Gebührenschlüssel 231.2 "Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II ..."
Hallo in die Runde!
Kennt sich hier jemand damit aus? Ich habe ein Fahrzeug online zugelassen. Da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt muss die Zulassungsbescheinigung Teil II an den Händler bzw. die Bank. So habe ich das bei der Zulassung nach meiner Überzeugung auch angegeben. Auf dem Gebührenbescheid ist auch aufgeführt "Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II einschließlich Einschreibegebühr" (10,20 €).
Jetzt habe ich die Plaketten und die Papiere bekommen und da lag die Zulassungsbescheinigung Teil II bei. Ist es dann richtig dass diese Gebühr trotzdem berechnet wird? Nach dem Wortlaut denke ich nicht, aber die Unterlagen an mich sind ja auch per gelbem Brief gekommen, aber dafür denke ich ist ja bereits "Zustellgebühr" in Höhe von 3,00 € berechnet worden.
Danke für alle hilfreichen Antworten.
15 Antworten
Zitat:
@Schaf_Nase schrieb am 1. Februar 2024 um 22:49:18 Uhr:
Bitte möglichst nur Antworten von Teilnehmern die etwas zu der Frage beitragen können.
Dann beantworte doch mal die Frage von windelexpress.