Gegen Kostenbescheid nach §25a StVG vorgehen
Hallo,
unlängst erreichte mich ein Kostenbescheid nach §25a StVG. Dem voraus ging eine Anfrage wer mein Fahrzeug in einer Umweltzone ohne Plakette geparkt hat. Das habe ich denen beantwortet, drei mögliche Fahrer genannt und dann kam knappe 3 Monate nichts. Und jetzt eben dieser Kostenbescheid, weil die das Verfahren eingestellt haben. Ich soll die Verfahrenskosten bezahlen.
Nun, ich bin damit eigentlich nicht einverstanden.
Ich habe, wenn ich es richtig verstehe, zwei Optionen:
a) Die 23,50€ zahlen und fertig
b) Eine gerichtliche Entscheidung treffen lassen bzw.sie beantragen
Meine Fragen betreffen b):
- Wie läuft es nun ab? Ich schreibe nieder, weswegen ich damit nicht einverstanden bin, inkl. Begründung.
Das schicke ich der Behörde zu. Wo geht das nun hin? An ein Amtsgericht? Welches? Dort wo die jeweilige Bußgeldstelle ist, also deren AG?
- Wie wird da entschieden? Muss ich dort erscheinen?
- Wenn gegen mich entschieden wird, die Behörde also Recht hat. Wie hoch sind dann die Verfahrenskosten die ich tragen muss? Kann man das in Erfahrung bringen?
- Kann ich gegen den Entscheid des Amtsgerichtes ggf. vorgehen oder ist das nicht möglich?
Vielen Dank, ich weiß, viele Fragen!
Beste Antwort im Thema
Allein dass die Behörden auf dein planloses verleihen vom kfz nicht weiter eingeht - würde ich mich glücklich schätzen.
Aber nein - bloß keine Verantwortung mehr tragen.
67 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. Oktober 2018 um 12:17:26 Uhr:
Da nützt sie aber nix, denn:
"Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."
Jaja, schleutert ten Purschen zu Pohden. 😁
Ps. Ich war in den letzten 10 Jahren genau 1x in einer Umweltzone.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. Oktober 2018 um 12:12:51 Uhr:
Vielleicht war das ne Blanko-Plaktte ? Sprich, man hat sich eine ,,irgendwo,, besorgt ? Oder wurde bei einem Scheibentausch mit beigelegt ?
Nee ich hab sie mir daheim auf Fotopapier ausgedruckt und dann aufgeklebt. 😉
Das Ding wurde gleich bei der Ummeldung miterworben, da ja in der alten sonst n "falsches Schild" drin steht. (Mit ner Ummeldung verändert sich ja das Abgasverhalten.... anstatt die FIN reinschreiben oder den Mist aufs vordere Kennzeichen bei der Zulassung aufkleben.)
Nee. Lieber zahle ich dann halt 53,50 - aber ich habe es mit Begründung und jemand der sich mit auskennt hat es überprüft. Ist ja billiger als alles andere "juristische". Hier geht es um das Prinzip.
Um mal zu eigentlichen Frage zurück zu kommen… Ich kann zwar den Ärger ein kleines bisschen verstehen, aber im Paragraphen 25a steht beschrieben, dass ein unangemessener Aufwand von der Behörde nicht durchgeführt werden muss. Das Ursprungsverfahren wurde eingestellt. Jetzt ist es quasi nur noch so etwas wie das Parken im Halteverbot. Man hat die Strafe herabgesetzt, um einen weiteren Aufwand als unangemessen zu begründen. Dies ist korrekt, wenn auch nicht ganz nett. Man kann die Behörde nicht dazu zwingen einem anderen vergehen nachzugehen, welches einem besser passt. Diese Vorgehensweise wurde auch schon öfters hier im Forum durchgekaut, in der Regel um der höheren Strafe zu entgehen.
Und nun zur Sache, warum ich deinen Ärger nur nur ein kleines bisschen verstehen kann. Ich schätze, dass alle möglichen Fahrer mit dir befreundet sind. Nach der aktuellen Lage ist die Strafe geringer geworden, was ein Vorteil für den Fahrer ist. Bevor ich mit der Behörde stress habe, würde ich das Geld zahlen, und den wirklichen Fahrer ansprechen, ob er das Geld zurück gibt. Damit ist die Sache viel leichter vom Tisch. Allerdings nur, wenn er sich der Schuld bewusst ist...
