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Gebrauchtwagenverkauf - Gewährleistung von Privat an andere Privatperson

Hallo liebe Community,

Zuerst wünsche ich euch Frohe Ostern!

Nun komm eine Frage die mir wirklich auf der Seele brennt und ich hoffe hier antworten zu erhalten 🙂
Zunächst mal: ich bin eine Frau, die kaum Ahnung von Autos hat 😁
Ich habe letzten Monat, am 29.03.19 meinen Peugeot 206cc bj. 2004 verkauft, nachdem ich ihn bei einer bekannten Autoverkaufsplattform als nicht fahrtauglich und beschädigt inseriert hatte. Als nicht fahrtauglich, da mir eine Woche zuvor der Auspuff während der Fahrt „abgefallen“ ist und er nur noch klang wie ein LKW, außerdem weil er keinen TÜV mehr hat.
In der Anzeige hatte ich wörtlich stehen „Der Wagen hat nur bis Februar 2019 TÜV, welche Mängel er außer dem Auspuff hat um neuen TÜV zu erhalten, weiß ich leider nicht.“
Für 1000€ VB inseriert, da er auch noch offensichtliche Beulen hatte, auf der Motorhaube und an der Seite, die ich in der Anzeige ebenfalls gezeigt habe.
Nun kam ein sehr freundlicher Herr vorbei und wir einigten uns schnell auf 900€. Er hatte sein Bein gebrochen und war deshalb mit Krücken unterwegs und wollte sich nicht ins Auto setzen. Er gab mir die Anweisungen Dach öffnen und einmal alle Gänge durchschalten sowie Motor anmachen. Dann kontrollierte er das Motoröl, schaute einmal unter die Haube und das wars.
Wir unterschrieben seinen mitgebrachten Vertrag (darf ich den hier hoch laden?) und er sagte er würde sich bei mir melden und mir Fotos schicken sobald er mein Auto zum weiterverkaufen fertig gemacht hat. Nach so anderthalb Stunden war er wieder weg und ich war heilfroh, mein Auto so toll an einen netten Mann verkauft zu haben.

Nun aber nach drei Wochen der Schock: mich erreicht eine e-Mail über besagte Kaufplattform von ihm, dass er mit dem Auto nicht zufrieden ist, da ich ihm entgegen dem gültigen Kaufvertrag neben anderen gravierenden Mängeln einen kapitalen Getriebeschaden verschwiegen habe, sowie das durch unsachgemäßen Einbau die komplette Bremsanlage hinten beschädigt ist.
Ich weiß nicht mal was ein Getriebe ist und die Bremsanlage wurde zuletzt beim letzten TÜV in einer Fachwerkstatt repariert, wo alles, unter anderem der rechte Bremssattel, erneuert wurde. Ich hatte also keine Ahnung von den Mängeln.

Nun verlangt er, dass ich entweder die Reparaturkosten trage (laut ihm ca. 850€, oder aber den Wagen zurücknehme mit Erstattung seiner Auslagen (Abschleppen über 30 km), ansonsten schaltet er seinen Anwalt ein...

Ich würde gerne den Vertrag sowie die E-Mail hier posten, weiß allerdings nicht ob das hier geduldet wird (natürlich ohne Namen usw.)

Also nun meine Frage: ist er im Recht und muss ich das Auto zurücknehmen?
Bin leider wirklich ratlos und dachte bisher bei Gebrauchtwagenverkäufen von Privat zu Privat muss man nicht haften 🙁

Danke im Voraus für alle Antworten!

Beste Antwort im Thema

Anstatt die halbe Nacht hier nur die Meinung eines einzigen Users zu verinnerlichen, warte die folgenden 2 Tage ab!
Dann liest Du noch ein paar wirklich hilfreiche Hinweise!
Mit Verlaub ,Lukas 2014, Du machst die TE ganz verrückt mit Deinen sicher gut gemeinten Ratschlägen und der Tipp , den Auffahrunfall abzustreiten ist die Krönung.

Ganz kurz: Du brauchst weder vor Anwaltsbriefen, noch vor einer Gerichtsverhandlung zu der es NIE kommen wird, irgendeine Angst zu haben.

Als Privatverkäuferin muss. ER Dir Arglistige Täuschung nachweisen! Das kann er definitiv nicht.
Kein Anwalt rennt mit sowas vor Gericht, es sei denn er will seinen Mandanten schröpfen.
Dein Vertrag ist vollkommen OK.

Und keine weitere unnütze Konversation mit dem Käufer! Er soll sich ruhig einen Anwalt nehmen. LoL!
Bestenfalls kommt ein Drohbrief vom Anwalt...
IGNORIEREN!!!

