Gegen Kostenbescheid nach §25a StVG vorgehen
Hallo,
unlängst erreichte mich ein Kostenbescheid nach §25a StVG. Dem voraus ging eine Anfrage wer mein Fahrzeug in einer Umweltzone ohne Plakette geparkt hat. Das habe ich denen beantwortet, drei mögliche Fahrer genannt und dann kam knappe 3 Monate nichts. Und jetzt eben dieser Kostenbescheid, weil die das Verfahren eingestellt haben. Ich soll die Verfahrenskosten bezahlen.
Nun, ich bin damit eigentlich nicht einverstanden.
Ich habe, wenn ich es richtig verstehe, zwei Optionen:
a) Die 23,50€ zahlen und fertig
b) Eine gerichtliche Entscheidung treffen lassen bzw.sie beantragen
Meine Fragen betreffen b):
- Wie läuft es nun ab? Ich schreibe nieder, weswegen ich damit nicht einverstanden bin, inkl. Begründung.
Das schicke ich der Behörde zu. Wo geht das nun hin? An ein Amtsgericht? Welches? Dort wo die jeweilige Bußgeldstelle ist, also deren AG?
- Wie wird da entschieden? Muss ich dort erscheinen?
- Wenn gegen mich entschieden wird, die Behörde also Recht hat. Wie hoch sind dann die Verfahrenskosten die ich tragen muss? Kann man das in Erfahrung bringen?
- Kann ich gegen den Entscheid des Amtsgerichtes ggf. vorgehen oder ist das nicht möglich?
Vielen Dank, ich weiß, viele Fragen!
Beste Antwort im Thema
Allein dass die Behörden auf dein planloses verleihen vom kfz nicht weiter eingeht - würde ich mich glücklich schätzen.
Aber nein - bloß keine Verantwortung mehr tragen.
67 Antworten
Zitat:
@manvo schrieb am 12. Oktober 2018 um 10:26:48 Uhr:
Ich möchte das mein Steuergeld nicht für solchen Mist verwendet wird!
Offensichtlich ist doch ein Verstoß gegen eine Regel, nach der wir uns alle zu richten haben, begangen worden.
Ach ja, "ich war das nicht, das waren die anderen".
So kann man die Demokratie kaputt machen, dann folgen oft schärfere Gesetze.
In Italien z.B. ,kostet so etwas mindestens 100€ und die werden da auch eingetrieben.
Was du möchtest interessiert aber keinen derer, welche die Regelungen geschaffen haben.
Kannst ja ins gelobte Italien deinen Wohnsitz verlegen.
@rpalmer
Ich bin dafür dass man für seinen Mist, den man baut/bauen lässt, einsteht und nicht dass wir Steuerzahler (Aufwand) das übernehmen.
Wer nicht weiß, wer welches Auto gefahren hat, bzw. so tut, sollte auch nicht ungeschoren davon kommen (Fahrtenbuch mindestens).
Dann den vorsätzlich gehandelten Verkehrssünder noch zu decken, ist unverantwortlich.
Man erwartet ja auch, dass die anderen die Regeln einhalten.
Es wurde doch gar kein Vergehen begangen.
Wenn der Gesetzgeber in Umweltzonen parkende Fahrzeuge sanktionieren will, muß er entsprechende Gesetze erlassen. Punkt.
Gruß Metalhead
Nachdem in Washington die Todesstrafe abgeschafft wird, könnten wir sie doch importieren und zumindest auf diese und vergleichbare Fälle anwenden: Entweder du sagst uns, welcher Schwerverbrecher das Auto ohne Umweltplakette dort parkte oder wir teeren, federn und vierteilen dich!!!
Gibt bestimmt einige Motor-Talker, die diese Aufgabe als neues Ehrenamt gerne übernehmen werden.
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Jeder weiß, dass ein Auto ohne Plakette da nichts zu suchen hat.
Steht das Auto da heute auch noch? Wohl nicht, also ist er da in Zone auch gefahren!
