Gefahrguttransport legal?
Hallo leute,
ich Fahre demnächst nach Italien und würde auf dem rückweg gerne ein paar druckgasflaschen mitnehmen ( KÄLTEMITTEL). ist es als Privatperson überhaupt erlaubt die dinger mit nach deutschland zu transportieren? ich besitze auch eine kfz werkstatt und bin dementsprechen logischer weise selbständig gibt es dort vor oder nachteile? ich lese überal das 333 kilo überhaupt kein problem sind aber ist das wirklich wahr?
14 Antworten
Die F-Gase Verordnung sowie die Auflagen beim Handel und Inverkehrbringen von Kältemitteln sind dir bekannt? Bei 333 kg dürftest du mit jedem Kältemittel über der zulässigen Freimenge liegen. Zudem du bei dieser Menge automatisch gewerblich handeln dürftest. Da fallen die Strafen auch höher aus.
Du willst vermutlich noch das Kältemittel R134a bunkern. 😉
Da du eine Werkstatt betreibst wird dir der Transport als gewerblich ausgelegt und das gibt dann ärger.
frage doch einfach bei der bag nach. die muessten die freimengen an sich kennen.
peso
Das Problem ist ja nicht nur der Transport. Denn diese Mengen holt man sich nicht für den Privatverbrauch, sondern zum Verkaufen. Und auch da gelten inzwischen enge Beschränkungen.
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Zitat:
@Medinmeti schrieb am 13. Juni 2018 um 22:33:35 Uhr:
ich lese überal das 333 kilo überhaupt kein problem sind aber ist das wirklich wahr?
Es gibt eine Freistellungsgrenze "1000 Punkte Regel" für ADR Transporte.
Bei R134a ist 1kg = 1 Punkt, bei R1234yf ist 1kg = 3 Punkte.
Aber es heißt nicht, daß sonst keine Vorschriften gelten... Ladung muss korrekt gesichert sein, eventuell sind Feuerlöscher und Beförderungspapiere (z.Bsp. Rechnung / Lieferschein) notwendig. Es könnte auch Rauchverbot gelten, etc.
In Italien könnte man durchaus noch eigene Regelungen vermuten...
wenn ich aber angehalten werden mit 10 flaschen die aber vorschriftmäßig gesichert sind und ich es als eigenverbrauch verwende ist das theoretisch möglich ja?
Zitat:
@martinb71 schrieb am 13. Juni 2018 um 22:55:27 Uhr:
Du willst vermutlich noch das Kältemittel R134a bunkern. 😉
Da du eine Werkstatt betreibst wird dir der Transport als gewerblich ausgelegt und das gibt dann ärger.
[/quound wenn ich es nicht gewerblich nutze zb eigenverbrauch?
333 kg lassen sich wohl kaum als Privat deklarieren... Wofür soll das im privaten Umfeld sinnvoll sein?
Zitat:
@Medinmeti schrieb am 14. Juni 2018 um 00:14:54 Uhr:
wenn ich aber angehalten werden mit 10 flaschen die aber vorschriftmäßig gesichert sind und ich es als eigenverbrauch verwende ist das theoretisch möglich ja?
Ich wüßte icht, daß man Kältemittel R134a oder R1234yf in besagten Flaschen in D legal "privat verwenden" darf :-) Gerade beim neuen 1234yf sind jetzt sogar spezielle Lehrgänge und Zertifikate für die Werkstätten vorgeschrieben. Die Ordnungsämter sind da richtig hinterher und haben hier im Umland nicht nur eine Werkstatt mit einer zugehörigen Anzeige belegt...
Klar, da die Werkstattausstatter seit letzter Woche schon 700,- je Flasche (!) für R134a aufrufen, kommen die Leute auf die tollsten Ideen, aber im hier beschriebenen Fall würden sich der Zoll oder das BAG sicherlich freuen, einen solchen Transport mal ganz genau zu durchleuchten. Und ich bin mir recht sicher, daß die ruck-zuck ne Regelung zu Klimamittel aus der Tasche ziehen, die sich passend in Bußgeld ummünzen läßt - ADR-Kleinmengenregelung hin oder her, 333kg sind definitiv kein Eigenbedarf...
Gruß
Roman
Zitat:
@RomanL schrieb am 14. Juni 2018 um 09:29:18 Uhr:
Und ich bin mir recht sicher, daß die ruck-zuck ne Regelung zu Klimamittel aus der Tasche ziehen, die sich passend in Bußgeld ummünzen läßt - ADR-Kleinmengenregelung hin oder her, 333kg sind definitiv kein Eigenbedarf...Gruß
Roman
Wir verkaufen das Zeug selbst. Wenn das geliefert wird, dann steht das normal mit anderen Waren auf dem LKW. Der Fahrer hat keinen Gefahrengutschein. Das wird normal Transportiert.
weiteres hier http://stefke-kaelte.de/media/download/R134a.pdf
@mattalf:
Wenn ihr damit handelt, dann seid ihr aber mit Sicherheit lizensiert und kennt die Quotenbeschränkungen und die damit verbundenen Strafen beim Überschreiten der vereinbarten Kontingente. Diese Kontingente wurden zum einen gesamt-europäisch vereinbart, aber auch für jedes Land einzeln. Daher müsste beim Import die Menge in Italien wieder freigegeben und in Deutschland stattdessen abgezogen werden, so dass sich die zulässigen Jahresmengen verringern würden. Und bei einem GWP von z.B. 1300 pro kg ist man mit 333 kg auch schnell in einem größeren Maßstab an CO_2-Äquivalenten.
Ich kann dir wirklich nichts ueber Quote sagen. Wenn einer kommt und will 10 Flaschen, dann werden die Bestellt. Allerdings da das Zeug so teuer ist (Umweltabgabe oder wie das heisst) kaufen alle nur eine Flasche fuer ihre Werkstatt.
Zitat:
@mattalf schrieb am 14. Juni 2018 um 09:36:37 Uhr:
Wenn das geliefert wird, dann steht das normal mit anderen Waren auf dem LKW. Der Fahrer hat keinen Gefahrengutschein. Das wird normal Transportiert.
Sicherlich als gewerbliche Fuhre, damit letztlich registriert, und nicht als Privattransport?
Ich könnte mir vorstellen, daß es Unternehmen eu-weit untersagt sein könnte, Gefahrgut ab einer bestimmten zu transportierenden Menge überhaupt an Nicht-Unternehmen abgeben zu dürfen?
@mattalf:
Das ist ja das Problem, das die Jahresmengen fest stehen und deswegen zum Jahresende bzw. schon ab Jahresmitte die Preise explodieren. Sobald die Jahresquote voll ist, darf keiner mehr verkaufen. Und ich glaube kaum, dass ihr mir zum Jahresende noch Flaschen verkauft, wenn die Quote voll ist, egal wie viel ich biete, denn die Strafen sind härter bis zum Entzug der Lizenzierung. Deswegen sind einige Großabnehmer wie ThyssenKrupp für ihre Kältemaschinen dazu übergangen, nicht mehr in D zu kaufen, sondern sich selber als Importeur lizensieren zu lassen.