Nur Zustellungen vom Amtsgericht im gelben Kuvert müssen beachtet werden.
GGfs. Einspruch einlegen.

Glaube mir: Du hast wirklich absolut nichts zu befürchten!!!

Nachtrag: Wenn Dein Gewissen Dir sagt: du musst ihm nachträglich noch 300.- oder was weiß ich, vom Preis erlassen?
Gut, ist Dein Bier...aber das machst du dann wirklich eigenverantwortlich und freiwillig. Du müsstest fas absolut nicht!!!
Aber auch daran merkt man das Du eigentlich viel zu Gut oder Naiv für diese Welt bist. Leider!

118 weitere Antworten
118 Antworten

Zitat:

@tomold schrieb am 7. Mai 2019 um 20:08:53 Uhr:


Schick den nächsten Brief (hättest Du schon mit dem letzen machen sollen) mit dem Vermerk: Empfänger unbekannt verstorben (verzogen geht auch) zurück, einfach nicht aufmachen, Grund drauf kritzeln und ab in den nächsten Briefkasten...

Stell Dich Tot - dann wirst Du Ruhe haben.

Das würd ich nicht machen.
1.war gar kein Absender auf dem Brief.
2. Haben die Postler Stempel für sowas.
Selberkritzeln fällt auf.
3. So blöd ist der Käufer auch wieder nicht, daß er
Das glaubt.
4. Kommt der Brief wieder an Dich zurück, weil Dein Name weiter am BK steht.

Nichts tun ist das beste. Erst bei gelbem Gerichtsbrief aktiv werden.

Das mit dem tot stellen klingt zwar witzig, aber praktisch geht es tatsächlich nicht. Das Einschreiben war mit Rückschein für den sogar unterschrieben werden musste und da kein Absender angegeben war, wurde das von einem meiner Familienangehörigen angenommen.

Die Sache 4 Jahre auszusitzen klingt für mich jetzt nicht so attraktiv...

Der Standpunkt der Mehrheit hier ist soweit klar.
Jetzt tue du doch mal uns hier schreiben,
was deine Sichtweise ist, sprich wie willst
du dich jetzt weiter verhalten bzw. was tun??

Der Käufer wird aus einem einfachen Grund seine Drohung zu 99% nicht wahr machen: ein Verfahren kostet ihn erst einmal Geld, welches er nie wieder sehen wird.
Im Gegenzug wäre das für dich vor Gericht eine sichere Sache, da der Käufer niemals nachweisen kann, dass du ihn absichtlich betrogen hast.
Solange du keine Fehler machst, ist das eine sichere Nummer für dich. Die Kommunikation aufzunehmen war der erste, belass es bitte dabei.

Sollte trotzdem Post vom Gericht kommen, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Mahnbescheid -> einfach fristgerecht widersprechen
2. Klageschrift -> ab zum Anwalt und den mit der Sache beauftragen. Der freut sich über leicht verdientes Geld welches der Käufer zahlt

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Ob hier jetzt tatsächlich noch was vom Anwalt kommt?
Keine Ahnung
Aber selbst wenn - so ein Schreiben hat keinen verbindlichen Charakter.
Das kann man also getrost ignorieren.

Ich persönlich habe in einem ähnlichen Fall als jemand (unberechtigt) Geld von mir gefordert hat, allerdings auf das Anwaltsschreiben mit einem kurzen Dreizeiler reagiert.

- Forderung als unbegründet zurückgewiesen,
- keine weiteren außergerichtlichen Schreiben/Mahnungen erbeten
- klargestellt dass ich einem gerichtl. Mahnverfahren gelassen entgegen sehe

Ich hab mich einfach besser damit gefühlt, als es auf ein unnötiges Verfahren o.ä. ankommen zu lassen.
War dann auch das letzte Mal, dass irgendwas in dieser Angelegenheit passiert ist.

Zitat:

@Jalexa schrieb am 7. Mai 2019 um 21:16:38 Uhr:


Das mit dem tot stellen klingt zwar witzig, aber praktisch geht es tatsächlich nicht. Das Einschreiben war mit Rückschein für den sogar unterschrieben werden musste und d....