Entweder es wurde es reingeschoben oder
die Umweltzone wurde während des Parkens ausgeschildert und es wurde umgehend sanktioniert ;-)
. . . beides aber wohl eher unwahrscheinlich . . .
Rein moralisch sollt' er wohl zahlen, rein rechtlich muß er's wohl nicht.
Aber das "sei ein Mann und steh dazu" darf man ja nach jetzt nimmer schreiben. Da hat er ja auch extra drauf hingewiesen (anscheinend ist er sich der moralischen Schuld schon bewußt, nur zahlen möcht er halt nix ;-) )
. . . aber sind wir nicht alle so ab und an im Glashaus sitzende kleine Sünderlein . . . ?
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Oktober 2018 um 11:11:00 Uhr:
Wenn der Gesetzgeber in Umweltzonen parkende Fahrzeuge sanktionieren will, muß er entsprechende Gesetze erlassen. Punkt.
Das meinte ich mit Spitzfindigkeit. Ich parke dort nur. Wie der Wagen hingekommen ist, darf keinen interessieren. Der Delinquent hat ihn sicher mit einem Trailer dahin gekarrt.
Demzufolge wird hier bald eine Novelle folgen, welche auch das Parken in einer Schutzzone untersagt.
Manche wollen es einfach wortwörtlich aufgeschrieben haben.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. Oktober 2018 um 11:44:10 Uhr:
Das meinte ich mit Spitzfindigkeit. Ich parke dort nur. Wie der Wagen hingekommen ist, darf keinen interessieren.
Es gibt in Deutschland so viel korinthengekackten Absolutschwachsinn bei irgendwelchen Vorschriften, daß ich keine Hemmungen habe die auch mal in die andere Richtung auszunutzen.
Gruß Metalhead
Die "Moralapostel" können ruhig in Schnappatmung verfallen. Wenn ein Stinkediesel Huckepack auf einem stinkedieselnden Abschlepper durch die Umweltzone kutschiert wird, haben beide Halter und der Schlepperfahrer ihr Leben verwirkt. 😁 ... Manche haben aber auch ziemlich was an der Klatsche! 🙄
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Oktober 2018 um 11:46:47 Uhr:
Es gibt in Deutschland so viel korinthengekackten Absolutschwachsinn
Warum ist das wohl so ?
Das Auto hat eine Plakette. Allerdings gilt sie nicht, da kein Nummerschild mehr drin steht. Es ist aber dasselbe wie eine gar nicht aufgeklebte Plakette. Haben sogar n Bild davon mitgeschickt und es erläutert.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 12. Oktober 2018 um 12:03:29 Uhr:
Allerdings gilt sie nicht, da darin kein Nummerschild mehr drin steht.
Dann liegt wohl ein klarer Verstoß der ausgebenden Stelle vor, denn diese hat nach § 3 Abs. 2 35. BImSchV einen lichtechten Stift zu verwenden. 😉
Zitat:
@rpalmer schrieb am 12. Oktober 2018 um 12:03:29 Uhr:
Das Auto hat eine Plakette. Allerdings gilt sie nicht, da darin kein Nummerschild mehr drin steht.
Hahaha, bestes Beispiel für die von mir genannte Korinthenkackerei.
Die Plakette darf man nämlich offiziell nicht mit einem haltbaren Laserdruck versehen sondern muß einen Filzstift verwenden, der dann ausbleicht.
Unter den Umständen würde ich das dann erst recht nicht zahlen wollen.
PS. Meine hab ich mittlerweile auf 'ner Trägerfolie im Handschuhfach, da bleicht die nicht mehr aus. 😁
Gruß Metalhead
Vielleicht war das ne Blanko-Plaktte ? Sprich, man hat sich eine ,,irgendwo,, besorgt ? Oder wurde bei einem Scheibentausch mit beigelegt ?
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Oktober 2018 um 12:10:30 Uhr:
Meine hab ich mittlerweile auf 'ner Trägerfolie im Handschuhfach, da bleicht die nicht mehr aus.
Da nützt sie aber nix, denn:
"Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."