Ich will jetzt nicht auf die rumhacken, aber eine andere Sache ist, die nicht lesbare Plakette... Das ist eigentlich das Problem des Fahrzeughalters, also dein Problem. Wenn ich mir ein Auto von einem Freund leihe, dann denke ich, dass es nach allen vorschriften fahrbereit ist. Deshalb würde ich den wirklichen Fahrer gar nicht erst ansprechen, weil ich moralisch die Schuld habe. Oder ihr teilt euch einfach die Kosten...
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 12. Oktober 2018 um 11:40:29 Uhr:
Entweder es wurde es reingeschoben oder
die Umweltzone wurde während des Parkens ausgeschildert und es wurde umgehend sanktioniert ;-)
. . . beides aber wohl eher unwahrscheinlich . . .
In der Umweltzone dürfen sich keine Fahrzeuge ohne gültige Plakette aufhalten. Dies gilt fürs Fahren, und auch fürs Parken. Wenn die Umweltzone während des Parkens neu ausgeschildert wird, ist es gleichzusetzen, mit einem neu eingerichtetem Parkverbot. Die Schilder stehen sofort da, aber die Kontrollen erfolgen erst später.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 12. Oktober 2018 um 12:03:29 Uhr:
Das Auto hat eine Plakette. Allerdings gilt sie nicht, da kein Nummerschild mehr drin steht. Es ist aber dasselbe wie eine gar nicht aufgeklebte Plakette. Haben sogar n Bild davon mitgeschickt und es erläutert.
Das selbe Problem hat man mit KFZ-Kennzeichen, die unleserlich geworden sind. Allerdings kennen viele Fahrzeughalter die Probleme mit der Plakette nicht. Hier gillt die Regel, dass unwissenheit nicht vor Strafe droht. Zum Glück achten die Politessen und Polizisten fast nie auf den Kleinkram. Und ich glaube der Ärger ist nur, weil es so ein Kleinkram ist, und nicht, weil man Geld überweisen muss...
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. Oktober 2018 um 12:12:51 Uhr:
Vielleicht war das ne Blanko-Plaktte ? Sprich, man hat sich eine ,,irgendwo,, besorgt ? Oder wurde bei einem Scheibentausch mit beigelegt ?
Bei der Ausgabe wird immer das Kennzeichen eingetragen. Wer sie sich "irgendwo" über nicht ganz legele Wege besorgt wird ja fähig genug sein, das Kennzeichen selbst drauf zu schrieben. 😉
Ich kenne es hier in Duisburg so, dass es bei der DEKRA auf Wunsch eine neue Plakette gibt, wenn die alte unleserlich geworden ist. Diese ist kostenlos, beschriftet, nur einkleben muss man sie selbst. Auch wenn die ursprungsplakette nicht bei der DEKRA erworben wurde. Im Duisburger Straßenverkehrsamt gibt es die auch kostenlos, allerdings nur mit einem Kaufbeleg.
In diesem Fall geht es nur darum, dass der Mensch ein Gewohnheitsteier ist. Der Fahrer hätte die Plakette vor der Fahrt kontrollieren müssen. Der Halter hätte sie in Schuss halten müssen. Wie oft hatte ich schon einen Werkstattwagen oder Leihwagen, wo mir erst sehr spät aufgefallen ist, dass gar keine Plakette drin ist. Ich bis gewohnt nicht danach zu gucken.
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Antwort a) ist richtig.
Auch wenn es als off-Topic bezeichnet werden darf. Für 23,50 würde ich mir nicht mal im Ansatz Gedanken über ein "Vorgehen gegen den Bescheid" machen. Deine Auslagen, Deine Zeit zahlt Dir kein Mensch. Allein sich im Sinne von "mir geht's um's Prinzip" mit so einem Schmarrn zu beschäftigen macht keinen Sinn und kostet nur Zeit und Nerven. Beides wäre mir zu kostbar ..
Würde meiner Mentalität widersprechen. Knöllchen, die berechtigt sind, werden bezahlt - alles andere wird angefochten.
Wenn die Obrigkeit keine Bedenken hat, ihren Bürger unberechtigt in Anspruch nehmen zu wollen, hab ich keine Bedenken, dagegen vorzugehen.
Die Damen und Herren da oben machen ihre Gesetze grundsätzlich nur zum Nachteil der "einfachen" Bürger. Einfaches Beispiel sind doch die Säumniszuschläge beim Finanzamt, berechnet je angefangenen Monat - 1 Tag zu spät gezahlt = 1 Monat Säumniszuschlag. Macht sowas mal als normaler Gläubiger, gibt dann richtig Spaß.