Wieso "musste"? Du kannst die Annahme eines solchen Schreibens auch verweigern. MÜSSEN tut man da gar nix.

ausser es ist ein Einwurfeinschreiben

Solche Einschreiben bringen rechtlich nichts. Die Versendung mit Einschreiben soll sicherstellen, dass ein Brief durch die Post auch tatsächlich zugestellt wird. Mehr nicht. Beweisen kann man damit nur, dass jemand einen Brief bekommen hat, nicht aber dass jemand ein bestimmtes Schreiben erhalten hat. Im Brief hätte auch ganz was anderes stecken können. Wer beweisen will, welches Schreiben jemand bekommen hat, muss entweder die Zustelllung von einem Boten erledigen lassen, der das Schreiben inhaltlich kennt und damit bestätigen kann, dass er genau dieses dem Empfänger zugestellt hat oder einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung per Post beauftragen. Das kann jeder und das ist auch nicht sehr teuer, je nach Umfang kostet das weniger als 10 €. Da kommt das Schreiben dann im "gelben Umschlag" und der Gerichtsvollzieher bestätigt mit Übersendung der Zustellungsurkunde, dass dieses Schreiben dem Empfänger zugestellt wurde mit Datum und Uhrzeit.

Grüße vom Ostelch

Deswegen ist ja ein Einschreiben niemals "endgültig" - es droht nur Maßnahmen an!
Förmliche Zustellung (gelber Brief) ist endgültig! - bedeutet missachtet man DIESE können Strafen direkt vom Gerichtsvollzieher "durchgezogen" werden

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 8. Mai 2019 um 13:31:33 Uhr:


Deswegen ist ja ein Einschreiben niemals "endgültig" - es droht nur Maßnahmen an!
Förmliche Zustellung (gelber Brief) ist endgültig! - bedeutet missachtet man DIESE können Strafen direkt vom Gerichtsvollzieher "durchgezogen" werden

Wie kommst du denn auf die Idee? Gerichtsvollzieher können aus vollstreckbaren Titeln (z.B. Urteilen oder Vollstrekcungsbescheiden) privat Forderungen vollstrecken. Da kommt aber vorher mindestens ein gelber Brief vom Gericht. Nicht der gelbe Umsachlag ist entscheidend, sondern sein Inhalt. Eine vom Privatmann beauftragt förmliche Zustellung eines Schreibens bewirkt nichts weiter als zu beweisen, dass eben dieses Schreiben zugestellt wurde. Aufgrund eines solchen Schreibens darf der Gerichstvollzieher gar nicht vollstrecken.

Grüße vom Ostelch

eine Förmliche Zustellung ist der Brief vom Gericht-
er ist auch ohne Unterschrift des Empfängers zugestellt, ab diesen laufen die im Brief stehenden Fristen!
im begründeten Fall kann auf "Fristverlängerung" bzw- in den alten Zustand versetzt werden, wenn nachgewiesen wird dass man im Krankenhaus oä. war und der Brief somit erst verspätet geöffnet werden konnte.

Ansonsten... - Peng!

PS Sorry.. - ich dachte dass es sich dabei um den Beschluss des Gerichts handelt!

Stimmt so auch nicht. Ein vollstreckbarer Titel wird erst draus, wenn man entweder nicht innerhalb der Frist wiedersprochen hat, oder die Forderung im Mahnbescheid, per nicht wiedersprechen anerkennt.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 8. Mai 2019 um 13:31:33 Uhr:


Deswegen ist ja ein Einschreiben niemals "endgültig" - es droht nur Maßnahmen an!
Förmliche Zustellung (gelber Brief) ist endgültig! - bedeutet missachtet man DIESE können Strafen direkt vom Gerichtsvollzieher "durchgezogen" werden

Der Brief war ein Einschreiben mit Rückschein, meine Oma war zuhause und dachte sich nichts schlimmes dabei, als sie es mit ihrer Unterschrift entgegen nahm. Müssen hätte sie es natürlich nicht, aber niemand in meiner Familie hat je solche Drohungen erhalten und deshalb war keinem klar, dass der „liebe“ Mann ein böses Einschreiben schickt... ich selbst hätte es wahrscheinlich genauso angenommen, da ja auch kein Absender drauf war.

Also bislang habe ich keinen weiteren Brief erhalten...
Ich werde mich nicht mehr bei ihm melden und auch auf den, vielleicht irgendwann eintreffenden Brief, seines Anwaltes nicht antworten, oder mir ggf. einen Rechtsbeistand holen, je nachdem was für furchtbare Anschuldigungen dort drinstehen, die würde ich dann aber auch nochmal hier posten, bevor ich aktiv werden würde. Wenn es dann irgendwann vor Gericht gehen sollte, gehe ich da natürlich hin und habe ja auch zum Glück meine zwei Zeugen.

Ansonsten lache ich mich über weitere Briefe tot, nachdem ich sie hier online gestellt und von euch allen gehört habe, dass ich nichts befürchten brauche.
Ich hoffe zwar nichts mehr vom Käufer zu hören, aber sollte dem so sein, werde ich es euch berichten!

Ihr habt mir alle sehr geholfen und dafür ein großes DANKE und ich wünsche euch ein tolles Wochenende!

Danke gleichfalls!

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