden Richter denn sagen, warum man das reparierte Auto nicht sehen darf???

Das könnte wenn die Versicherung anführt, dass man etwas zu verbergen hat / Betrug unterstellt dünn werden.

Themenstarteram 28. April 2018 um 17:04

Rechtsanwalt ist eingeschaltet aber scheint so als hätte ich keinen voll Profi erwischt somit wende ich mich hör an euch danke trotzdem erstmal falls noch jemand anderes noch was zu allem sagen kann und will würde ich mich freuen vielen Dank

Themenstarteram 28. April 2018 um 17:06

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 28. April 2018 um 19:02:56 Uhr:

Grundsätzlich hat die Versicherung ein Recht auf eine Nachbesichtigung, warum auch nicht?

Dabei fallen dem Geschädigten keine Unzumutbaren Aufwendungen an.

Wenn die Versicherung dazu einen externen Sachverständigen Beauftragt, was üblich ist, dann ist das so.

Zu dem hin fahren würde ich jedoch nicht, er kann das Fahrzeug ja an "Ort und Stelle" begutachten. Soll er doch fahren...

Man kann natürlich der Versicherung die Nachbesichtigung verweigern. Dann wird sie nur Erfahrungsgemäß einfach nichts bezahlen, was dann auf eine Klage hinaus läuft...

Ich wüsste jetzt nichts, was man auf die dann wahrscheinlich aufgeführte Argumentation dass "irgendetwas" unplausibel ist, entgegen sollte... Was will der Rechtsanwalt dem Vorsitzenden Richter denn sagen, warum man das reparierte Auto nicht sehen darf???

Das könnte wenn die Versicherung anführt, dass man etwas zu verbergen hat / Betrug unterstellt dünn werden.

Themenstarteram 28. April 2018 um 17:09

Zitat:

@CE300 187 schrieb am 28. April 2018 um 19:06:02 Uhr:

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 28. April 2018 um 19:02:56 Uhr:

Grundsätzlich hat die Versicherung ein Recht auf eine Nachbesichtigung, warum auch nicht?

Dabei fallen dem Geschädigten keine Unzumutbaren Aufwendungen an.

Wenn die Versicherung dazu einen externen Sachverständigen Beauftragt, was üblich ist, dann ist das so.

Zu dem hin fahren würde ich jedoch nicht, er kann das Fahrzeug ja an "Ort und Stelle" begutachten. Soll er doch fahren...

Man kann natürlich der Versicherung die Nachbesichtigung verweigern. Dann wird sie nur Erfahrungsgemäß einfach nichts bezahlen, was dann auf eine Klage hinaus läuft...

Ich wüsste jetzt nichts, was man auf die dann wahrscheinlich aufgeführte Argumentation dass "irgendetwas" unplausibel ist, entgegen sollte... Was will der Rechtsanwalt dem Vorsitzenden Richter denn sagen, warum man das reparierte Auto nicht sehen darf???

Das könnte wenn die Versicherung anführt, dass man etwas zu verbergen hat / Betrug unterstellt dünn werden.

Ja du ich habe kein Problem damit das die ein weiteres Gutachten erstellen wollen können die gerne machen nur bin ich nicht bereit meine frei Zeit zu opfern um zu dem Gutachter zu fahren sehe es genauso das die zu mir kommen müssen die aber argumentieren so weil das Auto schon repariert ist bin ich als Geschädigter verpflichtet bei denen vorbei zu kommen weil die Geräte die man für das Gutachten braucht nicht mobile Geräte sind (völliger bullshit) meiner Meinung nach

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 28. April 2018 um 19:02:56 Uhr:

Grundsätzlich hat die Versicherung ein Recht auf eine Nachbesichtigung, warum auch nicht?

 

nein, dass stimmt so nicht. Nur in Fällen, wenn der begründete Verdacht auf Betrug besteht. Es gibt kein grundsätzliches Recht auf eine Nachbesichtigung, dass ist in der Rechtsprechung bereits eindeutig geklärt

Hallo,

ich gehe im Nachfolgendem einmal davon aus, dass die Schuldfrage absolut eindeutig zu Deinen Gunsten geklärt ist.

Zum Anderen: Ich bin erstaunt und verwundert. Vielleicht sollte ich nochmals studieren??? So manche Rechtsauslegung ist mir wirklich völlig ( auch mit juristischem Viertelwissen) unverständlich.

Daher: Hier ist meine Version, nicht vollständig, aber aus der täglichen Praxis!

Dellenzaehler hat recht, daß Dein Ansprechpartner ausschließlich die gegn. Versicherung ist. Punkt!