Gestern hab ich neue Grundsteuerbescheide bekommen. Da wurde mal eben rückwirkend zum 01.01.2018 der Hebesatz angehoben. Und nun versucht mal als Vermieter, rückwirkend zum 01.01.2018 bei euren Mietern die Miete zu erhöhen.
Peter, die erhöhte Grundsteuer 2018 könntest Du bis 31.12.2019 in die BK-Abrechnung aufnehmen. Bei einer Warmmiete wird das schwieriger, ist aber durchaus auch machbar.
Die Moralapostel mögen mal bedenken, dass es hier nicht um eine "Bestrafung" geht, sondern um die Kosten eines Verwaltungsverfahrens, für das es an einer Rechtsgrundlage fehlt.
Hallo Paul, ist mir bekannt und da hab ich auch keine Probleme mit. Zeigt aber nur, dass dieser unser Staat absolut keine Bedenken hat, selbst rückwirkend die Gesetze und Vorschriften zu Lasten der Bürger zu ändern.
Und immer schön aufpassen, dass von unserer Seite alles 200% korrekt abläuft. Was natürlich nicht für Behörden gilt. Hab letztens noch so eine schöne Entscheidung gelesen, mobile Radarkontrolle auf der BAB, durchgeführt von der Kommune - und damit absolut unzulässig. Hat selbst das OLG zugestehen müssen - aber die Bußgeldbescheide bleiben, denn dem Bürger kann es doch egal sein, ob legal von der Polizei oder illegal von der Kommune gemessen wurde.
Müsste man eigentlich noch die Gegenvosrstellung gegen den OLG-Beschluss machen und dann vor das BVerfG zuckeln ... für viel Ehre, weil geldlich wird es sich nicht rechnen. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Oktober 2018 um 14:36:26 Uhr:
Die Moralapostel mögen mal bedenken, dass es hier nicht um eine "Bestrafung" geht, sondern um die Kosten eines Verwaltungsverfahrens, für das es an einer Rechtsgrundlage fehlt.
Das ist schön, passt aber nicht ganz zu diesem Forum. 😉
Ich kann mir gut vorstellen, dass du die sache gerne ausdiskutieren willst. Aber hier in diesem Forum sollten wir besser darüber schreiben, wie wir mit den unsinnigen Gesetzen leben. Vielleicht auch gemeinsam drüber aufregen.
Was in einem Paragraphen steht, wiederspricht sich immer wieder mit einem anderen. Dann die Schache mit der Interpretation. Eine Diskussion, ob alles wirklich rechtens ist kann man nur mit einem Anwalt, und dann hofen, dass ein Richter die selbe Meinung hat. Es gibt Gerichte, die für das Bußgeld waren, weil es eine Teilnahme am ruhenden Verkehr gab. Genau so gibt es Urteile, die eine Rückwirkende Strafverfolgung, für das Befahren der Umweltzone nicht zulassen. (Die Urteile habe ich mit meinen eigenen Worten wiedergegeben, und nicht im Amtsdeutsch.)
Eine Gesetzesgrundlage ist vorhanden, nur wie interpretiert man sie. Bevor man sich eine Meinung bildet muss man beide Seiten neutral betrachten. Keinesfalls darf man sich nur auf die Urteile konzentrieren, welche die eigene Meinung wiedergeben. Leider hat der TE nicht angegeben, ob er selbst in einer Umweltzone wohnt, weil dies auch zur Entscheidung mit beiträgt. Sein Komentar, dass er leiber bereit ist, die höhere Strafe zu zahlen, die dafür nach einer Grundlage ausgelegt ist, konnte ich nicht mehr lesen, weil ich da schon am schreiben war.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 12. Oktober 2018 um 13:34:42 Uhr:
...
Hier geht es um das Prinzip.
Da interessiert mich dann auch brennend was rauskommt. 🙂
Ansonsten gehe ich jetzt lieber Abstauben bzw. Staubsaugen. Ist irgendwie spannender als die 5. Seite wegen dreiundzwanzig-Euro-fuffzich zu füllen.
Das Thema mit dem Kostenbescheid hatten wir übrigens erst vor ein paar Wochen:
https://www.motor-talk.de/.../...enpflichtig-eingestellt-t6451085.html
Die Ausgangslage war zwar grundverschieden, aber wie man dagegen vorgehen hätte können wurde dort wohl auch schon geklärt, irgendwie. Also von wegen Einspruch und Gericht und...
