Gegengutachter nach schadensfall

Hallo Leute,

es geht um folgendes

Ich bin geschädigter habe ein Gutachten erstellen lassen und das Kfz schon reparierenlassen
Nun bekomme ich ein Schreiben von einem fremdgutachter ich soll ein Termin vereinbaren.

Ich darauf hin angerufen Sie können gerne vorbei schauen das auto ist lediglich schon repariert

Daraufhin sagte die Dame im Büro weil das Auto ja schon repariert ist könne wir nicht zu Ihnen kommen sondern sie müssen zu uns kommen daraufhin habe ich der Dame erklärt das ich der geschädigte bin und nicht zu den fahren muss außerdem arbeite ich länger als sie offen haben

Jetzt wollte ich mal wissen bin ich jetzt wirklich verpflichtet zu denen zu fahren? Könnte mir vielleicht jemand nen Paragraphen nennen der besagt das ich als Geschädigter nicht verpflichtet bin zu denen zu fahren sondern das die zu mir kommen müssen?

Danke im Voraus

Lg

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Hallo,
hier mal eine kleine Anekdote zum Thema...

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Hallo,
der Wähler, "Otto Normalverbraucher", schimpft auf die Rechtsanwälte, die Rechtsanwälte schimpfen auf die Staatsanwälte, die Staatsanwälte auf die Richter, die Richter ( meist des BGH) auf den Gesetzgeber, der Gesetzgeber auf den Wähler " Otto Normalverbraucher".

Fragen???

Gruß vom Asphalthoppler

Fragen? Nur, was dieses OT wem erzählen will.

Ah - habe es kapiert. Doppelt hält besser. Aber was sagt das Sprichwort in diesem Zusammenhang?

Das ist die Frage (Hamlet?)

PS: Dem Hoppler ist der Anwalt persönlich bekannt und er kann für ihn bürgen. Ja denn.

😁😁😁

????

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Zu gut deutsch: es gibt keine Vorschrift, die Dich verpflichtet dorthin zu fahren oder eine Nachbesichtigung überhaupt zuzulassen. Die gegnerische HP darf schlicht die verauslagten Rechnugnsbeträge erstatten. Wenn die weiter rumzicken, dann reicht man Klage ein. Dann kommt das Geld meist vor dem Verhandlungstermin.

Zitat:

@CE300 187 schrieb am 28. April 2018 um 22:27:51 Uhr:


????

Musst du nicht drüber nachdenken. Der Anwalt sollte wissen, wie zu reagieren ist. Auch wenn sein Interesse nicht überschäumt.

Seine Gehilfen wissen, welchen Textbaustein er unterschreiben muss.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 28. April 2018 um 19:02:56 Uhr:


Grundsätzlich hat die Versicherung ein Recht auf eine Nachbesichtigung, warum auch nicht?
Dabei fallen dem Geschädigten keine Unzumutbaren Aufwendungen an.
Wenn die Versicherung dazu einen externen Sachverständigen Beauftragt, was üblich ist, dann ist das so.
...

Diese Aussage ist einfach nur falsch

@CE 300 187
was sagt den ein Anwalt eigentlich dazu?

Hallo,
hier mal eine kleine Anekdote zum Thema...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 29. April 2018 um 09:58:34 Uhr:


Hallo,
hier mal eine kleine Anekdote zum Thema...

😛

bei dem Verein normal.......🙄

Hab nächste Woche auch ein Date mit so einem Experten, aber bei mir in der Prüfstelle.

Mit alles......😁

-SV der Arroganz
-VN der Arroganz
-AS
-Rechtsanwalt vom AS

mal sehen, wer noch alles kommt.......😎
Die übernehmen sogar mein Honorar (freiwillig)

Zweifeln die an deiner Kalkulation oder an der Kausalität?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. April 2018 um 13:22:32 Uhr:


Zweifeln die an deiner Kalkulation oder an der Kausalität?

an beidem.......🙂

Ich freue mich schon.

Klingt nach einem lustigen Tag. 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. April 2018 um 14:03:44 Uhr:


Klingt nach einem lustigen Tag. 😁

🙂🙂🙂

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