Aber: Die gegn. Versicherung hat KEIN Anrecht, nimmt es sich aber öfter, auf eine gutachterliche Nachprüfung Deiner Ansprüche zu bestehen. ( wer s besser weiß- verbessere mich! ) Dies soll entweder am verunfallten Fahrzeug- oder anhand der Werkstattunterlagen am reparierten Fahrzeug geschehen. Nach meiner Erfahrung wird dies häufiger bei Personen ohne rechtl. Beistand gefordert.

Vielleicht ist es mein subjektiver Eindruck, dass es zu dem Zweck geschieht, im nachhinein Entschädigungsleistungen zu kürzen. Trägt der Versicherer keine sehr starken Argumente für die Nachbesichtigung vor, so ist dieses Betreiben Unrecht. Kommt es dann auch noch zu Leistungskürzungen, so ist das Unrecht komplett, wie das LG Lübeck am 19.04.13, 16 O 19/12 entschied!

Also- zunächst nicht reagieren. Meldet sich die gegn. Versicherung und besteht auf der Nachbesichtigung( manchmal auch als "Nachuntersuchung zur Sicherstellung qualitätsbezogerner Leistungsmerkmale" bezeichnet), so solltest Du den von Dir beauftragten Gutachter davon in Kenntnis setzen. Zugleich wäre nun ein dringendster Zeitpunkt, sich juristisch beraten zu lassen.

Zudem: § 287 Abs. 1 ZPO hat damit was zu tun. Besagt, in aller Kürzung: Dein in Auftrag gegebenes und erstelltes Gutachten würde einem Richter in Ausübung seiner freien Meinungsbildung, als " Richtschnur" in der Schadenschätzung dienen. Es ist also höher angesiedelt, als kein Gutachten, aber niedriger, als ein vom Gericht beauftragtes Gutachten. Wenn das bisher einzige Gutachten vor Gericht solchen Beweiswert hat, sollte es wohl auch von der gegn. Versicherung nicht einfach ad acta zu legen sein.

Soweit mein ungebildetes Halbwissen, welches natürlich gerne vervollständigt werden kann. Nobody is perfect!

Gruss vom Asphalthoppler

P.s.: Manchmal wird vom Versicherer in solchen Fällen argumentiert, dass er noch keine Freigabe zur Reparatur erteilt hätten und deshalb... ! Netter Versuch...;

Themenstarteram 28. April 2018 um 18:56

Hallo Asphalthoppler,

 

erstmal vielen Dank für die super Auskunft

Es geht hier um ein bmw der gerade mal seit 08/17 in meinen besitz ist.

Das Gutachten wurde auf Grund der Preise die bei bmw Riller und Schnauck gennant wurden erstellt sprich es sind originale bmw Preise schon alleine deswegen verstehe ich nicht das ich überhaupt ein weiteres Gutachten zu lassen sollte womit ich allerdings kein Problem habe

 

Also wenn ich das jetzt hier richtig verstanden habe brauche ich mich mit dem gegen Gutachter garnicht in Verbindung setzten

 

Von mir sollen die kommen aber ich sehe nicht ein zu ihm zu fahren da ich schon genug Stress wegen den paar Euro habe zu mal ich nicht zu meinen Arbeitgeber gehen werde und sagen das ich früher Feierabend brauche geht garnicht die können zu mir kommen aber die weigern sich

Themenstarteram 28. April 2018 um 18:57

Hier einmal das Schreiben um zu verstehen was jh meine

Hallo,

Du hast einen Rechtsanwalt bereits eingeschaltet?

Dann bin ich sofort raus! Es ist von extremer Wichtigkeit, daß Dein Rea alle einzelnen Schriftstücke wichtet und beantwortet. Er macht das für Dich. Du bist entlastet. Vertraue ihm.

Sorry, aber Zweigleisigkeit führt in die Abwegigkeit!

Geh sofort mit dem Anschreiben zu Deinem Rechtsanwalt. er wird Dich bestens beraten.

Gruss vom Asphalthoppler

am 28. April 2018 um 19:24

Ob dein Anwalt dich bestens berät, weiß ich nicht (wie auch - meine Erfahrungen mit Anwälten sind eher negativ und ob du an einen besseren graten bist ... dein Eindruck ist es ja nicht).

Aber das Schriftstück hätte gleich bei ihm landen sollen. Entweder mit oder ohne. Es ist sein Geschäft und er wird dafür bezahlt. Das sehe ich so wie der Hoppler.

Hallo,

der Wähler, "Otto Normalverbraucher", schimpft auf die Rechtsanwälte, die Rechtsanwälte schimpfen auf die Staatsanwälte, die Staatsanwälte auf die Richter, die Richter ( meist des BGH) auf den Gesetzgeber, der Gesetzgeber auf den Wähler " Otto Normalverbraucher".

 

Fragen???

 

Gruß vom Asphalthoppler

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