Hoffentlich wird das Thema mal abschließend geklärt bzw. einfach das Gesetz geändert. Höhere Strafen und eine gleichzeitige Ausweitung der Haftung auf den Halter sind gewiss, aber es gibt eben genug Leute, die genau dafür kämpfen: Rechtssicherheit! 🙂
Zitat:
@rpalmer schrieb am 12. Oktober 2018 um 12:03:29 Uhr:
Das Auto hat eine Plakette. Allerdings gilt sie nicht, da kein Nummerschild mehr drin steht. Es ist aber dasselbe wie eine gar nicht aufgeklebte Plakette.
Ach, sag das doch gleich. So können deine Fahrer zumindest moralisch ja nix dafür bzw. die Verfahrenskosten sind dann ohnehin eher beim Halter besser aufgehoben. Und danke für den Hinweis, meine Plakette lässt auch kaum noch das Kennzeichen erahnen. Trotzdem stehe ich nach wie vor auf demselben Standpunkt wie
nixfuerungut
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 12. Oktober 2018 um 17:08:20 Uhr:
Zitat:
@rpalmer schrieb am 12. Oktober 2018 um 12:03:29 Uhr:
Das Auto hat eine Plakette. Allerdings gilt sie nicht, da kein Nummerschild mehr drin steht. Es ist aber dasselbe wie eine gar nicht aufgeklebte Plakette.
Ach, sag das doch gleich. So können deine Fahrer zumindest moralisch ja nix dafür bzw. die Verfahrenskosten sind dann ohnehin eher beim Halter besser aufgehoben. Und danke für den Hinweis, meine Plakette lässt auch kaum noch das Kennzeichen erahnen. Trotzdem stehe ich nach wie vor auf demselben Standpunkt wienixfuerungut
Das hatte ich doch glatt übersehen...
Dafür gibt es eine einfache Abhilfe:
Ich habe damals einfach die Plakette abgelöst (nicht vollständig!) und dann mit UV-beständigem Stift das (neue) Kennzeichen reingeschrieben. War zwar Gekrakel, aber ging... 😉
Da die Stelle mit der Nummer nicht klebt, geht das und die Plakette geht zwar kaputt (löst sich nicht vollständig ab), aber wenn man sie danach wieder ganz doll andrückt und sie eben nicht vollständig abgezogen hatte, also an genau derselben Stelle, sieht man von der Aktion rein gar nichts.
Theoretisch könnte man so auch ein neues Kennzeichen "reinschummeln", da man das alte Kennzeichen auch mit einem Etikett aus dem Etikettendrucker überkleben könnte. Zumindest in Landshut wurde die Plakette vor vielen Jahren auf diese Art und Weise beschriftet... scheint also legal zu sein...
Achja, keine Ahnung, ob das legal ist, das Kennzeichen mit einem Stift zu erneuern oder mit einem Etikett... von daher auf eigene "Gefahr".
PS:
Meint ihr der Staub läuft weg, wenn ich noch länger warte? 🙁 😁
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 12. Oktober 2018 um 17:20:46 Uhr:
Dafür gibt es eine einfache Abhilfe:Ich habe damals einfach die Plakette abgelöst (nicht vollständig!) und dann mit UV-beständigem Stift das (neue) Kennzeichen reingeschrieben. War zwar Gekrakel, aber ging... 😉
Da kann man besser mit Edding das Kennzeichen von außen an der Stelle, wo sich innen das Kennzeichen-Feld befindet, auf die Windschutzscheibe malen. Do hat man dann auch direkt einen 3-D Effekt. 😉
Zitat:
@rpalmer schrieb am 12. Oktober 2018 um 12:03:29 Uhr:
Das Auto hat eine Plakette. Allerdings gilt sie nicht, da kein Nummerschild mehr drin steht. Es ist aber dasselbe wie eine gar nicht aufgeklebte Plakette. Haben sogar n Bild davon mitgeschickt und es erläutert.
Für eine gut lesbare Plakette sollte der Halter sorgen. Ich finde der sollte die Verwaltungsgebühren und die Strafe bezahlen.
Meine erste Plakette von der Dekra war auch in kürzester Zeit nicht mehr lesbar. Das ist sogar ein Mangel beim TüV. Ich hatte dann eine bei ebay gekauft mit Ausbleichgarantie. Hält schon ewig, sieht aus wie neu.