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gegengutachten

BMW F
Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 13:13

hallo

muß ich ein gegengutachten anerkennen ?

nach unverschuldetem Unfall

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Du bist nicht verpflichtet, die gegnerische Versicherung an Dein Motorrad zu lassen.

Hallo!

Falsch.

Du hast bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall) das Recht dir einen eigenen, freien Gutachter zu nehmen. Das ist auch ratsam da das Gutachten in der Regel günstiger für dich ausfällt.

Allerdings hat die Versicherung ihrerseits das Recht den Schaden durch einen eigenen Gutachter bewerten zu lassen. Du kannst diesem Gutachter also nicht verwehren sich den Schaden anzusehen.

Du bist aber nicht verpflichtet dieses Versicherungsgutachten anzuerkennen.

Gruß Arno

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9 Antworten

nein. Du hast das Recht einen Gutachter Deiner Wahl zu bestimmen. Du bist nicht verpflichtet, die gegnerische Versicherung an Dein Motorrad zu lassen. Das ist meist auch nicht sinnvoll, weil immer ein geringerer Betrag dabei herauskommt.

Wenn die gegnerische Versicherung zickt, geh zum Anwalt. Den zahlen sie dann auch noch.

Grüße

Kai

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Du bist nicht verpflichtet, die gegnerische Versicherung an Dein Motorrad zu lassen.

Hallo!

Falsch.

Du hast bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall) das Recht dir einen eigenen, freien Gutachter zu nehmen. Das ist auch ratsam da das Gutachten in der Regel günstiger für dich ausfällt.

Allerdings hat die Versicherung ihrerseits das Recht den Schaden durch einen eigenen Gutachter bewerten zu lassen. Du kannst diesem Gutachter also nicht verwehren sich den Schaden anzusehen.

Du bist aber nicht verpflichtet dieses Versicherungsgutachten anzuerkennen.

Gruß Arno

Auch als Geschädigter hat man Pflichten- eine davon nennt sich "Schadenminderungspflicht".

Diese Verpflichtung hindert dich zum Beispiel in der Regel daran, bei einem geringen Schaden (sagen wir mal z.B. 200,- € Schadenhöhe) ein Gutachten durch einen Kfz.-Sachverständigen erstellen zu lassen.

Ansonsten hast du das Recht, dir einen unabhängigen Sachverständigen deiner Wahl zu nehmen. Es ist darauf zu achten, dass es sich um einen amtlich anerkannten Sachverständigen handelt.

Den findest du z.B. bei der DEKRA- aber auch anderswo.

 

fredis-garage

es ist wie Arno beschrieb.

Zusätzlich gilt: Kommen die beiden "Erstgutachter" zu stark differierenden Ergebnissen , muß ein amtlich annerkannter und zertifizierter (und das sind lange nicht alle Sachverständigen, die meisten Versicherungs-SV sind gar nur KFZ -Meister) dritter Gutachter hinzugezogen werden (meist bestimmt den dann bereits das Gericht, welches an dieser Stelle in den meisten Fällen "an Bord" ist).

Dessen Urteil ist dann i.d.R. bindend, es sei denn: die unterlegene Partei holt erneut zu einem "Gegengutachten" aus, aber das passiert meist erst ab Luxusklasse und bei "getürkten" Schäden.

Fliegerbaer

Zitat:

Original geschrieben von fredis-garage

Es ist darauf zu achten, dass es sich um einen amtlich anerkannten Sachverständigen handelt.

fredis-garage

Das sehe ich anders. Wieso/Wozu denn ? Die sind für die technischen Prüfstellen von DeKra oder TÜV tätig und unterliegen dem Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachVG). Dieser Berufsstand nennt sich "amtlich anerkannter Schverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr" (aaSoP) und nimmt unter Anderem hoheitliche Aufgaben wahr.

Brauch ich für ein Unfallgutachten nicht zwingend. Wir befinden uns hier im bürgerlichen Recht (BGB). Ich kann jeden freien Sachverständigen nehmen, der was kann und das ist auch gut so.

Richtig ist, dass ich einer gegnerischen Versicherung, die den Schaden letztlich regulieren muss, die Möglichkeit einräumen muss, das Fahrzeug zu besichtigen. Anerkennen muss ich deren Gutachten keinesfalls. In nahezu allen Fällen lohnt es sich zu streiten.

O.T.:

Dies gilt auch und umsomehr bei der eigenen Versicherung z.B. in Kasko-Schadensfällen. Da brauch ich nicht zwangsläufig einen Anwalt oder Gutachter, das Internet hilft.

Ein Versicherer wollte für einen selbst verschuldeten (Glatteis) Unfall eines Rentners aus meinem Bekanntenkreis 4500 DM für den total beschädigten Mercedes 250 TD (W 124 T-Modell) zahlen. Nicht berücksichtigt hat der Versicherer den trotz eines gewissen Alters nahezu neuwertigen Pflegezustand des Fahrzeugs sowie eine Laufleistung von nur 40.000 km.

Nach meinen Internet-Recherchen in den gängigen Portalen war jedoch ein vergleichbares Fahrzeug nur in zwei Fällen und da nicht unter 11.000 DM zu bekommen. Der Versicherer bot darauf die Zahlung von 9000 DM an. Ein gewisser Unterschied, denke ich...

Du hast mich nicht ganz verstanden-

ein amtlich anerkannter Sachverständiger sollte gewählt werden, wenn Zweifel aufkommen könnten. Das muß natürlich nicht der Mitarbeiter der großen Prüforganisationen sein- es ist aber im Zweifelsfall die bessere "Karte"- Damit haben die anderen Aufgaben in einer solchen Organisation nichts zu tun. Sachverständige, die z.B. Hauptuntersuchungen durchführen, sind "Beliehene" haben also tatsächlich begrenzte hoheitliche Befugnisse.

Dem Fragesteller sollte bestmöglich geholfen werden- deshalb der Hinweis auf die Dekra und andere. Deren Sachverständige für Unfalluntersuchungen und Schadengutachten sind häufig auch vom Gericht bestellte Gutachter, denen die Versicherung nichts entgegensetzt (meine eigene umfangreiche Erfahrung).

fredis-garage

Hallo,

es ist ganz eindeutig nicht so wie Arno schreibt. Du bist nicht verpflichtet, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an Dein Auto zu lassen. Das wird von den Versicherungen gerne behauptet, ist aber Murks. Quelle: http://tinyurl.com/c7twath

Schon gar nicht gibt es einen Prozess mit Gutachten, Gegengutachten und Obergutachten.

Eiogentlich ist es ganz einfach: Du hast einen Anspruch, den Du beweisen musst. Dazu das Gutachten. Wenn die gegnerische Versicherung den Anspruch nicht anerkennt, wird sie nicht bezahlen. Dann muss man klagen. Dann wird ein Gericht das eingereichte Gutachten bewerten und im Zweifel ein weiteres Gutachten beauftragen. Nirgendwo in diesem Prozess kommt ein Gutachter der gegnerischen Versicherung vor. Es wäre ja auch noch schöner, wenn es einem Anspruchgegner selbst überlassen wäre, zu definieren, inwieweit er Ansprüche anerkennt.

Und man kann auch niemandem dazu raten. Hinterher erkennt die Versicherung nämlich nur die Kosten des vom eigenen Gutachter geschätzten Schadens an, die sicher nur selten genauso hoch sind wie das eigene Gutachten. Und dann muss man für wenige hundert Euro Differenz klagen - bei einem Streitwert, der dann so gering ist, dass sich bestimmt kein Anwalt mehr dafür interessiert. Das wäre eine massive Benachteiligung des Geschädigten.

Aus eigener Erfahrung (in einem sehr schwierigen Fall): es zahlt sich aus, hier hart zu bleiben und die Versicherung nicht an das Auto bzw. Motorrad zu lassen. Schlußendlich zahlen sie auch so.

Grüße

Kai

Kai

Das vorliegende Urteil des Amtsgerichtes in Solingen behandelt einen Fall, bei dem der Geschädigte von vornherein einen amtlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen als Gutachter beauftragt hatte. Deshalb hatte der Geschädigte das Recht, den "Haus"-Gutachter der Versicherung abzulehnen.....

Gerade deshalb rate ich, bei größeren Schäden selbst den geeigneten Gutachter zu beauftragen.

fredis-garage

Zitat:

Original geschrieben von fredis-garage

Gerade deshalb rate ich, bei größeren Schäden selbst den geeigneten Gutachter zu beauftragen.

dem habe ich nicht widersprochen. Es muss schon ein amtlich anerkannter Sachverständiger sein. Das sind aber die freien Gutachter in der Regel auch, nicht nur TÜV und Dekra.

Grüße

Kai

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